CALW

HK

Amtsblatt für Den $rti$ dato

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

Samstag, den 17. Mai 1952 Nr. 20

Amtlicher Teil

Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener

Das Innenministerium Württemberg-Hohen- zollems Landesamt für Soforthilfe teilt mit:

Das Gesetz über den Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener vom 27. März 1952 ist am 31. März 1952 verkündet worden und am Tage nach seiner Verkündung, also am 1. April 1952, in Kraft getreten. Für die Durchführung sind bis zur Errichtung der Lastenausgleichs­behördendie Soforthilfebehörden u nd Sofort- hilfeausschüsse zuständig.

Die Anträge sind auf amtlichem Vordruck nach Wahl des Antragstellers bei einem Geld­institut, das zur Entgegennahme von Spar­einlagen berechtigt ist, oder bei den Postämtern der Deutschen Bundespost einzureichen. Die Antragsvordrucke werden bei den Ämtern für Soforthilfe in den nächsten Tagen eingehen und von diesen an die Gemeinden zur Ausgabe an die Geschädigten übersandt werden. Auf der letzten Seite des Antragsvordrucks befindet sich ein Merkblatt mit kurzen Angaben über die gesetzliche Regelung.

Nach § 7 Absatz 4 des Gesetzes beträgt die Frist zur Einreichung der Anträge 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, läuft also am

30. September 1952 ab. Die Antragsteller haben für die Einreichung der Anträge somit 6 Monate Zeit. Es liegt im Interesse der Antragsteller selbst und einer sachgemäßen Bearbeitung der Anträge, wenn ein Andrang zu den Annahme­stellen, zumal in der Anlaufzeit, vermieden wird. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Entschädigungsleistung ohne Bedeutung, weil die Entschädigungsleistung (Ausgleichs­gutschrift) immer mit Wirkung vom 1. Januar 1952 gewährt und von diesem Zeitpunkt ab verzinst wird. Ebenso ist der Zeitpunkt der Antragstellung innerhalb der 6-Monatsfrist ohne Einfluß auf den Zeitpunkt der Auszah­lung, da diese erst später erfolgen wird. Im Interesse der schnellen Durchführung des Ge­setzes ist bis zur Ausgabe der Antragsvordrucke von formlosen Anträgen und mündlichen oder schriftlichen Anfragen bei den Geldinstituten oder anderen Stellen abzusehen. Es wird ge­beten, möglichst nicht vor dem 2. Mai 1952 bei den Gemeindebehörden Antragsvordrucke ab­zuholen und Anträge bei den Geldinstituten oder Postämtern einzureichen.

Tübingen, den 9. Mai 1952 St. N.

Straßensperre

Gemäß § 4 der StVO, wird die L.I.O. Nr. 340 in der Ortsdurchfahrt Herrenalb infolge Bau­arbeiten in der Zeit vom 5. Mai bis 17. Mai 1952 und vom 2. Juni bis 14. Juni 1952 für den ge­samten Durchgangsverkehr gesperrt. Umleitung erfolgt über RotensolNeusatz.

Calw, den 5. Mai 1952

Landratsamt / Verkehrsabteilung

Parkverbot in der Lederstraße

Um den infolge der Umleitung in der Leder­straße in Calw stark angewachsenen Verkehr flüssig zu halten, wird die Lederstraße auf­wärts von Gebäude 45 (Unteres Ledereck Pfrommer) bis zum Gebäude 31 (Schmid) und von Gebäude 21 (Vincon) bis Gebäude Nr. 1 (Oberes Ledereck Pfrommer) gemäß § 4 vor­übergehend mit Parkverbot belegt.

Calw, den 6. Mai 1952

Landratsamt / Verkehrsabteilung

Nadiforsdiung

nach verlagerten Personalakten

In den letzten Kriegsjahren und in der Zeit vor dem Zusammenbruch im Jahre 1945 sollen bei den verschiedensten Dienststellen innerhalb des Bundesgebiets Personalakten von Angehö­rigen des öffentlichen Dienstes eingelagert

Tnhfrlt amtlicher Teil

1. Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener

2. Straßensperre

3. Parkverbot ln der Lederstraße

t. Nachforschung nach verlagerten Personalakten 5. Nachforschung nach Personenstandsregistern S. Einleitung der Ortsabwässer in die Nagold 1. Requisitionsabteilung ln neuen Diensträumen t. Amtsgerichte

worden sein, ohne daß sie inzwischen von hierzu berechtigten Stellen angefordert worden wären.

