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Amtsblatt für Dm Arcis (faltn
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
CALW
Samstag, den 18. Juli 1953
Nr. 29
Amtlicher Teil _|
Aus der Arbeit des Kreisrats
Nachdem die legte Sißung des Kreisrats am 12. Juni 1953 im Anschluß an eine Besichtigung von Landstraßen II. Ordnung auf dem Rathaus in Birkenfeld stattfand, wurde die Sißung am 9. Juli 1953 (die achte in diesem Jahr) wieder am Sig des Landratsamts abgehalten.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloß der Kreisrat auf Antrag des Vorsigenden, Landrat Geißler, zu seiner nächsten Sigung am Donnerstag, dem 30. oder Freitag, dem 31. Juli 1953 zusammenzutreten und den Vorsigenden zu ermächtigen, den Kreistag noch vor dieser Sigung auf einen in der ersten Augusthälfte liegenden Tag nach Hirsau einzuberufen. Dabei wurde davon ausgegangen, daß es der Verwaltung gelingt, die Vorarbeiten zur Aufstellung des Haushaltsplans des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1953 so zeitig zu beenden, daß er in diesen Sigungen behandelt und festgestellt werden kann. Damit würde dann in den fortgesegten Bemühungen des Landrats als Leiter der Kreisselbstverwaltung, eine möglichst frühzeitige Verabschiedung des Haushaltsplans zu erreichen, ein weiterer erheblicher Fortschritt erzielt sein (die drei vorausgegangenen Haushaltspläne konnten erst Ende November bezw. Anfang Oktober der betreffenden Rechnungsjahre vom Kreistag festgesegt werden).
In seiner Sigung am 9. Juli hatte der Kreisrat eine umfangreiche Tagesordnung zu erledigen. Einen erheblichen Teil der mehr als vierstündigen Beratungen nahmen wieder, wie schon oft, Krankenhausangelegenheiten in Anspruch,
Der Kreisrat wird seine nächste Sigung in Nagold abhalten, um die Möglichkeiten der Erstellung eines Schwesternwohngebäudes an Ort und Stelle zu prüfen und dabei mit den leitenden Aerzten unter Zuziehung des Kreisbaumeisters alle im einzelnen auftretenden Fragen zu besprechen.
In der Sigung bestand weiter volle Einmütigkeit darüber, daß auch im Kreiskrankenhaus Neuenbürg für eine bessere Unterbringung des Pflegepersonals gesorgt werden muß, wie überhaupt bei dieser Gelegenheit wieder einmal mehr in Erscheinung trat, daß das Vorhandensein von drei Kreiskranken- häusem eine große finanzielle Belastung für den Kreisverband bedeutet, die aber getragen werden muß, um allen an ein modernes Krankenhaus zu stellenden Anforderungen gerecht zu werden.
Kohlenpreiserhöhungen, tarifrechtliche Gehalts- und Lohnerhöhungen, der Wegfall der Schwarzbrotsubventionierung und andere Ausgabensteigerungen zwangen den Kreisrat zur Vermeidung eines weiteren Ansteigens des jeßt schon kaum noch tragbaren Zuschußbedarfs der Kreiskrankenhäuser leider zu einer abermaligen Erhöhung der Pflegekostensäße. So wird z. B. der - auch die pauschalier-
Inhalt des amtlichen Teils
1. Aus der Arbeit des Kreisrats.
2. Sommerschlußverkauf 1953.
3. Personalnachricht.
4. Nachkörung für Schafböcke 1953.
5. Erweiterung der Schwarzwälder Dampfseifenfabrik.
6. Stadt Calw - Haushaltssagung 1953.
7. Berichtigung betr. Härtefonds.
8. Bekanntgaben der Amtsgerichte.
ten Nebenleistungen enthaltende - Tagessaß für erwachsene Krankenkassenpatienten ab 1. 5. 1953 von 7.90 auf 8.40 DM erhöht, während die täglichen Pflegekostensäße für Selbstzahler der III. Klasse von 7.20 auf 7.60, der II. Klasse von 10.50 auf 11.00 und der I. Klasse von 12.50 auf 13.00 DM ab 1. Juli 1953 erhöht werden.
Die am 31. 8. 1953 bezw. 30. 9. 1953 ablaufenden Arbeitsverträge mit den Assistenzärzten Dr. Rommel an der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Calw und Dr. Wuchter an derselben Abteilung des Kreiskrankenhauses Nagold wurden auf unbestimmte Zeit verlängert, während die Hilfsassistenzärzte Dr. Müller an der inneren und Dr. Ederer an der chirurgischen Abteilung des Kreiskrankenhauses Calw mit Wirkung vom 1. April bezw. 1. Juli 1953 auf die Dauer von zwei Jahren zu (vollbesoldeten) Assistenzärzten an diesen Häusern bestellt worden sind.
