Seite 2/Nr. 10

Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag 7. März 1953

Holznachwuchses innerhalb und außerhalb des Waldes. Wichtig ist auch hier die Belehrung der Jugend über die Bedeutung des Waldes. Die Erziehungsberechtigten sind für derartige Vergehen Jugendlicher unter 18 Jahren ver­antwortlich (§ 30 Absag 4 NSchVO.).

II.

Wer wildwachsende Pflanzen nicht ge­schützter Art (Blumen, Heilkräuter, Farne u. dgl.) für den Handel oder für gewerbliche Zwecke sammelt, muß einen für das Kalender­jahr gültigen Erlaubnisschein bei sich führen. Anträge auf solche Erlaubnisscheine sind an die untere Naturschugbehörde (Landratsamt) zu richten.

An merkungen:

Bei Erteilung dieserErlaubnisscheine ist nach § 9 NSchVO. der zuständige Kreisbeauftragte für Naturschug zu hören.

Für einfache und gleichartige Fälle wird jedoch auf besonderen Antrag den Bürger­meisterämtern bezw. den Forstämtem für den Staatswald die Befugnis zum Ausstellen von Erlaubnisscheinen erteilt. Die Erlaubnisscheine können zum Preis von 1 Pfg. je Stück bei der Landesstelle für Naturschug, Tübingen, Wil- helmstr. 5 bezogen werden.

III.

Wildwachsende geschützte Pflanzen (einschl. Schlüsselblumen, Trollblumen und Silberdisteln) dürfen nur mit besonderer Erlaub­nis, die über das Landratsamt bei der höheren Naturschugbehörde einzuholen ist, gesammelt werden. Aussicht auf Erteilung einer solchen Erlaubnis besteht nur, wenn im betr. Fall ein besonderer Grund für das gewerbsmäßige Sammeln vorliegt, und wenn die betr. Pflanze so reichlich vorkommt, daß an der betr. Stelle keine Gefahr des Ausrottens besteht.

IV.

Um die Landschaft im ganzen und in ein­zelnen Teilen in einem Zustand zu erhalten, der das heimatliche Empfinden stärkt und die heute mehr als früher notwendige Erholung und Entspannung in der freien Natur gewähr­leistet, müssen alle vermeidbaren Verunstal­tungen und Verunreinigungen der Landschaft femgehalten werden (§§ 1, 5, 16 und 19 RGN). Das gilt insbesondere für die Umgebung von Naturdenkmalen, Naturschuggebieten und ge- schügten Landschaftsteilen, aber auch für die übrige freie Natur. Schutt und Unrat müssen an besonders dafür bestimmten, möglichst dem Verkehr abgewandten Stellen abgelagert, nach Auffüllung der Pläge mit Mutterboden über­deckt und der Umgebung eingefügt werden. Der Unsitte, Abfälle aller Art an Wegen, Wald­rändern und in Gewässern abzulagem und die Ausflugspläge mit Papier, Flaschen, Dosen usw. zu verunreinigen, muß mit allem Nach­druck entgegengetreten werden.

V.

Im Interesse der Heimat ist die Beachtung der Vorschriften durch jeden Einzelnen drin­gend erforderlich. Insbesondere sollte die Schul­jugend von Eltern und Lehrern immer wieder zur Beachtung der vorstehenden Bestimmun­gen angehalten und im Sinnne des Naturschug- gedankens erzogen werden.

Sämtliche Ortspolizeibehörden und Polizei­vollzugsbeamten werden um strenge Ueber- wachung dieser Vorschriften ersucht.

Landratsamt als untere Nuturschugbehörde.

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold

Beschluß

II VN 1/53. Der Kaufmann Alfred Burghard in Altensteig hat durch einen am 25. Februar 1953, 8.30 Uhr, beim Gericht eingegangenen Antrag die Eröffnung des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über sein Ver­mögen als Alleininhaber der Firma Chr. Burg­hard jun., Lebensmittel-Groß- und Einzelhandel in Altensteig beantragt.

Gemäß § 11 Vergl.O. wird bis zur Entschei­dung über die Eröffnung des Vergleichsver­

Neufestseijung der Ortslöhne

Auf Grund des § 149 Abs. 2 RVO. in Verb. S. 369) werden gemäss der Bekanntmachung mit § 1 Abs. 1 der Ersten Verordnung über des Oberversicherungsamts Reutlingen vom 10. Ortslöhne und Jahresarbeitsverdienste in der Februar 1953 die Ortslöhne wie folgt neu Sozialversicherung vom 9. August 1950 (BGBl, festgese^t:

Ortslöhne in DM für Personen

Orts-

über 21

Jahre

von 18-21 Jahren

unter 16 Jahren (Jugendl.)

unter 14 J. (Kinder) männl. weibl.

klasse

männl.

weibl.

männl.

weibl.

von 14 J

männl.

ahren an

weibl.

I

8.40

6.90

6.90

5.70 .

4.50

3.60

2.10

II

7.20

6.00

6.00

4.80

3.90

3.00

1.80

Die Bezirke aller Versicherungsämter und Die Neufestsetzung tritt am 1. Januar 1953 Gemeinden werden der Ortsklasse II zugeteilt, in Kraft, für Beiträge und Leistungen der ge- ausgenommen die Bezirke der Gemeinden se^lichen Krankenversicherung jedoch erst am Friedrichshafen, Reutlingen und Tübingen. 1. März 1953.

