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Amtsblatt für den Kreis Calw

Samstag den 2. August 1952 Samstag

wenden, die mit dem Hauptantrag zusammen einzureichen sind. Für jede Vermögensein­heit muß ein besonderes Beiblatt ver­wendet werden; es sind also beispielsweise, wenn Kriegssachschäden an zwei Häusern ein­getreten sind, zwei Beiblätter Grundvermögen (LA 2b) auszufüllen.

Der Hauptantrag und die B ei b 1 ä tt er sind je in doppelter Ausfertigung einzureichen. Bei Vertreibungsschäden und Ostschäden ist außerdem, wenn Beiblätter eingereicht werden, eine Karteikarte auszufüllen und beizu­fügen.

Bei Ausfüllung des Antrags muß zunächst darauf geachtet werden, daß der unmittelbar Geschädigte und der Antragsberech­tigte u. U. zwei verschiedene Personen sind, nämlich dann, wenn der unmittelbar Geschä­digte vor dem 1. April 1952 verstorben ist. Es muß dann bei der Beantwortung der Fragen immer darauf geachtet werden, ob sich die Fragestellung auf den unmittelbar Geschädig­ten oder auf den sonst Antragsberechtigten bezieht. Stellt beispielsweise der unmittelbar Geschädigte selbst den Antrag, dann sind im Hauptantrag die Fragen 1 bis 9 zu beantwor­ten; zu den Fragen 10 bis 14 genügt dagegen der Vermerkentfällt. Stellt andererseits der Erbe den Antrag, dann müssen sowohl die Fragen 1 bis 9 mit Bezug auf die Person des unmittelbar Geschädigten als auch die Fragen 10 bis 14 mit Bezug auf die Person des Erben beantwortet werden.

Maßgebend für die Antragstellung sind die Verhältnisse am 1. April 1952. Ist der am 1. April 1952 zum Antrag Berechtigte nach die­sem Tag verstorben, ehe der Antrag tatsäch­lich gestellt werden konnte, dann muß der Antrag gleichwohl auf seinen Namen ausge­füllt werden. Insbesondere ist der am 1. April 1952 Antragsberechtigte im Kopf des Antrags anzugeben. Bei Frage 32 ist aber ausdrücklich darauf hinzuweisen, wer für den am 1. April 1952 Antragsberechtigten unterschreibt (bei­spielsweise der Testamentsvollstrecker oder der Erbe aus einem Erbfall nach dem 31. März 1952) und warum.

Alle S c h ä d e n dürfen nur einmal an­gemeldet und nur an einer Stelle des Vordrucks aufgeführt werden. Zur Vermeidung von Miß­verständnissen und Verzögerungen müssen die Geschädigten darauf Achten, daß Schäden und Verluste an der richtigen Stelle des Antrags- Vordrucks angegeben werden. Dies gilt be­sonders bei der Anmeldung von Verlusten an land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen und Betriebsvermögen auf den Beiblättern. Wertangaben in fremder Wäh­rung sind in dieser Währung zu machen, nicht etwa auf RM umzurechnen.

Land- und forstwirtschaftliches Vermögen sind wirtschaftliche Einheiten, die einem landwirtschaftlichen oder forstwirt­schaftlichen Hauptzweck dienen. Dazu ge­hören auch Betriebe, die dem Gartenbau, dem Weinbau, der Imkerei, der Fischzucht und der Binnenfischerei dienen. Ebenso gehören dazu Tierzuchtbetriebe, Geflügelfarmen und ähnliche Betriebe, aber nur, wenn überwiegend Futter­mittel aus eigenem Betrieb verwendet wur­den ; sonst liegt hier Betriebsvermögen vor.

Grundvermögen sind alle Grund­stücke oder Gebäude, die nicht entweder zum land- oder.forstwirtschaftlichen Vermögen oder zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere kann es sich handeln um Mietwohngrundstücke, Einfamilienhäuser, gemischtgenußte Grund­stücke, Geschäftsgrundstücke und Bauland.

