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Kmls- unä Knzsigeblali für ärn Oberamlsbezirk calw.

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Freitag, den 14. Juni 1925.

s«zu^1>r»ii:

In <>«r Stadt 40 Soldpf«m»ig» w»ch«nilich, ml! r«ag«rlohn. Poftb«zug»pr«i» 40 Soidpsrnnig« ahn« Sist-Ugeld

Lchlub cker «nzrigrnannahm« vormiitaa».

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In ZLllrn HSH«r«r Siwakt brftrht k«tn «nsprnch ans Li»f«- rnng <i«r Sritung oder ans NL<K- zahiung d«, 8ezng,pr«is»».

Zrrnsp>«ch«r Nr. 0.

v«rantwartlich« SchiifUritung: Friedrich tzan» Sch«»l». vru-k und v«rlag dar «. 0«Ischliig»r sch»n Snchdruch»r«i.

SS. Jahrgang

Der Notenwechsel in der Sicherheitsfrage.

Das deutsche Sicherheitsangebot.

Die mit der französischen Antwort veröffentlichten deutschen Sicherheitsvorschläge haben folgenden Wortlaut:

Bei Erwägung der verschiedenen Möglichkeiten, die sich gegen­wärtig für eine Regelung der Sicherheitsfrage bieten, könnte man von einem ähnlichen Gedanken ausgehen, wie er dem im Dezember 1922 von dem damaligen deutschen Reichskanzler Tuno gemachten Vorschlag zu Grunde lag.

Deutschland könnte sich z. B. mit einem Pakt einverstanden erklären, wodurch sich die am Rhein interessierten Mächte, vor allem England, Frankreich, Italien und Deutschland, feierlich für eine näher zu vereinbarende längere Periode zu treuen Händen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika verpflichteten, kernen Krieg gegeneinander zu führen.

Mit einem solchen Pakt könnte ein weitgehender Schiedsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich verbunden werden, wie er in den letzten Jahren zwischen verschiedenen europäischen Mäch­ten abgeschlossen worden ist. Zum Abschluß derartiger Schicds- verträge, die ein« freundliche Austragung rechtlicher und poli­tischer Konflikte sicherstellen, ist Deutschland auch gegenüber allen anderen Staaten bereit. Für Deutschland wäre außerdem auch ein Pakt annehmbar, der ausdrücklich den gegenwärtigen Be­sitzstand am Rhein garantiert. Ein solcher Pakt könnte etwa da­hin lauten, daß die am Rhein interessierten Staaten sich gegen­seitig verpflichte»,

die Uuvrrfrhrheit des gegenwärtigen Besitzstandes am Rhein unverbrüchlich zu achten»

und daß sie ferner, und zwar sowohl gemeinsam, als auch jeder Staat für sich die Erfüllung dieser Verpflichtung garantieren, und daß sie endlich jede Handlung, die der Verpflichtung zu- widerläuft, als eine gemeinsame und eigene Angelegenheit an- sehen werden.

Im gleichen Sinne könnten die Vertragsstaaten in diesem Pakt die Erfüllung der Verpflichtung zur

Entmilitarisierung des Rheinlandes garantieren, die Deutschland in dem Artikel 12 und 13 des Ver­trages von Versailles übernommen hat. Auch mit einem der­artigen Pakt könnten Schiedsverabredungen der oben bezeichne­ten Art zwischen Deutschland und allen denjenigen Staaten ver­bunden werden, die ihrerseits zu solchen Verabredungen bereit sind. Den vorstehend angegebenen Beispielen könnten sich noch ander« Lösungsmöglichkeiten anreihen lassen. Auch könnten die diesen Beispielen zugrundeliegenden Gedanken in der einen oder anderen Weise kombiniert werden. Im übrigen wird zu erwä­gen sein, ob es nicht ratsam ist, den Sichecheitspakt so zu ge­stalten, daß er eine alle Staaten umfassende Weltkonvention nach Art des vom Völkerbund aufgestelltenprotocole pour le regle- ment pacifique des differentes internationaur,,,, vorbereitet und daß er im Falle des Zustandekommens einer solchen Weltkonven­tion von ihr absorbiert oder in sie hineingcarbeitet wird.

Die französische Antwortnote.