Falls sich bei Behörden und Dienststellen des Kreises Calw derartige Personalunterlagen be­finden, bittet das Landratsamt um Mitteilung.

Calw, den 9. Mai 1952 Landratsamt

Nachforschung

nach Personenstandsregistern

und Staatsangehörigkeitserklärungen aus den östlichen Grenzgebieten von Belgien

Nach einer dem Herrn Bundesminister des Innern vom Auswärtigen Amt zugegangenen Note der belgischen Botschaft in Bonn sind bei der Räumung des belgischen Gebietes im Jahr 1944 von den deutschen Behörden die Archive der Gemeinden an der Ostgrenze des Königreichs Belgien, insbesondere auch die Standesamtsregister und Staatsangehörigkeits­erklärungen weggeschafft worden. Eine große Anzahl dieser Akten ist noch nicht zurück- gegeben worden, weshalb die belgische Bot­schaft die Bitte ausgesprochen hat, nach den Registern zu forschen und sie den belgischen Behörden zurückzugeben, falls sie ermittelt werden.

Die Bürgermeisterämter werden ersucht, ge­eignete Nachforschungen nach den genannten Personenstandsregistern und Staatsangehörig­keitserklärungen anzustellen und über das Er­gebnis zu berichten. Falls bis 1. Juli 1952 kein Bericht eingeht, wird Fehlanzeige angenom­men.

Landratsamt

Einleitung der Ortsabwässer

der Gemeinde Bieselsberg in die Nagold

Die Gemeinde Bieselsberg hat anläßlich der Durchführung ihrer Ortskanalisation Antrag auf Erlaubnis nach Art. 23 des Württ. Wasser­

gesetzes zur Einleitung ihrer in der Ortskanali­sation gesammelten Abwässer in einem offenen, in östlicher Richtung vom Ort durch die Sau­klinge im Gewand Loneck den linken Nagold tal­hang hinabgeführten offenen Graben in die Nagold gestellt. Der Wassergraben mündet etwa 600 m talaufwärts von Dennjächt auf der Markung Unterreichenbach in die Nagold.

Einwendungen gegen das Gesuch der Ge­meinde Bieselsberg sind binnen einer Frist von 14 Tagen vom Tage der Veröffentlichung der Bekanntmachung an gerechnet beim Land­ratsamt Calw einzureichen, woselbst die Ge­suchsunterlagen während der Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aufliegen. Später vor­gebrachte Einwendungen können nicht berück­sichtigt werden.

Calw, den 8. Mai 1952 Landratsamt

Requisitionsabteilung in neuen Diensträumen

Die Requisitionsabteilung des Landratsamts ist vom Amtsgerichtsgebäude in das Erdgeschoß des Landratsamtsgebäudes, Marktplatz 21, um­gezogen. Landratsamt

Bekanntmadiungen der Amtsgeridite

Zwangsversteigerung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das auf Markung Niebelsbach belegene im Grund­buch von Niebelsbach, Heft 885, Abt. I Nr. 18 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsver­merkes auf den Namen der Senta Möhrle geb. Roth, Ehefrau des Albert Möhrle, Kondi- tormeisters in Frankfurt a. M., eingetragene Grundstück Parzelle Nr. 247 -: 6 a 26 qm Baum­acker im Neubruch am Mittwoch, den 16. Juli 1952, vormittags 9 Uhr, auf dem Rathause in Niebelsbach versteigert werden. Der Versteige­rungsvermerk ist am 12. März 1952 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­vermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger wider­spricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver­steigerungserlöses dem Ansprüche des Gläu­bigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG. mit­haftenden Zubehörs entgegensteht, wird auf­gefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Die Versteigerung erfolgt auf Antrag des Gottfried Müller, Goldschmieds in Niebelsbach, wegen eines Anspruchs von zusammen 287.36 DM auf Grund des bis zum 28. Februar 1952 einschließlich der Schuldnerin zugestellten Be­schlusses über die Anordnung der Zwangs­versteigerung. Die Preisbehörde in Calw hat am 3. April 1952 280. DM als höchstzulässiges Gebot festgesetzt.

Birkenfeld, den 12. Mai 1952

Kommissär: Bezirksnotar gez. Feg erI