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Amtsblatt für den Kreis Calw
men — und selbstverständlich auch diskret weghörenden — Zeugen von Gruppenunterhaltungen auf Straßen und in Geschäften. Die Ergebnisse seiner mit äußerster Genauigkeit durchgeführten Tests faßte er in folgende Punkte zusammen:
1) In Bezug auf die Rededauer halten Männer und Frauen sich die Waage.
2) In Bezug auf Lautstärke sind die Männer den Frauen um ein Vielfaches überlegen.
3) ln Telephonzellen pflegen Frauen meist nur ein Gespräch von normaler Durchschnittslänge zu führen und dann aufzuhängen. Männer hingegen führen entweder ganz kurze Bliggespräche, oder ob sie belegen die Zelle gleich stundenlang für sich mit Beschlag.
4) Bei Straßengesprächen bevorzugen Frauen gewöhnlich die überfüllten Eingänge von Geschäften, während Männer sich auf Straßenecken konzentrieren.
5) Frauen unterhalten sich meist über Dinge, die ihrer Neugierde entspringen, wie etwa: „Hat sich Ihre Nichte nun endlich mit dem netten jungen Mann von gegenüber verlobt?“ Männer dagegen führen stets ernsthafte politische oder philosophische Gespräche, die sie etwa folgendermaßen einzuleiten pflegen: „Ja, ja, man kann nie wissen! Ich habe es ja kommen sehen. . . .“
6) Das längste bei Frauen gemessene Gespräch dauerte 20 Minuten - das längste bei Männern 50. Minuten.
7) Für Frauenversammlungen gelten folgende „Messungsergebnisse“: Die durchschnittliche Lautstärke bei Ansprachen beträgt rund 50 Tonstärkeeinheiten. Dies Zahl steigt bei gemeinsamen Gesängen auf 62 und bei Zwischenrufen auf 70 Einheiten an. Die Lautstärke bei Tischgesprächen bewegt sich um 40 Tonstärkeeinheiten. Die durchschnittliche Länge der Reden beträgt 10 Minuten.
Die entsprechenden Ergebnisse bei Männerversammlungen ergeben folgendes Bild: Durch
schnittliche Lautstärke bei Ansprachen rund 58 Tonstärkeinheiten, die sich bei Gesängen bis auf 74 Einheiten steigert. Tischgespräche bewegen sich in ihrer Lautstärke um 55 Tonstärkeeinheiten. Durchschnittliche Rededauer 16 Minuten.
Das unerwartete Ergebnis seiner Tests verblüffte den jungen Journalisten dermaßen, daß er - um ganz sicher zu gehen - noch eine Reihe bekannter Psychologen und Professoren um ihre Meinung zu diesem Thema bat. Die Antworten, die er von ihnen erhielt, deckten sich nahezu völlig mit seinen eigenen Forschungsresultaten. Hier einige Beispiele:
Robert F. Oxnam, Universität von Syracuse: „Die Erfahrung hat mich gelehrt, daß Männer ebensoviel reden und auch ebensoviel Unsinn schwären wie Frauen“.
Dr. John Rudin, Duke-Universität: „Frauen sprechen meist nicht mehr als Männer, aber sie sprechen besser“.
Dr. Howard W. Townsend, Universität von Texas: „Das Verhältnis ist etwa 50 zu 50. Red- seligKeit ist viel mehr eine individuell als sexuell begründete Veranlagung. Es gibt Frauen, die ununterbrochen reden - aber es gibt auch Männer, die dasselbe tun“.
Dr. Clarence G. Browne, Wayne-Universität: „Ich glaube nicht, daß sich ein grundsä^licher Unterschied bei Männern und Frauen feststellen läßt. Angehörige beider Geschlechter können „Schwäger“ sein. Würde man aber über die allgemeine Redseligkeit genau Buch führen, würden sich die Männer vermutlich als die redseligeren erweisen.“
Dr. Frederic E. Merwin, Rutgers-Universität: „In meiner Schule sprechen die Jungen viel mehr als die Mädchen. Es ist auch eine bekannte Tatsache, daß Mädchen überhaupt später reden lernen als Knaben.“
Professor Kenneth Q. Jennings, Rutgers-Universität: „Nach meiner eigenen langen Erfahrung habe ich feststellen müssen, daß Männer viel mehr reden als Frauen.“
Welche Verluste können im Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener berücksichtigt werden?