Kein Sicherheitspakt ohne Gintritt

TU. Berlin, 19. Juni. Die von der französischen Regierung überreichte Note hat folgenden Wortlaut:

Wie die französische Regierung die deutsche Regierung durch Note vom 20. Februar d. I. wissen ließ, hat sie gemeinsam mit ihren Alliierten die Anregung des Memorandums geprüft, das ihr am 9. Februar durch seine Exzellenz Herrn von Hösch über­reicht worden ist.

Die französische Regierung und ihre Alliierten haben in dem Schritt der deutschen Negierung den Ausdruck von friedlichen Bestrebungen gesehen, die mit den ihren über­einstimmen.

In dem Wunsche, allen beteiligten Staaten im Rahmen des Vertrages von Versailles ergänzende Sicherheitsbürgschasten zu geben, hat sie die deutschen Vorschläge mit aller ihnen gebühren­den Aufmerksamkeit geprüft, um sich ein Urteil darüber zu bil­den, inwiefern sie zur Befestigung des Friedens beitragen können.

Indessen hat es sich als zweckmäßig heransgestellt, vor Ein­tritt in die sachliche Prüfling der deutschen Note die Fragen in volles Licht zu setzen, die diese Note aufwirst oder auf, werfen kann.

Es ist wichtig, die Ansicht der deutschen Regierung über diese Fragen kennen zu lernen, da ein vorheriges Einvernehmen hier- über als Grundlage für jede weitere Behandlung erforderlich er-

Das Memorandum erwähnt den Völkerbund nur beiläufig Nun sind aber die alliierten Staaten Mitglieder des Völkerbun­des und durch die VSlkerbundssahungen gebunden, die für sie genau bestimmte Rechte und Pflichten zum Zwecke der Erhal­tung des Weltfriedens enthalten. Die deutschen Vorsckläqe sind zweifellos auf das gleiche Ziel gerichtet, aber ein Abkommen ließe sich nicht verwirklichen, ohne daß Deutschland seinerseits die Verpflichtungen übernimmt und die Rechte genießt, wie sie ln den Völkerbundssatzungen vorgesehen find.

JcdcS Abkommen ist also nur denkbar, wenn Deutschland selbst dem Völkerbund unter den vom Völkrrbundsrat im Mörz 1925 angegebenen Bedingungen beitrist.

Das Streben, die Sicherheitsbürgschasten zu schaffen, welche die Welt verlangt, darf keine Aenderunq der Friedcnsverträqe mit sich bringen. Die zu schließenden Abkommen dürfen also weder eine Revision der Verträge in sich schließen, noch zu einer Abänderung der besonderen Bedingungen für die Anwendung ge­wisser Vertragsbestimmungen sichren. So könnten die Alliierten unter keinen Umständen auf das Recht verzichten, das jede Nicht- erfnllung der Bedingungen der Verträge nach sich zöge, auch wenn sie diese Bestimmungen nicht unmittelbar angeben

III.

Das Memorandum vom 9. Februar hat zunächst den Ab- schlutz eines Paktes zwischen denam Rhein interessierten Mäch- "" ider von folgenden Grundsätzen auSgehen könnte. ^ Ablehnung jeden Gedankens an einen Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten.

Achtung des gegenwärtigen Besitzstandes in den rheinischen Gebieten unter gemeinsamer und besonderer Garantie ter vertragschließenden Staaten.

ä. Garantie der vertragschließenden Staaten für die Er-

Derrtfchlands in detr DSlkerburrd.

füllung der Verpflichtung zur Entmilitarisierung der rheinischen Gebiete, wie sie für Deutschland aus dem Art. 42 unv 43 bei Vertrages von Versailles sich.ergeben.

Die französische Regierung verkennt nicht, welchen Wert die feierliche Ablehnung jeden Gedankens an den Krieg zwischen den vertragschließenden Staaten (eine Verpflichtung, die übrigens zeitlich nicht beschränkt sein dürste), neben der erneuten Be­stätigung der in den Vertrag aufgenommenen Grundsätze für die Sache des Friedens haben würde. Zu den vertragschließenden Staaten muß offenbar Belgien gehören, das in dem deutschen Memorandum nicht ausdrücklich erwähnt wird, das aber als un­mittelbar interessierter Staat an dem Pakt teilnehmen müßte. Ebenso versteht eS sich von selbst und geht aus den Zeilen des deutschen Memorandums über diesen Punkt hervor, daß der auf diesen Grundlagen z» schließende Pakt weder die Bestimmungen des Vertrages über die Besetzung der rheinischen Gebiete, noch die Erfüllung der in dieser Hinsicht im Rhrinlandabkommrn festgesetzten Bedingungen berühre« darf.

