Seite 2 / Nr. 16
Amtsblatt für den Kreis Calw
19. April 1952
19. April
Öffentliche Aufforderung znr Abgabe der Erklärung über den vorläufigen Aufbringungsbetrag auf Grund des Gesetzes über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft
Nach dem Gesetz über die Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft (IHG) vom 7. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S. 7) ist zur Deckung des vordringlichen Investitionsbedarfs des Kohlenbergbaues, der eisenschaffenden Industrie und der Energiewirtschaft von der gewerblichen Wirtschaft ein einmaliger Beitrag zu leisten, der eine Milliarde DM zu erbringen hat. Die Investitionshilfe wird in Form eines vorläufigen und eines endgültigen Aufbringungsbetrages erhoben, wobei der vorläufige Aufbringungsbetrag auf den endgültigen Aufbringungsbetrag angerechnet wird.
1. Aufbringungspflicht
Aufbringungspflichtig ist jeder Gewerbebetrieb, der am 1. Januar 1951 bestanden hat oder im Laufe des Jahres 1951 gegründet worden ist, und zwar nur insoweit, als er im Bundesgebiet betrieben wird und nicht nach § 3 IHG befreit ist.
2. Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung über
die vorläufige Aufbringung
Die Aufbringungspflichtigen haben bis zum 30. April 1952 bei dem Finanzamt der Geschäftsleitung eine Erklärung über die vorläufige Aufbringung abzugeben, in der sie den vorläufigen Aufbringungsbetrag selbst errechnen.
Erklärungspflichtig ist jeder Unternehmei: eines Gewerbebetriebes, der vom Finanzamt hierzu durch Zusendung eines Erklärungsvordruckes aufgefordert wird. Darüber hinaus hat jeder Unternehmer eines aufbringungspflichtigen Gewerbebetriebes eine Erklärung abzugeben, wenn der vorläufige Aufbringungsbetrag für seinen Betrieb 600 DM erreicht. Er ist gehalten, sich den Vordruck vom Finanzamt zu beschaffen.
Hat ein Unternehmer mehrere selbständige Gewerbebetriebe, so hat er für jeden Gewerbebetrieb gesondert eine Erklärung abzugeben. Personengesellschaften sind selbständig aufbringungspflichtig.
3. Zahlungstermine
Der Aufbringungsbetrag ist in Teilbeträgen zu zahlen. Die Zahlungstermine werden von dem Kuratorium (§ 26 IHG) bestimmt und jeweils mindestens einen Monat vorher im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erster Zahlungstermin ist der 2. Mai 1952. Der an diesem Tag zu entrichtende Teilbetrag beläuft sich auf 25 v. H. des vorläufigen Aufbringungsbetrages.
Die Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Nichtamtlicher Teil Es gibt auch weißen Ruß
Eine neue Erfindung verlängert die Lebensdauer des Gummis
Daß der schwarze Ruß, der beim Verbrennen von harzigem Holz entsteht, nicht nur ein lästiges Übel, sondern gleichzeitig ein wichtiger Rohstoff für die Gewinnung von Farben ist, wußten die Chinesen schon vor einigen tausend Jahren. Auch unsere Vorfahren kannten diesen schwarzen Stoff; sie wußten aber wirtschaftlich noch nicht allzuviel damit anzufangen.
Viel Ruß im Autoreifen
Ein großes Anwendungsgebiet erschloß sich dem Ruß, als die Industrie daran ging, Kautschuk für die Herstellung von Gummiwaren zu verwenden: Man erkannte nämlich, daß die Festigkeit des Gummis durch Zugabe von Schwefel und Ruß ganz erheblich verbessert werden konnte. Als es während des ersten Weltkrieges den Amerikanern gelang, große Mengen von Ruß durch Abbrennen von Erdgas zu gewinnen, bedeutete dies einen Wendepunkt für die Kautschukindustrie der ganzen Welt. Die mit Gasruß gefüllten Vulkanisate erwiesen sich als äußerst zerreißfest und hatten einen hohen Abriebwiderstand. Es war deshalb naheliegend, sich dieses aktiven Füllstoffes nicht nur bei der Herstellung technischer Gummiwaren, sondern auch in der Reifenindustrie zu bedienen. Der Autoreifen enthält heute neben Cordgewebe und Schwefel nur etwa 50% Gummi und 25 bis 30 % Ruß. In Gummisohlen beträgt der Rußanteil bis zu 50% und mehr.
