Seite 2/Nr. 16
Amtsblatt für den Kreis Calw
Samstag 18. April 1953
Samsi
Währungsausgleich
für Sparguthaben Vertriebener
Der Bundestag hat am 25. März ds. Js. einen Gesetjesentwurf zur Aenderung des Geseges über den Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener angenommen. Die Frist für die Einreichung der Anträge wurde bis 31. Au> gust 1953 verlängert, sobald der Bundesrat dem Gesetj zugestimmt hat. Das Bundesausgleichsamt hat angeordnet, daß die Annahme und Behandlung von Anträgen, die nach dem 31. März 1953 eingehen, in der gleichen Weise wie bisher zu erfolgen hat.
Kreis Calw - Ausgleichsamt -
Ortskanalisation Neuweiler
Die Gemeinde Neuweiler sucht um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesefees erforderliche Erlaubnis zur Einleitung der in der Ortskanalisation gesammelten Abwasser in ein öffentliches Gewässer nach.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind während dieser Zeit daselbst anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 8. April 1953.
Landratsamt
Bekanntmachung über Aenderungen In der Zuständigkeit der Orthopädischen Versorgungsstellen
Durch Verordnung der vorläufigen Regierung des Landes Baden-Württemberg vom 2. 3. 53 (Ges.-Bl. für Baden-Württemberg 1953 S. 18) ist die Orthopädische Versorgungsstelle Ulm mit dem Sig in Ulm errichtet worden. Die Orthopädische Versorgungsstelle Ulm erstreckt sich auf die Bezirke der Versorgungsämter Ulm und Ravensburg und auf die Landkreise Sigmaringen und Tuttlingen aus dem Bezirk des Versorgungsamts Rottweil.
Die Orthopädische Versorgungsstelle Rottweil und ihre Außenstellen in Reutlingen und
Weingarten sind aufgelöst worden.
Der Dienstbereich der Orthopädischen Versorgungsstelle Stuttgart wurde geändert; er umfaßt nunmehr die Bezirke der Versorgungsämter 1 und II Stuttgart und den Bezirk des Versorgungsamts Rottweil ohne die Landkreise Tuttlingen und Sigmaringen.
Die vorstehenden Aenderungen werden ab 1. 4. 53 durchgeführt. Die Orthopädische Versorgungsstelle Ulm ist in dem staatlichen Gebäude „Grüner Hof“ in Ulm untergebracht.
Stuttgart, den 30. März 1953.
Landesversorgungsamt
Kreisstadt Calw
Anbauvorschriften Wimberg
Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Erlaß vom 19. 3. 1953 die Ausdehnung der Ortsbausatping über Anbauvorschriften für das Gebiet Wimberg auf das Ortsbauplanerweiterungsgebiet Wimberg genehmigt mit der Maßgabe, daß im Erweiterungsgebiet nur Gebäude mit nicht mehr als 2 Vollgeschossen u. niederem Dach (Dachneigung 36 Grad) erstellt werden dürfen.
Calw, den 11. April 1953.
Bürgermeisteramt (gez.: Seeber).
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung
HRA 457 - 10. 4. 53: Aug. Meiselbach Nachf. in Neuenbürg. (Herstellung von Werkzeugen und Maschinen). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Liquidatoren sind die bisherigen Gesellschafter Paula Reichert, Trude Jung, beide in Neuenbürg und Sabine von Helldorf, München. Es besteht Gemeinschaftsvertretung.
Musterregister-Eintragung
MR 31 - 10. 4. 53: Alfred Richter in Neuenbürg/Württ 20 Muster betr. Intarsien, insbesondere für Zifferblätter und Feuerzeuge, in versiegeltem Umschlag. Fabriknummern: 2000 bis 2019. Plastische Erzeugnisse. Anmeldung am 19. März 1953, 9.15 Uhr. Schut}- frist 3 Jahre.
Nichtamtlicher Teil
Gegen Dauerregen versichert
Neue Versicherungssparte übernimmt das Regen-Risiko des Urlaubs
Mit der Einführung einer Reisewetter-Versicherung am 1. Mai 1953 nimmt die Allianz- Versicherungs AG eine für Deutschland neue Versicherungssparte auf. Der Versicherte kann sich gegen das Risiko schüfen, daß {er für einen verregneten Urlaub hohe Aufwendungen machen muß.
Der Schutj gegen die wirtschaftlichen Folgen elementarer Gefahren ist eine Wurzel der Versicherung. Auch der Regen ist ein Elementarereignis mit schädigenden wirtschaftlichen Folgen: die verregnete Ernte, der verregnete Urlaub und die Störung des Fremdenverkehrs. Ueberall, wo solche Ungewißheiten drohen, setjt die Ueberlegung der Versicherer ein, ob solche Risiken versicherbar sind und ob bei den benötigten Prämiensätjen für solche Versicherungen ein ausreichend breit gestreutes Interesse besteht.
In 340 Kurorten des Bundesgebietes
Die neue Versicherungssparte kann vorerst für rund 340 Kur- und Badeorte innerhalb des Bundesgebietes abgeschlossen werden. Diese sind, ihrer, durchschnittlichen Niederschlagsmenge entsprechend, in zehn Gebietsgruppen eingeteilt. So kommt es, daß bei gleicher Prämienhöhe bei 56 mm Niederschlag innerhalb zweier Wochen bei der Ortsklasse A die Versicherungssumme in voller Höhe fällig wird.
wahrend beispielsweise bei der Ortsgruppe D für diese Niederschlagsmenge nur 5 °/o der Versicherungssumme ausbezahlt werden. Diese Abstufung macht es möglich, die Prämie einheitlich mit 5 % festzusefen, obwohl das Risiko verschieden hoch ist.
