Verlagsort: Calw
Postversandort: Neuenbürg (Württ.)
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
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CALW
Samstag, den 6. Juni 1953
Nr. 23
Amtlicher Teil
Umsatzsteuer für Lieferanten und Leistungen an die
Besatjungsmacht
Nach einer Mitteilung der französischen Provinzialdelegation Nr. 769 vom 20. 4. 1953 ist die Umsatjsteuer ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages an allen Rechnungsbeträgen abzu- setjen, die auf Grund von Lieferungen und Leistungen an die Besatpingsmacht zur Zahlung vorgelegt werden.
Die bisherige Vergünstigung, die Umsagsteuer nur an Rechnungsbeträgen über DM 60.— abzusegen, ist damit weggefallen.
Calw, den 27. Mai 1953.
Landratsamt Calw - Requisitionsabteilung -
Umorganisation der GEMA
Nach einer Mitteilung der GEMA (Gesellschaft für Musikalische Aufführungs- und Mechanische Vervielfältigungsrechte) wird der Kreis Calw mit Wirkung vom 1. 4. 1953 von der Bezirksdirektion Augsburg der GEMA Augsburg, Schäzlerstraße 17/IV betreut.
Calw, den 28. Mai 1953.
Landratsamt
Fahrzeugführer!
Beachtet das Vorfahrtsrecht der Feuerwehr- fahrzeuge
Zahlreiche Vorkommnisse, bei denen Fahrzeugführer durch ihr Verhalten unliebsame Verzögerungen von in Fahrt zu ihrem Einsagort befindlichen Feuerwehrfahrzeugen hervorgerufen haben, gaben Veranlassung, erneut auf die bestehenden Vorschriften des § 48 Abs. 3
der Strassenverkehrsordnung hinzu weisen:
„Für Fahrzeuge der Polizei und Feuerwehr, die sich durch besondere Zeichen bemerkbar machen, ist schon bei ihrer Annäherung freie Bahn zu schaffen. Alle Fahrzeugführer haben zu diesem Zweck rechts heranzufahren und vorübergehend anzuhalten.“
Calw, den 27. Mai 1953
Landratsamt - Verkehrsabteilung -
Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart
Die nächsten Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart finden in W i 1 d b a d am Mittwoch, den 3. Juni 1953, von 8.30 bis 12.00 Uhr, in der Versorgungskuranstalt - Untersuchungszimmer -
in Nagold am Mittwoch, den 17. Juni 1953, von 8.30 bis 12.00 Uhr, im Gebäude Marktstraße 1 (früheres Arbeitsamt)
statt. Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle geben den Kriegsbescliädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und Neuverordnungen von Kunstgliedern, orthopädischem Schuhwerk usw. zu stellen. Die zu ersehenden orthopädisdien Hilfsmittel müssen beim Sprechtag vorgezeigt werden. Der Rentenbescheid und die von der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart neu ausgestellte Ausweiskarte ist mitzubringen.
K r e i s s o z i a 1 a m t Calw - Abt. Kriegsopferfürsorge -
Nichtamtlicher Teil
Monatsanweisung für den Imkerfreund
Wir stehen mitten in der hohen Zeit des Jahres und müssen deshalb die ganze Kraft unserer Völker zur Honigernte ausnühen. Wenn bei nicht allzu großer Tracht (sogenannter Tröpfeltracht) statt der Honigkränze die Brutflächen anwachsen und viel offene Brut vorhanden ist, dann tun wir gut, wenn wir acht bis zehn Tage vor Beginn der Haupttracht die Brut einschränken, indem wir die Königin durch ein senkrechtes Absperrgitter auf drei Waben mit auslaufender Brut absperren. Sie kann sich dann nur in geringem Maße in der Eiablage betätigen. Imker, die keine senkrechten Absperrgitter haben, können die Königin während der Haupttracht einige Wochen in einen Durchlaßkäfig absperren. Bei sehr guter Tracht wird das Brutnest durch die breiten Honig-
Inhalt des amtlichen Teils
1. Umsatjstener für Lieferungen und Leistungen an die Besatjungsmacht.
2. Umorganisation der GEMA
3. Vorfahrtsrecht der Feuerwehrfahrzeuge
4. Sprechtage der Orthopäd. Versorgungsstelle Stuttgart
kränze automatisch verkleinert, und es erübrigt sich in den meisten Fällen eine Einschränkung, Nach der Haupttracht geben wir der Königin wieder freien Lauf, damit die Bienen erzeugt werden können, die die Spättracht einbringen sollen.
