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Jahrgang 103

Montag, den 16. Februar 1931

Nr. 38

Das Osthilfegesetz vom Kabinett verabschiedet

Maßnahmen zur Behebung der Notlage auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiet Die landwirtschaftliche Entschuldung das Kernstück

TU. Berlin, 16. Febr. Amtlich wird mitgeteilt: Das Reichskabtnett verabschiedete in feiner Samstagjitzung unter Vorsitz des Reichskanzlers Tr. Brüning und unter Beteili­gung der preußischen Staatsminister Dr. Höpker-Aschosf «nd Dr. Hirtsiefer, sowie des Vizepräsidenten der Reichsbank, Dr. Dreyse den Entwurf eines Gesetzes über Hilfsmaßnahme« für die notleidenden Gebiete -es Ostens, eines Gesetzes znr Förderung der landwirtschaftlichen Siedlung, sowie eines Ge­setzes über die Abwickelung der Ansbringuugsumlage nnd die Nengcstaltnng der Bank für deutsche Jndnstrievbligatio- nen. Die Vorlagen werden sofort dem Reichsrat zugeleitet werden.

Der Inhalt des Osthilfegesetzes.

Die amtliche Mitteilung über die Osthilse lautet: Das Gesetz bestimmt znnächst, daß zur Linderung der Not in den Provinze» Ostpreußen, Grenzmark-Posen-Westpreußen und Oberschlesien, sowie in einigen Grenzkreisen der Provinz Pommern, Brandenburg und Niederschlesien in den Rech­nungsjahren 1932 bis 1936 jeweils dieselben Mittel für die Erleichterung lvinmunaler Lasten, Frachtensenknng znr Be­hebung der Notlage auf wirtschaftlichem, gewerblichem, ge­sundheitlichem »nd sozialem Gebiet bereitzustellen find, wie in dem Jahre 1931.

Die Rcichsregierung wirb überdies ermächtigt, vom 1. April 1931 oder von einem späteren Zeitpunkt an, die Jn- dirstrieumlage des Aufbringungsgesetzes in diesem Osthilfe- gcbict ganz oder teilweise nicht mehr z« erheben. Für die Befriedigung des gewerblichen Kreditbedürfnisses werden 28 Millionen Reichsmark flüssig gemacht von der Bank für Jn- dnstrieobligationen. Die Rcichsregierung wird weiter er­mächtigt, zu Bahnkanten in Grenzgebieten den Betrag von 190 Millionen Nm. aus Anleihemitteln bereitzustellen.

In dem zweiten Teil des Gesetzes wirb sodann als Kernstück des Gesetzes die landwirtschaftliche Ent­schuldung neu geordnet. Unter der Bedingung, daß der Neickshaushalt für 1931 von dem Reichstag verabschiedet wird, glaubt die Rcichsregierung auf die Einnahmen aus der Jndnstriebelastung für den ordentlichen Haushalt ab 1932 nach Abgeltung nnd der Befriedigung gewerblicher Krebitbedürfniffe verzichten und diese Mittel für die Entschul­dung der Landwirtschaft bereitstellen zu können. Ans dem Aufkommen der Aufbringungsumlagen, die für Sie Rech­nungsjahre Mi bis IW erhoben werden sollen, werden der Bank für Judttstrieobligatlonen im Laufe dieser sechs Jahre 800 Millionen Reichsmark für die landwirtschaftliche Ent­schuldung znr Verfügung gestellt. Durch Aufnahme von Anleihen kann die Bank weitere 200 Mill. RM. beschossen.

Daneben wird der Reichsminister der Finanzen ermäch­tigt, gemeinsam mit der zuständigen Landesregierung Bürg­schaften im Gesamtbetrag von 280 Mill. RM. für Entschnl- dnngszwecke zu übernehmen.

