Verlagsort i Calw Postrersandort: Neuenbürg (Württ.)
CALW Samstag, den 25. Juli 1953 Nr. 30
Amtsblatt für i)tn Bttis (Talui
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
i
Amtlicher Teil
Durchführung des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG
Wichtig für alle Inhaber von Unterbringungssdieinen
1. Für die Unterbringung der unter das Ge- set$ zu Artikel 131 GG vom 11, Mai 1951 (Bundesgeset$blatt I Seite 307) fallenden Personen ist im Lande Baden-Württemberg das Ministerium für Heimatvertriebene u. Kriegsgeschädigte in Stuttgart-W, SilberburgstraBe 125 (Postschließfach 1053) zuständig.
2. Die sonstigen Zuständigkeiten von Landesbehörden bei der Durchführung des Gesetjes zu Artikel 131 GG regelt die Anordnung der vorläufigen Regierung vom 16. 3. 1953, die im „Staatsanzeiger“ Nr. 24 vom 28. 3. 1953 und im „Gemeinsamen Amtsblatt“ Nr. 7 vom 25. 4. 1953 veröffentlicht ist.
3. Die früheren Landesunterbringungsstellen in Ludwigsburg und Tübingen sind aufgehoben worden. Ihre Aufgaben sind auf das Ministerium für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte übergegangen. (Anschrift siehe obenj
4. Die beim Ministerium für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte vorhandene Kartei der Unterbringungsteilnehmer ist deshalb ungenau, weil viele Unterbringungsteilnehmer es unterlassen haben, ihren Wohnsitjwechsel und ihre Wiederverwendung im öffentlichen Dienst sowie Veränderungen ihrer Rechtsstellung den Landesunterbringungsstellen zu melden.
Deshalb werden alle Inhaber von Unterbringungsscheinen hiermit aufgefordert, in ihrem eigenen Interesse sowie mit Rücksicht auf die Belange der übrigen Unterbringungsteilnehmer dem Ministerium für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte jede Veränderung pünktlich mitzuteilen, damit die Kartei der Unterbringungsteilnehmer ständig auf dem laufenden gehalten werden kann.
Calw, den 16. Juli 1953.
Landratsamt
Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart
tenbesdieid und die von der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart neu ausgestellte Ausweiskarte ist mitzubringen.
K r e i s so z i a 1 am t Calw - Abt. Kriegsopferfürsorge -
ZwangSsVersteig erung
Im Grundbuch von Simmozheim Heft 115 Abteilung I Nr. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 15,17, 19, 20, 21, waren zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks und sind heute noch auf den Namen der
Agathe G a n n, geb. Wacker, Witwe des Gottlob Gann, Steinhauers, in Simmozheim, folgende Grundstücke eingetragen:
Parz. Nr. Markg. Simmozheim hochstzulässiges
Gebot
2029
Laudi, Grünland (Obst- bäume) 4 a 85 qm Straubenhedke, Acker 7 a 91 qm Stockäcker, Acker
15 a 09 qm Hirmling, Acker 13 a 67 qm
800/1 Hirmling, Acker
16 a 15 qm
Reinenburg, Grünland. Grünland (Obstbäume) 15 a 53 qm 500.— DM Ostelsheimer Weg, Acker
13 a 21 qm
SteinhOrnle, Acker, Unland (Rain m. Gebüsch), Unland I Steinriegel mit Gebüsch)
55 a 46 qm
Gecfainger Weg, Acker
14 a 96 qm
Geb. Nr. 19 ScbillerstraBe, Gebäude mit Hofraum (Wohnhaus,
Anbau, Scheuer, Scheuer- anbau, Garten) 5 a 03 qm 9000.-
1194
3159
706
3011
3670
687
3221
300.— DM 200 - DM
400.— DM 200.— DM
300.— DM
400.— DM
500 — DM 350.— DM
DM
Parz. Nr. 1690 LSchle, Acker 10 a 69 qm 250.— DM „ „ 1942 Münklinger Weg, Acker
8 a 11 qm 200.— DM
„ „ 800/2 Hirmling, Acker
5 a 85 qm 100.— DM
„ „ 3649 Hahnbaume, Acker
10 a 89 qm 250 — DM
Diese Grundstücke sollen zur Aufhebung der Gemeinschaft, die daran besteht,
am Mittwoch, den 23. September 1953, vormittags 9 Uhr,
auf dem Rathaus in Simmozheim versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 10. September 1952 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- Vermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, da sie sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nach- gesetjt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des Zubehörs, das nach § 55 ZVG. mitversteigert wird, entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes,
Das oben beigefügte höchstzulässige Gebot wurde vom Landratsamt Calw - Preisbehörde - durch Bescheid vom 17. Dezember 1952, Nr III b - 4005 U 1, festgese^t.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß jeder, der bietet, nach dem Ersten Aus- führungsgeset) zum Kontrollratsgesetj Nr. 45 eine Genehmigung der landwirtschaftlichen Abteilung des Landratsamts Calw vorzulegen hat, da sonst sein Gebot zurückgewiesen werden muß.
