Verlagsort: Calw
Postversandort: Neuenbürg (Württ.)
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Amtsblatt für ötu (Talm
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
CALW
Samstag, den 27. September 1952
Nr. 39
Amtlicher Teil
Kreistagssitzung am 9. Oktober 1952 in Nagold
Der Kreistag tritt am Donnerstag den 9. Oktober 1952, um 9.30 Uhr, im Festsaal des neuen Volkssdiulgebäudes in Nagold zu seiner zweiten Sitjung zusammen.
Tagesordnung der öffentlidien Verhandlungen:
1) Haushaltplan und Haushai tssatjung sowie Stellenpläne des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1952.
2) Aenderung der Verw.-Aktuarsbezirke VI und VII.
3) Aenderung der Besoldungssatjung des Kreisverbands.
4) Aenderung der Satzung Uber die Entschädigung der beim Kreisverband ehren« amtlich Tätigeu.
5) Grundsätzliche Regelung Uber die Bestellung der Kreisverbandsbeamten zu Beamten auf Zeit.
6) Zurruhesetjung von Beamten.
7) Mitteilung von Entscheidungen, die der Kreisrat an Stelle des Kreistags nach Art. 29 Abs. 2 der Kreisordnung getroffen hat.
8) Verschiedenes.
Hierauf folgt der nichtöffentliche Teil der Sitjung.
Calw, den 24. September 1952.
Der Vorsitzende des Kreistags: (gez.): Landrat Geissler.
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahlausschüsse bei den Betriebskrankenkassen des Kreises Calw
Die Organe der Selbstverwaltung sind in I der gesamten Sozialversicherung neu zu wählen 1 (Selbstverwaltungsgesetj vom 13. 8. 1952 - BGBl. I S. 427 und Wahlordnung v. 30. 8. 1952 - Bundesanzeiger Nr. 168 -).
Für die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahlen ist bei den Betriebskranken- \ kassen des Kreises Calw je ein Wahlausschuß j zu bilden. Für den Bereich der Betriebskran- I kenkassen beruft das Versicherungsamt oder j die von ihm beauftragte Stelle gemäß § 5 ! Abs. 3 der Wahlordnung die Vertreter der i Versicherten sowie deren Stellvertreter in den | Wahlausschuß der Betriebskrankenkasse auf j Grund von Vorschlägen
1. der Gewerkschaften und
2. der selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit sozial- oder berufspolitischer Zweckseijung.
Diese Organe werden hiemit aufgefordert,
[ Vorschläge mit je mindestens 6 wählbaren I Versicherten für jede Betriebskrankenkasse auf- 1 zustellen, von einem Zeichnungsberechtigten unterschreiben zu lassen und bis lO.Oktober 1952 beim Versicherungsamt in Calw einzureichen, j Die Wahlkandidaten sind nach Vor- und Zuname, Geburtstag u. -Ort, Beruf Wohnort und ! evtl, des Arbeitgebers zu bezeichnen.
Für die Wählbarkeit gelten die Bestimmungen der RVO. (§§ 14 ff.).
Die Vorschläge müssen zu ihrer Gültigkeit mit Schreibmaschine geschrieben sein und in
Inhalt des amtlichen Teils
1. Krelstagssigung am 9. Oktober 1952 ln Nagold
2. Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die Wahlausschüsse bei den Betriebskrankenkassen
3. Ausrüstung der Anhänger hinter PKW
4. Ausgewiesenen-Ausweis für ungültig erklärt.
dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Die Unterschriften der Zeichnungsberechtigten müssen darunter maschinenschriftlich wiederholt werden.
Landratsamt Calw - Versicherungsamt -
Ausrüstung der Anhänger hinter PKW und Krafträder mit dreieckigen Rückstrahlern
Es besteht Veranlassung darauf hinzuweisen, daß aufgrund § 53 Abs. 4 der StVZO, und des Erlasses des Bundesministers für Verkehr vom 16. 7. 1952 ab sofort sämtliche Anhänger - auch solche, die hinter Personenkraftwagen und Krafträdern mitgeführt werden - mit zwei dreieckigen roten Rückstrahlern ausgerüstet sein müssen.
Calw, den 5. September 1952
Landratsamt - Verkehrsabteilung -
Ausgewiesenen-Ausweis
Der vom Landratsamt Calw - Umsiedlungsabteilung - ausgestellte Ausgewiesenenausweis Nr. 108061 vom 11.4.1951 für Elisabeth Pohl, wohnhaft in Herrenalb, Kreis Calw, ist in Verlust geraten und wird für ungültig erklärt.