Bis zur Erlangung ausreichender Erfahrungen sind die Versicherungsbedingungen verhältnismäßig eng gezogen. Die Versicherungsdauer muß mindestens zwei Wochen in den Monaten Mai bis September betragen. Die Versicherungssumme muß je Woche und Person mindestens 100 DM, höchstens jedoch- 500 DM ausmachen. Sie soll den tatsächlichen Ausgaben entsprechen, wobei vonj50 ^zu 50 DM auf- oder abzurunden ist.'
Die Wetterstationen berichten
Für die Schadenermittlung ist die während der Versicherungsdauer durch die örtlichen Wetterstationen registrierte Niederschlagsmenge maßgebend. Sind also je Woche 50 mm für das Fälligwerden der gesamten Versiche
rungssumme angegeben, so müssen in 14 Tagen mindestens 100 mm niedergegangen sein. Erreicht die Niederschlagsmenge, die in einer Regentafel je nach Gebiet und Monat die vorgesehene Höhe, wird die Versicherungssumme zu 100 °/ 0 fällig. Bei geringeren, aus der Regentafel ersichtlichen Niederschlagsmengen, werden 50, 15 oder 5% der Versicherungssumme fällig. Bleiben die Niederschlagsmengen unter den vorgesehenen Werten, wird keine Entschädigung gezahlt.
Die Bedingungen sehen also vor, daß der mindestens zwei Wochen betragende Urlaub an einem vorher festgelegten Ort verbracht wird. Hierüber soll unter Umständen die Meldebehörde des Kurortes befragt werden. Eine evtl. Ausdehnung auf das Ausland und auch auf Winterreisen ist in Aussicht gestellt. Wichtig erscheint, daß die erforderliche Regenmenge, um den Versieh erungsschug in Kraft treten zu lassen, nicht etwa nur am Tage, sondern auch während der Nacht fallen kann.
Es darf als Eigenart dieser neuen Versicherung und wohl auch als Vorzug gelten, daß die Schadenabwicklung vollständig objektiviert ist. Bei der Zentrale der Allianz laufen die amtlichen Regenstandsmeldungen zusammen, und nach ihnen wird für jede Versicherung festgestellt, ob die Regenhöhen ganz oder teilweise erreicht sind. Danach wird die Entschädigungssumme automatisch ausgezahlt, so daß der Versicherte also keinen Schaden anzuzeigen braucht.
Behandlung von Frostrissen
Wenn Obstbäume durch den Frost gelitten haben, zeigen sich die Schäden als Frostrisse und Frostplatten. Obgleich diese Holzwunden den Obstbaum bei seinem weiteren Wachstum sehr hindern, wenn sie nicht schleunigst mit Wundpflegemitteln behandelt werden, so treten die eigentlichen und dauernden Schäden dadurch ein, daß Krankheitserreger in die Wunden ein- dringen, sich festseßen und mit der Zeit den Baum zum Absterben bringen. Gewissermaßen sind also 2 Vemichtungsvorgänge gleichzeitig im Gange. Wenn ein Baum Frostplatten erhalten hat, dann stirbt zunächst die Kambiumzone ab. Die Folge davon ist, daß die darüberliegenden Rindenzellen zugrunde gehen, die dann von den umschließenden gesunden Rinden- zellen abgestoßen werden.
Bei Frostrissen kann der Baumstamm oder ein Ast aufgerissen sein. Dadurch hat die Luft Zutritt zu den Holzpartien, die dann austrocknen. Wenn durch Niederschläge Wasser in die Spalten kommt und noch Frost eintritt, dann können die Risse noch größer werden.
Es kann natürlich auch Vorkommen, daß sich die Risse von selbst schließen. Das geschieht aber nur dann, wenn die Kabiumzone noch nicht abgestorben ist. Die Beseitigung der Frostrisse erfolgt derart, daß zunächst die Wunden mit der Drahtbürste, gründlich gereinigt werden. Mit Hilfe einer scharfen Obstbaumhippe werden anschließend die Wundränder ausgeschnitten und mit Baumteer oder Baumwachs bestrichen. Wo es sich nur um Frostplatten handelt, werden sie in der gleichen Weise gepflegt.
Zum Obstsortenangebot
In Sortierung, Verpackung und Einheit der Sorte machen die Auslandslieferungen an Gemüse und Obst dem heimischen Angebot schwer zu schaffen, Deshalb geben die-Händler der Einfuhr häufig den Vorzug. Um nun ebenfalls zu einem einheitlichen Angebot zu kommen, wird für den Anbau zunächst eine Sortenbeschränkung vorgeschlagen. Unter Berücksichtigung der inneren und äußeren Qualität sowie der Verbraucherwünsche empfiehlt die Bundessortenliste für den Erwerbsanbau in allen deutschen Ländern folgende 13 Sorten: Klarapfel, James Grieve, Jakob Lebel, Geheimrat Oldenburg, Goldparmäne, Cox Orange, Laxtons Superb, Boskop, Roter Boskop, Kaiser Wilhelm, Ontario, Jonatha, Bohnapfel, In den verschiedenen Gebieten werden daneben noch einige spezielle Landessorten im Anbau verbleiben.
Nei abenc Jahre: werbe merm über Veraii beit. Bildu: den t und h kant . bunge Verei: punkt des F bevor von 1 beriet gewis dener dende Reile, wurdi von e Them bürg- terer mal c
C'c die „Rune ein gr beleg Klass einzig Konk
Vi
Die
Be Stadt Grüne sens hande ster I komn ende die s: habei Die \ Absci stigei lieh
J
4.55 Se Markti 12.30,1 - 6.05 (II) - t und Sa <post - funk - meldui •9 05 U 10.15 ll.oo i turums 12.45 I schau
* 15.oo
* l6.o< •deutsd Viertel Abend 'Von T,