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CALW Samstag, den 8. August 1953 Nr. 32

Amtsblatt für öcii §ms (Taltu

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

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1 * 2*3

Amtlicher Teil

Festtag Mariä Himmelfahrt

(Samstag den 15. August 1953)

Mariä Himmelfahrt ist nur in den Gemein­den ein Festtag, in denen der Tag herkömm­licherweise als solcher gefeiert wird, und in den Gemeinden, deren Einwohner überwiegend dem katholischen Bekenntnis angehören. Dies ist in den Gemeinden des Kreises Calw nicht der Fall.

Dienstregelung bei den Behörden:

a) Der ordentliche Dienst entfällt. An diesem Tag werden nur solche Geschäfte vorge­nommen, die keinen Aufschub gestatten.

b) Bei den Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung ist nur ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.

c) Die Gemeindebehörden versehen an Mariä Himmelfahrt den ordentlichen Dienst.

Calw, den 3. August 1953.

Landratsamt

Personalnachricht

Herr Reg.-Inspektor Friedrich H i 1 b e r e r beim Landratsamt Calw ist durch Verfügung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18. 7. 1953 mit Wirkung vom 1. August 1953 zum Regierungsoberinspektor ernannt worden.

Calw, den 3. August 1953.

Landratsamt

Einleitung von gewerbl. Abwässern durch die Firma Friedrich Kapp, Tuchfabrik in Rohrdorf, in die Nagold

Die Firma Friedrich Kapp, Tuchfabrik in Rohrdorf hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesetzes erforderliche Erlaubnis zur Ein­leitung der aus der Appretur und Färberei ihres Werkes in Rohrdorf anfallenden Abwässer in die Nagold nachgesucht.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendun­gen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 3. August 1953.

Landratsamt

Kreisstadt Calw

Die ortspolizeilichen Vorschriften

über Schlachthofordnung, Verkehr mit

Schlachtvieh und Fleisch und Freibank- Ordnung vom 18. Juni 1953

wurden vom Landratsamt mit Erlaß vom 25. 7. 1953 für vollziehbar erklärt. Sie treten hiermit

Inhalt des amtlichen Teils

1. Festtag Mariä Himmelfahrt

2. Personalnachricht

3. Einleitung von gewerblichen Abwässern

4. Kreisstadt Calw 5* Berichtigung

6. Bekanntgaben der Amtsgerichte

in Kraft. Ein Abdruck der Vorschriften ist an der Bekanntmachungstafel im Rathaus ange­schlagen.

Calw, den 1. August 1953.

Bürgermeisteramt: (gez.) S e e b e r.

Berichtigung

betr.Mitteilungspflicht der Vermieter ..

im Amtsblatt Nr. 31 vom 1. August 1953.

In der Mitteilung der Preisbehörde beim Landratsamt Calw über .Mitteilungspflicht der Vermieter ..." ist im legten Abschnitt folgen­der Fehler unterlaufen: Anstelle ,. . . Meldun­gen bis spätestens 10. 6. 1953 . . . muß es ,. . . Meldungen bis spätestens 31. 8. 1953 heißen.

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw N 1/49

Das Konkursverfahren über das Vermögen der FirmaCreditgesellschaft m.b.H. Leonberg- Calw - Gemeinschaftshilfswerk Treuhand- i. L. - noch nicht eingetragene Gesellschaft, daher persönlich haftende Gesellschafter:

1. Karl Grass er, Kaufmann in Leonberg- Silberberg,

2. dessen Ehefrau Else Grass er, ebenda (ministeriell bestellter Liquidator: Spar­kassendirektor Kienzle in Calw) -

wurde am 16. Juli 1953 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Nicht erhobene Dividendenbeträge und et­waige weitere zur Konkursmasse inzwischen geflossene Beträge werden, befristet bis 31. 8. 1954, auf ein besonderes Konto zur Verfügung der beteiligten Gläubiger angelegt. Die am 31. 8. 1954 noch vorhandenen Beträge werden im Wege einer Nachtragsverteilung ausgeschüttet.

Amtsgericht Nagold

II VN 1/53 - Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Burghard in Alten­steig, Alleininhaber der Firma Chr. Burghard jun., Lebensmittel-Groß- und Einzelhandel in Altensteig, wurde durch Beschluß des Amts­gerichts Nagold vom 31. Juli 1953 aufgehoben, nachdem der Vergleichsverwalter dem Amts­gericht die Erfüllung des Vergleichs ange­zeigt hat.

Amtsgericht Nagold - Handelsregister -

3. Aug. 1953. Veränderung: HR Abt. A Nr. 29: Firma Paul L u z, Posthotel Nagold. Die persönlich haftende Gesellschafterin Klara Scholl, geb.Luz, Witwe des Kurt Scholl, Obersten in Nagold, ist infolge Tods aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Die offene Handelsgesellschaft ist in eine Einzelfirma umgewandelt. Karl Friedrich Scholl, Hotelier in Nagold, ist Alleininhaber.

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Calw in Heft 1395 Abt. I

Steuertermine im Monat August 1953

10. August 1953:

Lohnsteuer und Notopfer Berlin:

Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin für den Monat Juli 1953 unter gleichzeitiger Abgabe der ent­sprechenden Lohnsteueranmeldungen.

Vermögensteuer:

Dritte Vierteljahresrate für 1953.

Umsatzsteuer:

Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Juli 1953 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechen­den Voranmeldung.

Vermögensabgabe:

Vierteljahresrate der Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz (bisher Sofortnilfeabgabe)

Die Vierteljahresraten bemessen sich nach § 75 des am 1. 9. 52 in Kraft getretenen Lastenausgleichsgeset­zes nach den bisherigen Leistungen auf die allge­meine Soforthiifeabgabe und zwar solange, bis ein Bescheid über die Vermögensabgabe ergeht.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2*/o Säumniszuschlag für den 1. Monat und IV* für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung derselben kann nicht mehr gerech­net werden.

Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zah- lungs- und Ueberweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Schede nach Mög­lichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuer­nummer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuer­arten entfallende Betrag anzugeben.

Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täglich von vormittags 812 Uhr, in den Nachmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.

Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen von Eduard Läßle, Heizer in Calw und seiner Ehefrau Barbara, geb. Lutj, je zur Hälfte, eingetragene Grundstück

Markung Calw

Gebäude Nr. 27 Hengstetter Steige, Wohnhaus und Hofraum samt Mauer, mit Parzelle Nr. 2024/5, Baumgarten samt Mauer dabei,

Gesamtmeßgehalt 4 a 17 qm, amtlich geschälter Verkaufswert DM. 28000.,

am Samstag, den 26. September 1953, nachmittags 2 Uhr,

in der Kanzlei des Grundbuchamts Calw, Amtsgericht, Zimmer 9, versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 17. April 1953 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zurZeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes aus dem Grundbuch nicht ersicht­lich waren, spätestens im Versteigerungs­termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Ver­teilung des Versteigerungserlöses dem An­sprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetjt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufge­fordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Calw, den 28. Juli 1953.

Der Zwangsversteigerungskommissär:

Bezirksnotar (gez.) Bacher.