Diese SSO Mill. RM. sollen zur Entschuldung landwirt­schaftlicher Betriebe in dem alten Osthilfegebiet und dar­über hinaus nach Erledigung der Vorfinanzierung in den gesamten Provinzen Brandenburg, Pommernj Niederschle- sten, sowie In Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Stre- litz angesetzt werden. Die Entschuldung wir- durchgeführt von der Bank für Jndustrieobllgatlonen in Zusammenarbeit mit den Kommissaren der Osthilfe lLandstellen) und Ver­tretern der Landwirtschaft. Für etwaige Ausfälle bei den Entschnldnngsdarlehen hakten in Höhe von 25 v. H. des je­weiligen Ausfalles das Reich und das beteiligte Land je zur Hälfte: überdies ist eine Haftung der Schuldner in Höhe

von 10 Prozent des ihnen gewährten Darlehens vorgesehen für die Ausfälle, die an der Gefamthöhe des Entschuldungs­darlehens entstehen. Die Schuldner können sich zur Durch­führung der Entschuldung nnd der Vetriebsttberwachung zu Haftnngsverbänden zusammenschließen. Wenn die Landwirt­schaftskammer es für ihren Bezirk beantragt, können die Schuldner zum Beitritt zu einem Haftnngsverband dadurch gezwungen werden, daß die Bank die Hingabe des Dar­lehens von dem Beitritt abhängig macht. In diesem Falle tritt an die Stelle der Haftung der einzelnen Schuldner die Haftung des Verbandes. Ihm ist es ermöglicht, in Fällen, wo die Landstelle namens des Reiches und des Staates eine Haftung ablehnt, die Bürgschaft »u übernehmen. Die Ent­schuldung ist davon abhängig, daß die Betriebe von der Landstelle als gefährdet anerkannt find, daß sie aber durch Erleichterung ihrer Kreditbedürfnisse noch erhalten werden können, und daß die Inhaber die Gewähr für erfolgreiche Fortführung der Betriebe bieten.

Di« Verzinsung der Entschuldungshypotheken trägt grundsätzlich das Reich. Die Leistungen der Schuldner be­schränken sich darauf, daß st« während der ersten 5 Jahre je S Prozent und während weiterer 38 Jahre je 6 Prozent des Entfchulduugsdartchens au die Bank für Industrie-Obliga­tionen zu zahlen haben. Darüber hinaus können auf sie von der Bank für Industrie-Obligationen OL bzw. 0,6 Pro­zent zur Deckung von Ausfällen umgelegt werden: Haftungs­verbände sind berechtigt, zur Deckung weiterer Ausfälle und zur Deckung ihrer Unkosten ein weiteres halbes Prozent des Entschuldungsdarlehens zu erheben. Der Schuldner hat hier­nach im Verlaus von 30 Jahren das Darlehen abgedeckt. Sollte der Reichshaushalt-Etat 1831 vom Reichstag nicht verabschiedet werden, bleiben an Stelle dieses neuen Ge­setzes die Vorschriften über Osthilfe nach der Verordnung des Reichspräsidenten vom 2«. Juli 1830 in Kraft. Gleich­zeitig mit dem Osthilfegesetz wurde das Gesetz über land­wirtschaftliche Siedlung und bas Gesetz über die Abwicklung der Anfbringungsumlage und die Neugestaltung der Bank für Jndustrieobligationen. die mit dem Osthilfcgesetz im Zu­sammenhang stehen, verabschiedet.

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Industrie und Landwirtschaft.

Der Reichsverband der Deutschen Industrie teilt gegenüber irreführenden Nachrichten einer Berliner Zeitung mit: Der Reichsverband der Deutschen Industrie tritt für schleunige Durchführung des Osthilfeprogramms ein. Er verlangt dabei eine verantwortliche Mitwirkung der Landwirtschaft. Die Industrie steht auf dem Standpunkt, - -er Großgrundbesitz auch im Osten seine wirtschaftliche Berechtigung hat und daß er deshalb »eben einer weitgehenden Forderung -er Siedlung ebenso erhal­ten werden muß wie die kleineren und mittleren Betriebe. In dieser Frage besteht völlige Ueberetnstim- mung zwischen Jndnstrle und Landwirt­schaft. Wenn auch die Industrie wegen -er Zölle für die agrarische Beredclungsproduktion einen anderen Standpunkt vertritt als die Landwirtschaft und jede weitere Erhöhung dieser Zölle scharf ablehnt, so steht die Industrie »nbefchadet dieses Gegensatzes auf dem Standpunkt, daß nur eine »er- ständnisvolle Zusammenarbeit -wische» In­dustrie und Landwirtschaft die deutsch« wirtschaft­liche Entwickelung fördern kann. Die Industrie lehnt jeden Versuch, einen Keil zwischen Industrie und Landwirtschaft zu treiben, ab, ganz gleich, von welcher Seite er kommt.

