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Verlagsort Calw
Postversandort: NeuenbOrg (Württ.)
Amtsblatt für Dm Srcis (Talui
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
CALW
Samstag, den 24. Oktober 1953
Nr. 43
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Bei Postböhr.
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526
Kreissatjung über die Zahl der Mitglieder des Kreistags
Vom 18. September 1953
Auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Satj 2 des Gesekes zur vorläufigen Angleichung des Kommunalrechts (GAK) vom 13. 7. 1953 (Ges.Bl. S. 97) in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Nr.l der Kre'isordnung fürWürttemberg-Hohen- zollern vom 22. 12.1948 (Reg.Bl. 1949 S. 21) wird folgendes bestimmt:
§1
Die Zahl der Mitglieder des Kreisrats wird auf zehn festgesegt.
§2
Diese Sa^ung tritt am 1. Dezember 1953 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kreissatjung über den gleichen Gegenstand vom 28. Januar 1949 außer Kraft.
Die vorstehende, vom Kreistag am 18.Sep- tember 1953 beschlossene Satjung ist vom Regierungspräsidium Südwürttemberg - Hohen- zollern am 12. Oktober 1953 für vollziehbar erklärt worden.
Calw, den 19. Oktober 1953.
Kreisverband Calw
Wasserentnahme aus der Nagold durch die Firma Christian Seeger und Söhne, Gerberei in Rohrdorf
Die Firma Christian Seeger und Söhne, Gerberei in Rohrdorf hat um Verleihung des Rechts nach Art. 31 des Württ. Wassergesefees zur Entnahme von Wasser mittels einer ca. 100 m langen Steinzeugrohrleitung mit einem Durchmesser von 20 cm aus der Nagold bei Parz. Nr. 523 der Markung Rohrdorf für gewerbliche Zwecke nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 16. Oktober 1953.
Landratsamt
Nagoldverbesserung auf Markung Nagold
Das Wasserwirtscbaftsamt Freudenstadt hat die nach § 12 des Flußbaugesetjes erforderliche Genehmigung zur Verbesserung der Nagolcf auf Markung Nagold beantragt. Die Verbesserung beginnt unterhalb der Wehranlage von
Inhalt des amtlichen Teils
1. Kreissagung Ober die Zahl der Mitglieder des Kreisrats
2. Wasserentnahme aus der Nagold
3. Nagoldverbesserung
4. Personalnachricht
5. Einbau einer Schiachterelanlage
6. Erhöhnng der KehrgebUhren
7. Aufhebung des Versteigerungsverbots für Nut}- und Brennholz
8. Sprechtag der Orthopüd. VersorgungsstelleS tuttgart
9. Ausbildung von Baumwarten
■0. Stadt Calw. Bekanntmachungder Haushaltssatjung und Auslegung d. Haushaltsplanes f. d. Rechnungsjahr 1953 11. Amtsgerichte
T 100 und endet etwa 400 m unterhalb der Wehranlage von T 101.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit dasselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 15. Oktober 1953.
Landratsamt
Personalnachricht
Durch Verfügung des Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern in Tübingen ist der dritte Beamte des Landratsamts Calw, Regierungsrat Dr. Luib, zum Landratsamt Tübingen abgeordnet worden. An seiner Stelle wurde dem Landratsamt Calw Regierungs- assessor Rumpf zugeteilt.
Calw, den 20. Oktober 1953
Landratsamt
Einbau einer Sdiläditereianlage in Gebäude Nr. 63 A an der Calwerstrasse in Calmbach
durdi Oskar Seyfried, Metjgermeister
Oskar Seyfried, Meggermeister in Calmbach beabsichtigt anstelle des in Gebäude Nr. 55 gelegenen Schlachthauses an der Calwerstrasse in Gebäude Nr. 63A an dieser Strasse eine Schlächtereianlage einzubauen.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 15. Oktober 1953
Landratsamt
Erhöhung der Kehrgebfihren
Durch Verordnung des Regierungspräsidiums Südwürttemberg-Hohenzollern vom 23. September 1953 wurden die Kehrgebühren, die in der Kehrgebührenordnung des württ. Innenministeriums vom 27. März 1936 (Reg. Bl. S. 9) festgesetjt v/örden sind, mit Wirkung vom 1. Okt. 1953 in stets widerruflicher Weise um insgesamt 50 v. H. erhöht.
Calw, den 15. Oktober 1953.
Landratsam t
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Aufhebung des’Versteigerungsverbots für Nutzs und Brennholz
Durch die Verordnung PR Nr. 29/53 vom 23. 9. 1953 (Bundesanzeiger Nr. 188) wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 die Verordnung über das Verbot von Rundholzverkäufen nach dem Meistgebot aufgehoben. Somit kann sowohl Brennholz wie auch Rundholz im Wege der Submission (Versteigerung oder schriftliche Angebote) veräußert werden.
Calw, den 20. Oktober 1953
Landratsamt - Preisbehörde -
Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart
Der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart findet in Wildbad am Dienstag, den 10. November 1953, von 8.30 bis 12.00 Uhr, in der Versorgungskuranstalt statt.
Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, orthopädischem Schuhwerk usw. zu stellen. Die zu ersehenden orthopädischen Hilfsmittel müssen beim Sprechtag vorgezeigt werden. Der Rentenbescheid oder die von der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart ausgestellte Ausweiskarte ist mitzubringen.
Kreissozialamt Calw - Abt. Kriegsopferfürsorge - •
Ausbildung von Baumwarten
Bei genügender Teilnehmerzahl werden durch die Kreisobstbeamten im kommenden Winter zwölfwöchige Lehrgänge zur Ausbildung von Baumwarten durcfigeführt.
Die Kurse dauern im Winter und Frühjahr 8 Wochen, im Sommer und Herbst je 2 Wochen. Für Teilnehmer aus dem Kreis Calw beträgt die Kursgebühr 20 DM, für solche aus anderen Kreisen 25.— DM. Für Kost und Wohnung haben die Teilnehmer selbst aufzukommen,ebenso für die notwendigen Werkzeuge und Lehrbücher. Mindestalter 17 Jahre.
Anmeldungen sind an den zuständigen Kreisbaumwart zu richten, bei dem auch näheres zu erfahren ist.
Ferner halten die Kreisbaum warte im Winter 2-3wöchige Lehrgänge für Baumbesitjer ab.
Meldungen hiezu wollen ebenfalls an den zuständigen Kreisbaumwart gerichtet werden.
Die Bürgermeister werden auf die günstige Ausbildungsmöglichkeit aufmerksam gemacht und gebeten für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.
Calw, den 19. Oktober 1953
Kreispfl ege
Stadt Calw
Bekanntmachung der Haushaltssatgung und Auslegung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1953
Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Gemeindeordnung wird die Haushaltssagung vom 20. 8. 1953 für das Rechnungsjahr 1953 durch Anschlag an der Rathaustafel (Rathaus I. Stock) bekannt- gemacht.
Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 19. bis 26. Okt. 1953 im Rathaus Zimmer 3 (Stadtpflege) während der üblichen Sprechstunden von 8-12 Uhr öffentlich aus.
Calw, den 14. Okt. 1953
Bürgermeisteramt: Seebei
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg
Handelsregister-Eintragung
HR.B. 190 - 13. 10. 53: Ueber das Vermögen der Firma Knopffabrik Neuenbürg GmbH, in Neuenbürg ist durch Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Okt. 1953 das Konkursverfahren eröffnet.