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Zernsprecher Nr. S

verantwortl. Schriftleitung: Frieärich Han» Scheele Oruck unä Verlag äer K. Oelschläger'schen Luchäruckerei

Nr. 166

Niontag, den 20. 3uli 1931

3(chrgcmg 104

Das Ergebnis der Pariser Ministeraussprache

Anbahnung einer deutsch-französischen Verständigung Verständnis für die deutsche Notlage Entscheidung über eine Kreditlose erst in London Das Tributproblem wird nicht angeschnitten

Paris, 20. Juli. Die deutschen Minister haben am Samstag mit Ministerpräsident Laval, Außenminister Briand und Finanzminister Flandin längere Aussprachen gehabt, die am Sonntag fortgesetzt wurden. Gestern nachmittag traten dann die in Paris anwesenden Minister Deutsch­lands, Englands, Italiens, Amerikas und Frankreichs zu einer Konferenz zusammen. Außenminister Curtius gab hierbei einen Ueberblick über die wirtschaftliche und finan­zielle Krise in Deutschland und führte die zu einer Lösung dieser Krise wünschenswerten internationalen Maß­nahmen an. Ministerpräsident Lava! setzte durch, daß in London lediglich über die finanzielle und wirtschaftliche Krise in Deutschland verhandelt werden wird. Tie eigentlichen Entscheidungen wurden nach London verlegt. Sonntag abend nahmen die deutsch-französischsn Besprechun­gen ihren Fortgang. Sie wurden schließlich heute Nacht mit folgender gemeinsamer Erklärung beendet:

«In einer kürzlichcn Botschaft hatte der deutsche Reichs­kanzler den Wunsch ausgesprochen, in direkte Berührung mit der französischen Regierung zu treten, um die Mittel zu finden, gemeinsam an die Besserung der Beziehungen der beiden Länder arbeiten zu können. Der Chef der französischen Negierung hat darauf spontan geantwortet, daß er mit Be­friedigung einer Zusammenkunft entgegensetze, deren Durch­führung sich im Hinblick auf die Ereignisse, die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands berühren und die im Hin­blick ans die Rückwirkung auf die anderen Staaten zweck­mäßig geworden war. Infolgedessen sind die Vertreter der beiden Regierungen am 18. und IS. Juli in Paris zusam- mengctrcten. Sie waren sich darin einig, die Bedeutung dieser Zusammenkunft anzuerkennen und zu bestätige«, daß sie den Anfang einer vertrauensvollen Zu­sammenarbeit bedeuten soll. Der Reichskanzler hat hierbei die verschiedenen Seiten der Krise, unter der sein Land leidet, beleuchtet. Die Vertreter der französischen Ne­gierung erklärten in Anerkennung der Schwere der Krise, daß sie unter dem Vorbehalt gewisser Finanzgarantieen und Maßnahmen für die politische Beruhigung bereit seien, zu einem späteren Zeitpunkt die Grundsätze einer finanziellen Zusammenarbeit im internationalen Rahmen zu erörtern. Die Vertreter der beiden Negierungen haben jedoch jetzt be­reits Wert darauf gelegt, ihren Willen zu betonen, unter sich im Nahmen des Möglichen die künftigen Bedingungen für ein wirksames Zusammenarbeiten auf po­litischem und wirtschaftlichem Gebiet zu schaf­fen. Sie sind sich darüber einig geworden, ihre Bemühungen zu vereinen, um Kredit und Vertrauen durch eine Atmo­sphäre der Ruhe und der Sicherheit wieder herzustellen."

Tie gemeinsame Verlautbarung hat in Berliner Negie- rungskrcisen stärke Befriedigung ausgelöst. Das Ergebnis wird als ein positiver Erfolg betrachtet. Durch die persönliche deutsch-französische Fühlungnahme sei eine erste Entspannung der Atmosphäre hcrbeigeführt worden. Es handle sich, so wird betont, um die Vorbereitung einer po­litischen Annäherungsmöglichkeit. Wie sich die Abmachung im einzelnen auswirken werde, müsse abgewartet werden.

Keine greifbaren Ergebnisse in Paris

lieber den Verlauf und die Ergebnisse der in Paris ge­führten dcntsch-sranzösischen Ministerbesprechungen kann nun­mehr auf Grund von Mitteilungen von maßgebender deut­scher Seite folgendes mitgeteilt werden: In der abschließen­den Pariser Besprechung hat sich der Eindruck vertieft, daß konkrete Ergebnisse zur Zeit noch nicht erzielt werden konn­ten. Die Verhandlungen über die deutsche Finanzhilse sind von Finanzminister Flandin geleitet worden. Hierbei ist folgender Plan erwogen worden:

In den für die Kredithilfe hauptsächlich in Frage kom­menden Ländern England, Frankreich, Amerika, Holland und der Schweiz werden Still Haltekonsortien gebildet. Hierbei ist sogleich die Frage aufgetaucht, ob diese Maßnah­men genügen würden, und ob nicht zur Steigerung -es Zah­lungsmittelumlaufes in Deutschland neue Finanzmit­tel in das deutsche Reich hineingepumpt werden müßten. Diese Fragen sowie die Maßnahmen, die nach der Aufhebung des gegenwärtig ln Deutschland bestchenden Zwangszustandes notwendig sind, ferner ob und in welcher Höhe, unter welchen finanziellen und politischen Garantien eine Anleihe ausge­nommen werden soll, wird nunmehr ersttnLondonzur ^ ° « anSlung gelangen. Ungeklärt ist ferner die grund­sätzliche Frage geblieben, ob es sich bei der kommenden in- ernationalen Kredit Hilfe um einen von den Zentralban­ken der Reichsbank zu gewährenden Rediskontkredits oder Deutschland von den Regierungen zu gewährende international^ Anleihe handeln, Nach deutscher Auslassung

erscheint es durchaus möglich, daß sich alle diese Frage» aus der Londoner Konferenz in einer neuen Form stellen wer­den. Jedenfalls ist in den Pariser Besprechungen von der französischen Seite ausdrücklich der starke Eindruck -er von der Neichsregierung ergriffenen Sanierungsmaßnahmen be­tont worden.

In der letzten abschließenden Beratung über die Teil­nahme Frankreichs an der internationalen Kredithilfe für Deutschland sind ausdrücklich die politischen und sinanziellcn Bedingungen der französischen Mithilfe ausgelassen worden, da die Entscheidung hierüber noch nicht spruchreif ist. Das Schwergewicht der Pariser Verhandlungen liegt nach deutscher Auffassung in er­ster Linie in der Tatsache, daß beide Regierungen beschlossen haben, nunmehr die rechten Verständigungswege und eine offene vertrauensvolle Arbeit für die Znknnft zu suchen. Diese Tatsache wird als -er entscheidende Punkt angesehen, von dem in Znknnft ausgcgangen werden wird. Auf deut­scher Seite wird besonders unterstrichen, daß Ministerpräsi­dent Laval volles Verständnis für die öffentliche Meinung in Deutschland gezeigt und wiederholt in der Verhandlung unterstrichen hat, daß Deutschland nicht zugemutet werden dürfe, was der Reichskanzler Brüning, der sich das volle Vertrauen der französischen Verhandlungsteilnehmer erwor­ben hat, für die Reichsregierung als nicht tragbar erklärt.

Znsammcnfassend vertritt man auf deutscher Seite die Auf­fassung, daß alle zur Verhandlung geplanten Fragen of­fen geblieben sind und in London in einer neuen Lage von neuem ausgerollt werden.

Laval und Briand nach Berlin eingeladen

Reichskanzler Dr. Brüning hat beim Abschluß der deutsch- französischen Verhandlungen in Paris den französischen Mi­nisterpräsidenten Laval und den französischen Außenminister Briand zu einem Besuch nach Berlin eingelaben. Der Zeit­punkt ist bisher noch nicht festgelegt worben.

Abreise der deutschen Abordnung nach London

Die Abreise der deutschen Abordnung zur Londoner Kon­ferenz erfolgt heute vormittag 10 Uhr, sodaß sie am Nach­mittag in London eintrifft. Die Londoner Konferenz Le-

TU. Berlin, 20. Juli. Amtlich wird mitgeteilt: Das Ncichskabinett verabschiedete am Samstag auf Grund bereits grundsätzlich gefaßter Beschlüße unter dem Vorsitz des Vize­kanzlers Dietrichdie Entwürfe einer Notverordnung über die Kapital- und Steuerflucht, deren Vollziehung durch den Reichspräsidenten noch Heute z« erwarte« steht.

Ferner verabschiedete das Reichskabinett den Entwurf einer weiteren Verordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs nach den Bankfeiertagen.

Die Notverordnung über die Kapital- und Steuerflucht verpflichtet die Inhaber ausländischer Zahlungsmittel oder von Forderungen in ausländischer Währung, innerhalb einer von der Reichsregierung zu bestimmenden Frist, die in ihrem Bezirk befindlichen ausländischen Werte -er Reichsbank zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen anzubieten und ihr aus Verlangen zu verkaufen oder zu übertragen. Von die­ser Verpflichtung ist befreit, wer innerhalb der Frist der Reichsbank die ausländischen Zahlungsmittel oder Forde­rungen anzeigt und darlegt, daß er der angezeigten Werte zu Zwecken bedarf, die volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind. In diesen Fällen prüft die Reichsbank, ob die angegebenen Zwecke volkswirtschaftlich gerechtfertigt sind. Ist dies nicht der Fall, so kann die Neichsbank verlangen, daß die aus­ländischen Werte verkauft und übertragen werden. Diese Verpflichtungen erstrecken sich auf solche ausländische Wert­papiere, die nach dem 12. Juli 1931 gegen ausländische Zah­lungsmittel oder Forderungen in ausländischer Währung erworben worden sind. Wer den Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig zuwiöerhandelt, wird mit Gefängnis bestraft. Bet vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann in besonders schweren Fällen auf Zuchthaus bis zu zehn Jahren erkannt werden. Neben der Freiheitsstrafe kann auf Geldstrafe erkannt wer­den. Der Höchstbetrag der Geldstrafe ist unbeschränkt. Ne­ben der Strafe ist auf Einziehung der Werte zu erkennen.

