Verlagsort: Calw Postversandort: Neuenbürg (WOrtt.)
CALW Samstag, den 14. Februar 1953 Nr. 7
Amtsblatt für ötu 6rcis ÜFalui
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
IralraJ
’4V«»V
mm
Amtlicher Teil
Fütterung des Wildes und verstärkter Jagdschutj
Durch anhaltend hohe Schneelage und Winterfrost ist für das Wild erhöhte Notzeit eingetreten, die voraussichtlich durch kommende Tau- und Frostperioden noch schlimmer wird. Unter diesen Umständen ist es für jeden weidgerechten Jäger und Naturfreund eine Selbstverständlichkeit, das Wild zu füttern. Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen des Jagd- gesetjes jeder Jagdausübungsberechtigte verpflichtet, in der Notzeit für angemessene Wildfütterung zu sorgen. (§34JG.)Das Kreisjagd' amtfordert daher alle Jagdausübungsberech- tigten auf, der Verpflichtung zur Wildfütterung ohne Verzögerung nachzukommen und behält sich vor, bei grober Unterlassung die Fütterung auf Rechnung der verpflichteten Jagdpächter vornehmen zu lassen.
Zur sachgemässen Fütterung wird darauf hingewiesen, daß nur Futtermittel von tadelloser Beschaffenheit und in ausreichendem Umfang gegeben werden. Minderwertige oder gar verdorbene Futtermittel richten mehr Schaden an.
Gleichzeitigbesteht Veranlassung, alle Jagd- schugberechtigten auf verstärkte Durchführung des Jagdschutzes hinzuweisen. Insbesondere sind alle revierenden Hunde und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Hause wildernd betroffen werden, zu töten, sofern es sich nicht um einwandfrei zu erkennende Wachhunde auf Einzelhöfen, Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde handelt. Es ist ausserdem Strafanzeige gegen jedermann zu erstatten, der ^unde unbeaufsichtigt laufen läßt.
Alle Hundebesitjer werden dringend davor gewarnt, ihre Hunde verbotenerweise laufen zu lassen
Calw, den 10. Februar 1953
Landratsamt
- Kreisjagdamt -
Rückgabe von Sport- und Jagdwaffen
Die britische Besatzungsmacht hat einen Teil der auf Grund des Kontrollratsbefehls Nr. 2 vom 7. Januar 1946 abgelieferten oder ein- gezogenen Sport- und Jagdwaffen den deutschen Behörden zurückgegeben. Diese Waffen sollen nunmehr den Empfangsberechtigten ausgehändigt werden. Empfangsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb der britischen Besatzungszone haben, werden aufgefordert, ihr Eigentum oder ihre sonstigen Rechte, sofern ihre Waffen in der britischen Zone abgeliefert oder eingezogen oder an britische Einheiten übergeben worden sind, spätestens bis zum 28. 2.1953 beim Bundesministerium des Innern in Bonn anzumelden. Die Anmeldung muß auf besonderen Vordrucken erfolgen, die beim Bundesministerium des Innern in Bonn unent-
Inhalt des amtlidien Teils
1. Fütterung des Wildes und verstärkter Jagdschutz
2. Rückgabe von Sport' und Jagdwaffen
3. Transportsgefährdung
4. Abwasser-Einleitung der Fa. Qottl. Wörner
5. Bekanntmachungen
6. Bekanntmachungen Über Ortsbauplan
7. Einstellung von Ingenieuren
8. Amtsgerichte
geltlich zu erhalten sind. Nach dem 28.2.1953 werden die Waffen derjenigen Personen, die ihre Rechte an den Waffen nicht angemeldet haben oder deren Eigentum oder Empfangsberechtigung nicht festgestellt werden kann, öffentlich versteigert.
Landratsamt
Transportgefährdung!
Verkehrswidriges Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf dem Bahnkörper der Nebenbahn Nagold-Altensteig haben in legter Zeit häufig zu Eisenbahntransportgefährdungen geführt.
Es besteht daher Veranlassung, darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 15 Abs. 1 der StVO der Führer eines Fahrzeuges so zu halten hat, daß der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Außerdem ist nach § 16 Abs. 1 Ziffer 7 der StVO (Straßenverkehrsordnung) das Parken innerhalb des Fahrrau« mes der Schienenbahnen, soweit es sich nicht um Schienenfahrzeuge handelt nicht zulässig.
Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt macht sich strafbar.