Calw, den 16. September 1952
Landratsamt - Umsiedlungsabteilung -
Nichtamtlicher Teil
Steuertermine im Monat Oktober 1952
1. Oktober 1952: Rentenbankgrundsdiuld- zinsen: II. Halbjahresbetrag für 1952. Die Einziehung geschieht durch die örtlichen Kassenhilfsstellen.
10. Oktober 1952: Lohnsteuer u. Notopfer Berlin Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen
Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin für den Monat September bezw. das III. Kalendervierteljahr 1952 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldungen.
Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat September bezw. das III. Kalendervierteljahr 1952 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
25. Oktober 1952: Landwirtschaftsabgabe: Für das Kalenderjahr 1952. Die Einziehung geschieht durch die örtlichen Kassenhilfsstellen.
Werbung für den Verein ehemaliger Calwer Landwirtsdiaftssdiülerinnen und -Schüler
Die Landwirtschaftsschule Calw hat sich bei der Durchführung von Lehrgängen, Vorführungen, Versammlungen usw. bisher durch Rundschreiben an sämtliche ehemalige Schülerinnen und Schüler gewandt. Nach dem Beschluß des Ausschusses des Vereins Ehemaliger Calwer Landwirtschaftsschülerinnen und -Schüler vom 14. 5. 1952 sollen in Zukunft nur noch diejenigen Ehemaligen eingeladen werden, die dem Verein als Mitglied ordnungsmäßig angehören. Der Mitgliedsbeitrag ist so niedrig gehalten, daß jede Schülerin und jeder Schüler dem Verein beitreten kann. Außerdem wurden im Laufe des Sommers die einzelnen Kreisvereinigungen zu einer Landesvereinigung Ehemaliger Schülerinnen und Schüler zusammengefaßt. Die diesjährige Generalversammlung wird nach Abschluß der Feldarbeiten stattfinden. Ehemalige Schülerinnen und Schüler, meldet Euch daher im eigenen Interesse umgehend als Vereinsmitglied beim Landwirtschaftsamt Calw an!
Eröffnung der Landwirtscbaftssdiulen Anmeldungen bis 15. Oktober 1952
Die Landwirtschaftsschulen Calw und Nagold werden am Montag, den 3. November 1952 eröffnet. Auch die Mädchenabteilung der Landwirtschaftsschule Calw wird am gleichen Tage in Bad Teinach beginnen. Die Schülerinnen sind dort internatsmäßig untergebracht.
Das Schulgeld beträgt für den unteren Kurs 24.- DM., für den oberen Kurs und die Mädchenklasse 20.- DM. Bedürftigen Schülern und Schülerinnen kann auf Antrag das Schulgeld ganz oder teilweise erlassen werden. Die Genehmigung erteilt das Landwirtschaftsministerium - Abwicklungsstelle - in Tübingen.
Neu eintretende Schüler und Schülerinnen müssen, wenn nicht mindestens 6 Jahre eine Höhere Schule mit Erfolg besucht wurde, die Landw. Berufsschule mit ausreichendem Erfolg durchlaufen haben und eine mindestens zweijährige Praxis in einem landwirtschaftlichen Betrieb bezw. im Haushalte eines landw. Betriebes nachweisen. Die praktische Tätigkeit während der Erfüllung der Berufsschulpflicht und im elterlichen Betrieb wird anerkannt.
Die Anmeldungen zur Aufnahme sind bis spätestens Mittwoch, den 15, Oktober 1952 bei der zuständigen Schulleitung einzureichen. Mit der Anmeldung ist ein Leumundszeugnis, das Zeugnis der Landw. Berufsschule bezw. das Abgangszeugnis einer höheren Schule, der Nachweis einer mindestens zweijährigen Praxis in einem landw. Betrieb bezw. im Haushalt eines landw. Betriebes und die Einwilligung des Erziehungsberechtigten zum Besuch der Schule vorzulegen.
Die Entscheidung über das Aufnahmegesuch wird dem Angemeldeten von der Schulleitung rechtzeitig vor Schulbeginn eröffnet. Nähere Auskunft über Lehrplan, sonstige Kosten des Schulbesuchs, Unterbringung von Schülern und Schülerinnen erteilen die Schulleitungen in Calw und Nagold.
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