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CALW Samstag, den 31. Januar 1953 Nr. 5
Amtsblatt für kn $rci$ (fatal
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
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Sitzung des Kreistages in Neuenbürg
Landrat Geissler hat den am 18. 11. 1951 gewählten Kreistag auf Donnerstag, den 29. Januar 1953 in den Saal des Hotels „Bären“ in Neuenbürg zu seiner 4. Sitping einberufen. Damit trat der Kreistag innerhalb von 4 Monaten zum dritten Mal zusammen: Am 9. Oktober 1952 war seine Hauptaufgabe die Fest- seßung des Haushaltsplans und die Erlassung der Haushaltssaßungfür das Rechnungsjahr 1952. Schon in dieser Sigung hatte er aber auch über die Besetjung von 3 wichtigen Beamtenstellen zu beschliessen: des Dienststellenleiters des Ausgleichsamts, des Verwaltungsaktuars in Nagold und des Kreisbaumeisters in Neuenbürg. Hauptzweck der 2 weiteren Sitzungen, der vom 6. November 1952 in Calw und der vom lebten Donnerstag in Neuenbürg, war jedoch nur die Anstellung von Beamten sowie eines leitenden Angestellten. Am <5. 11. 1952 wählte der Kreistag einen neuen Leiter des Kreissozialamts und vorgestern hatte er den zweiten Beamten dieses Amtes (Hauptsachbearbeiter der Abt. Jugendamt), den Sachbearbeiter für Bewertungsangelegenheiten bei Durchführung des Lastenausgleichs (den sogen. Feststellungsbeamten), der gleichzeitig auch der Stellvertreter des Leiters der Dienststelle „Ausgleichsamt“ ist, und nicht zule^t den Internisten am Kreiskrankenhaus Neuenbürg zu bestellen.
Während in den lebten 3-4 Jahren im Beamten- und Angestelltenkörper der Kreisverbandsverwaltung Veränderungen bei wichtigen Stellen kaum zu verzeichnen waren, haben sich solche in den lebten Monaten, wie aus den vorstehenden Ausführungen ersichtlich, auffallend gehäuft. Der Grund hierfür ist der Eintritt von 2 hochverdienten Beamten, des Leiters des Kreissozialamts, Verwaltungsrat Wild, und des Kreisbaumeisters Kübler in Neuenbürg, in den Ruhestand wegen Erreichung der Altersgrenze, die Zurruhesetzung des ebenso ausgezeichnet bewährten Verwaltungsaktuars, Verw.-Amtmann Bernhardt in Nagold, wegen Dienstunfähigkeit, die durch das Lasten- ausgleichsgeseg vorgeschriebene Bildung eines Ausgleichsamts, die die Errichtung von 2 neuen Beamtenplanstellen erforderlich machte, und die vom Kreisrat und Kreistag nach langer und reiflicher Ueberlegung beschlossene Einrichtung einer neuen selbständigen inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus Neuenbürg.
Für die Stelle des Feststellungsbeamten und gleichzeitigen Stellvertreters des Dienststellenleiters des Ausgleichsamts gingen 34 Bewerbungen ein. Sie war mit einem nach dem Gese| zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Art. 131 des Grundgesetjes fallenden Personen unterzubringenden Bewerber zu besehen. Um die Stelle des Hauptsachbearbeiters der Abt. Jugendamt beim Kreissozialamt haben sich 32 Personen beworben. Der Kreisrat hat beschlossen, beim Kreistag zu beantragen, diese Stelle, vorbehaltlich der Erteilung der hierzu erforderlichen Zustimmung des Reg.-Präsidiums Südwürttemberg-Hohen- zollem, mit einem nicht an der Unterbringung
nach dem genannten Gesetj teilnehmenden Bewerber zu besehen.
Eine sehr schwierige Aufgabe war es, unter den 97 Bewerbern um die Stelle des leitenden Arztes der inneren Abteilung am Kreiskrankenhaus Neuenbürg eine Auswahl zu treffen, zumal sich darunter eine ganze Reihe hervorragender Fachleute befand (u. a. 2 Professoren, 1 Dozent, 10 leitende Aerzte, 38 Oberärzte). Schon der Landrat, der Chefarzt des Kreiskrankenhauses und der Verwalterder Kreiskrankenhäuser sowie der Kreisrat gaben sich bei der Vorbehandlung der Angelegenheit alle Mühe, die besten und geeignetsten Bewerber zu finden. In seiner Si^ung am 15. ds. Mts. einigte sich der Kreisrat auf 5 dem Kreistag
zur Auswahl vorzuschlagende Bewerber, die sich nun am Donnerstag dem Kreisrat und Kreistag vorstellten.
Weitere Punkte der Tagesordnung der Kreis- tagssißung betrafen die Wahl der 2 ehrenamtlichen Beisitzer des Ausgleichsausschusses beim Ausgleichsamt und eines stv. Beisitzenden beim Kreisjagdamt als Vertreter der Jagdausübungsberechtigten sowie eine Reihe von Gegenständen, die der Oeffentlichkeit aus der Presse bereits bekannt sind und nur noch weiterer, mehr oder weniger formeller Beschlüsse des Kreistags bedurften.