Der Kreisverband hat unter hohem Kostenaufwand im Zuge der Erweiterung und Modernisierung des Kreiskrankenhauses Calw auch eine besondere Abteilung für medizinische Bäder aller Art neu eingerichtet, die seit Herbst 1952 in vollem Umfang betrieben wird und laufend ganz erhebliche Kosten verursacht. Der Kreis leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur Förderung der Volksgesundheit. Da hieran hauptsächlich aber auch die Krankenkassen ein Interesse haben, ist es nicht mehr
Der Sommerschlußverkauf beginnt dieses Jahr am Montag, den 27. Juli, und dauert bis Samstag, den 8. August. Das Landratsamt bringt die geltenden Vorschriften in Erinnerung:
länger vertretbar, auch den Aufwand für die Verabreichung medizinischer Bäder an stationäre Krankenkassenpatienten im pauschalen Pflegekostensaß zu verrechnen. Der Kreisrat beschloß daher, diese Kosten auch den Krankenkassen neben dem Pauschalsaß besonders in Rechnung zu stellen und erteilte der Verwaltung wegen der Bestimmung der Höhe dieser Anrechnungen entsprechenden Auftrag.
Zu der vom Bezirksjugendring Südwürttem- berg-HohenzolIern in Tübingen angeregten Bestellung eines Kreisjugendpflegers zur Förderung der Jugendarbeit konnte sich der Kreisrat aus Ueberlegungen grundsäßlicher Art nicht entschließen.
Zur Förderung der Bienenzucht leistet der Kreisverband ab 1.4. 1953 einen jährlichen Beitrag von 200.— DM.
Um in das besonders im Fremdenverkehrskreis Calw immer mehr zunehmende Zelten eine gewisse Ordnung zu bringen und insbesondere gegen das wilde Zelten und andere Auswüchse einschreiten zu können, beschloss der Kreisrat auf Antrag des Vorsißenden, das Landratsamt zu bitten, zunächst einmal die Frage der Erlassung einer entsprechenden kreispolizeilichen Verordnung näher zu prüfen.
Unter dem frischen Eindruck des in der „Stuttgarter Zeitung“ vom 8. 7. 1953 veröffentlichten Artikels „Pforzheimer Enttäuschungen und Hoffnungen“ lehnte der Kieisrat zum dritten Mal aus grundsäßlichen Erwägun- en die Gewährung eines Beitrags an die tadt Pforzheim zu den Kosten der Städt. Kleinbahn Pforzheim—Ittersbach, an der auch einige Gemeinden des Kreises Calw liegen, ab.
nur solche aus früheren Verkäufen verbliebene Teile eines Ganzen anzusehen, bei denen der verbliebene Teil für sich genommen nicht den vollen Verkaufswert hat, den er im Zusammenhang mit dem Ganzen hatte.
Der Verkauf muß in der Werbung als „Sommerschlußverkauf“ bezeichnet werden. Zum Verkauf dürfen gestellt werden: Textilien (einschl. Teppiche aller Art, Sonnen- und Gartenschirme), Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren und folgende sonstigen Lederwaren: Damenhandtaschen, Damenhandschuhe, Lederblumen und Damengürtel. Oeffentliche Ankündigungen, die Warenangebote enthalten, sind frühestens am Samstag, den 25. Juli, und zwar in Zeitungen und Zeitschriften von morgens an, im übrigen erst nach Ladenschluß zuläßig. Mit der Plakatwerbung und der Verteilung von Druckschriften darf an diesem Tage von 14 Uhr an begonnen werden.
Die vor Beginn und die während des Sommerschlußverkaufs gültigen Preise dürfen in öffentlichen Ankündigungen, insbesondere in Schaufenstern, nicht einander gegenüber gestellt werden. Dies gilt nicht für Preisangaben innerhalb der Verkaufsräume.
Während der leßten drei Tage des Sommerschlußverkaufs dürfen als Sonderveranstaltungen besondere Restverkäufe (sog. Reste- Tage) durchgeführt werden. Es darf sich nur um Reste aus den zum Sommerschlußverkauf zugelassenen Waren handeln. Als Reste sind
Calw, den 14. Juli 1953.
Landratsamt
Personalnachricht
Der Regierungsangestellte (Sozietätsinspektor z. Wv.) Konrad K u p k a beim Landratsamt Calw ist vom Regierungspräsidium Südwürttem- berg-Hohenzollem unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mit Wirkung vom 1. Juli 1953 zum Regierungsinspektor ernannt worden.
Calw, den 13. Juli 1953.
Landratsamt
Nachkörung für Schafböcke 1953
Die Nachkörung für Schafböcke im Jahre 1953 findet für den Kreis Calw am Dienstag, den 21. Juli 1953
in Calw, Schlachthaus am Brühl um 8 Uhr und in Nagold bei Schafhalter Schill um 10 Uhr statt. Nach den geltenden Bestimmungen sind zu der Nachkörung alle Schafböcke aus dem Kreis Calw vorzuführen, die das Mindestaltei
Sommerschlußverkauf 1953