Betriebsvermögen sind wirtschaft­liche Einheiten, die dem Betrieb eines Ge­werbes als Hauptzweck dienen. Zu beachten ist, daß Gegenstände, die zum Betriebsver­mögen gehören, immer nur beim Betriebsver­mögen angegeben werden dürfen, also z. B. auch Möbel, Geldforderungen und Beteiligun­gen. Vermögen juristischer Personen ist immer Betriebsvermögen, kann aber nur im Rahmen der Frage 26 des Hauptvordrucks als Beteiligung angemeldet werden. Vermögen von offenen

Handelsgesellschaften und Kommanditgesell­schaften ist dagegen nach den Anteilsverhält­nissen als Betriebsvermögen der Gesellschafter auf dem Beiblatt Betriebsvermögen anzumelden.

Hat ein Vertriebener oder Ostgeschädigter Verluste aus Anteilen an einer GmbH, oder an Aktien, für die ein Steuerkurswert nicht festgeseßt wurde, erlitten, dann muß er einer­seits die Frage 26 des Hauptvordrucks beant­worten, andererseits aber für die GmbH, oder die Aktiengesellschaft als Ganzes das Beiblatt Betriebsvermögen ausfüllen. (Bei anderen Be­teiligungen ist das nicht notwendig, weil dann im allgemeinen nicht der Wert des Gesell­schaftsvermögens ermittelt werden muß, um den Wert des Anteils feststellen zu können.)

Vermögen, das der Ausübung freier Be­

rufe (z. B. Anwalts, Artztes, Wirtschaftsprü­fers, selbständigen Ingenieurs, Klavierlehrers) gedient hat, ist steuerlich teilweise Betriebs­vermögen, teilweise nicht. Dieses Vermögen ist stets als Vermögen, das der Berufsausübung oder der wissenschaftlichen Forschung diente, zu den Fragen 21 und 22 des Hauptantrags anzugeben, nicht auf dem Beiblatt Betriebs­vermögen. Der Wert dieses Vermögens be­stimmt sich nach dem gemeinen Wert, im all­gemeinen nach dem Anschaffungspreis abzügl. der Wertminderung durch Abnutzung. Hierauf ist bei der Wertangabe zu achten.

Calw, den 1. August 1952

Kreisamt für Soforthilfe als Feststellungsamt.

Pflanzliche oder

Die neuesten Forschungsergebnisse

zu einer alten Streitfrage

Für eingefleischte Vegetarier steht es be­kanntlich außer Frage, daß nur die rein pflanz­liche Ernährung - eventuell ergänzt durch Milch und Eier - der Gesundheit förderlich sein und ein langes Leben garantieren könne. Bisher lagen jedoch nur wenige exakte Forschungs­ergebnisse hierzu vor. Dr. Mervyn G. Hardings hat sich an der Harvard-Universität eingehen­der mit diesem Problem befaßt und Vergleiche zwischen Vegetariern derradikalen und der gemäßigten Richtung auf der einen und 88 Anhängern der gemischten Kost auf der an­deren Seite gezogen.

Er wählte seine Versuchspersonen so, daß unter ihnen mehrere Altersstufen vertreten waren, und studierte auch die Auswirkung der gewohnten Ernährungsform bei schwangeren Frauen. Während er jedoch mühelos 86ge­mäßigte Vegetarier, die auch Milch und Eier zulassen, für seine Untersuchungen gewann, konnte er nur 25 Anhänger einer ausschließlich pflanzlichen Ernährungsweise ausfindig machen. An all diesen Personen stellte er Gewicht, Körpermaße und Blutdruck fest, führte Blut­analysen durch und untersuchte sie auf emäh- rungsbedingte gesundheitliche Störungen. Auf diese Weise gelangte er zu folgenden Haupter­gebnissen: Vegetarier, vor allem die Anhänger der radikalen Richtung, sind sodiätbewußt, daß sie faßt ausnahmslos alle wichtigen Nähr­stoffe in ausreichenden Mengen zu sich nehmen, einschließlich Eiweiß, das die gemäßigten Vege­tarier aus Milch und Eiern, die übrigen aus Nüssen aufnehmen. Die mit Milch und Eiern ergänzte vegetarische Ernährung bezeichnet Dr. Hardings sogar als besonders wertvoll für Kinder und werdende Mütter.