Das Ergebnis der verschiedenen Wahlen war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Wir werden darüber und über weitere Verhandlungsgegenstände in unserer nächsten Ausgabe berichten.
Hauptkörungen 1953 für Sdiafböcke
Inhalt des amtlichen Teils
1. Hauptkörung för Schafböcke
2. Ortsentwässerung in Iselshausen
3. Sprechtag der Orthop. Versorg .-Stelle Reutlingen
4. Amtsgerichte
Die Hauptkörungen für Schafböcke auf Grund des Tierzuchtgeseßes vom 7. 7. 1949 finden im Kreis Calw
1) in Calw am Dienstag, den 10. Februar 1953, vormittags 9 Uhr, beim Schlachthaus am Brühl,
2) in Nagold am Dienstag, den 10. Februar 1953, vormittags 11 Uhr, bei Schafhalter Schill
statt. Vorzustellen sind jeweils am nächstgelegenen Körort sämtliche Schafböcke, die das Mindestalter von 6 Monaten erreicht haben und nicht innerhalb der nächsten 6 Monate auf einer Sonderkörung vorgeführt werden sollen, soweit sie sich im Zeitpunkt der Hauptkörung im hiesigen Kreis befinden, unabhängig davon, ob ihr Besißer im Kreis ansässig ist oder nicht.
Bei der Körung sind die Körbücher der vorzuführenden Böcke vorzulegen, außerdem die Körbücher, der geschlachteten, unfruchtbar gemachten oder verendeten Böcke abzugeben.
Die Bürgermeisterämter werden hiermit ersucht, die in Frage kommenden Tierbesißer in geeigneter Weise zu verständigen und sie darauf hinzuweisen, daß Böcke, die an einer ansteckenden Krankheit leiden oder einer solchen verdächtig sind, den Hauptkörungen nicht zugeführt werden dürfen. Ebenfalls ist der Zutritt von Böcken aus Maul- und Klauenseuchensperrgebieten untersagt. Für Böcke, die wegen Krankheit nicht vorgeführt werden können, ist ein tierärztliches Zeugnis sowie das Körbuch vorzulegen.
Calw, den 27. Januar 1953
Landratsamt
Ortsentwässerung in Iselshausen Stadtgemeinde Nagold
Die Stadt Nagold beabsichtigt, den Stadtteil Iselshausen zu kanalisieren und das anfallende Abwasser unterhalb des Wehrs der Vereinigten Deckenfabriken Calw AG. in die Waldach einzuleiten. Sie hat um die hierfür nach Art. 23 des Württ. Wassergeseßes erforderliche Erlaubnis nachgesucht.
Die Gesuchsunterlagen hierüber liegen 14 Tage lang, vom Tage der Veröffentlichung an
gerechnet, beim Landratsamt - Zimmer 11 - zur öffentlichen Einsicht auf. Einwendungen gegen das Gesuch sind daselbst während dieser Zeit anzubringen. Später eingehende Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 22. Januar 1953.
Landratsamt.
Heizerkurs
Das Landesgewerbeamt führt am 2. und 3. Februar 1953 in Calw einen Kurs für die Heizer der Sammelheizungsanlagen in staatlichen und kommunalen Gebäuden durch. Ein Fachingenieur der Arbeitsgemeinschaft zur Pflege der Wärmewirtschaft unterweist die Heizer über die rationelle Bedienung und Pflege und über die Reinigung der Heizungsanlagen sowie über wirtschaftliche Verwendung der Brennstoffe.
Die Unterweisung der Heizer findet am 2. und 3. Februar jeweils von 14.45 bis 17.45 Uhr in einem Klassenzimmer des Calwer Volksschulgebäudes in der Badstraße statt. (Einweisung in den Unterrichtsraum erfolgt durch Hausmeister Dalcolmo.)
Da die Teilnahme an dem Heizerkurs sehr wichtig ist, wird allen Verwaltungen dringend empfohlen, ihre(n) Heizer zu diesem Kurs abzuordnen. Wenn ein Heizer nicht an beiden Tagen an der Unterweisung teilnehmen kann, so ist zu empfehlen, daß er möglichst die Unterweisung am 3. Februar besucht.
Calw, den 26. Februar 1953.
Landratsamt.
Spreditag der Orthopädischen Versorgungsstelle Reutlingen
Für die Kriegsbeschädigten aus Calw und Umgebung findet der nächste Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle Reutlingen in Calw am Freitag den 20. Februar 1953, nachmittags von 14—17 Uhr, in den Räumen des Staatlichen Gesundheitsamts - Nebenstelle Calw - Altburger Str. statt. Der Sprechtag der Orthopädischen Versorgungsstelle gibt den Kriegsbeschädigten Gelegenheit, Anträge auf Reparaturen und