Seite 2/Nr. 16

Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag 18. April 1953

Samsi

Währungsausgleich

für Sparguthaben Vertriebener

Der Bundestag hat am 25. März ds. Js. einen Gesetjesentwurf zur Aenderung des Geseges über den Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener angenommen. Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde bis 31. Au> gust 1953 verlängert, sobald der Bundesrat dem Gesetj zugestimmt hat. Das Bundesaus­gleichsamt hat angeordnet, daß die Annahme und Behandlung von Anträgen, die nach dem 31. März 1953 eingehen, in der gleichen Weise wie bisher zu erfolgen hat.

Kreis Calw - Ausgleichsamt -

Ortskanalisation Neuweiler

Die Gemeinde Neuweiler sucht um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesefees erforderliche Erlaubnis zur Einleitung der in der Ortskana­lisation gesammelten Abwasser in ein öffent­liches Gewässer nach.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit da­selbst anzubringen. Später eingehende Einwen­dungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 8. April 1953.

Landratsamt

Bekanntmachung über Aenderungen In der Zuständigkeit der Orthopä­dischen Versorgungsstellen

Durch Verordnung der vorläufigen Regie­rung des Landes Baden-Württemberg vom 2. 3. 53 (Ges.-Bl. für Baden-Württemberg 1953 S. 18) ist die Orthopädische Versorgungsstelle Ulm mit dem Sig in Ulm errichtet worden. Die Orthopädische Versorgungsstelle Ulm er­streckt sich auf die Bezirke der Versorgungs­ämter Ulm und Ravensburg und auf die Land­kreise Sigmaringen und Tuttlingen aus dem Bezirk des Versorgungsamts Rottweil.

Die Orthopädische Versorgungsstelle Rott­weil und ihre Außenstellen in Reutlingen und

Weingarten sind aufgelöst worden.

Der Dienstbereich der Orthopädischen Ver­sorgungsstelle Stuttgart wurde geändert; er umfaßt nunmehr die Bezirke der Versorgungs­ämter 1 und II Stuttgart und den Bezirk des Versorgungsamts Rottweil ohne die Landkreise Tuttlingen und Sigmaringen.

Die vorstehenden Aenderungen werden ab 1. 4. 53 durchgeführt. Die Orthopädische Ver­sorgungsstelle Ulm ist in dem staatlichen Ge­bäudeGrüner Hof in Ulm untergebracht.

Stuttgart, den 30. März 1953.

Landesversorgungsamt

Kreisstadt Calw

Anbauvorschriften Wimberg

Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlaß vom 19. 3. 1953 die Ausdehnung der Ortsbausatping über Anbauvorschriften für das Gebiet Wimberg auf das Ortsbauplanerweite­rungsgebiet Wimberg genehmigt mit der Maß­gabe, daß im Erweiterungsgebiet nur Gebäude mit nicht mehr als 2 Vollgeschossen u. niederem Dach (Dachneigung 36 Grad) erstellt werden dürfen.

Calw, den 11. April 1953.

Bürgermeisteramt (gez.: Seeber).

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung

HRA 457 - 10. 4. 53: Aug. Meiselbach Nachf. in Neuenbürg. (Herstellung von Werk­zeugen und Maschinen). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Gesellschafter Paula Reichert, Trude Jung, beide in Neuenbürg und Sabine von Helldorf, Mün­chen. Es besteht Gemeinschaftsvertretung.

Musterregister-Eintragung

MR 31 - 10. 4. 53: Alfred Richter in Neuenbürg/Württ 20 Muster betr. Intarsien, insbesondere für Zifferblätter und Feuerzeuge, in versiegeltem Umschlag. Fabriknummern: 2000 bis 2019. Plastische Erzeugnisse. An­meldung am 19. März 1953, 9.15 Uhr. Schut}- frist 3 Jahre.

Nichtamtlicher Teil

Gegen Dauerregen versichert

Neue Versicherungssparte übernimmt das Regen-Risiko des Urlaubs

Mit der Einführung einer Reisewetter-Versicherung am 1. Mai 1953 nimmt die Allianz- Versicherungs AG eine für Deutschland neue Versicherungssparte auf. Der Versicherte kann sich gegen das Risiko schüfen, daß {er für einen verregneten Urlaub hohe Auf­wendungen machen muß.

Der Schutj gegen die wirtschaftlichen Fol­gen elementarer Gefahren ist eine Wurzel der Versicherung. Auch der Regen ist ein Elemen­tarereignis mit schädigenden wirtschaftlichen Folgen: die verregnete Ernte, der verregnete Urlaub und die Störung des Fremdenverkehrs. Ueberall, wo solche Ungewißheiten drohen, setjt die Ueberlegung der Versicherer ein, ob solche Risiken versicherbar sind und ob bei den benötigten Prämiensätjen für solche Ver­sicherungen ein ausreichend breit gestreutes Interesse besteht.

In 340 Kurorten des Bundesgebietes

Die neue Versicherungssparte kann vorerst für rund 340 Kur- und Badeorte innerhalb des Bundesgebietes abgeschlossen werden. Diese sind, ihrer, durchschnittlichen Niederschlags­menge entsprechend, in zehn Gebietsgruppen eingeteilt. So kommt es, daß bei gleicher Prä­mienhöhe bei 56 mm Niederschlag innerhalb zweier Wochen bei der Ortsklasse A die Ver­sicherungssumme in voller Höhe fällig wird.

wahrend beispielsweise bei der Ortsgruppe D für diese Niederschlagsmenge nur 5 °/o der Versicherungssumme ausbezahlt werden. Diese Abstufung macht es möglich, die Prämie ein­heitlich mit 5 % festzusefen, obwohl das Risiko verschieden hoch ist.

