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CALW Samstag, den 21. Februar 1953 Nr. 8

Amtsblatt für Den Arcis CTntui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

Amtlicher Teil

Durchführung genehmigungspfliditiger Bauvorhaben

Aus Anlaß der in den lebten Wochen in Bausachen durchgeführten Strafverfahren, in denen der Strafrichter für die Zukunft wesent­lich höhere Strafen in Aussicht gestellt hat, werden nachstehend nochmals die gesetjlichen Bestimmungen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben in Erinnerung gebracht:

1. Genehmigungspflichtige Bauwesen (Art. 100 der BO.) dürfen nicht vor der Ertei­lung der erforderlichen Baugenehmigung begonnen werden. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß die Bauerlaub­nis nicht schon mit der Einreichung der Baupläne, sondern erst mit der Aushän­digung der Baugenehmigungsurkunde samt den Bauvorschriften und beglaubig­ten Bauplänen als erteilt gilt.

2. Zur Einhaltung der allgemeinen und be­sonderen Bauvorschriften sind sowohl die Bauherren als deren Baumeister und Bauhandwerker verpflichtet. Verfehlungen gegen die Bauvorschriften ziehen, soweit nicht die einschlägigen Bestimmungen des StGB. Anwendung finden, Geld­strafen oder Haft nach sich.

3. Unabhängig von der Bestrafung kann die Bauordnungsbehörde die zur Herstellung eines vorschriftsmäßigen Zustandes er­forderlichen Zwangsmaßnahmen, nötigen­falls die Abtragung des schon Ausge­führten, anordnen.

4. Abweichungen von dem genehmigten Bauplan sind ohne neue Genehmigung nur zulässig, wenn sie solche Aenderun- gen betreffen, die auch an dem plan­mäßig fertiggestellten Bauwerk ohne Einholung einer bauordnungsmäßigen Genehmigung vorgenommen werden dürften (Art. 101 und 10<s (4) der BO.).

Den Bauherren, Baumeistern und Bauhand- werkem wird in ihrem eigenen Interesse drin­gend die Einhaltung vorstehender Vorschriften empfohlen. Bei Uebertretungen wird künftig unnachsichtlich Strafanzeige erstattet.

Calw, den 13. Februar 1953.

Landratsamt

Vierte öffentliche Zahlungs­aufforderung

Gemäß §§ 9 und 8 des Gesetjes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft vom 7. Januar 1952 wird hiermit als vierter Teilbetrag der endgültige Aufbringungs- betrag wie folgt zur Zahlung aufgerufen:

1. Als vierte Rate ist der gesamte endgültige Aufbringungsbetrag abzüglich der bereits geleisteten drei Raten von je 25% des vor­läufigen Aufbringungsbetrages zum 21. April 1953 zu leisten. Soweit am 15. April 1953 eine endgültige Aufbringungserklärung im Einzelfall noch nicht vorliegen sollte, sind als vierte Rate 25% des vorläufigen Auf­bringungsbetrages mit der Maßgabe zu ent­richten, daß ein sich etwa ergebender Dif-

Inhalt des amtlichen Teils

1. Durdiiührung genehmigungspflichtiger Bauvorhaben. Vierte öffentliche Zahlungsaufforderung.

3. Bekanntmachung / Liegenschaftskataster.

4. Amtsgerichte.

ferenzbetrag zwischen vorläufigem und end­gültigem Aufbringungsbetrag mit der Ab­gabe der endgültigen Aufbringungserklärung nachträglich fällig wird.

2. Die Zahlung ist an die Industriekreditbank AG, Düsseldorf, oder an die von dieser nach § 5 Abs. 1 Satz 2 IHG als Hilfsstellen be­nannten Kreditinstitute für Rechnung des Industriekreditbank-Sondervermögen Inve­stitionshilfe zu leisten.

Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name bezw. Firma, Wohnort oder Silj, zu­ständiges Finanzamt und Steuemummer des Aufbringungspflichtigen. Düsseldorf, den 15. Januar 1953 Das Kuratorium

für dasIndustriekreditbank-Sondervermögen Investitionshilfe

Bekanntmachung

über die Offenlegung des Liegenschafts- Katasters

Das aus Anlaß der Uebernahme der Boden- schätjungsergebnisse aufgestellte neue Liegen­schaftskataster der Gemeinde Holzbronn wird in der Zeit vom 1. März 1953 bis 31. März 1953 in den Diensträumen des Katasteramts Calw, Amtsgerichtsgebäude Zimmer 26, Schil­lerstraße 11, während der Dienststunden offen­gelegt. Offengelegt werden die Schäßungs- karten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen An­gaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht be­sonders mitgeteilt.

