9) Der mit Oberamtsbaumekster Werner abgeschlossene Dienst«Vertrag wird auf unbestimmte Zeit erstreckt und Werner zum Oberamtsbaumeister. Oberfeuerschauer und Wegvisitator definitiv bestellt.

Ebenso wird Werkmeister Nüßle definitiv als Oberfeuerschauer für die Stadt Calw und als Stell« Vertreter für den Oberamtsbaumeister, bestellt.

10) In Folge der Bestimmungen d«s UnterstütznngswohnsitzgesetzeS ist mit Rücksicht auf die Bedürf- niffe der neugeschaffenen Landarmenverbände eine Abänderung des im Jahre 1866 von der Amtsoersammlung mit der Stadtgemeinde Calw wegen Mitbenützung des städtischen Krankenhauses nothwendig geworden.

Der demgemäß von dem Ausschuß vorbereitete Vertragsentwurf wird berathen, einschließlich der in demselben enthaltenen Tarifsätze genehmigt und bestimmt, daß der Vertrag zunächst auf fünf Jahre einge« gangen werden toll. Mit dem Vollzug des Vertrages wird der Ausschuß beauftragt.

tl) Die Amtsoersammlung erklärt ihre Zustimmung zu dem vom Ausschuß gestellten Anträge auf Ein« qehung eines nach dem Vorbild der Heidtnheimer Uebereinkunft mit oer K. Postdirektiou abzuschließenden Vertrages wegen der künftigen Einrichtung der Landpost. Mit den weiteren Geschäften zur Ausführung des Vertrags wird der Ausschuß beauftragt.

12) Die Leistung eines jährlichen Beitrags von 125 fl. zur Unterhaltung der Calw«Zwerenberger Post-Verbindung wrrd ohne Zeitbeschränkung genehmigt mit dem Vorbehalt, daß die betheiligten Gemeinden, sowie die Postverwaltung ihre Beiträge wie bisher leisten.

13) Nachdem der Oberamtsbaumwart Stroh seine Stelle niedergelegt hat, wird beschlossen, die Stelle öffentlich auszuschreiben und durch das Oderarut einen Bewerberanfrus ergehen zu lassen.

Als fixer Gehalt wird die Summe von 200 festgesetzt und als Tagesdiäten und Reisevergülung für einen vollen Tag von 8 Stunden 5^6. bei einer Zeitvelsäumniß unter ü Stunden 3§tL vei willigt.

Vorstehenden Auszug beglaubigt E ll l W, am 15. Oktober 1875.

Gesehen K. Dberamt.

Doll.

Amtsvrrsammlungs-Aktusr

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