Verlagsort: Calw Postversandort: Neuenbürg (WOrtt.)

CALW Samstag, den 14. Februar 1953 Nr. 7

Amtsblatt für ötu 6rcis ÜFalui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

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Amtlicher Teil

Fütterung des Wildes und verstärkter Jagdschutj

Durch anhaltend hohe Schneelage und Win­terfrost ist für das Wild erhöhte Notzeit ein­getreten, die voraussichtlich durch kommende Tau- und Frostperioden noch schlimmer wird. Unter diesen Umständen ist es für jeden weid­gerechten Jäger und Naturfreund eine Selbst­verständlichkeit, das Wild zu füttern. Darüber hinaus ist nach den Bestimmungen des Jagd- gesetjes jeder Jagdausübungsberechtigte ver­pflichtet, in der Notzeit für angemessene Wild­fütterung zu sorgen. (§34JG.)Das Kreisjagd' amtfordert daher alle Jagdausübungsberech- tigten auf, der Verpflichtung zur Wildfüt­terung ohne Verzögerung nachzukommen und behält sich vor, bei grober Unterlassung die Fütterung auf Rechnung der verpflich­teten Jagdpächter vornehmen zu lassen.

Zur sachgemässen Fütterung wird darauf hingewiesen, daß nur Futtermittel von tadel­loser Beschaffenheit und in ausreichendem Umfang gegeben werden. Minderwertige oder gar verdorbene Futtermittel richten mehr Scha­den an.

Gleichzeitigbesteht Veranlassung, alle Jagd- schugberechtigten auf verstärkte Durchführung des Jagdschutzes hinzuweisen. Insbesondere sind alle revierenden Hunde und Katzen, die in einer Entfernung von mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Hause wildernd be­troffen werden, zu töten, sofern es sich nicht um einwandfrei zu erkennende Wachhunde auf Einzelhöfen, Hirten-, Jagd-, Blinden- und Polizeihunde handelt. Es ist ausserdem Straf­anzeige gegen jedermann zu erstatten, der ^unde unbeaufsichtigt laufen läßt.

Alle Hundebesitjer werden dringend davor gewarnt, ihre Hunde verbotenerweise laufen zu lassen

Calw, den 10. Februar 1953

Landratsamt

- Kreisjagdamt -

Rückgabe von Sport- und Jagdwaffen

Die britische Besatzungsmacht hat einen Teil der auf Grund des Kontrollratsbefehls Nr. 2 vom 7. Januar 1946 abgelieferten oder ein- gezogenen Sport- und Jagdwaffen den deut­schen Behörden zurückgegeben. Diese Waffen sollen nunmehr den Empfangsberechtigten aus­gehändigt werden. Empfangsberechtigte, die ihren Wohnsitz außerhalb der britischen Be­satzungszone haben, werden aufgefordert, ihr Eigentum oder ihre sonstigen Rechte, sofern ihre Waffen in der britischen Zone abgeliefert oder eingezogen oder an britische Einheiten übergeben worden sind, spätestens bis zum 28. 2.1953 beim Bundesministerium des Innern in Bonn anzumelden. Die Anmeldung muß auf besonderen Vordrucken erfolgen, die beim Bundesministerium des Innern in Bonn unent-

Inhalt des amtlidien Teils

1. Fütterung des Wildes und verstärkter Jagdschutz

2. Rückgabe von Sport' und Jagdwaffen

3. Transportsgefährdung

4. Abwasser-Einleitung der Fa. Qottl. Wörner

5. Bekanntmachungen

6. Bekanntmachungen Über Ortsbauplan

7. Einstellung von Ingenieuren

8. Amtsgerichte

geltlich zu erhalten sind. Nach dem 28.2.1953 werden die Waffen derjenigen Personen, die ihre Rechte an den Waffen nicht angemeldet haben oder deren Eigentum oder Empfangs­berechtigung nicht festgestellt werden kann, öffentlich versteigert.

Landratsamt

Transportgefährdung!

Verkehrswidriges Abstellen und Parken von Fahrzeugen auf dem Bahnkörper der Neben­bahn Nagold-Altensteig haben in legter Zeit häufig zu Eisenbahntransportgefährdungen ge­führt.

Es besteht daher Veranlassung, darauf auf­merksam zu machen, daß nach § 15 Abs. 1 der StVO der Führer eines Fahrzeuges so zu halten hat, daß der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird. Außerdem ist nach § 16 Abs. 1 Ziffer 7 der StVO (Straßenverkehrsord­nung) das Parken innerhalb des Fahrrau« mes der Schienenbahnen, soweit es sich nicht um Schienenfahrzeuge handelt nicht zu­lässig.

Wer diesen Vorschriften zuwiderhandelt macht sich strafbar.