Die Verarbeitung des schwarzen Rußes war und ist jedoch alles andere als angenehm. Überdies entspricht der schwarze Gummiartikel vielfach nicht dem Geschmack der Verbraucher. Man hat deshalb seit langem versucht ihn durch einen weißen Füllstoff zu ersetzen.
Chemiker halfen weiter
Bis vor dem Kriege wurde in Deutschland neben dem amerikanischen Gasruß der im Inland hergestellte Flammruß — er wird durch Abbrennen von ölhaltigen Rückständen der Teerdestillation gewonnen — als Füllstoff verwendet. Die Verknappung des aktiven Rußes während des zweiten Weltkrieges trug erheblich dazu bei, die Herstellung von hochaktiven
Füllstoffen auf chemischem Wege zu beschleunigen.
Unsere Chemiker brachten es fertig, zunächst weißen Füllstoff aus einem Aluminiumhydrat chemisch zu erzeugen. Dieser erste weiße Füllstoff erhielt die Bezeichnung „Teg“. Dies war aber erst ein Anfang. In Zusammenarbeit mit den Reifenfirmen gelang es nach jahrelanger Forschungsarbeit, durch Verbrennung eines siliziumhaltigen Rohstoffes feinstteilige Kieselsäure, also einen hochaktiven weißen Füllstoff zu erhalten, der von verschiedenen Firmen auf den Markt gebracht wird. Die Eigenschaften dieser neuen Füllstoffe übertreffen die des schwarzen Rußes in vieler Hinsicht, vor allem in bezug auf Verschleißfestigkeit, Kerbzähigkeit und Dehnungsvermögen ganz wesentlich. Heute ist die chemische Industrie soweit, den „weißen Ruß“ nicht nur im Laboratorium, sondern auch großtechnisch zu produzieren. Der Verbrauch heller Verstärkerfüllstoffe, der 1949 noch lediglich 2%% des gesamten Kautschukverbrauches ausmachte, ist im vergangenen Jahr bereits auf 7 V 2 % gestiegen. Die hochwertigen Qualitäten der z. Z. bei uns hergestellten hellen Füllstoffe erfreuen sich auch im Ausland großer Beliebtheit.
Vielseitige Verwendung
Bisher wurde der „weiße Ruß“ vornehmlich zur Herstellung technischer Gummiartikel, Schuhsohlen, Lacke und Farben, Zahnpasten oder Hautcreme verwendet. Die Entwicklungsarbeiten sind nunmehr aber so weit fortgeschritten, daß der weiße Ruß bald auch in der Reifenindustrie zum Großeinsatz gelangen dürfte. Man wird vielleicht schon in absehbarer Zeit viele Autos mit weißen Reifen sehen. Die bisherigen Versuche haben bewiesen, daß der weiße Reifen erhebliche Verbesserungen gegenüber der bisherigen schwarzen Bereifung aufzuweisen hat. Er ist vor allem wärmebeständiger. Weiße Lkw-Reifen haben in der Erprobung eine Lebensdauer von rund 100 000 km erreicht, während es schwarze Reifen höchstens auf 75000 km bringen. Man mißt unter Fachleuten der sich abzeichnenden Entwicklung in der Geschichte der Kautschukindustrie die gleiche große Bedeutung bei wie einstmals der Einführung des schwarzen Rußes.
Mehr Kali und richtig düngen
Die Ernährung unserer Kulturpflanzen auf Acker und Wiese mit dem Pflanzennährstoff Kali ist trotz vielfacher Hinweise in Wort und Bild allenthalben immer noch ungenügend. Wenn bei einer Volldüngung der Kalianteil zu gering bemessen wurde, ist die Aufnahme der anderen Nährstoffe, Stickstoff und Phosphorsäure, durch die Pflanze gehemmt und der Emteerfolg trotz des hohen Geldaufwandes in Frage gestellt. Der Grund, warum mit der Kaligabe gezögert wird, ist offenbar darin zu erblicken, daß die Kaliwirkung im Vergleich zum Stickstoff im Bestände nicht immer deutlich hervortritt und nicht mit dem Auge wahrgenommen wird. Aus dieser Beobachtung ist in der Praxis die irrige Meinung entstanden, daß das Kali bei der Ernährung der Pflanze nicht dringend benötigt würde. Es dürfte daher angebracht sein, einige kurze aufklärende Hinweise zu geben.
