Verlagsort: Calw Postversandort: Neuenbürg (Württ.)

CALW Samstag, den 4. Oktober 1952 Nr. 40

Amtsblatt für tieu ^rcis (Talui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

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Amtlicher Teil

Kartoffelernte und Versorgung mit Speisekartoffeln

Im Bundesanzeiger Nr. 174 S. 6 vom 9. Sep- ember 1952 gibt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bekannt:

Die Preisentwicklung auf dem Kartoffel­markt und die in legter Zeit verbreiteten Be­richte über eine schlechte Kartoffelernte haben in weiten Bevölkerungskreisen starke Beun­ruhigung über die diesjährige Kartoffel-Ver­sorgung hervorgerufen.

Nach den bisher aus den Anbaugebieten vorliegenden Meldungen scheint die diesjährige Kartoffelernte allerdings etwas geringer auszu- allen als die vorjährige, doch liegen sichere Anzeichen vor, daß die vielfach geäußerten Be­fürchtungen nicht den Tatsachen entsprechen.

Im süddeutschen Raum, insbesondere im Maingebiet un.d Oberrhein, liegen die Kartoffel­erträge infolge der Dürre unter dem Durch­schnitt, in den übrigen süddeutschen Gebieten, insbesondere in Bayern, gibt es jedoch Gebiete, mit guten Kartoffelerträgen. Im norddeutschen Raum, der durchweg weit mehr Niederschläge als der süddeutsche zu verzeichnen hatte, ist allgemein eine gute Ernte zu erwarten. Zahlen­mäßige Angaben über die Höhe der Ernte lassen sich zurzeit noch nicht machen, das wird erst etwas später möglich sein.

Bisher genannte Zahlen beruhen auf An­nahmen, denen keine generellen Feststellungen der tatsächlichen Erträge zu Grunde liegen.

Da nur weniger als ein Drittel der Kartoffel­ernte für den Speisekartoffelmarkt benötigt wird, und auch bereits Vorsorge für eine Ein­fuhr von Speisekartoffeln aus dem Auslande getroffen wurde, besteht wegen der Versorgung mit Speisekartoffeln mengenmäßig gesehen keine Gefahr. Wenn die Ernte wirklich ge­ringer werden sollte als im Vorjahr, besteht eine genügende Ausgleichsmöglichkeit vom Futterkartoffelsektor her. Um diesen Ausgleich zu erleichern, soll Futtergetreide, das zu den heutigen Preisen bei der Verfütterung weit lohnender ist als Kartoffeln, in stärkerem Maße als bisher aus Importen zur Verfügung gestellt werden.

Durch diese Maßnahmen dürfte mit fort­schreitender Ernte das Angebot in Kartoffeln stärker anwachsen als die Nachfrage, so daß anzunehmen ist, daß die Kartoffelpreise, die jeftt in Süd- und Norddeutschland noch stark differieren, sich mehr angleichen auf einer tragbahren Höhe stabilisieren. In vielen An­baugebieten sind schon heute bemerkenswerte Preisrückgänge zu verzeichnen.

Landratsamt.

Preise für Konsumbrotmehl

Die im 'Kreisamtsblatt Nr. 32 vom 9. 8.1952 veröffentlichte Verordnung BW 2/52 vom 4. Juli 1952 ist durch die Verordnung BW 3/52 vom 9. September 1952 (Staatsanzeiger Nr. 35 vom 13.9. 1952) geändert worden und hat nun­mehr fofgenden Wortlaut:

1. Für Mehl zur Herstellung des preisgebun­denen Konsumbrotes dürfen von der Mühle bei Abgabe an den Großhändler ab 1. Sep­tember 1952 höchstens folgende Preise be­rechnet werden:

für Roggenmehl Type 1370 DM 52.35 für Weizenmehl Type 1600 DM 53.30 Die Preise verstehen sich je 100 kg brutto für netto ausschließlich Sack frei Empfangs­station. Bei Lieferung netto ausschließlich Sack erhöhen sich die Preise um 0.40 DM je 100 kg.

2. Bei Mehllieferung an einen Backbetrieb durch Mühle oder Großhändler gelten ab 1. September 1952 folgende Höchstpreise:

für Roggenmehl Type 1370 DM 54.85 für Weizenmehl Type 1600 DM 55.80 Die Preise verstehen sich je 100 kg brutto für netto ausschließlich Sack bei Lieferung frei Haus, bei Gewährung der bisher allgemein üblichen Mengennachlässe und bei Zahlung netto in bar innerhalb von 10 Tagen vom Rech­nungsdatum ab. Bei Nettolieferung gilt die Be­stimmung in Ziffer 1 entsprechend.