Gegen die in das Liegenschaftskataster über­nommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümem (Erbbauberechtigten, Erb-

Calw. Der gut geführte und gut gefügte Fleckviehzuchtverein Calw hielt am 13. 2.1953 im Saalbau Weiß in Calw seine Jahreshaupt­versammlung ab. Vorsitzender Binder (Stamm­heim) konnte neben einer beträchtlichen Zahl der Mitglieder u. a. begrüßen: Bgm. und MdL Mast (Sommenhardt), Landwirtschaftsrat Dr. Biegert, den Leiter des Tierzuchtamts Herren­berg, den Vorsitjenden des Fleckviehzuchtver­bands für den Sülchgau, Hill er, (Bondorf), die Landwirtschaftsräte Pfetsch, Dr. Provosnik und Dr. Leonhard (Landwirtschaftsamt Calw) und von der Wüwa Geschäftsführer Hering (Calw).

Nachdem der Kassenbericht, gegeben von Geschäftsführer Landw.-Ass. Steinmaier in Calw, entgegengenommen war, sprach Vor­sitjender Binder in einer kurzen rückschau­enden Betrachtung über die Tätigkeit des nunmehr 30 Jahre bestehenden Vereins. Heute hat der Verein, der 1923 23 und 1924 bereits 132 Mitglieder zählte, 260 Mitglieder mit zusam­men 400 Kühen und 16 Farren. Der bei Kriegs­ende vorübergehend aufgelöste Verein wird seit seiner Wiedergründung im Jahre 1947 vom Vorsitjenden Karl Binder geleitet.

Pächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 14. April 1953 beim Katasteramt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt wer­den. Bei völliger Zurückweisung der Be­schwerde fallen die durch örtliche Unter­suchungen entstandenen Kosten dem Be­schwerdeführer zur Last.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bis­herigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Calw, den 14. Februar 1953.

Katasteramt

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

Neueintragung vom 9. 2. 1953: HR A 156 Th. Gassenmeier & Co. in Hirsau. Offene Han­delsgesellschaft seit 1. 1. 1953. Persönlich haf­tende Gesellschafter: Theodor Gassenmeier, Kammacher in Hirsau, Theodor Gassenmeier, Kaufmann in Hirsau. (Geschäftszweig: Her­stellung von Kammwaren. Die Geschäftsräume befinden sich in Hirsau.)

Amtsgericht Nagold

Handelsregister - .Veränderung

HR B Nr. 9 - 11. Februar 1953: Firma Paul Schöndorf, Metallwaren G. m. b. H. in Altensteig: In der Gesellschafterversammlung vom 16. 1. 1953 wurde die Fortsetjung der nach § 80 Abs. 1 DM-Bilanzgesetj aufgelösten Ge­sellschaft, sowie die Neufestsetjung des Stamm­kapitals auf 6000.- DM (Sechstausend Deutsche Mark) beschlossen. Der Antrag auf Eintragung der Fortsetjung der Gesellschaft in das Han­delsregister unter gleichzeitiger Anmeldung der Neufestsetjung des Stammkapitals wurde durch Beschluß des Amtsgerichts Nagold vom

5. Februar 1953 zugelassen.

Die Neuwahlen ergaben keine Veränderung in der Vorstandschaft, die sich aus folgenden Mitgliedern zusammensetjt: Vorsitjender Bin­der (Stammheim), stellv. Vorsitjender (zugleich Mitglied des Ausschusses) Aich eie (Decken- pfronn), Geschäftsführer Landw.-Ass. Stein­maier. Auch der zwölfköpfige Ausschuß wurde neu bestätigt.

Im weiteren Verlauf der Versammlung sprach Dr. Biegert über das ThemaWas lehren uns die Versteigerungen in Herrenberg? Aus dem interessanten Zahlenmaterial über den Auftrieb und den Verkaufserlös bei den Herren­berger Versteigerungen ließ sich unschwer die rückläufige Preisbewegung bei Bullen und die infolge stärkerer Nachfrage relativ höhere Bewertung bei Kalbinnen erkennen. Aus dem Ueberangebot an Farren - im Mai 1952 konnten 36 Farren nicht verkauft werden - ergibt sich die Folgerung, in Zukunft mehr Kalbinnen aufzuziehen. Hinsichtlich der künstlichen Be- sajnung führte der Vortragende u. a. an, daß gegen ihre dauernde Anwendung vor allem Bedenken biologischer Art sprächen. Man muß sich dabei eine breite Selektionsbasis erhalten, weil man sonst bald in enge Inzucht

Nichtamtlicher Teil

Rentabilität durch Züchtung und Fütterung