Die Königin-Zucht soll frühzeitig eingeleitet werden, damit wir alte verbrauchte Mütter mit jungen, gutgepflegten Königinnen auswechseln können. Auch zur Vermehrung unseres Völkerbestandes brauchen wir gute Königinnen. Die Ablegerbildung ist die von dem Imker meist angewandte Art der Vermehrung. Sie verursacht aber immer einen mehr oder weniger starken Eingriff in das Brutnest des Volkes.
Der Kunstschwarm oder Fegling dagegen wird nur von Bienen gemacht, die zum Einbringen der Frühjahrs-Honigernte nichts mehr nügen. Alle Bienen, die nach Mitte Juni schlüpfen, kommen zu spät zur Frühtracht, leben aber nicht mehr, wenn die Spättracht einsefet. Diese Bienen, die sich bei trachtloser Zeit wochenlang in den Honigräumen aufhalten und einen großen Teil des eingetragenen Honigs
verzehren, verwenden wir zur Bildung eines Kunstschwarmes. Durch die Entnahme dieser überflüßigen Fresser verhindern wir in den meisten Fällen das Schwärmen, ohne daß wir im Brutraum einen Eingriff zu machen brauchen. Wir verfahren folgendermaßen: Wir öffnen den Honigraum und. entnehmen von 3 bis 4 Völkern je drei bis vier stark belagerte Waben und stoßen die darauf sitzenden Bienen in einen Schwarmkasten, bis wir etwa vier bis fünf Pfund' Bienen beisammen haben, stellen den so gefüllten Kasten auf die Seite und setjen ein Futterglas mit einer Zuckerlösung 1 : 1 auf. Nach einer Stunde geben wir die Königin zu und bringen den Schwarm auf zwei Tage in den Keller. Der so hergerichtete Schwarm wird dann genau so behandelt wie ein Naturschwarm, nur muß er sofort gefüttert werden, weil er keinen Futtervorrat mitnehmen konnte, als wenn er selbst aus einem Volk ausgezogen wäre. Ein so hergerichteterSchwarm hat den Vorteil gegenüber einem Ableger, daß er seine Wohnung selbst ausbaut. Er hat eine junge Königin, und wenn er spätestens Mitte Juli alle Mittelwände ausgebaut hat, ist die Königin imstande, das Brutnest bis Mitte September dreimal zu bestiften. Der Schwarm kommt dann mit lauter Jungbienen in den Winter, denn von den Bienen, mit denen der Schwarm gebildet wurde, leben zu dieser Zeit keine mehr. Wer nicht vermehren will, kann diese Schwärme vor der Herbstauffütterung wieder an die Standvölker aufteilen und kommt dadurch mit gleichmäßig starken Völkern in den Winter. (Aus: „Der Imkerfreund“, H.5/1951)
Wahlergebnis zur Rentenversicherung
Das Gesamtergebnis der Wahlen zur Rentenversicherung der Angestellten im Kreis Calw ergab insgesamt folgendes Ergebnis: DGB. 211, DAG. 686, DHV. 262, VWA. 157. In diesen Zahlen sind die Stimmabgaben derjenigen Wähler, die schriftlich gewählt haben, nicht einbegriffen.
Hände weg vom Jungwild!
Jahr für Jahr geht durch die Tagespresse die Bitte und Mahnung an alle Tierfreunde, kein Jungwild zu berühren. Und doch kommt es immer wieder vor, daß z. B. Rehkitje aus falsch verstandener Tierliebe gestreichelt werden. Solche Tiere werden von den Riken nicht mehr angenommen und müssen elend zugrunde gehen. Darum Hände weg vom Jungwild!
Steuertermine im Monat Juni 1953
1«. Juni 1953:
Lohnsteuer und Notopfer Berlin:
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat Mai 1953 unter gleich' zeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer- anmeldung.
Einkommen- und KÖrpersdiaftssteuer und Notopfer Berlin
Vorauszahlung für das II. Kalendervierteljahr 1953. Umsatzsteuer:
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Mai 1953 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
Bei allen Zahlungen ist die Steuemummer, die Steuer- art und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag anzugeben.