Diese werden der Ortsklasse I zugeteilt. Landratsamt - Versicherungsamt -

fahrens Wolfgang Luz, Treuhänder in Alten­steig (Tel. Nr. 334) zum vorläufigen Vergleichs­verwalter bestellt.

Nagold, den 27. Februar 1953.

Das Amtsgericht.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung.

HRB 176 - 27. 2. 53: Alfred Gauthier Ge­sellschaft mit beschränkter Haftung, SiZ in Calmbach (Kreis Calw, Herstellung von photo­

graphischen Verschlüssen und sonstigen fein­mechanischen Artikeln). Dem Ernst Dorsch in Birkenfeld Kreis Calw ist Prokura erteilt. Er ist gemeinsam mit einem Geschäftsführer vertretungsberechtigt.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Vereinsregister-Neueintragungen VR 143 - 27. 2. 53: SchüZengesellschaft Her- renalb, SiZ- - Herrenalb.

VR 144 - 27. 2. 53: Schüijenverein 1843 e. V., Sitj: Wildbad.

Nichtamtlicher Teil

Aktionsausschuss

für die Kreise Calw, Leonberg und Vaihingen ins Leben gerufen

Am 3. März 1953 traten unter dem Vorsitj von Landrat Geißler auf dem Landratsamt in Calw Vertreter der vorgenannten Kreise zu­sammen, um zu den Forderungen des Bundes zur Neuordnung des Enz-Nagold Raumes in Pforzheim auf Abtretung von insgesamt 37 Gemeinden dieser Kreise an den Landkreis Pforzheim Stellung zu nehmen. Nach eingehen­der Aussprache wurden alle mit dem aufge­worfenen Problem zusammenhängenden Fra­gen erörtert. Mit allgemeiner Zustimmung wurde ein aus Vertretern der drei Kreise gleichmässig zusammengesetjter Aktionsaus­schuss gebildet. Aufgabe dieses Ausschusses wird es sein, bei einer etwaigen späteren Neu­einteilung der Verwaltungsbezirke im neuen Bundesland die wirtschaftlichen, kulturellen, geschichtlichen, landschaftlichen und verwal- tungsmässigen Belange in seinem Bereich fest­zulegen und durchzusefeen.

Mit besonderer Befriedigung hat die Ver­sammlung von der Erklärung des Herrn Innen­ministers Ulrich gegenüber den drei Landräten Kenntnis genommen, wonach in absehbarer Zeit mit einer Aenderung der Kreisgrenzen nicht zu rechnen ist, umsomehr, als zuerst die hiefür erforderlichen verfassungsmässigen und geseßlichen Grundlagen geschaffen werden müssen.

Mit dieser eindeutigen Stellungnahme des Herrn Innenministers ist bis auf weiteres allen Bestrebungen nach einer Neuordnung in die­sem Gebiet der Boden entzogen.

Steuertermine im Monat März 1953

10. März 1953:

Lohnsteuer und Notopfer Berlin:

Abführung der von den Arbeitnehmern ein­behaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin für den Monat Februar 1953 unter gleich­zeitiger Abgabe der entsprechenden Lohn­steueranmeldungen.

Einkommen- und Körperschaftssteuer und Notopfer Berlin: Vorauszahlung für das,;!. Kalenderjahr 1953. Umsatzsteuer:

Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat Februar 1953 unter gleichzeitiger Ab­gabe der entsprechenden Voranmeldung.

fius dem (jemeindctcbcn

Althengstett. Zu seinem 50. Geburtstag wurde Hauptlehrer Gommel, der Chorleiter des Liederkranz Althengstett mit frohen Weisen beider Chöre geehrt. Schon seit vielen Jahren steht Herr Gommel im Dienst des deutschen Liedes. Mit seiner Berufung zum Gauchormei- ster des Westgaus anläßlich dessen Gründung fand seine Arbeit ihre Krönung.

Geburtstagskinder des Monats März: Scheu- renbrand, Katharine 10. März 81 Jahre, Müller, Georg 12. März 90 Jahre, Strähle, Rosine 21. März 75 Jahre, Bäuerle, Wilhelm 22. März 74 Jahre.

Ostelsheim. Geburtstagskinder im Monat März: Bißer. Maria 4. März 71 Jahre, Gehring. Karoline 6. März 79 Jahre, Spindler, Jakob 7. März 76 Jahre.

Heute wird der Sport-Verein Ostelsheim, der sich zur Zeit vor eine große Arbeit, der Schaffung einer neuen Sportpla&anlage gestellt sieht, im Gasthaus zurRose seine diesjährige Generalversammlung abhalten.

Neuhengstett. Im Monat März können wir folgenden Altersjubilaren gratulieren: Frau Wormit 9. März 73 Jahre, Ayasse, Luise geb. Lug 23. März 82 Jahre, Ayasse, Christiane 26. März 81 Jahre.

Hinweis: Unserer heutigen Ausgabe liegt ein Wett­schein des Württemberg-Badischen Totos im West-Süd- Block bei. Wir empfehlen die Beilage Ihrer besonderen Aufmerksamkeit. Die 12 er-Wette brachte bisher die höchsten Quoten, die leichte 10 er-Wette viele lohnende Gewinne.