Kinder, die von allem Anfang an vegetarisch ernährt wurden, zeigen die gleiche Wachstums­entwicklung wie diejenigen, die bei gemischter Kost aufgewachsen sind. Bei den gemäßigten Vegetariern und Fleischessem war allerdings in der Regel ein Übergewicht von 5 bis 6 kg festzustellen, während die radikalen Vegetarier gewöhnlich um ungefähr 3/ 2 kg hinter der Gewichtsnorm zurückblieben. <

Blutdruck und chemische Zusämmenseßung des Blutes waren für alle drei Gruppen an­nähernd gleich. In der Regel wurde jedoch bei gemäßigten Vegetariern ein geringerer Cho­lesteringehalt des Blutes festgestellt als bei Fleischessern, der jedoch immer noch höher war als bei den radikalen Vegetariern. Diese Feststellung kann von Bedeutung sein, sobald dieZusammenhänge zwischen Cholesteringehalt und Arterien-Verkalkung restlos geklärt sind.

Hinsichtlich der Lebensdauer gelangte Dr. Hardings zu keinerlei Schlußfolgerungen. Es gelang ihm auch nicht, eindeutig festzustellen- ob die Anfälligkeit für Erkältungen in irgend­welchem Zusammenhang mit der Emährungs- form steht. Jedenfalls erschienen ihm die An­hänger überwiegend pflanzlicher Ernährung

gemischte Kost?

mindestens ebenso gesund und kräftig wie die der Fleischn,ahrung - vielleicht, meinte Dr. Hardings, weil sie gewöhnlich ihr Gemüse selbst ziehen und daher viele Stunden in fri­scher Luft verbringen.

Eierschalen nicht wegwerfen

Der menschliche Organismus braucht sehr viel Kalk, oft weit mehr, als ihm durch die Nahrung gewöhnlich zugeführt wird. Aerzte der Universität von Oklahoma, die sich seit längerer Zeit mit diesem Gedanken befaßt haben, erteilen den Hausfrauen den schlichten Rat, Eierschalen nicht mehr achtlos wegzu­werfen. Eierschalen sind die besten Liefe­ranten des lebenswichtigen Elements Kalzium und haben den Vorzug, viel billiger als Auf­baupräparate und vor allem im Notfall immer zur Hand zu sein. Es erfordert nur wenig Zeit und Mühe, die Schalen in einem Mörser oder einem Starmixer zu feinem Pulver zu zer­kleinern, das man dann vorteilhaft dem Mehle beifügt, wenn Kuchen und ähnliches gebacken wird.

Netjschwefel im Kampf gegen rote Spinne

Aus der Landwirtschaftlichen Abteilung und Versuchsstation Limburgerhof der Badischen Anilin- u. Soda-Fabrik berichtet Dr. Kastendieck über die Ergebnisse eines exakten Versuches, der in der Obstanlage Rödersheim der Obst­baugesellschaft Vorderpfalz 1951 durchgeführt wurde. In diesem Sommer traten verschiedene Spinnmilben, vor allem paratetranychus pilo- sus geradezu verheerend auf. Zur Anwendung kam Neßschwefel 80Kumulus in 5 Sprißun- gen, und zwar in 2 Vorblütesprißungen (0,5"/ 0 ig) unter Zusaß des RapidneßersSpezial (0,05%ig) am 4. und 20. April sowie in 3 Nachblütesprit- zungen (0,4°/ig) am 18. Mai und am 6. und 29. Juni. Bei allen mitKumulus behandel­ten 13 Sorten konnte völlige Befallsfreiheit er­zielt werden. Eine Bonitierung des Blattwer­kes im Juli an den unbehandelten Bäumen ergab schwerste Schädigung, z. T. völlige Zer­störung des Blattgrüns einzelner Sorten, wäh­rend die Blätter der mitKumulus gesprißten Bäume eine dunkelgrüne, frische Farbe auf­wiesen. Besonders bemerkenswert ist die Fest­stellung, daß die unbehandelten Bäume keine Blütenknospen entwickelten, während die be­handelten schon im September gut ausgebil­dete Blütenknospen erkennen ließen. Die mit der Bekämpfung der Roten Spinne verbundene blattschonende Wirkung der Neßschwefel ist ebenso beachtenswert wie die Tatsache, daß durch sie gleichzeitig Schorf und Mehltau be­kämpft werden. In dieser dreifachen Wirkung! liegt, wie Dr. Kastendieck betont, die beson­dere Wirtschaftlichkeit der Anwendung von Neßschwefel. i

(AusKurz und bündig*. Auslese der neuesten

landwlrtsdiaftl. Veröffentlichungen der BASF,

Abtlg. Limburgerhof/Plalz, 1952, Folge 12/13).

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