Die Notverordnung enthält weiterhin Bestimmungen Wer die Anzeigepflicht gegenüber den Steuerbe- h ö rd e«. Wer bis ««rr M- LMi itenerpflichtiges Bor­

Tages-Spiegel

Die Pariser Ministeraussprachc ist mit einer gemeinsame« deutsch-französischen Erklärung abgeschlossen worden, die den Willen zur Anbahnung einer Verständigung zwischen Frankreich und Deutschland erkennen läßt.

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Frankreich hat erreicht, daß anf der Londoner Konferenz daß Neparationsproblem nicht angeschnitten werden darf. Es wird nur über die finanziellen und wirtschaftlichen Schwie­rigkeiten Deutschlands «nd ihre Behebung verhandelt werden. Alle diesbezügliche Frage« find noch ofsen.

Die dentschen Minister haben während ihres arbeitsreiche« Pariser Aufenthalts auch die amerikanischen Vertreter über die Notlage im Reich unterrichtet «nd ihre Unter­stützung gewonnen.

*

In London und Washington sieht man den Londoner Ber» Handlungen mit Zuversicht entgegen und rechnet damit» - Frankreich einem Kompromiß in der Kredithilfefrage zugänglich sein wird.

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Die deutschen Kreditinstitute haben sich zu einer Notgemein­schaft ISolidaritätshastungj znsammengeschlossen. Nach dem Erlaß -er Notverordnung über die Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs sowie einer Verordnung, welche de« MWsenverkehr in beschränktem Umfang wieder znläßt, hat sich die Lage auf dem Geld- «nd Devisenmarkt entspannt.

ginnt um 6 Uhr. Henderson, Stimson und Mellon haben Paris bereits am Sonntag verlassen und sind gestern abend in London eingetroffen. Henderson erklärte, er habe, als er nach Paris gegangen fei, mit der Möglichkeit ernster Verwicklungen gerechnet und habe kaum erwartet, inner­halb der wenigen Tage Zeuge der derartig plötzlichen Ver­änderungen zu sein. In tagelanger Arbeit, die manchmal bis tief in die Nacht gedauert Habe, seien Entscheidungen von sehr großer Bedeutung getroffen worden.

Stimson teilte telefonisch nach Washington mit, daß die Aussichten für die Londoner Konferenz günstig seien. In amerikanischen Regierungskreifen glaubt man, daß die für Amerika und England unannehmbaren französischen Be­dingungen für die Gewährung einer Kredithilfe an Deutsch land ausgemerzt und ein Kompromiß gefunden werde« könne.

mögen einer bestehenden Rechtspflicht zuwider dem Finanz- amt nicht anzcigt, wird wegen dieser SteuerzuwiderHanSlnng nach den Vorschriften der Rcichsabgabenorönung bestraft- bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung kann in besonders schweren Fällen auf Zuchthaus bis zu 10 Jahren erkannt werden. Die weiteren Bestinrmungen betreffen die Steueramnestie, Steueraufficht und Schlußvorschriften.

Die Notverordnung zur Auflockerung des Zah- lungsverkehrs regelt den Zahlungsverkehr für die Zeit vom 20.-23. Juli. Gestattet sind den Banken Auszahlungen bis 5 Prozent des Guthabens, höchstens aber 100 Mark. Aus Sparkonten können bis 20 Mark gezahlt werden. Eventuell kann Nachweis des Bedürfnisses gefordert werden. Unbe­schränkte Auszahlung erfolgt für Löhne, Steuern, Sozial- Versicherung und Frachten für angekommenes Gut. Aus­zahlungen aus nach dem 15. Juli entstandenen Guthaben sind unbeschränkt. Ferner werden in der Notverordnung ge­regelt der Ueberweisungsverkchr, Fragen der Wechsel­proteste und -er Schiffsverkehr. Reichspost, Reichsbank und Golddiskontbank unterliegen keiner Beschränkung im Zah- lungs- und Ueberweisungsverkchr.

Die Verordnung über die Erhebung einer Ge­bühr für Auslandsreisen verfügt die Erhebung von 100 RM. pro Paß für den Grenzübertritt. Die Verordnung gilt vom 22. Juli bis 1. Oktober 1931. Uebertretungen wer- den mit 1000 RM. Geldstrafe oder Gefängnis geahndet.

Unweiler an der Bergstraße

TU. Frankfurt, 20. Juli. Am Sonntag abend ging zum dritten Mal in diesem Jahre ein schweres Unwetter Wer der Bergstraße nieder. Zwischen 17 und 18 Uhr entlud sich in ber Gegend von Reicheubach im Odenwald ein Wolken- bruch, der weite Teile des Landes in Seen verwandelte. In wenigen Minuten lag weithin im Odenwald und an der Bergstraße das Korn niedergedrückt am Boden. Die Büche schwollen -M reißenden GewSKern an.

Die neuen Notverordnungen der Regierung

Gegen Kapital- und Steuerflucht Wiederaufnahme des Zahlungsverkehrs

Grenzabgabe bis 1. Oktober -