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Amtsblatt für den Kreis Calw
22. Dezember 195112. Dezera
Amtlicher Teil
Preise für Konsummehl
(1) Nach der 5. Anordnung des Wirtschaftsministeriums vom 7. Dezember 1951 dürfen für Mehl zur Herstellung des Konsumbrotes (Hausbrot) bei Abgabe durch Mühlen in Württem- berg-Hohenzollern ab 1. Dezember 1951 folgende Höchstpreise nicht überschritten werden:
für Roggenmehl Type 1370 53.20 DM
für Weizenmehl Type 1600 55.— DM
Je 100 kg brutto für netto ohne Sack einschließlich eines Frachtausgleichs von 1.— DM.
(2) Der Großhandelsaufschlag für Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 darf 2.50 DM je 100 kg nicht überschreiten, ln ihm sind die Kosten der Zufuhr frei Haus des Abnehmers inbegriffen.
Die Gewährung von Mengenrabatten bleibt freier Vereinbarung überlassen.
(3) Die Sorten Roggenmehl Type 1370 und Weizenmehl Type 1600 müssen in ausreichender Menge hergestellt und verkauft werden, wobei eine Koppelung von 50—60 Teilen W 1600 mit 50—40 Teilen R 1370 gestattet ist.
(4) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anordnung werden nach den Bestimmungen des Wirtschaftsstrafgesetzes bestraft.
Calw, den 12. Dezember 1951.
Landratsamt — Preisbehörde
Letjte Möglichkeit für die Ausstellung von politischen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Die Abwicklungsstelle des Staatskommissariats für die politische Säuberung Land Würt- temberg-Hohenzollem wird am 31. Dezember 1951 aufgelöst.
Alle vor dem 1. Januar 1928 geborenen Personen, die für eine spätere Verwendung im öffentlichen Dienst, für die Geltendmachung von Ansprüchen auf Grund des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG, für Erhebung von Wiedergutmachungsansprüchen oder für spätere Auslandsreisen eine politische Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigen, werden hiermit letztmals aufgefordert, unverzüglich den Antrag auf Erteilung einer politischen Unbedenklichkeitsbescheinigung unter Vorlage des politischen Fragebogens und der Angabe des Zweckes zu stellen.
Die Abwicklungsstelle ist zur Zeit zu erreichen über die Anschrift: Staatskommissariat für die politische Säuberung Abwicklungsstelle (Justizministerium, Abt. VI), Tübingen, Wilhelmstraße 97.
Feiertagsdienst
Dienst beim Landratsamt und bei der Kreisverbandsverwaltung in der Weihnachtswoche
Montag, den 24. Dezember 1951 und am jyfontag, den 31. Dezember 1951 fällt der Dienst aus. An diesen Tagen bleiben die Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung geschlossen. Dasselbe gilt für alle Staatsbehörden.
Mit Rücksicht auf die Kohlenknappheit wird in der Zeit vom 27. bis 29. Dezember 1951 bei den Dienststellen des Landratsamts und der Kreisverbandsverwaltung nur ein verstärkter Bereitschaftsdienst eingerichtet. An diesen Tagen werden nur solche Dienstgeschäfte vorgenommen, die keinen Aufschub gestatten.
Am 2. Januar 1952 wird der Dienstbetrieb bei allen Dienststellen wieder voll aufgenommen.
Calw, den 17. Dez. 1951. Landratsamt
Inhall amtlicher Teil
1. Preise für Konsummehl
2. Politische Unbedenklichkeitsbescheinigungen
3. Feiertagsdienst der Kreisbehörden
4. Feiertagsdienst der Kreisbaugenossenschaft Calw
Kreisbaugenossenschaft Calw
Das Büro der Kreisbaugenossenschaft ist ab 24. Dezember 1951 bis 31. Dezember 1951 geschlossen.
Calw, den 18. Dezember 1951.
Nichtamtlicher Teil
Aus der Arbeit des Kreisrats
Landrat Geissler berief den (noch vom alten Kreistag am 28. Januar 1949 aus seiner Mitte gewählten) Kreisrat zu seiner 41. und wahrscheinlich
letzten Sitzung seiner Amtszeit auf Mittwoch, den 19. Dezember 1951, ein. Sie wurde im Rathaus in Neuenbürg abgehalten, um dem Kreisrat Gelegenheit zu geben, im Anschluß daran dem Richtfest des neuerstellten Kreis-Altenheims beizuwohnen. Hierüber berichten wir an anderer Stelle.