IV.

Das Deutsche Reich erklärt sich ferner geneigt, mit Frank­reich sowie mit den übrigen am Rheinpakt beteiligten Staaten Schiedsverträge abzuschließen, die eine friedliche Austragung rechtlicher und politischer Konflikte sicherstellen. Frankreich ist der Ansicht, daß ein Friedensvertag der Art, wie Deutschland ihn vorschlägt, die natürliche Ergänzung des Rheinpattes bilden würde. Es muß aber dabei als selbstverständlich gelten, daß ein solcher Vertag zwischen Frankreich und Deutschland auf alle Kon­flikte Anwendung finden müßte und er dann Raum für rin zwangsweises Borgehe« lassen müßte, wenn ein srlchcs Vor­gehen gemäß den Bestimmnngen der zwischen den Parteien zu schließenden Verträge oder des Rhrinpaktes oder auf Grund der Garantien erfolgen würde, die von den Parteien oder einer von ihnen für einen Schiedsvertrag geleistet werden. Ein Schieds- vertrag gleicher Art Mischen Belgien und Deutschland wäre nicht minder erforderlich. Um diesen beiden Verträgen alle Wirksamkeit zu geben, müßte ihre Jnnehaltung sichergestellt wer­den durch die gemeinsame und besondere Garantie derjenigen Mächte, die andererseits an der in d. Rheinpatt aufgenommenen Gebietsgarantie teilnehmen, dergestalt, daß diese Garantie un­mittelbar zur Wirkung kommt, wenn eine der Parteien, die es ablchnt, einen Streitfall dem Schiedsverfahren zu unterwerfen, oder einen Schiedsspruch auszuführcn, zu feindlichen Handlun­gen schreitet. Falk einer der Vertragschließenden ohne zu feind­lichen Handlungen zu schreiten, seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, soll der VölkerbundSrat die Maßnahmen Vorschlägen, die zu ergreifen sind, um dem Vertrage Wirksamkeit zu verleihen.

V.

Die deutsche Regierung hat in ihrem Memorandum hinzu­gefügt, sie sei bereit, mit allen Staaten, die hierzu geneigt seien, derartige Schiedsverträge abzuschließen. Die alliierten Regierun­gen nehmen mit Genugtuung von dieser Zusicherung Kenntnis. Sie sind sogar der Ansicht, daß ohne solche Abkommen zwischen Deutschland und seinen Nachbarn, die zwar nicht Parteien des geplanten Rheinpattes find, aber den Vertrag von Versailles un­terzeichnet haben, der europäische Frieden, dessen Festlegung der Rheinpatt anfirebt. rund für den er eine wirkliche Grundlage bilden soll, nicht völlig gewährleistet werden könnte. Die alliier­ten Staaten hben nämlich aus der Völkerbundssatzung und den

Tages-Spiegel.

Die nunmehr veröffentlichte französische Antwortnote ans da» Sicherheitsangebot bedeutet eine zwar höflich«, aber be­stimmte Ablehnung des deutschen Vorschlags.

Eine sachliche Stellungnahme der Reichsregierung zu der Ant­wortnote ist erst nach sorgsamster Briifung aller in Betracht kommenden Umstände denkbar. Ein Zeitpunkt für die Be­antwortung steht bisher nicht fest.

Der Reichsrat genehmigte mit einigen Bcndernngen die Zoll- vorlag« der ReichsreAerung.

»

Reichskanzler Dr. Luther sprach anläßlich der Düsseldorfer Fahr­lausendfeier über Räumung und Sicherheit.

Anumdsen ist wohlbehalten aus den arktischen Regionen "ach Spitzbergen znrLSgekehrt. Es gelang ihm nicht, den Nordpol Ni erreiche».

Friedensverträgen Rechte, auf die sie nicht verzichten, und Ver­pflichtungen, von denen sie sich nicht freimachen könne». Dieser so abgesaßte Schiedsvertrag würde die gleiche Tragweite haben, wie der im Abschnitt 4 vorgesehene. Jede Macht, die den Ver­trag von Versailles und den geplanten Rheinpft unterzeichnet hat, würde, wenn sie es wünschte, die Befugnis haben, sich zu ihrem Garanten zu machen.

