Samstag 24. Januar 1953

Amtsblatt für den Kreis Calw

Nr. 4 / Seite 3

Beleuchtung und Heizung erhalten und berechtigt sind, ihren Bedarf an Milch, Butter und Käse unentgeltlich aus den Beständen des Betriebes zu entnehmen, sind anzusegen: für den Arbeitnehmer u. seine Ehefrau zusammen monatlich 60.

für jedes Kind monatlich 10.50

II.

Die nach 1 festgesefeten und bekanntge­gebenen Werte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag (Tarifordnung), einer Be- triebsvereinbarung (Betriebs- oder Dienstord­nung) oder in einem Arbeitsvertrag für die Sachbezüge höhere oder niedrigere Werte festgesefet worden sind. Sie gelten ferner, wenn anstelle der vorgesehenen Sachbezüge die in dem Tarifvertrag (Tarifordnung), der Betriebsvereinbarung (Betriebs- oder Dienst­ordnung) oder in dem Arbeitsvertrag festge- seftten Werte nur gelegentlich oder vorüber­gehend (z. B. bei tageweise auswärtiger Be­schäftigung, bei Urlaub) bar ausgezahlt wer­den.

III.

Die neuen Sachbezugswerte gelten bei lau­fendem Arbeitslohn erstmalig für den Arbeits­lohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der am 1. 1. 1953 oder später endet, und bei sonstigen Bezügen erstmalig für die Bezüge, die dem Arbeitnehmer am 1. 1. 1953 oder später zufließen.

Calw, den 19. Januar 1953.

Landratsamt.

Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Calw - Handelsregister - Veränderung vom 17. 1. 53 HR B 16 Neue Heilanstalt für Lungenkranke, Waldsanatorium Dr. Schröder, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schömberg: Durch Gesellschafter­beschluß vom 1. 11. 52 ist der Gesellschafts­vertrag in § 6 (Organe) und § 12 Absa^ 3 (Stimmrecht) geändert und in § 14 (Aufgaben­gebiet der Geschäftsführer) neu gefaßt worden. § 4 Sag 2 des Gesellschaftsvertrags (Beteili­gung am Stammkapital) ist weggefallen.

Zwangsversteigerung

Zur Aufhebung der Gemeinschaft, die an den auf Markung Simmozheim gelegenen, im Grundbuch von dort,

Heft 115 Abteilung I Nr, 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 15, 17, 19, 20, 21 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes auf den Namen der

Agathe Gann, geb. Wacker, Witwe des Gottlob Gann, Steinhauers in Simmozheim, eingetragenen Grundstücke:

Höchstzulässiges

Gebot

Parz. Nr. 2029 Lauch, Grünland (Obstbäume) 4 a 85 qm 300.- DM

Parz. Nr. 1194 Straubenhecke, Acker

7 a 91 qm 200.- DM Parz. Nr. 3159 Stockäcker, Acker

15 a 09 qm 400.- DM Parz. Nr. 706 Hirmling, Acker

13 a 67 qm 200.- DM Parz. Nr. 800/1 Hirmling, Acker

16 a 15 qm 300.- DM Parz. Nr. 3011 Reinenburg, Grünland

(Obstbäume) 15 a 53 qm 500.- DM

Parz. Nr. 3670 Ostelsheimer Weg,

Acker 13 a 21 qm 400.- DM

Parz. Nr. 687 Steinhörnle, Acker, Un­land (Rain mit Gebüsch), Unland (Steinriegel mit Gebüsch)

55 a 46 qm

Parz. Nr. 3221 Gechinger Weg Acker 14 a 96 qm

Gebäude Nr. 19 Schillerstraße Gebäude mit Hofraum (Wohn­haus, Anbau, Scheuer, Scheuer­anbau, Garten) 5 a 03 qm

Parz. Nr. 1690 Löchle, Acker

10 a 69 qm

Parz. Nr. 1942 Münklinger Weg,

Acker 8 a 11 qm

Parz. Nr. 800/2 Hirmling, Acker

5 a 85 qm

Parz. Nr. 3649 Hahnbäume,

Acker' 10 a 89 qm

besteht, sollen diese Grundstücke am Mittwoch, den 11. März 1953, vorm. 9 Uhr, auf dem Rathaus in Simmozheim versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk wurde am 10. September 1952 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, da sie sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesegt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des Zubehörs, das nach § 55 ZVG. mitversteigert wird, entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zu­schlags die Aufhebung oder einstweilige Ein­stellung des Verfahrens herbeizuführen. Andern­falls tritt für das Recht der Versteigerungs­erlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes.

Das oben beigefügte höchstzulässige Gebot wurde vom Landratsamt Calw - Preisbehörde - durch Bescheid vom 17. Dez. 1952 Nr. III b - 4005 Ul- festgesegt.

Jeder am Verfahren Beteiligte kann inner­halb von 2 Wochen nach Zustellung dieser Be­kanntmachung Verwaltungsbeschwerde (mög­lichst in zweifacher Ausfertigung) gegen den Bescheid beim Landratsamt - Preisbehörde - Calw oder beim Regierungspräsidium Südwürt- temberg-Hohenzollern in Tübingen erheben.

Es wird besonders darauf hingewiesen, daß jeder, der bietet, nach dem Ersten Ausführungs- geseg zum Kontrollratsgeseg Nr. 45 eine Ge­nehmigung der landwirtschaftlichen Abteilung des Lindratsamts Calw vorzulegen hat, da sonst sein Gebot zurückgewiesen werden muß.

Bad Liebenzell, den 19. Januar 1953.

Kommissär: Bezirksnotar H i 11 e r.

500.- DM 350.- DM

9000.- DM 250.- DM 200.- DM 100.- DM 250.- DM

Nichtamtlicher Teil

Aus der Ledersohle wurdeErsatj

Die gewaltige Absagsteigerung der Kunst­stofferzeugnisse in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg hat ebenso das Interesse der Markt­forschung, wie die Aufmerksamkeit der be­troffenen Konkurrenz wachgerufen. Mit einer fast unmerklichen Selbstverständlichkeit hat sich der Bedarf des Käuferpublikums auf die ständig gesteigerte Qualität und die einer ge­sunkenen Kaufkraft angepaßten Preise der Kunststoffwaren umgestellt - sei es, daß es sich um Duroplaste in Form von Telefon- oder Radiogehäusen, Knöpfen und Toiletteartikeln, sei es, daß es sich um Weichfolien in Form von Dekorationsstoffen, Tischbelag, Material für Handtaschen und Koffer oder um beschich­tetes Gewebe für Polsterzwecke handelt. Der

deutsche Markt folgt in dieser Entwicklung dem amerikanischen, dessen Tendenz auf dem Sektor der Kunststoff-Erzeugnisse insoweit sympto­matische Bedeutung beigemessen werden kann. Einige Aeußerungen des Redakteurs der amerikanischen ZeitschriftLeather and Shoes (Leder und Schuhe), William A. Rossi, die das unaufhaltsame Vordringen der Plastic- und Kunstledererzehgnisse auf dem amerika­nischen Markt kennzeichnen, dürften daher auch in Deutschland allgemeines Interesse be­anspruchen:

Die Geschichte von dem Kampf der Kunst­stoffsohle gegen die Ledersöhle ist bereits traurige Vergangenheit. Im Jahre 1926 bestan­den 95v.H. aller Sohlen aus Leder; 1942 waren

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