CALW
HK
Amtsblatt für Den $rti$ dato
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
Samstag, den 17. Mai 1952 Nr. 20
Amtlicher Teil
Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
Das Innenministerium Württemberg-Hohen- zollems — Landesamt für Soforthilfe — teilt mit:
Das Gesetz über den Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener vom 27. März 1952 ist am 31. März 1952 verkündet worden und am Tage nach seiner Verkündung, also am 1. April 1952, in Kraft getreten. Für die Durchführung sind — bis zur Errichtung der Lastenausgleichsbehörden —die Soforthilfebehörden u nd Sofort- hilfeausschüsse zuständig.
Die Anträge sind auf amtlichem Vordruck nach Wahl des Antragstellers bei einem Geldinstitut, das zur Entgegennahme von Spareinlagen berechtigt ist, oder bei den Postämtern der Deutschen Bundespost einzureichen. Die Antragsvordrucke werden bei den Ämtern für Soforthilfe in den nächsten Tagen eingehen und von diesen an die Gemeinden zur Ausgabe an die Geschädigten übersandt werden. Auf der letzten Seite des Antragsvordrucks befindet sich ein Merkblatt mit kurzen Angaben über die gesetzliche Regelung.
Nach § 7 Absatz 4 des Gesetzes beträgt die Frist zur Einreichung der Anträge 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, läuft also am
30. September 1952 ab. Die Antragsteller haben für die Einreichung der Anträge somit 6 Monate Zeit. Es liegt im Interesse der Antragsteller selbst und einer sachgemäßen Bearbeitung der Anträge, wenn ein Andrang zu den Annahmestellen, zumal in der Anlaufzeit, vermieden wird. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Entschädigungsleistung ohne Bedeutung, weil die Entschädigungsleistung (Ausgleichsgutschrift) immer mit Wirkung vom 1. Januar 1952 gewährt und von diesem Zeitpunkt ab verzinst wird. Ebenso ist der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der 6-Monatsfrist ohne Einfluß auf den Zeitpunkt der Auszahlung, da diese erst später erfolgen wird. Im Interesse der schnellen Durchführung des Gesetzes ist bis zur Ausgabe der Antragsvordrucke von formlosen Anträgen und mündlichen oder schriftlichen Anfragen bei den Geldinstituten oder anderen Stellen abzusehen. Es wird gebeten, möglichst nicht vor dem 2. Mai 1952 bei den Gemeindebehörden Antragsvordrucke abzuholen und Anträge bei den Geldinstituten oder Postämtern einzureichen.
Tübingen, den 9. Mai 1952 St. N.
Straßensperre
Gemäß § 4 der StVO, wird die L.I.O. Nr. 340 in der Ortsdurchfahrt Herrenalb infolge Bauarbeiten in der Zeit vom 5. Mai bis 17. Mai 1952 und vom 2. Juni bis 14. Juni 1952 für den gesamten Durchgangsverkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über Rotensol—Neusatz.
Calw, den 5. Mai 1952
Landratsamt / Verkehrsabteilung
Parkverbot in der Lederstraße
Um den infolge der Umleitung in der Lederstraße in Calw stark angewachsenen Verkehr flüssig zu halten, wird die Lederstraße aufwärts von Gebäude 45 (Unteres Ledereck Pfrommer) bis zum Gebäude 31 (Schmid) und von Gebäude 21 (Vincon) bis Gebäude Nr. 1 (Oberes Ledereck Pfrommer) gemäß § 4 vorübergehend mit Parkverbot belegt.
Calw, den 6. Mai 1952
Landratsamt / Verkehrsabteilung
Nadiforsdiung
nach verlagerten Personalakten
In den letzten Kriegsjahren und in der Zeit vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 sollen bei den verschiedensten Dienststellen innerhalb des Bundesgebiets Personalakten von Angehörigen des öffentlichen Dienstes eingelagert
Tnhfrlt amtlicher Teil
1. Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener
2. Straßensperre
3. Parkverbot ln der Lederstraße
t. Nachforschung nach verlagerten Personalakten 5. Nachforschung nach Personenstandsregistern S. Einleitung der Ortsabwässer in die Nagold 1. Requisitionsabteilung ln neuen Diensträumen t. Amtsgerichte
worden sein, ohne daß sie inzwischen von hierzu berechtigten Stellen angefordert worden wären.
