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CALW Samstag, den 26. September 1953 Nr. 39
Amtsblatt für kujkw iitoi
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
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Amtlicher Teil
Einbeziehung des ostwärtigen Teils der Markung Emmingen in die Umlegung Oberjettingen Kreis Böblingen
Umlegungsbeschluß
I. Auf Grund von § 8 Abs. 2 der Reichsumlegungsordnung vom 16. 6. 1937 (RGBl. I. S. 629) - RUO - wird hiermit das Umlegungsgebiet durch Einbeziehung des ostwärtigen Teiles der Gemarkung Emmingen, Krs. Calw, in dem aus der Gebietskarte vom 26. 6. 1953 näher ersichtlichen Umfang erweitert.
H. Gegen diesen Beschluß können die Beteiligten innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 der Rechtsanordnung über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. 8. 1946 (Amtsbl. S. 224) i. V. mit Art. 13 Abs. 1 des Gesekes über die Verwaltungsrechtspflege vom 16. 12. 1876 (Reg. Bl. S. 485) Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Bebenhausen erheben (§ 1 des Gesekes zur Aenderung des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof und vor den Verwaltungsbehörden vom 17.10.1950, Reg. Bl. S. 301). Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
HI. Es wird aufgefordert, Rechte, die aus den öffentlichen Büchern nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen können, innerhalb drei Monaten bei der Umlegungsbehörde (Feldbereinigungsamt Herrenberg) anzumelden. Werden Rechte
nach Ablauf der Frist angemeldet, so kann die Umlegungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festse^ungen gelten lassen.
IV. Die Nutjungsart der Grundstücke des beigezogenen Umlegungsgebiets darf in der Zeit bis zur Ausführungsanordnung (§§ 65-67 RUO) nur mit Genehmigung der Umlegungsbehörde geändert werden. Dies gilt nicht für Aenderungen, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören. Ebenso dürfen Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen während dieser Zeit nur mit Genehmigung derUmlegungsbehörde neu errichtet, hergestellt oder wesentlich verändert werden.
Sind entgegen dieser Anordnung Aenderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt worden, so können sie im Umlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Umlegungsbehörde kann solche Aenderungen oder Anlagen auf Kosten dessen, der sie veranlaßt hat, beseitigen lassen, wenn sie der Umlegung hinderlich sind.
Den 26. 8. 1953
Landesamt für Umlegung und Siedlung Baden-Württemberg (Obere Umlegungsbehörde)
Rücksichtslose und rücksichtsvolle Kraftfahrer
Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 13. Juni 1953 unter der Ueberschrift
„Ein neuer Weg der Verkehrserziehung“ werden die inzwischen dem Landratsamt Calw emeldeten rücksichtsvollen und rücksichtslosen ührer nachstehender Kraftfahrzeuge bekanntgeben:
Rücksichtsvoll geführte Kraftfahrzeuge: Personenkraftwagen FW 06 - 4253
Lastkraftwagen FW 06 - 5903
Rücksichtslos geführte Kraftfahrzeuge: Kraftrad FW 16 - 1578
„ FW 16 - 2527
FW 16 - 2692 „ FW 46 - 0387
Personenkraftwagen FW 06 - 4205
. „ FW 06 - 4220
„ , FW 06 - 4759
„ „ FW 06 - 4802
Calw, den 17. September 1953.
Landratsamt - Verkehrsabteilung -
Inhalt des amtlichen Teils
1. Umlegung Oberjettingen auf Markung Emmingen
2. Rücksichtslose und rücksichtsvolle Kraftfahrer
3. Nacheichung der Meßgeräte
4 . Einleitung der Ortsabwasser in Beuren
5. Spttlabort Hotel Adler in Calw
6. Lebensrettung
7. Offenlegung des Liegenschaftskatasters
8. Amtsgerichte
Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des früheren Oberamtsbezirks Calw
Das Eichamt Calw hat mit der Durchführung der allgemeinen Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks Calw begonnen. Der Zeitpunkt der Nacheichung wird den Bürgermeisterämtern rechtzeitig mitgeteilt und von diesen ortsüblich bekannt gegeben werden. Außerdem werden vom Eichamt die Besitjer eichpflichtiger Meßgeräte - soweit sie dort bekannt sind - direkt benachrichtigt werden. Nacheichpflichtig sind alle Meßgeräte, die im öffentlichen Verkehr zum Einkauf und Verkauf oder zur Bestimmung von Leistungen verwendet oder bereitgehaltenwerden. Nach Abschluß der Eichung wird eine polizeiliche Nachschau der Meßgeräte folgen. Die Meßgerätebesitjer werden darauf hingewiesen, daß sie bei Versäumnis der ihnen obliegenden Pflichten bestraft werden können. Außerdem ist die spätere Nacheichung für die Betreffenden mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Calw, den 17. September 1953.
Land ratsamt
Einleitung der Ortsabwasser der Gemeinde Beuren in die Nagold
Die Gemeinde Beuren beabsichtigt nach Durchführung der Kanalisation das entstehende Abwasser über den Wassergraben auf Parzelle Nr. 76a und Parzelle Nr. 212 der Markung Beuren, sowie über Parzelle Nr. 1981a und Nr. 1281/3 der Markung Altensteig in die Nagold einzuleiten.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 14. September 1953
Landratsamt
Einleitung der Spülabort und häuslichen Abwasser aus dem Hotel „Adler“ in Calw über den Ziegelbach in die Nagold
Die Brauerei Robert Leicht in Stuttgart- Vaihingen hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesetjes erforderliche Erlaubnis zur Einleitung der Spülabort- und häuslichen Abwasser aus dem Hotel „Adler“, Gebäude Nr. 23/1 an der Stuttgarter Straße in Calw nach biologischer Reinigung über den Ziegelbach in die Nagold nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendundungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 18. September 1953.
Landratsamt
Auszeichnung für Lebensrettung
Der Herr Ministerpräsident hat dem Schüler Siegfried Walz aus Wildberg/Krs. Calw für die unter Einsatz des eigenen Lebens ausgeführte Rettung eines Menschen vom Tode des Ertrinkens durch Erteilung einer Ehrenurkunde seine besondere Anerkennung ausgesprochen.
Bekanntmachung über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters
Das aus Anlaß der Übernahme der Boden- schätjungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Beinberg wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1953 in den Diensträumen des Vermessupgs- amts Calw, Amtsgerichtsgebäude ZimmerNr. 26, Schillerstraße Nr. 11 während der Dienststunden offengelegt. Offengelegt werden die Schä^ungskarten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümem nicht besonders mitgeteilt.
Gegen die in das Liegenschaftkataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14. November 1953 beim Vermessungsamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurüdeweisung der Beschwerde fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem Beschwerdeführer zur Last.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Calw, den 15. September 1953
Vermessungsamt Calw