Die Wohlfahrlslaslen der Slädle

Der Ltiidtetag fordert Zusammenlegung von Kriseufürsorge und Wohlfahrtserrverbslosenfiirforge.

TN. Berlin, 16. Febr. Angesichts der steigenden Bela­stung der Haushalte der Gemeinden »nd der auch für das Jahr 1831-32 zu erwartenden Fehlbeträge mit einer Nen- verschnldung von rund einer halben Milliarde, die nahe­zu ausschließlich auf das Konto der hohe» und voraussichtlich noch steigenden Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen zurückzu- führcu sind, schlägt der Städtctag Zusammenlegung der Krisenfürsorge mit der Wohlfahrts er­werbslose iss nrsor ge vor. Der Städtetag ist der An­sicht, daß dieser Borschlag sogar zwingend sei und der inne­ren Zwangsläufigkeit der bisherigen Entwickelung entspricht.

Der Präsident des Städtetgges, Dr. Mulert, begrün­dete diesen Vorschlag vor Pressevertretern mit durchaus ge­wichtigen Gründen, denn einmal haben beide Institutionen im Grunde die gleiche Aufgabe zu erfüllen: die Arbeitslosen zu betreuen, deren gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung er- oschen ist. Es liegt ans der Hand, daß bei Erledigung der gleiche» Ausgabe» durch zwei selbständige, voneinander völ­

lig getrennten Behörde» es zu Unzuträglichkeiten und zu un­nützer Arbeit und Kosten führen muß. Zudem haben die Arbeitsämter, die die Krisenfürsorge verwalten» nicht die Möglichkeit einer Bedürftigkeitsprüfung» die den städtischen Wohlfahrtsämtern ohne weiteres sich bietet. EinViertel bis ein Drittel -er Unterstützte« könnten nämlich, wieetnzelneKommnnendnrchStich- proben fe st ge stellt haben, aus der Krisenfür- sorgc gestrichen werden. Wohlfahrtsunterstützung jedenfalls erhalten sie nicht. Mit der Beseitigung dieser Mißstände könnte man, da das Reich 420 Millionen für die Krisenfürsorge auswlrft, rund 100 Millionen sparen.

Der kritische Punkt des neuen Vorschlages liegt in dem Berlangeu der deutschen Gemeinden, in Zukunft auch die Länder zu den Unterstützungskoste» heran­zuziehen. Dies« sind bekanntlich durch das Arbeitslvsen- versicheruugsgesctz vom Jahre 1827 frei ausgegangen. Der Städtetag meint indes, daß gerade in diesen kritischen Zeiten mit ihrer Erwerbsloseninflation es nur rechtens wäre, auch von den Ländern Opfer zu verlangen. Die Länder hätten zudem diesen grundsätzlichen Anspruch bereits anerkannt. Sie sotten gleich de» Gemeinden, künftig ein Viertel der Gesamt-

Tages-Spiegel

Das Reichskabinett hat i» seiner Samsiagsitzvng das Oft- hilfegesetz verabschiedet. Wie verlautet, hat Reichs» arbcitsminister Stegerwald Einspruch gegen die »nstabilc« Zölle im Osthilfeprvgramm erhoben, s» -atz am Dienstag eine neue Besprechung innerhalb der Reichsregjernng not» wendig wird.

Ein Vorschlag -es Deutsche« Städtetages geht dahin, die Kri­senfürsorge nnd di« Wohlsahrtserwerbslosenfürsorge z« vereinigen.

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Die Bertreterversammluirg -er Konservativen Boikspartei in Berlin hat sich dem Stahlhelm-Volksbegehren zur Ans« lösnng des preußische» Landtags angcschlosse«.

