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CALW Samstag, den 8. August 1953 Nr. 32
Amtsblatt für öcii §ms (Taltu
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
wsw
1 * 2*3
Amtlicher Teil
Festtag Mariä Himmelfahrt
(Samstag den 15. August 1953)
Mariä Himmelfahrt ist nur in den Gemeinden ein Festtag, in denen der Tag herkömmlicherweise als solcher gefeiert wird, und in den Gemeinden, deren Einwohner überwiegend dem katholischen Bekenntnis angehören. Dies ist in den Gemeinden des Kreises Calw nicht der Fall.
Dienstregelung bei den Behörden:
a) Der ordentliche Dienst entfällt. An diesem Tag werden nur solche Geschäfte vorgenommen, die keinen Aufschub gestatten.
b) Bei den Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung ist nur ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
c) Die Gemeindebehörden versehen an Mariä Himmelfahrt den ordentlichen Dienst.
Calw, den 3. August 1953.
Landratsamt
Personalnachricht
Herr Reg.-Inspektor Friedrich H i 1 b e r e r beim Landratsamt Calw ist durch Verfügung des Innenministeriums Baden-Württemberg vom 18. 7. 1953 mit Wirkung vom 1. August 1953 zum Regierungsoberinspektor ernannt worden.
Calw, den 3. August 1953.
Landratsamt
Einleitung von gewerbl. Abwässern durch die Firma Friedrich Kapp, Tuchfabrik in Rohrdorf, in die Nagold
Die Firma Friedrich Kapp, Tuchfabrik in Rohrdorf hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesetzes erforderliche Erlaubnis zur Einleitung der aus der Appretur und Färberei ihres Werkes in Rohrdorf anfallenden Abwässer in die Nagold nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 7 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 3. August 1953.
Landratsamt
Kreisstadt Calw
Die ortspolizeilichen Vorschriften
über Schlachthofordnung, Verkehr mit
Schlachtvieh und Fleisch und Freibank- Ordnung vom 18. Juni 1953
wurden vom Landratsamt mit Erlaß vom 25. 7. 1953 für vollziehbar erklärt. Sie treten hiermit
Inhalt des amtlichen Teils
1. Festtag Mariä Himmelfahrt
2. Personalnachricht
3. Einleitung von gewerblichen Abwässern • • •
4. Kreisstadt Calw 5* Berichtigung
6. Bekanntgaben der Amtsgerichte
in Kraft. Ein Abdruck der Vorschriften ist an der Bekanntmachungstafel im Rathaus angeschlagen.
Calw, den 1. August 1953.
Bürgermeisteramt: (gez.) S e e b e r.
Berichtigung
betr. „Mitteilungspflicht der Vermieter ..
im Amtsblatt Nr. 31 vom 1. August 1953.
In der Mitteilung der Preisbehörde beim Landratsamt Calw über .Mitteilungspflicht der Vermieter ..." ist im legten Abschnitt folgender Fehler unterlaufen: Anstelle ,. . . Meldungen bis spätestens 10. 6. 1953 . . .“ muß es ,. . . Meldungen bis spätestens 31. 8. 1953“ heißen.
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw N 1/49
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma „Creditgesellschaft m.b.H. Leonberg- Calw - Gemeinschaftshilfswerk Treuhand-“ i. L. - noch nicht eingetragene Gesellschaft, daher persönlich haftende Gesellschafter:
1. Karl Grass er, Kaufmann in Leonberg- Silberberg,
2. dessen Ehefrau Else Grass er, ebenda (ministeriell bestellter Liquidator: Sparkassendirektor Kienzle in Calw) -
wurde am 16. Juli 1953 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
Nicht erhobene Dividendenbeträge und etwaige weitere zur Konkursmasse inzwischen geflossene Beträge werden, befristet bis 31. 8. 1954, auf ein besonderes Konto zur Verfügung der beteiligten Gläubiger angelegt. Die am 31. 8. 1954 noch vorhandenen Beträge werden im Wege einer Nachtragsverteilung ausgeschüttet.
Amtsgericht Nagold
II VN 1/53 - Das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Kaufmanns Alfred Burghard in Altensteig, Alleininhaber der Firma Chr. Burghard jun., Lebensmittel-Groß- und Einzelhandel in Altensteig, wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Nagold vom 31. Juli 1953 aufgehoben, nachdem der Vergleichsverwalter dem Amtsgericht die Erfüllung des Vergleichs angezeigt hat.
Amtsgericht Nagold - Handelsregister -
3. Aug. 1953. Veränderung: HR Abt. A Nr. 29: Firma Paul L u z, Posthotel Nagold. Die persönlich haftende Gesellschafterin Klara Scholl, geb.Luz, Witwe des Kurt Scholl, Obersten in Nagold, ist infolge Tods aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die offene Handelsgesellschaft ist in eine Einzelfirma umgewandelt. Karl Friedrich Scholl, Hotelier in Nagold, ist Alleininhaber.
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuch von Calw in Heft 1395 Abt. I
Steuertermine im Monat August 1953
10. August 1953:
Lohnsteuer und Notopfer Berlin:
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin für den Monat Juli 1953 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldungen.
Vermögensteuer:
Dritte Vierteljahresrate für 1953.
Umsatzsteuer:
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Juli 1953 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
Vermögensabgabe:
Vierteljahresrate der Vermögensabgabe nach dem Lastenausgleichsgesetz (bisher Sofortnilfeabgabe)
Die Vierteljahresraten bemessen sich nach § 75 des am 1. 9. 52 in Kraft getretenen Lastenausgleichsgesetzes nach den bisherigen Leistungen auf die allgemeine Soforthiifeabgabe und zwar solange, bis ein Bescheid über die Vermögensabgabe ergeht.
Bei verspäteter Entrichtung sind 2*/o Säumniszuschlag für den 1. Monat und IV* für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung derselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zah- lungs- und Ueberweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zahlungen durch Schede nach Möglichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuernummer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag anzugeben.
Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täglich von vormittags 8—12 Uhr, in den Nachmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.
Nr. 1 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen von Eduard Läßle, Heizer in Calw und seiner Ehefrau Barbara, geb. Lutj, je zur Hälfte, eingetragene Grundstück
Markung Calw
Gebäude Nr. 27 Hengstetter Steige, Wohnhaus und Hofraum samt Mauer, mit Parzelle Nr. 2024/5, Baumgarten samt Mauer dabei,
Gesamtmeßgehalt 4 a 17 qm, amtlich geschälter Verkaufswert DM. 28000.—,
am Samstag, den 26. September 1953, nachmittags 2 Uhr,
in der Kanzlei des Grundbuchamts Calw, Amtsgericht, Zimmer 9, versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 17. April 1953 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zurZeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetjt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Calw, den 28. Juli 1953.
Der Zwangsversteigerungskommissär:
Bezirksnotar (gez.) Bacher.