Verlagsort i Calw Postrersandort: Neuenbürg (Württ.)

CALW Samstag, den 25. Juli 1953 Nr. 30

Amtsblatt für i)tn Bttis (Talui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

i

Amtlicher Teil

Durchführung des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG

Wichtig für alle Inhaber von Unterbringungssdieinen

1. Für die Unterbringung der unter das Ge- set$ zu Artikel 131 GG vom 11, Mai 1951 (Bundesgeset$blatt I Seite 307) fallenden Personen ist im Lande Baden-Württem­berg das Ministerium für Heimatvertrie­bene u. Kriegsgeschädigte in Stuttgart-W, SilberburgstraBe 125 (Postschließfach 1053) zuständig.

2. Die sonstigen Zuständigkeiten von Lan­desbehörden bei der Durchführung des Gesetjes zu Artikel 131 GG regelt die Anordnung der vorläufigen Regierung vom 16. 3. 1953, die imStaatsanzeiger Nr. 24 vom 28. 3. 1953 und imGemein­samen Amtsblatt Nr. 7 vom 25. 4. 1953 veröffentlicht ist.

3. Die früheren Landesunterbringungsstellen in Ludwigsburg und Tübingen sind auf­gehoben worden. Ihre Aufgaben sind auf das Ministerium für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte übergegangen. (Anschrift siehe obenj

4. Die beim Ministerium für Heimatvertrie­bene und Kriegsgeschädigte vorhandene Kartei der Unterbringungsteilnehmer ist deshalb ungenau, weil viele Unterbrin­gungsteilnehmer es unterlassen haben, ihren Wohnsitjwechsel und ihre Wieder­verwendung im öffentlichen Dienst sowie Veränderungen ihrer Rechtsstellung den Landesunterbringungsstellen zu melden.

Deshalb werden alle Inhaber von Unterbrin­gungsscheinen hiermit aufgefordert, in ihrem eigenen Interesse sowie mit Rücksicht auf die Belange der übrigen Unterbringungsteilnehmer dem Ministerium für Heimatvertriebene und Kriegsgeschädigte jede Veränderung pünktlich mitzuteilen, damit die Kartei der Unterbrin­gungsteilnehmer ständig auf dem laufenden gehalten werden kann.

Calw, den 16. Juli 1953.

Landratsamt

Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart

tenbesdieid und die von der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart neu ausgestellte Ausweiskarte ist mitzubringen.

K r e i s so z i a 1 am t Calw - Abt. Kriegsopferfürsorge -

ZwangSsVersteig erung

Im Grundbuch von Simmozheim Heft 115 Abteilung I Nr. 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 15,17, 19, 20, 21, waren zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks und sind heute noch auf den Namen der

Agathe G a n n, geb. Wacker, Witwe des Gottlob Gann, Steinhauers, in Simmozheim, folgende Grundstücke eingetragen:

Parz. Nr. Markg. Simmozheim hochstzulässiges

Gebot

2029

Laudi, Grünland (Obst- bäume) 4 a 85 qm Straubenhedke, Acker 7 a 91 qm Stockäcker, Acker

15 a 09 qm Hirmling, Acker 13 a 67 qm

800/1 Hirmling, Acker

16 a 15 qm

Reinenburg, Grünland. Grünland (Obstbäume) 15 a 53 qm 500. DM Ostelsheimer Weg, Acker

13 a 21 qm

SteinhOrnle, Acker, Unland (Rain m. Gebüsch), Unland I Steinriegel mit Gebüsch)