Zu Beginn der Sitzung stellte der Kreisrat, nachdem auf die öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl erhoben wurden und alle Gewählten die Wahl annahmen, die Gültigkeit der Kreistagswahl vom 18. November 1951 und die Wählbarkeit der Gewählten fest. Damit schuf noch der alte Kreisrat die Voraussetzung für den
erstmaligen Zusammentritt des neuen Kreis tags,
der voraussichtlich Ende Januar 1952 stattfinden und dessen Hauptzweck dann auch die Wahl des neuen Kreisrats, des nach dem Kreistag wichtigsten Organs des Kreisverbands, sein wird.
Als zweiter Punkt stand auf der Tagesordnung die Anhörung des Kreisrats zu den Anträgen der Gemeinderäte von sechs Gemeinden auf Befreiung von den die
Verhütung von Vetternwirtschaft bezweckenden Vorschriften des § 28 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung. Nach diesen Bestimmungen können Personen, die miteinander bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind und Gewählte, die mit dem Bürgermeister in einem solchen Verhältnis stehen, nicht gleichzeitig dem Gemeinderat angehören bzw. in ihn eintreten. Das Landratsamt hat nun als Gemeindeaufsichtsbehörde nach der Stellungnahme des Kreisrats über die Befreiungsanträge zu entscheiden.
Aus der Fülle der weiteren Beratungspunkte ist folgendes zu berichten:
Die Krankenhauserweiterung und -Umgestaltung in Calw machte die Vergebung weiterer Arbeiten und Lieferungen, die sich diesmal hauptsächlich auf die Heizungs- und Glaserarbeiten bezogen, notwendig.
Zum Schullastenausgleicb 1951 faßte der Kreisrat die erforderlichen Beschlüsse. Dieser Ausgleich bezweckt die Entlastung der Trägergemeinden der Höheren, Mittel- und Berufsfachschulen von ihren persönlichen Schullasten durch die Kreisverbände, und zwar im gleichen Verhältnis, wie sich die Zahl der auswärtigen Schüler zur Gesamtschülerzahl verhält. Nach dem Haushaltsplan hat der Kreisverband allein hierfür im Rechnungsjahr 1951 80 800.— DM aufzubringen.
Zur Schaffung besonderer kommunaler Einrichtungen zur
Verbesserung der Lebensverhältnisse auf dem Lande
(Wasch- und Backküchen, Badeeinrichtungen usw.) wurden wieder einer Anzahl von Kreisgemeinden Beiträge bewilligt.
Weitere Beschlüsse betrafen laufende Krankenhaus-Angelegenheiten, die Erhöhung der vom Bezirksfürsorgeverband zu zahlenden Pflegesätze in Altersheimen, die Festsetzung der dem Kreis zu zahlenden Gebühren für die Inanspruchnahme der Kreisbaumwarte, eine Reihe von Personal- und Besoldungsfragen und verschiedene weitere innere Verwaltungsangelegenheiten.
Kurzwelle-
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Den Abschluß der Sitzung bildete die Verabschiedung der nicht mehr in den neuen Kreistag gewählten bisherigen Mitglieder des Kreisrats,
Bürgermeister Kalmbach in Beuren und!
Hotelier Kurt Kempf in Wildbad. Der Vor-' 5 ®‘""qo* jj sitzende sprach beiden Herren namens des ichten - 6.1 Kreisverbands für ihre stets geschätzte wertJw®? td ® utscl volle und sachkundige Mitarbeit in der nun zu^erbe/unk Ende gehenden dreijährigen Amtszeit denprasserstan Dank aus und bat sie, auch künftig der Arbeitf m Morger
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Mittelwelle
des Kreisverbands ihr Interesse nicht zu ver-f^o^“^.
sagen.
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Richtfest am Altenheim in Neuenbürg^ 1 ^^!
