Samstag 24. Januar 1953
Amtsblatt für den Kreis Calw
Nr. 4 / Seite 3
Beleuchtung und Heizung erhalten und berechtigt sind, ihren Bedarf an Milch, Butter und Käse unentgeltlich aus den Beständen des Betriebes zu entnehmen, sind anzusegen: für den Arbeitnehmer u. seine Ehefrau zusammen monatlich 60.—
für jedes Kind monatlich 10.50
II.
Die nach 1 festgesefeten und bekanntgegebenen Werte gelten auch dann, wenn in einem Tarifvertrag (Tarifordnung), einer Be- triebsvereinbarung (Betriebs- oder Dienstordnung) oder in einem Arbeitsvertrag für die Sachbezüge höhere oder niedrigere Werte festgesefet worden sind. Sie gelten ferner, wenn anstelle der vorgesehenen Sachbezüge die in dem Tarifvertrag (Tarifordnung), der Betriebsvereinbarung (Betriebs- oder Dienstordnung) oder in dem Arbeitsvertrag festge- seftten Werte nur gelegentlich oder vorübergehend (z. B. bei tageweise auswärtiger Beschäftigung, bei Urlaub) bar ausgezahlt werden.
III.
Die neuen Sachbezugswerte gelten bei laufendem Arbeitslohn erstmalig für den Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der am 1. 1. 1953 oder später endet, und bei sonstigen Bezügen erstmalig für die Bezüge, die dem Arbeitnehmer am 1. 1. 1953 oder später zufließen.
Calw, den 19. Januar 1953.
Landratsamt.
Bekanntgaben der Amtsgerichte Amtsgericht Calw - Handelsregister - Veränderung vom 17. 1. 53 HR B 16 Neue Heilanstalt für Lungenkranke, Waldsanatorium Dr. Schröder, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Schömberg: Durch Gesellschafterbeschluß vom 1. 11. 52 ist der Gesellschaftsvertrag in § 6 (Organe) und § 12 Absa^ 3 (Stimmrecht) geändert und in § 14 (Aufgabengebiet der Geschäftsführer) neu gefaßt worden. § 4 Sag 2 des Gesellschaftsvertrags (Beteiligung am Stammkapital) ist weggefallen.
Zwangsversteigerung
Zur Aufhebung der Gemeinschaft, die an den auf Markung Simmozheim gelegenen, im Grundbuch von dort,
Heft 115 Abteilung I Nr, 1, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 13, 15, 17, 19, 20, 21 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der
Agathe Gann, geb. Wacker, Witwe des Gottlob Gann, Steinhauers in Simmozheim, eingetragenen Grundstücke:
Höchstzulässiges
Gebot
Parz. Nr. 2029 Lauch, Grünland (Obstbäume) 4 a 85 qm 300.- DM
Parz. Nr. 1194 Straubenhecke, Acker
7 a 91 qm 200.- DM Parz. Nr. 3159 Stockäcker, Acker
15 a 09 qm 400.- DM Parz. Nr. 706 Hirmling, Acker
13 a 67 qm 200.- DM Parz. Nr. 800/1 Hirmling, Acker
16 a 15 qm 300.- DM Parz. Nr. 3011 Reinenburg, Grünland
(Obstbäume) 15 a 53 qm 500.- DM
Parz. Nr. 3670 Ostelsheimer Weg,
Acker 13 a 21 qm 400.- DM
Parz. Nr. 687 Steinhörnle, Acker, Unland (Rain mit Gebüsch), Unland (Steinriegel mit Gebüsch)
55 a 46 qm
Parz. Nr. 3221 Gechinger Weg Acker 14 a 96 qm
Gebäude Nr. 19 Schillerstraße Gebäude mit Hofraum (Wohnhaus, Anbau, Scheuer, Scheueranbau, Garten) 5 a 03 qm
Parz. Nr. 1690 Löchle, Acker
10 a 69 qm
Parz. Nr. 1942 Münklinger Weg,
Acker 8 a 11 qm
Parz. Nr. 800/2 Hirmling, Acker
5 a 85 qm
Parz. Nr. 3649 Hahnbäume,
Acker' 10 a 89 qm
besteht, sollen diese Grundstücke am Mittwoch, den 11. März 1953, vorm. 9 Uhr, auf dem Rathaus in Simmozheim versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 10. September 1952 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, da sie sonst bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesegt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung der Grundstücke oder des Zubehörs, das nach § 55 ZVG. mitversteigert wird, entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen. Andernfalls tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.
Das oben beigefügte höchstzulässige Gebot wurde vom Landratsamt Calw - Preisbehörde - durch Bescheid vom 17. Dez. 1952 Nr. III b - 4005 Ul- festgesegt.
Jeder am Verfahren Beteiligte kann innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieser Bekanntmachung Verwaltungsbeschwerde (möglichst in zweifacher Ausfertigung) gegen den Bescheid beim Landratsamt - Preisbehörde - Calw oder beim Regierungspräsidium Südwürt- temberg-Hohenzollern in Tübingen erheben.
Es wird besonders darauf hingewiesen, daß jeder, der bietet, nach dem Ersten Ausführungs- geseg zum Kontrollratsgeseg Nr. 45 eine Genehmigung der landwirtschaftlichen Abteilung des Lindratsamts Calw vorzulegen hat, da sonst sein Gebot zurückgewiesen werden muß.
Bad Liebenzell, den 19. Januar 1953.
Kommissär: Bezirksnotar H i 11 e r.
500.- DM 350.- DM
9000.- DM 250.- DM 200.- DM 100.- DM 250.- DM
Nichtamtlicher Teil
Aus der Ledersohle wurde „Ersatj“
Die gewaltige Absagsteigerung der Kunststofferzeugnisse in den Jahren nach dem zweiten Weltkrieg hat ebenso das Interesse der Marktforschung, wie die Aufmerksamkeit der betroffenen Konkurrenz wachgerufen. Mit einer fast unmerklichen Selbstverständlichkeit hat sich der Bedarf des Käuferpublikums auf die ständig gesteigerte Qualität und die einer gesunkenen Kaufkraft angepaßten Preise der Kunststoffwaren umgestellt - sei es, daß es sich um Duroplaste in Form von Telefon- oder Radiogehäusen, Knöpfen und Toiletteartikeln, sei es, daß es sich um Weichfolien in Form von Dekorationsstoffen, Tischbelag, Material für Handtaschen und Koffer oder um beschichtetes Gewebe für Polsterzwecke handelt. Der
deutsche Markt folgt in dieser Entwicklung dem amerikanischen, dessen Tendenz auf dem Sektor der Kunststoff-Erzeugnisse insoweit symptomatische Bedeutung beigemessen werden kann. Einige Aeußerungen des Redakteurs der amerikanischen Zeitschrift „Leather and Shoes“ (Leder und Schuhe), William A. Rossi, die das unaufhaltsame Vordringen der Plastic- und Kunstledererzehgnisse auf dem amerikanischen Markt kennzeichnen, dürften daher auch in Deutschland allgemeines Interesse beanspruchen:
„Die Geschichte von dem Kampf der Kunststoffsohle gegen die Ledersöhle ist bereits traurige Vergangenheit. Im Jahre 1926 bestanden 95v.H. aller Sohlen aus Leder; 1942 waren
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