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CALW Samstag, den 26. September 1953 Nr. 39

Amtsblatt für kujkw iitoi

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

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Amtlicher Teil

Einbeziehung des ostwärtigen Teils der Markung Emmingen in die Umlegung Oberjettingen Kreis Böblingen

Umlegungsbeschluß

I. Auf Grund von § 8 Abs. 2 der Reichsum­legungsordnung vom 16. 6. 1937 (RGBl. I. S. 629) - RUO - wird hiermit das Umlegungsge­biet durch Einbeziehung des ostwärtigen Tei­les der Gemarkung Emmingen, Krs. Calw, in dem aus der Gebietskarte vom 26. 6. 1953 nä­her ersichtlichen Umfang erweitert.

H. Gegen diesen Beschluß können die Be­teiligten innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntmachung nach § 11 Abs. 1 der Rechts­anordnung über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. 8. 1946 (Amtsbl. S. 224) i. V. mit Art. 13 Abs. 1 des Gesekes über die Verwaltungs­rechtspflege vom 16. 12. 1876 (Reg. Bl. S. 485) Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichts­hof in Bebenhausen erheben (§ 1 des Gesekes zur Aenderung des Verfahrens vor dem Ver­waltungsgerichtshof und vor den Verwaltungs­behörden vom 17.10.1950, Reg. Bl. S. 301). Die Rechtsmittelfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.

HI. Es wird aufgefordert, Rechte, die aus den öffentlichen Büchern nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Umlegungsverfahren berechtigen können, innerhalb drei Monaten bei der Umlegungsbehörde (Feldbereinigungs­amt Herrenberg) anzumelden. Werden Rechte

nach Ablauf der Frist angemeldet, so kann die Umlegungsbehörde die bisherigen Verhand­lungen und Festse^ungen gelten lassen.

IV. Die Nutjungsart der Grundstücke des beigezogenen Umlegungsgebiets darf in der Zeit bis zur Ausführungsanordnung (§§ 65-67 RUO) nur mit Genehmigung der Umlegungs­behörde geändert werden. Dies gilt nicht für Aenderungen, die zum ordnungsmäßigen Wirt­schaftsbetrieb gehören. Ebenso dürfen Bau­werke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen während dieser Zeit nur mit Genehmigung derUmlegungsbehörde neu errich­tet, hergestellt oder wesentlich verändert werden.

Sind entgegen dieser Anordnung Aenderun­gen vorgenommen oder Anlagen hergestellt worden, so können sie im Umlegungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die Umlegungsbe­hörde kann solche Aenderungen oder Anlagen auf Kosten dessen, der sie veranlaßt hat, besei­tigen lassen, wenn sie der Umlegung hinder­lich sind.

Den 26. 8. 1953

Landesamt für Umlegung und Siedlung Baden-Württemberg (Obere Umlegungsbehörde)

Rücksichtslose und rücksichtsvolle Kraftfahrer

Unter Bezugnahme auf die Veröffentlichung im Amtsblatt vom 13. Juni 1953 unter der Ueberschrift

Ein neuer Weg der Verkehrserziehung werden die inzwischen dem Landratsamt Calw emeldeten rücksichtsvollen und rücksichtslosen ührer nachstehender Kraftfahrzeuge bekannt­geben:

Rücksichtsvoll geführte Kraftfahrzeuge: Personenkraftwagen FW 06 - 4253

Lastkraftwagen FW 06 - 5903

Rücksichtslos geführte Kraftfahrzeuge: Kraftrad FW 16 - 1578

FW 16 - 2527

FW 16 - 2692 FW 46 - 0387

Personenkraftwagen FW 06 - 4205

. FW 06 - 4220

, FW 06 - 4759

FW 06 - 4802

Calw, den 17. September 1953.