Es können nur Spareinlagen berücksichtigt werden. Spareinlagen sind Geldeinlagen zu Anlagezwecken, über die ein Sparbuch ausgestellt war. Solche Spareinlagen wurden im wesentlichen begründet bei Sparkassen und anderen Banken, bei ländlichen Kreditgenossenschaften (Raiffeisenkassen), bei gewerblichen Kreditgenossenschaften (Volksbanken) und bei den Postsparkassen Prag und Wien. Einlagen bei den Postsparkassen Warschau und Riga können nicht berücksichtigt werden.
Keine Spareinlagen sind: Kontokorrentkonten, Depositenkonten, Girokonten, Postscheckkonten und Einlagen bei Bausparkassen.
Die Spareinlagen müssen auf Reichsmark gelautet haben. Eine Ausnahme ist nach dem Gesetj im wesentlichen nur für Tschechische Kronen anerkannt. Diese Einlagen werden im Verhältnis 10:1 wie Reichsmark behandelt, weil ab 1.10.1940 die Devisengrenze zum Protektorat aufgehoben worden war und dasselbe zum Deviseninland zählte.
Einlagen in anderer Währung, auch Einlagen in slowakischen Kronen werden nicht zum Ausgleich gebracht, weil sie Währungen des Devisenauslandes waren.
Der Verlust der Reichsmarkspareinlage muß im Zusammenhang mit den Vertreibungsmassnahmen entstanden sein.
Wesentlich ist dabei, daß der Vertriebene nur eine natürliche Person sein kann, die persönlich das Vertreibungsschicksal erfahren hat. Diese Vertreibung kann zum Beispiel in der Flucht, in der Ausweisung, in der später erfolgenden Aussiedlung, in der für einen Kriegsgefangenen bestehenden Unmöglichkeit, nach der Entlassung in die alte Heimat zurückzukehren, erblickt werden. Die Spareinlagen müssen zum Zeitpunkt der Vertreibung bei einem Geldinstitut unterhalten worden sein, das
jenseits der Oder-Neisse-Linie, aber innerhalb der Grenzen des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. 12. 1937, gelegen hat. Ferner bei einem Geldinstitut in den eingegliederten Ostgebieten einschl. des Memellandes und der freien Stadt Danzig sowie des Bezirks Bialys- stock, des ehemaligen Reichsgaues Sudetenland, des Protektorates Böhmen und Mähren im Elsaß und Lothringen, Luxemburg, Eupen- Malmedy und Moresnet. Dabei kommt es nicht auf die Hauptniederlassung, sondern auf diejenige Zweigniederlassung des Geldinstitutes an, bei der das Konto geführt wurde. Das Generalgouvernement und die baltischen und ukrainischen Generalbezirke sind Devisenausland geblieben und kommen daher für einen Ausgleich nicht in Betracht. Ebenso können Geldeinlagen bei Instituten in der sowjetischen Besatzungszone, im Saargebiet oder in Berlin keine Berücksichtigung finden.
Eine blosse Beschlagnahme der Reichsmarkspareinlagen stellt noch keinen Verlust dar. So muß sich erst noch entscheiden, ob z. B. bei Spareinlagen in Eupen-Malmedy und Moresnet ein endgültiger Verlust vorliegt, da die Deutschen Spareinlagen durch belgische Rechtsverordnung vom 23. 8. 1944 nur beschlagnahmt worden sind. Entsprechendes gilt für Luxemburg, wo das Deutsche Vermögen unter Treuhandverwaltung gestellt worden ist. Zweifelhaft ist die Rechtslage in Oesterreich. Die dortigen Guthaben wurden auf Schillinge umgestellt, wobei allerdings die Verfügung über Konten von Angehörigen Deutscher Staatsangehörigkeit beschränkt wurde. Doch wird es auch hier auf den Einzelfall und auf die künftigen Verträge ankommen, ob das Guthaben endgültig verloren ist.