Bad Liebenzell, den 14. Juli 1953.
Kommissär: Bezirksnotar H i 11 e r.
Nichtamtlicher Teil
Neuer Feuerlöschteich in Bernbach
Der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart findet
in Wildbad am Mittwoch, den 5. August 1953, vormittags von 8.30 bis 12.00 Uhr, im Untersudiungszimmer der Versorgungskuranstalt
statt. Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, orthopädischem Schuhwerk usw. zu stellen. Die zu ersehenden orthopädischen Hilfsmittel müssen beim Sprechtag vorgezeigt werden. Der Ren-
Inhalt des amtlichen Teils
1. Durchführung des Bundesgese&es zu Art. 131 GG
2. Sprechtag der Orthopäd. Versorgungsstelle Stuttgart
3. Zwangsversteigerung
Die Gemeinde Bembadi hat durch den Bau ihres neuen Feuerlöschteiches ihre Löschwasserverhältnisse wesentlich verbessert. Sie hat im Zentrum der Ortschaft einen vorbildlichen Feuerlöschteich gebaut, der die Entnahme von Löschwasser in jeder Menge gestattet. Die Versorgung mit Löschwasser aus der Wasserleitung ist nur bedingt möglich. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, eine größere Anlage zu erstellen. Mit dieser Neuanlage hat die Gemeinde eine der besten Feuerlöschteiche im Kreis Calw geschaffen.
Die unabhängige Löschwasserversorgung aus einem Feuersee trägt wesentlich dazu bei, den Feuerschutj einer Gemeinde zu verbessern. Besonders bei Großbränden haben sich solche Anlagen bestens bewährt. Vor allem in Gemeinden, die ihr Löschwasser nicht aus Bächen oder Flüssen entnehmen können, ist eine solche Anlage besonders dringend.
Es wäre wünschenswert, wenn sich andere
Gemeinden in ähnlicher Lage dem Beispiel Bembachs anschliessen und derartige Anlagen erstellen würden.
Am kommenden Sonntag, den 26. 7. 53, wird der neue Feuerlöschteich seiner Bestimmung übergeben werden. Aus diesem Anlaß findet um 12,30 eine große Angriffsübung der Feuerwehren Bernbach und Neuenbürg statt. Anschließend wird der Oeffentlichkeit ein Schausprigen gezeigt, das demonstrieren soll, welche Wassermengen aus dem See entnommen werden können. Dabei wird die Freiwillige Feuerwehr Neuenbürg mit einem Löschfahrzeug mit 1500 1/m, die Feuerwehr Bernbach mit einer tragbaren Kraftspritje mit 800 1/m Leistung und die Feuerwehr Herrenalb mit zwei tragbaren Kraftsprißen mit je 800 Fm aus dem neuerstellten Feuerlöschteich Wasser entnehmen.
Nach Abschluß des offiziellen Teiles hat die Feuerwehr Bembadi ein kleines Garten-