Calw, den 9. Februar 1953

Landratsamt Calw - Verkehrsabteilung -

Abwassereinleitung der Firma Gottlob Wörner, mech. Färberei in Calw in die Nagold

Die Firma Gottlob Wörner, mech. Färberei in Calw hat um die nach Art. 23 des Württ. Wassergesefees erforderliche Erlaubnis zur Ein­leitung der gewerblichen Abwasser aus dem Färbereigebäude Nr. 23a an der Badstraße in Calw durch eine bestehende Dole in die Na­gold nachgesucht.

Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind daselbst während dieser Zeit anzubringen. Später eingehende Einwen­dungen können nicht berücksichtigt werden.

Calw, den 6. Februar 1953.

Landratsamt

Gemeinde Birkenfeld

Bekanntmachung

Gemäß Art. 13 BO. hat der Gemeinderat am 5.2. 1953 beschlossen, die mit Beschluß vom 7. 2.1952 über das nachstehend begrenzte Gebiet verhängte

Bausperre

bis zur endgültigen Feststellung des Ortsbau­plans und auf längstens 1 Jahr zu verlängern: Dietlinger Str. la, Hauptstr. 74, Marktplag, Zeppelinstraße 48, Parz. Nr. 231, 189/1, 183, Baumgartenstraße 15, Parz. Nr. 166, Hauptstr. 27/1 und 33, Hauptstr. 3945, 54, 64, 68, 70, Dietlinger Str. 2 und 4.

Auf Grund der Bausperre kann von der

Baupolizeibehörde die Genehmigung der Er­richtung neuer oder der Erneuerung, Erweite­rung oder Erhöhung bestehender Bauten bis zur rechtsgültigen Feststellung des vorliegen­den Ortsbauplans versagt oder nur vorläufig und unter Bedingungen erteilt werden, die dem vorgesehenen neuen Ortsbauplan gerecht werden.

Gegen die Verlängerung der Bausperre kann bis zum 28. 2. 1953 Beschwerde beim Landratsamt Calw eingelegt werden. Eine solche ist mit Begründung entweder direkt beim Landratsamt oder beim Bürgermeisteramt einzureichen.

Der genaue Umfang des Sperrgebiets ist aus der am Rathaus ausgehängten Planskizze zu ersehen.

Birkenfeld, den 6. Februar 1953.

Bürgermeisteramt: (gez.:) Aymar.

Gemeinde Birkenfeld

Bekanntmachung über die Aufhebung und Neufeststellung des Ortsbauplans für das GebietMarktplatj-Zeppelinstraße und die Ergänzung der Ortsbausatjung v. 25.8.1931.

Der Gemeinderat hat am 5. 2. 1953 den ge­nehmigten Ortsbauplan für das GebietMarkt- plats - Zeppelinstraße vom 15. 2. 1933/5. 4. 1934 a u f g-e h o b e n.

Gleichzeitig hat der Gemeinderat mit Be­schluß vom 5. 2. 1953 den Ortsbauplanentwurf für das vorbezeichnete Gebiet und die Anbau­vorschriften hiezu vom 5. 2. 1953 neu festgestellt.

Der festgestellte Ortsbauplan und die An­bauvorschriften hiezu liegen vom Tage der Bekanntmachung an bis zum 28. 2. 1953 im Rathaus - Ortsbauamt - während den Dienst­stunden öffentlich auf.

Einwendungen gegen den festgestellten Ortsbauplan und die Anbauvorschriften sind von den Beteiligten innerhalb dieser Frist beim Bürgermeisteramt geltend zu machen.

Birkenfeld, den 6. Februar 1953.

Bürgermeisteramt: (gez.): Aymar.

Einstellung von Ingenieuren für den gehobenen Fernmeldedienst bei der Deutschen Bundespost

Die Oberpostdirektion Tübingen stellt Nach­wuchskräfte für den gehobenen Fernmelde­dienst ein. Bewerber müssen die mittlere Reife besitjen und die Ingenieurprüfung an einer an­erkannten Ingenieurschule (Fachrichtung Fern­melde- oder Elektrotechnik) abgelegt haben. Sie sollen das 30. Lebensjahr nicht über­schritten haben. Ueber die weiteren Ein­stellungsbedingungen, die erforderlichen Be­werbungspapiere und über die neu geregelten Bezüge erteilen die Postämter Auskunft. Ge­suche können durch Vermittlung der Postämter sogleich an die Oberpostdirektion Tübingen eingereicht werden.

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung.

A 385 - 4. 2. 53: Gottlieb Keller, Perl­mutterwarenfabrik in Obemhausen, Kreis Calw. Geschäft und Firma sind auf Paul Keller, Fabri-