Im Währungausgleich können Spareinlagen nicht berücksichtigt werden, die auf Deutsche
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Samstag den 9. August 1952 i Samstag
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Mark umgestellt worden sind. Dies gilt bä» 1 -lotweni sonders für diejenigen Einlagen bei der Post <ls bish Sparkasse Wien, die 1948 umgestellt wordei J unverän sind. V'„ 'erhält:
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Calw. Es finden wieder Meisterprüfungen sowie Vorbereitungskurse in Buchführung mit Rechtskunde samt Kalkulation in den verschie- !. denen Berufszweigen des Handwerks statt und zwar ist beabsichtigt, mit den Kursen schon ' anfangs September zu beginnen. Interessenten • wollen sich mit der Geschäftsstelle des Kreis-! ! - urausS [ innungsverbandes ins Benehmen segen und 1 ‘ gj n die zur Meisterprüfungsanmeldung erforder- zwar er liehen Vordrucke daselbst einverlangen. An-’J- in meldeschluß ist der 20. August 1952. K yo rar b e
Schömberg. Am Sonntag veranstaltet der : werden hiesige Motorsportklub eine Ballonverfolgungs- werden: fahrt für Auto und Motorräder, bei der die V* fassung: Sieger für das ADAC-Gausportabzeichen ge- < recht si wertet werden. Ferner erhalten die Sieger jeder Klasse Plaketten in Gold, Silber und Bronze. Die Kurverwaltung führt anläßlich dieser Veranstaltung eine Modenschau, Konzert' und Parkbeleuchtung mit Feuerwerk durch.
Schömberg. Im Waldsanatorium Dr. Schrö-; der konnte dieser Tage Fräulein Lina Riehle auf eine ununterbrochene 25jährige Tätigkeil zurückblicken. ,
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Langenbrand. In verhältnismäßig seltener Rüstigkeit konnte am vergangenen Donners-i tag der älteste Einwohner unseres Dorfes, den frühere Fuhrmann und Landwirt Christian Bo4 damer seinen 90. Geburtstag begehen. Der hochbetagte Jubilar, der seinen Lebensabend bei seinem ältesten Sohn verbringt, macht noch täglich seine Spaziergänge. Auch das Amtsblatt gratuliert dem hochbetagten Geburtstagskinds
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Neuenbürg. Der MGV. „Liederkranz-Freund-*» schaft“ veranstaltet am kommenden Sonntag' nachmittag auf dem Tumplatj ein Sängertreffen, für das eine ganze Anzahl Gesangver-i eine der näheren Umgebung wie Dennach, Gräfenhausen, Niefem, Waldrennach ihre Mitwirkung zugesagt haben. Außerdem beteiligt sich die Stadtkapelle an der Veranstaltung. Nach Einbruch der Dunkelheit wird eine Beleuchtung der Denkmalsanlage und des Turn- planes, sowie eine Anstrahlung des Schlosses, der Schloßruine und der St. Georgs-Kapelle . durchgeführt.
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Mit zwei großen Omnibussen unternahm : am vergangenen Sonntag der hiesige Musik- ^ verein seinen diesjährigen Ausflug über den Hohloh ins Murgtal. Kleine Fußwanderungen ' nach beliebten Schwarzwaldpunkten (Hohloh, Orgelfelsen, Schwarzenbach-Stausee) und wohl- gelungene Standkonzerte in Reichental und Herrenwies bildeten wirkliche Höhepunkte fü:i die vergnügte Ausflugsgesellschaft. Auf de. 1 ! 1 Heimfahrt wurde noch eine recht willkommene ! Rast bei Landsmann Vogt zum „Enzursprung“ in Gompelscheuer eingelegt. ,
Das Neue praktisch lösen
Auf der Tagesordnung der Versammlung des Gemeindetages Südwürttemberg-Hohen- 1 zollern, Kreisabteilung Calw, im „Saalbau Weiß“ , in Calw am 28. 7. 52 stand als erster Punkt das Referat des Geschäftsführers des Gemeinde- r tages, Verw.-Direktor Kienzle, Tübingen, über ( die Arbeit der Gemeindekammer. Die 10 kom- : munalen Verbände im neuen Südweststaat - 1 Verband in Südwürttemberg-Hohenzollem und 9 Verbände in Nordwürttemberg, Nord- und Südbaden - haben sich unter bewußter f Aufrechterhaltung ihrer einzelnen Belange in 1 der Dachorganisation der Gemeindekammer ! zusammengeschlossen. j
Die Arbeit der Gemeindekammer gilt u. a. j der Sicherung der kommunalen Selbstverwal- tung im neuen Staat nach dem Grundsag, die i Allzuständigkeit der Gemeinden und die über- 1 lagerte Zuständigkeit der Kreisverbände zu be- ! wahren. In einem größeren Lande - bei der jejjt wesentlich anderen Atmosphäre - ist es
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