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Verlagsort Calw

Postversandort: NeuenbOrg (Württ.)

Amtsblatt für Dm Srcis (Talui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

CALW

Samstag, den 24. Oktober 1953

Nr. 43

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Bei Post­böhr.

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526

Kreissatjung über die Zahl der Mitglieder des Kreistags

Vom 18. September 1953

Auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Satj 2 des Ge­sekes zur vorläufigen Angleichung des Kommu­nalrechts (GAK) vom 13. 7. 1953 (Ges.Bl. S. 97) in Verbindung mit Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 Nr.l der Kre'isordnung fürWürttemberg-Hohen- zollern vom 22. 12.1948 (Reg.Bl. 1949 S. 21) wird folgendes bestimmt:

§1

Die Zahl der Mitglieder des Kreisrats wird auf zehn festgesegt.

§2

Diese Sa^ung tritt am 1. Dezember 1953 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Kreissatjung über den gleichen Gegenstand vom 28. Januar 1949 außer Kraft.

Die vorstehende, vom Kreistag am 18.Sep- tember 1953 beschlossene Satjung ist vom Re­gierungspräsidium Südwürttemberg - Hohen- zollern am 12. Oktober 1953 für vollziehbar erklärt worden.

Calw, den 19. Oktober 1953.

Kreisverband Calw

Wasserentnahme aus der Nagold durch die Firma Christian Seeger und Söhne, Ger­berei in Rohrdorf

Die Firma Christian Seeger und Söhne, Gerberei in Rohrdorf hat um Verleihung des Rechts nach Art. 31 des Württ. Wassergesefees zur Entnahme von Wasser mittels einer ca. 100 m langen Steinzeugrohrleitung mit einem Durchmesser von 20 cm aus der Nagold bei Parz. Nr. 523 der Markung Rohrdorf für ge­werbliche Zwecke nachgesucht.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Ein­wendungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 16. Oktober 1953.

Landratsamt

Nagoldverbesserung auf Markung Nagold

Das Wasserwirtscbaftsamt Freudenstadt hat die nach § 12 des Flußbaugesetjes erforderliche Genehmigung zur Verbesserung der Nagolcf auf Markung Nagold beantragt. Die Verbesse­rung beginnt unterhalb der Wehranlage von

Inhalt des amtlichen Teils

1. Kreissagung Ober die Zahl der Mitglieder des Kreisrats

2. Wasserentnahme aus der Nagold

3. Nagoldverbesserung

4. Personalnachricht

5. Einbau einer Schiachterelanlage

6. Erhöhnng der KehrgebUhren

7. Aufhebung des Versteigerungsverbots für Nut}- und Brennholz

8. Sprechtag der Orthopüd. VersorgungsstelleS tuttgart

9. Ausbildung von Baumwarten

0. Stadt Calw. Bekanntmachungder Haushaltssatjung und Auslegung d. Haushaltsplanes f. d. Rechnungsjahr 1953 11. Amtsgerichte

T 100 und endet etwa 400 m unterhalb der Wehranlage von T 101.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit dasselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 15. Oktober 1953.

Landratsamt

Personalnachricht

Durch Verfügung des Regierungspräsidium Südwürttemberg-Hohenzollern in Tübingen ist der dritte Beamte des Landratsamts Calw, Re­gierungsrat Dr. Luib, zum Landratsamt Tü­bingen abgeordnet worden. An seiner Stelle wurde dem Landratsamt Calw Regierungs- assessor Rumpf zugeteilt.

Calw, den 20. Oktober 1953

Landratsamt

Einbau einer Sdiläditereianlage in Gebäude Nr. 63 A an der Calwerstrasse in Calmbach

durdi Oskar Seyfried, Metjgermeister

Oskar Seyfried, Meggermeister in Calmbach beabsichtigt anstelle des in Gebäude Nr. 55 gelegenen Schlachthauses an der Calwerstrasse in Gebäude Nr. 63A an dieser Strasse eine Schlächtereianlage einzubauen.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendun­gen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 15. Oktober 1953

Landratsamt

Erhöhung der Kehrgebfihren

Durch Verordnung des Regierungspräsidiums Südwürttemberg-Hohenzollern vom 23. Sep­tember 1953 wurden die Kehrgebühren, die in der Kehrgebührenordnung des württ. Innen­ministeriums vom 27. März 1936 (Reg. Bl. S. 9) festgesetjt v/örden sind, mit Wirkung vom 1. Okt. 1953 in stets widerruflicher Weise um ins­gesamt 50 v. H. erhöht.