Landratsamt - Verkehrsabteilung -

Inhalt des amtlichen Teils

1. Umlegung Oberjettingen auf Markung Emmingen

2. Rücksichtslose und rücksichtsvolle Kraftfahrer

3. Nacheichung der Meßgeräte

4 . Einleitung der Ortsabwasser in Beuren

5. Spttlabort Hotel Adler in Calw

6. Lebensrettung

7. Offenlegung des Liegenschaftskatasters

8. Amtsgerichte

Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des früheren Oberamts­bezirks Calw

Das Eichamt Calw hat mit der Durchführung der allgemeinen Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des ehemaligen Oberamts­bezirks Calw begonnen. Der Zeitpunkt der Nacheichung wird den Bürgermeisterämtern rechtzeitig mitgeteilt und von diesen ortsüb­lich bekannt gegeben werden. Außerdem wer­den vom Eichamt die Besitjer eichpflichtiger Meßgeräte - soweit sie dort bekannt sind - direkt benachrichtigt werden. Nacheichpflichtig sind alle Meßgeräte, die im öffentlichen Ver­kehr zum Einkauf und Verkauf oder zur Be­stimmung von Leistungen verwendet oder be­reitgehaltenwerden. Nach Abschluß der Eichung wird eine polizeiliche Nachschau der Meßge­räte folgen. Die Meßgerätebesitjer werden darauf hingewiesen, daß sie bei Versäumnis der ihnen obliegenden Pflichten bestraft wer­den können. Außerdem ist die spätere Nach­eichung für die Betreffenden mit erheblichen Mehrkosten verbunden.

Calw, den 17. September 1953.

Land ratsamt

Einleitung der Ortsabwasser der Gemeinde Beuren in die Nagold

Die Gemeinde Beuren beabsichtigt nach Durchführung der Kanalisation das entstehende Abwasser über den Wassergraben auf Parzelle Nr. 76a und Parzelle Nr. 212 der Markung Beu­ren, sowie über Parzelle Nr. 1981a und Nr. 1281/3 der Markung Altensteig in die Nagold einzuleiten.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 14. September 1953

Landratsamt

Einleitung der Spülabort und häus­lichen Abwasser aus dem Hotel Adler in Calw über den Ziegelbach in die Nagold

Die Brauerei Robert Leicht in Stuttgart- Vaihingen hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesetjes erforderliche Erlaubnis zur Ein­leitung der Spülabort- und häuslichen Abwas­ser aus dem HotelAdler, Gebäude Nr. 23/1 an der Stuttgarter Straße in Calw nach biolo­gischer Reinigung über den Ziegelbach in die Nagold nachgesucht.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendun­dungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 18. September 1953.

Landratsamt

Auszeichnung für Lebensrettung

Der Herr Ministerpräsident hat dem Schüler Siegfried Walz aus Wildberg/Krs. Calw für die unter Einsatz des eigenen Lebens aus­geführte Rettung eines Menschen vom Tode des Ertrinkens durch Erteilung einer Ehren­urkunde seine besondere Anerkennung ausge­sprochen.

Bekanntmachung über die Offen­legung des Liegenschaftskatasters

Das aus Anlaß der Übernahme der Boden- schätjungsergebnisse aufgestellte neue Liegen­schaftskataster der Gemeinde Beinberg wird in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Oktober 1953 in den Diensträumen des Vermessupgs- amts Calw, Amtsgerichtsgebäude ZimmerNr. 26, Schillerstraße Nr. 11 während der Dienst­stunden offengelegt. Offengelegt werden die Schä^ungskarten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümem nicht beson­ders mitgeteilt.

Gegen die in das Liegenschaftkataster über­nommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erb­pächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14. No­vember 1953 beim Vermessungsamt entweder schriftlich eingereicht oder zu Niederschrift er­klärt werden. Bei völliger Zurüdeweisung der Beschwerde fallen die durch örtliche Unter­suchungen entstandenen Kosten dem Beschwer­deführer zur Last.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bis­herigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Calw, den 15. September 1953

Vermessungsamt Calw