VI

Nichts in den in diese, Note in» Auge gesagten Verträge» vars die Recht« «ud Verpflichtungen berühre«, die den Mitglie­der« des Völkerbnndes ans der völkerbundssatznug erwachsen.

VN.

Die für die Erhaltung des Friedens unerläßliche allgemein« Garantie der Sicherheit wäre nur dann notwendig, wenn all« in dieser Note Ins Auge gefaßten Abkommen gleichzeitig in Kraft träten. Dies« Abkommen müßten der Satzung entsprechend vom Völkerbund eingetragen und unter dessen Obhut gestellt werden.

Es versteht sich endlich von selbst, daß Frankreich, wenn die Vereinigten Staaten dem so verwirklichten Abkommen beitreten zu können glauben, die Beteiligung des großen amerikanischen Volkes an diesem Werk des allgemeinen Friedens und der Sicherheit nur begrüßen könnte.

Das find die Hauptpunkte, hinsichtlich deren es nst> 'ig scheint, »je Ansicht der deutschen Negierung genau ken-- "i lernen. Die französische Regierung würde cs begrüß > auf eine Antwort zu erhalten, die es gestattet, in Verb" g einzutreten, deren Ziel der Abschluß von Abkommen ist, ne neue und wirksame Friedensgarantie bilden.

Preffestimme« zue Antwortnote.

Berlin, 19. Juni. Der Lokalanzciger hält cs für auSgeichiol- sen, daß irgend ein ernsthast zu nehmender Politiker, irgend ^ne ernst zu nehmende Partei in Deutschland die Briandschen Be­dingungen so wie sie jetzt sind, für unser Volk erträglich finde. DerTag" nennt die Note ein Meisterstück der Verdunkelung. Das Berliner Tageblatt drückt die Befürchtung aus, daß man mit diesem Versuch, auf diese Weise die französische Einkrei- sungspolittk gegenüber Deutschland für ewige Zeiten sestzulegen und Deutschland selbst darin wie ein gefesseltes Tier zu ver­stricken, eine Situation schaffe, die nicht dem Ausgleich loiid-cu einer weiteren Entfremdusig der Völker diene.

Der Reichspräsident

an das Rheinland.

Berlin, 19. Juni. Im besonderen Auftrag« des Reichspräsi­denten richtete Reichskanzler Dr. Luther bei der Düsseldorfer Jahrtausendfeier folgene Botschaft an die rheinische Bevölke­rung:

Den Brüdern und Schwestern im Rheinland entbiete ich de« Gruß des Reiches zur Zahrtausendscier. Den Gedanken der tausendjährigen Zugehörigkeit des Rheinländer zum Deutschen Reiche festlich zu begehen, ist in Kreisen der rheinischen Be­völkerung entstanden. In all diesen ereignisreichen Feier» fühlt sich das gegenwärtige Geschlecht als verantwortungsvoller Trä­ger einer großen Vergangenheit. Die ganze lebendige Kraft, die heute das Rheinland in Wirtschaft um» Kultur entfaltet, gründet sich auf die Leistung der Borsahren während eines Zeitraumes, der länger als tausend Fahre gewährt hat. In all dieser Zeit hat das Rheinland als Grenzmark immer wieder die Stürme der Weltgeschichte über sich hinwegbrausen lassen müssen. So ist v«s Volk entstanden, das trotz aller Hingabe an die Güter der Kultur und an eine gesunde Fröhlichkeit doch den höchsten vaterländischen Ernst und politische Stärke in sich entwickelt hat, um auch die schweren Nöte der Gegenwart zu bestehen. Kraftvoll uiu> treu hat das Rheinland in schweren Tage» an seiner geschichtlich gewordenen Verbindung mit Preu­ßen und an seinem Zusammenhang mit dem großen deutschen Vatersan de festgrhaltrn. Das aanze Volk dankt den "'-än­dern für ihre Ausdauer und ihre Hingabe an die große Sache des Vaterlandes. Bleiben alle Deutschen diesen Tugenden treu, dann wird das ist mein unerschütterlicher Glaube die heilige Stunde der Freiheit bald für die Rheinlande schla­gen. Wir alle geloben, daß wir nicht rasten werden, bis dieses Ziel erreicht ist. Sott, der in der Vergangenheit bei schwe^ ster Bedrückung immer geholfen hat, wird auch diesmal Helsen