Wenn man in die tieferen Zusammenhänge zwischen Pflanzenernährung und Pflanzenentwicklung vorstößt und dabei auf den Spuren vom Kali einhergeht und danach sucht, was für Aufgaben das Kali bei der Entwicklung der Pflanze zu lösen hat, stößt man auf überraschende Feststellungen, die der Praxis nicht immer bekannt sind. Das Kalium ist der erste Nährstoff, den die Pflanze nach der Keimung mit den Wurzeln aufnimmt. Es muß zugegen sein, wenn die Pflanze Chlorphyll bilden soll, den grünen Pflanzenfarbstoff, ohne dessen Anwesenheit kein Wachstum erfolgen kann. Bei den Untersuchungen über den Nährstoffaufnahmeverlauf von allen Nährstoffen zeigte es sich bei verschiedenen Feldfrüchten, daß die Kaliaufnahme in den ersten Lebenswochen überaus stürmisch verläuft. So hat beispielsmäßig die Gerste bis zur Bestockung schon die Hälfte des gesamten Lebensbedarfes an Kali aufgenommen. Während die Aufnahme von Phosphorsäure und Stickstoff noch bis zum Absterben der Blattorgane erfolgt, hatte der Kaliverzehr schon längst seinen Abschluß gefunden. Es ist sogar erwiesen, daß das Kali noch vor dem völligen Absterben der Pflanze eine rückläufige Bewegung antritt, in den Boden zurück. Es hatte seine Aufgabe erfüllt. Man hat festgestellt, daß die Rückwanderung aus der Pflanze in den Boden beim Getreide etwa 20 % beträgt. Die Kenntnis von diesen Dingen müßte sich die Praxis zu eigen machen und die Düngung dem Rhythmus der Kaliaufnahme durch die Pflanze anpassen. Der Pflanze muß das Kali in pflanzenaufnehmbarer Form von Anbeginn ihrer Entwicklung zur Verfügung stehen. Die Kopfdüngung mit Kalisalz oder den Mischdüngern kann keinen vollen Erfolg bringen. Nun ist das an sich wasserlösliche Kalisalz so ohne weiteres noch nicht für die Pflanze verwertbar, es benötigt eine gewisse Zeit, um sich im Boden umzusetzen, die je nach Bodenart verschieden lang ist. Erst nach diesem Umwandlungprozeß kann es die Wurzel aufsaugen. Um also zu vermeiden, daß die Pflanze anfänglich Mangel leidet, ist es erforderlich, die Kalidüngung etwa 10 bis 14 Tage vor der Aussaat auszubringen. In diesem Zusammenhang sei auch auf die Tatsache hingewiesen, daß die jungen Pflanzen in der Jugend eine gewisse Luxusaufnahme an Nährstoffen betreiben, d. h. mehr an Mineralstoffen verzehren als sie im Augenblick; gebrauchen. Diese Vorratsanhäufung im Pflanzengewebe führt zu einem erheblichen Reichtum an Mineralstoffen, der unseren Haustieren sehr zugute kommt, wenn man junges Futter verfüttert.
Was nun die absolute Kalibedürftigkeit unserer Kulturpflanzen angeht, stehen die Hackfrüchte an hervorragender Stelle. Sie zählen mit den Leguminosen zu den typischen Kalipflanzen. Während man bei den Futterrüben den Kalibedarf zum Teil mit der Jauche decken kann, dürfen wir die Kartoffel aus Gründen der ungünstigen Geschmacksveränderung und der Haltbarkeit nicht mit der Jauche in Berührung bringen. Bei den Hackfrüchten als Stärke- und Zuckerträger hat das Kali neben
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