55 a 46 qm

Gecfainger Weg, Acker

14 a 96 qm

Geb. Nr. 19 ScbillerstraBe, Gebäude mit Hofraum (Wohnhaus,

Anbau, Scheuer, Scheuer- anbau, Garten) 5 a 03 qm 9000.-

1194

3159

706

3011

3670

687

3221

300. DM 200 - DM

400. DM 200. DM

300. DM

400. DM

500 DM 350. DM

DM

Parz. Nr. 1690 LSchle, Acker 10 a 69 qm 250. DM 1942 Münklinger Weg, Acker

8 a 11 qm 200. DM

800/2 Hirmling, Acker

5 a 85 qm 100. DM

3649 Hahnbaume, Acker

10 a 89 qm 250 DM

Diese Grundstücke sollen zur Aufhebung der Gemeinschaft, die daran besteht,

am Mittwoch, den 23. September 1953, vormittags 9 Uhr,

auf dem Rathaus in Simmozheim versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 10. September 1952 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs- Vermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller wider­spricht, glaubhaft zu machen, da sie sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver­steigerungserlöses den übrigen Rechten nach- gesetjt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des Zubehörs, das nach § 55 ZVG. mitversteigert wird, entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Ein­stellung des Verfahrens herbeizuführen. An­dernfalls tritt für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes,

Das oben beigefügte höchstzulässige Gebot wurde vom Landratsamt Calw - Preisbehörde - durch Bescheid vom 17. Dezember 1952, Nr III b - 4005 U 1, festgese^t.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß jeder, der bietet, nach dem Ersten Aus- führungsgeset) zum Kontrollratsgesetj Nr. 45 eine Genehmigung der landwirtschaftlichen Abteilung des Landratsamts Calw vorzulegen hat, da sonst sein Gebot zurückgewiesen werden muß.

Bad Liebenzell, den 14. Juli 1953.

Kommissär: Bezirksnotar H i 11 e r.

Nichtamtlicher Teil

Neuer Feuerlöschteich in Bernbach

Der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart findet

in Wildbad am Mittwoch, den 5. August 1953, vormittags von 8.30 bis 12.00 Uhr, im Untersudiungszimmer der Versorgungs­kuranstalt

statt. Die Sprechtage der Orthopädischen Ver­sorgungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, orthopä­dischem Schuhwerk usw. zu stellen. Die zu ersehenden orthopädischen Hilfsmittel müssen beim Sprechtag vorgezeigt werden. Der Ren-

Inhalt des amtlichen Teils

1. Durchführung des Bundesgese&es zu Art. 131 GG

2. Sprechtag der Orthopäd. Versorgungsstelle Stuttgart

3. Zwangsversteigerung

Die Gemeinde Bembadi hat durch den Bau ihres neuen Feuerlöschteiches ihre Löschwas­serverhältnisse wesentlich verbessert. Sie hat im Zentrum der Ortschaft einen vorbildlichen Feuerlöschteich gebaut, der die Entnahme von Löschwasser in jeder Menge gestattet. Die Versorgung mit Löschwasser aus der Wasser­leitung ist nur bedingt möglich. Die Gemeinde hat sich daher entschlossen, eine größere An­lage zu erstellen. Mit dieser Neuanlage hat die Gemeinde eine der besten Feuerlöschteiche im Kreis Calw geschaffen.

Die unabhängige Löschwasserversorgung aus einem Feuersee trägt wesentlich dazu bei, den Feuerschutj einer Gemeinde zu verbessern. Besonders bei Großbränden haben sich solche Anlagen bestens bewährt. Vor allem in Ge­meinden, die ihr Löschwasser nicht aus Bächen oder Flüssen entnehmen können, ist eine solche Anlage besonders dringend.

Es wäre wünschenswert, wenn sich andere

Gemeinden in ähnlicher Lage dem Beispiel Bembachs anschliessen und derartige Anlagen erstellen würden.

Am kommenden Sonntag, den 26. 7. 53, wird der neue Feuerlöschteich seiner Bestim­mung übergeben werden. Aus diesem Anlaß findet um 12,30 eine große Angriffsübung der Feuerwehren Bernbach und Neuenbürg statt. Anschließend wird der Oeffentlichkeit ein Schausprigen gezeigt, das demonstrieren soll, welche Wassermengen aus dem See entnom­men werden können. Dabei wird die Frei­willige Feuerwehr Neuenbürg mit einem Lösch­fahrzeug mit 1500 1/m, die Feuerwehr Bernbach mit einer tragbaren Kraftspritje mit 800 1/m Leistung und die Feuerwehr Herrenalb mit zwei tragbaren Kraftsprißen mit je 800 Fm aus dem neuerstellten Feuerlöschteich Wasser entnehmen.

Nach Abschluß des offiziellen Teiles hat die Feuerwehr Bembadi ein kleines Garten-