Inhalt des amtlichen Teils

1. Kartoffelernte und Versorgung mit Speisekartoffeln

2. Preise für Konsumbrotmehl

3. Abwehrmaßnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

4. Umzug der Kreisbaumeisterstelle Neuenbürg

5. Kreistagssitjung am 9. Oktober 1952 in Nagold

6. Wichtig für Kriegsbeschädigte

7. Ortsbauplan für das Gebiet Hoher Fels

8. Bekanntgaben der Amtsgerichte

3. Geschieht die Preisstellung einschließlich Sack, so ist bei Belieferung eines Backbe­triebs der Betrag der Sachkosten auf der Rechnung ersichtlich zu machen.

4. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmun­gen dieser Verordnung werden nach § 21 des Getreidegesetjes geahndet.

Calw, 24. September 1952

Landratsamt - Preisbehörde -

Abwehrmassnahmen gegen Maul- und Klauenseuche

Die starke Verbreitung der Maul- und Klauenseuche in Schleswig-Holstein läßt nach den Erfahrungen im legten Jahr befürchten, daß beim Weideabtrieb wieder Maul- und Klauenseuche-infiziertes Schlachtvieh nach Süd­deutschland kommt und dort neue Seuchen­ausbrüche verursacht. Schlachtvieh aus Schles­wig-Holstein darf daher auch in Zukunft nur unmittelbar Schlachthöfen zugeführt werden; es muß beim Entladen amtstierärztlich unter­sucht und binnen 24 Stunden abgeschlachtet werden, ohne daß die Tiere auf den allge­meinen Schlachtviehmarkt gelangen. Auf die Bekanntmachung des Innenministeriums über Abwehrmaßnahmen gegen Seucheneinschlep­pung durch Schlachtvieh vom 5. Okt. 1951 (Staatsanzeiger Nr. 19 S. 399), die noch gilt und ohne Einschränkung zur Durchführung kommt, wird besonders hingewiesen, g&k. Landratsamt

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ll Umzug der Kreisbaumeisterstelle Neuenbürg

Die Kreisbaumeisterstelle Neuenbürg be­findet sich ab 1. Okt. 1952 im Erdgeschoß der Volksbank Neuenbürg, Bahnhofstr. 16. Fem-

spruchanschluß wie bisher Neuenbürg 342 Sprechtag: Montag.

Calw, den 30. 9. 1952

Kreisverband Calw

Kreistagssitfung am 9. Oktober 1952 in Nagold

Auf die am 9. Oktober 1952 von 9.30 Uhr ab im Festsaal des neuen Volksschulgebäudes in Nagold stattfindende Sigung des Kreistags wird nochmals besonders hingewiesen. Die Tagesordnung wurde in der lebten Ausgabe des Kreisamtsblatts bekanntgegeben. Zu dem öffentlichen Teil der Verhandlungen ergeht hiermit allgemeine Einladung.

Calw, den 24. September 1952

Landrat (gez.) Geissler

Wichtig für Kriegsbeschädigte!

Für die Kriegsbeschädigten des Kreises Calw finden die nächsten Sprechtage der Or­thopädischen Versorgungsstelle Reutlingen an folgenden Tagen statt:

in Calw am Freitag, den 10. Oktober

1952 nachmittags von 1417 Uhr in den Räumen des Staat­lichen Gesundheitsamts - Ne­benstelle Calw - Altburgerstr. in Wildbad am Samstag, den 11. Oktober 1952, vormittags von 911 Uhr in der Versorgungskuranstalt Wildbad.

in Nagold am 17. Oktober 1952, nach­mittags von 15.3017.00 Uhr im Gebäude Marktstr. 1 (frü­heres Arbeitsamt)

Die Sprechtage der Orthopädischen Versor­gungsstelle geben den Kriegsbeschädigten Ge­legenheit, Anträge auf Reparaturen und Neu­verordnungen von Kunstgliedem sowie ortho­pädischem Schuhwerk zu stellen. Die zu er­sehenden bezw. reparierenden Kunstglieder und orthopädischen Schuhe müssen beim Sprech­tag vorgezeigt werden. Ferner ist der legte Rentenbescheid des Versorgungsamtes Rottweil und die von der Orthopädischen Versorgungs­stelle Reutlingen ausgestellte Ausweiskarte mitzubringen.

Ortsbauplan für das Gebiet Hoher Fels

Hengstetter Steige, Eduard-Conz-Strasse und Stuttgarter Strasse

Das Landratsamt hat mit Erlaß vom 13. ds. Mts. den vom Gemeinderat am 21.3.1952 fest­gestellten Ortsbauplan für das GebietHoher Fels, Hengstetter Steige, Eduard-Conz-Strasse und Stuttgarter Strasse genehmigt.

Calw, den 19. September 1952

Bürgermeisteramt: (gez.) Seeber

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold - Handelsregister - Veränderung:

25. 9. 1952 HR A Nr. 7: Firma Christian Schwarz in Nagold. Der persönlich haftende Gesellschafter Christian Schwarz, Kaufmann in Nagold, ist infolge Todes aus der Gesell­schaft ausgeschieden.