Falls sich bei Behörden und Dienststellen des Kreises Calw derartige Personalunterlagen befinden, bittet das Landratsamt um Mitteilung.
Calw, den 9. Mai 1952 Landratsamt
Nachforschung
nach Personenstandsregistern
und Staatsangehörigkeitserklärungen aus den östlichen Grenzgebieten von Belgien
Nach einer dem Herrn Bundesminister des Innern vom Auswärtigen Amt zugegangenen Note der belgischen Botschaft in Bonn sind bei der Räumung des belgischen Gebietes im Jahr 1944 von den deutschen Behörden die Archive der Gemeinden an der Ostgrenze des Königreichs Belgien, insbesondere auch die Standesamtsregister und Staatsangehörigkeitserklärungen weggeschafft worden. Eine große Anzahl dieser Akten ist noch nicht zurück- gegeben worden, weshalb die belgische Botschaft die Bitte ausgesprochen hat, nach den Registern zu forschen und sie den belgischen Behörden zurückzugeben, falls sie ermittelt werden.
Die Bürgermeisterämter werden ersucht, geeignete Nachforschungen nach den genannten Personenstandsregistern und Staatsangehörigkeitserklärungen anzustellen und über das Ergebnis zu berichten. Falls bis 1. Juli 1952 kein Bericht eingeht, wird Fehlanzeige angenommen.
Landratsamt
Einleitung der Ortsabwässer
der Gemeinde Bieselsberg in die Nagold
Die Gemeinde Bieselsberg hat anläßlich der Durchführung ihrer Ortskanalisation Antrag auf Erlaubnis nach Art. 23 des Württ. Wasser
gesetzes zur Einleitung ihrer in der Ortskanalisation gesammelten Abwässer in einem offenen, in östlicher Richtung vom Ort durch die Sauklinge im Gewand Loneck den linken Nagold talhang hinabgeführten offenen Graben in die Nagold gestellt. Der Wassergraben mündet etwa 600 m talaufwärts von Dennjächt auf der Markung Unterreichenbach in die Nagold.
Einwendungen gegen das Gesuch der Gemeinde Bieselsberg sind binnen einer Frist von 14 Tagen — vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung an gerechnet — beim Landratsamt Calw einzureichen, woselbst die Gesuchsunterlagen während der Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Später vorgebrachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden.
Calw, den 8. Mai 1952 Landratsamt
Requisitionsabteilung in neuen Diensträumen
Die Requisitionsabteilung des Landratsamts ist vom Amtsgerichtsgebäude in das Erdgeschoß des Landratsamtsgebäudes, Marktplatz 21, umgezogen. Landratsamt
Bekanntmadiungen der Amtsgeridite
Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das auf Markung Niebelsbach belegene im Grundbuch von Niebelsbach, Heft 885, Abt. I Nr. 18 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen der Senta Möhrle geb. Roth, Ehefrau des Albert Möhrle, Kondi- tormeisters in Frankfurt a. M., eingetragene Grundstück Parzelle Nr. 247 -: 6 a 26 qm Baumacker im Neubruch am Mittwoch, den 16. Juli 1952, vormittags 9 Uhr, auf dem Rathause in Niebelsbach versteigert werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 12. März 1952 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG. mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Die Versteigerung erfolgt auf Antrag des Gottfried Müller, Goldschmieds in Niebelsbach, wegen eines Anspruchs von zusammen 287.36 DM auf Grund des bis zum 28. Februar 1952 einschließlich der Schuldnerin zugestellten Beschlusses über die Anordnung der Zwangsversteigerung. Die Preisbehörde in Calw hat am 3. April 1952 280.— DM als höchstzulässiges Gebot festgesetzt.
Birkenfeld, den 12. Mai 1952
Kommissär: Bezirksnotar gez. Feg erI