Calw, den 9. Februar 1953
Landratsamt Calw - Verkehrsabteilung -
Abwassereinleitung der Firma Gottlob Wörner, mech. Färberei in Calw in die Nagold
Die Firma Gottlob Wörner, mech. Färberei in Calw hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesefees erforderliche Erlaubnis zur Einleitung der gewerblichen Abwasser aus dem Färbereigebäude Nr. 23a an der Badstraße in Calw durch eine bestehende Dole in die Nagold nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind daselbst während dieser Zeit anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 6. Februar 1953.
Landratsamt
Gemeinde Birkenfeld
Bekanntmachung
Gemäß Art. 13 BO. hat der Gemeinderat am 5.2. 1953 beschlossen, die mit Beschluß vom 7. 2.1952 über das nachstehend begrenzte Gebiet verhängte
Bausperre
bis zur endgültigen Feststellung des Ortsbauplans und auf längstens 1 Jahr zu verlängern: Dietlinger Str. la, Hauptstr. 74, Marktplag, Zeppelinstraße 4—8, Parz. Nr. 231, 189/1, 183, Baumgartenstraße 15, Parz. Nr. 166, Hauptstr. 27/1 und 33, Hauptstr. 39—45, 54, 64, 68, 70, Dietlinger Str. 2 und 4“.
Auf Grund der Bausperre kann von der
Baupolizeibehörde die Genehmigung der Errichtung neuer oder der Erneuerung, Erweiterung oder Erhöhung bestehender Bauten bis zur rechtsgültigen Feststellung des vorliegenden Ortsbauplans versagt oder nur vorläufig und unter Bedingungen erteilt werden, die dem vorgesehenen neuen Ortsbauplan gerecht werden.
Gegen die Verlängerung der Bausperre kann bis zum 28. 2. 1953 Beschwerde beim Landratsamt Calw eingelegt werden. Eine solche ist mit Begründung entweder direkt beim Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt einzureichen.
Der genaue Umfang des Sperrgebiets ist aus der am Rathaus ausgehängten Planskizze zu ersehen.
Birkenfeld, den 6. Februar 1953.
Bürgermeisteramt: (gez.:) Aymar.
Gemeinde Birkenfeld
Bekanntmachung über die Aufhebung und Neufeststellung des Ortsbauplans für das Gebiet „Marktplatj-Zeppelinstraße“ und die Ergänzung der Ortsbausatjung v. 25.8.1931.
Der Gemeinderat hat am 5. 2. 1953 den genehmigten Ortsbauplan für das Gebiet „Markt- plats - Zeppelinstraße“ vom 15. 2. 1933/5. 4. 1934 a u f g-e h o b e n.
Gleichzeitig hat der Gemeinderat mit Beschluß vom 5. 2. 1953 den Ortsbauplanentwurf für das vorbezeichnete Gebiet und die Anbauvorschriften hiezu vom 5. 2. 1953 neu festgestellt.
Der festgestellte Ortsbauplan und die Anbauvorschriften hiezu liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zum 28. 2. 1953 im Rathaus - Ortsbauamt - während den Dienststunden öffentlich auf.
Einwendungen gegen den festgestellten Ortsbauplan und die Anbauvorschriften sind von den Beteiligten innerhalb dieser Frist beim Bürgermeisteramt geltend zu machen.
Birkenfeld, den 6. Februar 1953.
Bürgermeisteramt: (gez.): Aymar.
Einstellung von Ingenieuren für den gehobenen Fernmeldedienst bei der Deutschen Bundespost
Die Oberpostdirektion Tübingen stellt Nachwuchskräfte für den gehobenen Fernmeldedienst ein. Bewerber müssen die mittlere Reife besitjen und die Ingenieurprüfung an einer anerkannten Ingenieurschule (Fachrichtung Fernmelde- oder Elektrotechnik) abgelegt haben. Sie sollen das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben. Ueber die weiteren Einstellungsbedingungen, die erforderlichen Bewerbungspapiere und über die neu geregelten Bezüge erteilen die Postämter Auskunft. Gesuche können durch Vermittlung der Postämter sogleich an die Oberpostdirektion Tübingen eingereicht werden.
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung.
A 385 - 4. 2. 53: Gottlieb Keller, Perlmutterwarenfabrik in Obemhausen, Kreis Calw. Geschäft und Firma sind auf Paul Keller, Fabri-