Bis zur Erlangung ausreichender Erfahrun­gen sind die Versicherungsbedingungen ver­hältnismäßig eng gezogen. Die Versicherungs­dauer muß mindestens zwei Wochen in den Monaten Mai bis September betragen. Die Versicherungssumme muß je Woche und Per­son mindestens 100 DM, höchstens jedoch- 500 DM ausmachen. Sie soll den tatsächlichen Aus­gaben entsprechen, wobei vonj50 ^zu 50 DM auf- oder abzurunden ist.'

Die Wetterstationen berichten

Für die Schadenermittlung ist die während der Versicherungsdauer durch die örtlichen Wetterstationen registrierte Niederschlags­menge maßgebend. Sind also je Woche 50 mm für das Fälligwerden der gesamten Versiche­

rungssumme angegeben, so müssen in 14 Tagen mindestens 100 mm niedergegangen sein. Er­reicht die Niederschlagsmenge, die in einer Regentafel je nach Gebiet und Monat die vor­gesehene Höhe, wird die Versicherungssumme zu 100 °/ 0 fällig. Bei geringeren, aus der Regen­tafel ersichtlichen Niederschlagsmengen, wer­den 50, 15 oder 5% der Versicherungssumme fällig. Bleiben die Niederschlagsmengen unter den vorgesehenen Werten, wird keine Ent­schädigung gezahlt.

Die Bedingungen sehen also vor, daß der mindestens zwei Wochen betragende Urlaub an einem vorher festgelegten Ort verbracht wird. Hierüber soll unter Umständen die Mel­debehörde des Kurortes befragt werden. Eine evtl. Ausdehnung auf das Ausland und auch auf Winterreisen ist in Aussicht gestellt. Wich­tig erscheint, daß die erforderliche Regen­menge, um den Versieh erungsschug in Kraft treten zu lassen, nicht etwa nur am Tage, sondern auch während der Nacht fallen kann.

Es darf als Eigenart dieser neuen Versiche­rung und wohl auch als Vorzug gelten, daß die Schadenabwicklung vollständig objektiviert ist. Bei der Zentrale der Allianz laufen die amtlichen Regenstandsmeldungen zusammen, und nach ihnen wird für jede Versicherung festgestellt, ob die Regenhöhen ganz oder teil­weise erreicht sind. Danach wird die Ent­schädigungssumme automatisch ausgezahlt, so daß der Versicherte also keinen Schaden an­zuzeigen braucht.

Behandlung von Frostrissen

Wenn Obstbäume durch den Frost gelitten haben, zeigen sich die Schäden als Frostrisse und Frostplatten. Obgleich diese Holzwunden den Obstbaum bei seinem weiteren Wachstum sehr hindern, wenn sie nicht schleunigst mit Wundpflegemitteln behandelt werden, so treten die eigentlichen und dauernden Schäden dadurch ein, daß Krankheitserreger in die Wunden ein- dringen, sich festseßen und mit der Zeit den Baum zum Absterben bringen. Gewissermaßen sind also 2 Vemichtungsvorgänge gleichzeitig im Gange. Wenn ein Baum Frostplatten er­halten hat, dann stirbt zunächst die Kambium­zone ab. Die Folge davon ist, daß die darüber­liegenden Rindenzellen zugrunde gehen, die dann von den umschließenden gesunden Rinden- zellen abgestoßen werden.

Bei Frostrissen kann der Baumstamm oder ein Ast aufgerissen sein. Dadurch hat die Luft Zutritt zu den Holzpartien, die dann austrocknen. Wenn durch Niederschläge Wasser in die Spalten kommt und noch Frost eintritt, dann können die Risse noch größer werden.

Es kann natürlich auch Vorkommen, daß sich die Risse von selbst schließen. Das geschieht aber nur dann, wenn die Kabiumzone noch nicht abgestorben ist. Die Beseitigung der Frost­risse erfolgt derart, daß zunächst die Wunden mit der Drahtbürste, gründlich gereinigt werden. Mit Hilfe einer scharfen Obstbaumhippe werden anschließend die Wundränder ausgeschnitten und mit Baumteer oder Baumwachs bestrichen. Wo es sich nur um Frostplatten handelt, werden sie in der gleichen Weise gepflegt.

Zum Obstsortenangebot

In Sortierung, Verpackung und Einheit der Sorte machen die Auslandslieferungen an Ge­müse und Obst dem heimischen Angebot schwer zu schaffen, Deshalb geben die-Händler der Einfuhr häufig den Vorzug. Um nun ebenfalls zu einem einheitlichen Angebot zu kommen, wird für den Anbau zunächst eine Sorten­beschränkung vorgeschlagen. Unter Berück­sichtigung der inneren und äußeren Qualität sowie der Verbraucherwünsche empfiehlt die Bundessortenliste für den Erwerbsanbau in allen deutschen Ländern folgende 13 Sorten: Klarapfel, James Grieve, Jakob Lebel, Geheimrat Oldenburg, Goldparmäne, Cox Orange, Laxtons Superb, Boskop, Roter Boskop, Kaiser Wilhelm, Ontario, Jonatha, Bohnapfel, In den verschie­denen Gebieten werden daneben noch einige spezielle Landessorten im Anbau verbleiben.

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