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I« einer Knndgeb»«g der Dentschnacionalen Volkspartei erhob Dr. Oberfohr«» gegen Wirtschaftspaktes, Volks- und Landvolkpartei de« Vorwnrs, sich trotz ihrer Versprechun­gen eruent in die Abhängigkeit von der Sozialdemokratie begebe» z« habe«.

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Zum Ausgleich -es engtjsche« Staatshaushalts empfahl der Schatzkanzler Abstriche am Heeresetat, Abba« -er Beamten, gehätter «nd Erhöhung der Erbschasts- »nd Einkommen, stener.

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I« amerikanische» Senat wurde ei» Antrag gege« die Lüge von der Alleinschnld Dentschlands a« Weltkriege ein­gebracht.

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D«S Washingtoner Parlament hat SW WO Dollar z« Vor, arbeite» für de» Ba« eines Riesenzeppelinlnftschifses, bas 33 Tonne« Bombe» mitzusühreu imstanbe ist» bewilligt.

ausgabeu für Krisen- und Wohlfahrtsfürsorge übernehmen. Das wären bei 1,4 Milliarden Gesamtunkosten im neuen Rechnungsjahr SSO Millionen.

Dieser Betrag könnte, wie man in den Kreisen des Städtetages behauptet, durch weitere Ersparnisse am Etat vor allem am außerordentliche« bei den süddeutschen Län­dern» ferner durch eine anderweitige Aufteilung Ler Haus- ziussteuereinnahmen, die Preußen für Senkung -er Real­steuern verwenden muß, durchaus freigemacht werden. Das Reich solle die Hälfte deS Betrages, also 700 Millionen, bei­steuern. Davon sind 420 Millionen ja gedeckt. Der Rest könnte durch Ersparnisse bet der Reichsaustalt aufgebracht werden, die znm Beispiel bei einem Sinken der Arbeitslosen­ziffer die Beitragssätze nicht sofort senken dürfte. Die Städte, so meint man, hätten an ihren WO Millionen immer noch schwer genug z« trage«.

Mit dem Vorschlag -es StädtetageS wird schon in der nächste« Woche -er HaushaltsauSschutz des Reichstags sich be­fasse«. Die Besprechung«« mit den Länderregierungen sol­le« i« der -weite« Hälfte -es Februar durch eine Fühlung­nahme «Kt de« Pre«tzr«kabinett eingeleitet werden.

Aus dem Reichstag

TU. Berlin, 1«. Febr. Der Reichstag genehmigte am Samstag de» Haushalt des Reichsjustizministeriums. Die Abstimmnnge« über den Gesetzentwurf zur Aenderung des Pressegesetzes wurden zurückgestcllt. In der nächsten Sitzung des Reichstages am Donnerstag dieser Woche beginnt die Beratung des Haushaltes des Reichsverkehrsministeriums.

Neue Arbeilerenllassungen im Ruhrgebiet

TU. Gelfenkirche», 16. Febr. Nach einer Mitteilung der Vereinigten Stahlwerke hat sich die Bergwerksverwaltung Gelsenkirchen der Bereinigten Stahlwerke infolge des wei­terhin rückgängigen Koksabsatzes und infolge der Unmög­lichkeit, die angewachsenen Kvkslager zu räumen, gezwungen gesehen, die Kokserzeugung weitgehend einzuschränken und infolge hiervon die Kohlenförderung ihrer Zechen in erheb­lichem Maße herabzusetzen. Die Bergwerksverwaltung Gel- senkircken hat daher weitere Kündigungen und Entlassungen von insgesamt 2110 Arbeitern und Angestellten bei den zu­ständigen Stellen beantrag».

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Am Sonntag fand in Duisburg eine Funktionärversamm­lung des Deutschen Metallarbeiterverbandes sowie der übrigen dem Deutschen Metallarbeiterverband nahestehenden freien Gewerkschaften statt, in der u. a. festge­stellt wicrde, daß die durch den Oeynhausener Schiedsspruch eingeleitete Lohnbewegung keine Wirtschaftsbelebung, son­dern die Entlassung weiterer 38 000 Arbeiter zur Folge ge­habt habe. Im Interesse der Erhaltung der Kaufkraft dnrj« kein weiterer Lohnabbau eintreten.