Calw, den 15. Oktober 1953.

Landratsam t

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Aufhebung desVersteigerungs­verbots für Nutzs und Brennholz

Durch die Verordnung PR Nr. 29/53 vom 23. 9. 1953 (Bundesanzeiger Nr. 188) wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 1953 die Verordnung über das Verbot von Rundholzverkäufen nach dem Meistgebot aufgehoben. Somit kann so­wohl Brennholz wie auch Rundholz im Wege der Submission (Versteigerung oder schriftliche Angebote) veräußert werden.

Calw, den 20. Oktober 1953

Landratsamt - Preisbehörde -

Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart

Der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart findet in Wildbad am Dienstag, den 10. November 1953, von 8.30 bis 12.00 Uhr, in der Versorgungskuranstalt statt.

Die Sprechtage der Orthopädischen Ver­sorgungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, orthopä­dischem Schuhwerk usw. zu stellen. Die zu ersehenden orthopädischen Hilfsmittel müssen beim Sprechtag vorgezeigt werden. Der Ren­tenbescheid oder die von der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart ausgestellte Aus­weiskarte ist mitzubringen.

Kreissozialamt Calw - Abt. Kriegsopferfürsorge -

Ausbildung von Baumwarten

Bei genügender Teilnehmerzahl werden durch die Kreisobstbeamten im kommenden Winter zwölfwöchige Lehrgänge zur Ausbil­dung von Baumwarten durcfigeführt.

Die Kurse dauern im Winter und Frühjahr 8 Wochen, im Sommer und Herbst je 2 Wochen. Für Teilnehmer aus dem Kreis Calw beträgt die Kursgebühr 20 DM, für solche aus anderen Kreisen 25. DM. Für Kost und Wohnung ha­ben die Teilnehmer selbst aufzukommen,ebenso für die notwendigen Werkzeuge und Lehr­bücher. Mindestalter 17 Jahre.

Anmeldungen sind an den zuständigen Kreis­baumwart zu richten, bei dem auch näheres zu erfahren ist.

Ferner halten die Kreisbaum warte im Win­ter 2-3wöchige Lehrgänge für Baumbesitjer ab.

Meldungen hiezu wollen ebenfalls an den zuständigen Kreisbaumwart gerichtet werden.

Die Bürgermeister werden auf die günstige Ausbildungsmöglichkeit aufmerksam gemacht und gebeten für ortsübliche Bekanntmachung Sorge zu tragen.

Calw, den 19. Oktober 1953

Kreispfl ege

Stadt Calw

Bekanntmachung der Haushaltssatgung und Auslegung des Haushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1953

Auf Grund des § 86 Abs. 2 der Gemeinde­ordnung wird die Haushaltssagung vom 20. 8. 1953 für das Rechnungsjahr 1953 durch Anschlag an der Rathaustafel (Rathaus I. Stock) bekannt- gemacht.

Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 3 der Gemeindeordnung vom 19. bis 26. Okt. 1953 im Rathaus Zimmer 3 (Stadtpflege) wäh­rend der üblichen Sprechstunden von 8-12 Uhr öffentlich aus.

Calw, den 14. Okt. 1953

Bürgermeisteramt: Seebei

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg

Handelsregister-Eintragung

HR.B. 190 - 13. 10. 53: Ueber das Vermögen der Firma Knopffabrik Neuenbürg GmbH, in Neuenbürg ist durch Beschluß des Amtsgerichts vom 8. Okt. 1953 das Konkursverfahren eröffnet.