Das Altenheim Neuenbürg erlebte am Mitt-£ el ; wirtsd woch, den 19. Dezember 1951, in Anwesenheitfj® 1 ™^ 1 ^! 1 von Landrat Geissler, aller Bauschaffenden,Tag - 0.05 s Vertretern des Kreisrates, der Kirche und dei Stadt Neuenbürg sein Richtfest. Nachdem der] Kreisverband als Bauherr unter Hintansetzung^“,,™,!^ aller Zwischenlösungen den Neubau beschlossengeiberger hatte, wurde am 11. Juni 1951 mit den Bau- 1 11 - 45 Bim
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arbeiten begonnen. Der erste große Bau- fmfeitunge
abschnitt konnte nunmehr termingemäß be- iport - 14.1 endet werden, da keine Materialschwierigkei- j tag ten die Fortführung des Baues hinderten. Mit chneit im dem zweiten Teil des Bauprogramms wird um-tevue der : gehend begonnen, so daß mit der Fertigstellung 9 , 1 ® s P® nde: des Gesamtbaues und seiner Inbetriebnahm6^ bendli e ed s ' bis zum Sommer 1952 gerechnet werden kannÄer evang« Das Altenheim, das nach dem Entwurf des 19 05 Die si Architekten Dipl.-Ing. Ernst Breitling, Tübin-J He i. rn gen, errichtet wird, liegt am Südrand von!
Neuenbürg in landschaftlich schöner Waldlage#-'-
oberhalb der Bundesstraße 294. Einen Teil desl
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Baugeländes — 56 a und 70 qm — stellte die, Stadt Neuenbürg unentgeltlich zur Verfügung Weitere 23 a und 27 qm samt Zweifamilie. Wohnhaus Happeyweg Nr. 3 erwarb der Kre verband für die Unterbringung des Person und zur Komplettierung des Geländes, so d ein Gesamtbebauungsareal von 80 a zur Ve. fügung steht. In modern und behaglich ein gerichteten Ein-, Zwei- und Dreibettenzimmerd können nach Fertigstellung insgesamt 100 bis 110 Pensionäre — Männer und Frauen — in-i Heim Aufnahme finden. Unter den Insassel wird manch ein Flüchtling sein, dem das Altem heim zu einer neuen Heimat werden wird, in der er einen beschaulichen, liebevoll umsorgten Lebensabend verbringen kann. _ j
Die Aufführung des Rohbaus, die Erd-J Beton- und Maurerarbeiten, lagen in dej Händen der Firma Nöding & Stöber, Pforzheim. Zimmerobermeister Krebs, Neuenbürg, leitete die Zimmerarbeiten, die Firmen Kainerj Neuenbürg, und Emil Marquardt, Birkenfel ‘ besorgen die Flaschner- und Dachdecker- arbeiten.
Beim Richtfest am Bau gab Landrat Geis sie: einen kurzen Überblick vom Planen und Werden dieses Baues, dessen Mission, Alleinstehenden und Heimatlosen zu einem wirklichen Heim zu werden, heute eine ganz besonder« Bedeutung hat. _
Pforzheimer Obst- und Gemüsemarkt ln der Woche vom 10. bis 18. Dezember 1951 Obst: Xpfel 10—40, Bananen 110, Birnen 40—55, Feigen Kranz 25, Haselnüsse 150, Mandarinen 65—70,. Nüsse 80—100, Orangen 45—75, Trauben 140, Zitronen Stück 15—20.
Gemüse: Ackcrsalat 80—120, Kopfsalat Stück 15 Endivien Stück 10—20, Blumenkohl 40—80, Butterrüben 10—20, Kartoffel 10, Knoblauch Stück 5—15, Karotten 25, Lauch 20, Lauch Stück 5—15, Sellerie Stück 5—30, Rettiche Stück 5—15, Rettiche Bund 20| bis 25, Rosenkohl 40—60, Rotkraut 20—25, Rote Rüben! 20, Spinat 20—30, Schwarzwurzel 50—65, Weißkraut 20, Wirsing 20—35, Zwiebel 20—35. -
Trinkeier Stück 28—36, Kalkeier Stück 21—30, Honig“
300—340, Margarine 120—122, Butter 316—317, Palmin 140, Landbutter 270—280, Hase 250, Reh 120—300, Wild-: Schwein 180—260, Gans 280, Knte 300, Hühner 260—280,
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