Seite 2 / Nr. 42

Amtsblatt für den Kreis Calw

20. Oktober 1951

20. C

Amtlicher Teil

Bekanntmachung der Wahl des Kreistags und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

I. Die Wahl des Kreistags findet am Sonntag, der Möglichkeit, die Abstimmungszeit zu kür-

den 18. November 1951, statt. zen, Gebrauch gemacht.

II. Die Abstimmung beginnt um 8 Uhr und III. Der Kreisrat hat in Ermächtigung des Kreis­dauert bis 17 Uhr. Verschiedene Gemeinden tags das Wahlgebiet des Kreises wie folgt einge- des Kreises unter 1000 Einwohnern haben von teilt und folgende Sitzverteilung vorgenommen:

Zahl der Gemeind.

Wahlbez. 1: Calw, Hirsau

Wahlbez. 2: Bad Liebenzell, Schömberg, Unterreichenbach, Mött- lingen, Grunbach, Bieselsberg, Kapfenhardt, Maisenbach, Unterhaugstett, Schwarzenberg, Monakam, Beinberg, Unterlengenhardt, Oberlengenhardt, Oberkollbach, Igels­loch, Ottenbronn

Wahlbez. 3: Altburg, Altbulach, Neuweiler,Neubulach,BadTeinach, Breitenberg, Sommenhardt, Würzbach, Liebeisberg, Ober­reichenbach, Oberhaugstett, Oberkollwangen, Zavelstein, Rötenbach, Agenbach, Emberg, Schmieh

Wahlbez. 4: Stammheim, Althengstett, Deckenpfronn, Simmoz- heim, Gedungen, Ostelsheim, Neuhengstett, Holzbronn, Dachtel

17

17

ges. Ein- wohoerz.

8 904

10 468

8163

8 543

Sitze

3

b) In den Wahlvorschlägen sind die Bewer­ber in erkennbarer Reihenfolge mit Familien- und Rufname, Stand oder Beruf, Wohnort und erforderlichenfalls auch Wohnung so deutlich aufzuführen, daß über ihre Person kein Zwei­fel besteht.

c) Der Wahlvorschlag soll die Wählervereini­gung, von der er ausgeht, nach ihrer Partei­stellung odereinem sonstigen unterscheidenden Merkmal erkenntlich machen (Kennwort). Das gewählte Merkmal darf weder den strafgesetz­lichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch eine offenbare Verletzung der guten Sitten enthal­ten. Ist ein zulässiges Kennwort nicht an­gegeben, so wird der Wahlvorschlag nach dem Namen des ersten Bewerbers benannt.

d) Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn im Wahlbezirk wahlberechtigten Perso­nen unterzeichnet sein. Die Unterzeichner sol­len ihrer Unterschrift die Angaben ihres Stan­des oder Berufes und ihrer Wohnung beifügen. Ergeben sich Zweifel über die Echtheit einzel­ner Unterschriften unter den Wahlvorschlägen, so hat der Vorsitzende des Wahlbezirksaus­schusses unverzüglich die erforderlichen Fest­stellungen zu treffen. Die Zurücknahme einer ordnungsmäßig abgegebenen Unterschrift un­ter einem Wahlvorschlag wird nach dem 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, nicht mehr berück-

Wahlbez.

5:

Wildberg, Sulz, Gültlingen, Eff ringen, Emmingen, Rotfelden, Schönbronn, Ebershardt, Mindersbach, Pfron­dorf, Wenden, Gaugenwald, Martinsmoos, Wart

14

Wahlbez.

6:

Nagold, Haiterbach, Rohrdorf, Ober sch wandorf, Beihin­gen, Unterschwandorf, Ebhausen

7

Wahlbez.

7:

Altensteig, Egenhausen, Spielberg, Berneck, Simmers­feld, Überberg, Aichelberg, Zwerenberg, Aichhalden, Ett- mannsweiler, Hornberg, Beuren, Altensteigdorf, Walddorf

14

Wahlbez.

8:

Wildbad, Calmbach

2

Wahlbez.

9:

Neuenbürg, Höfen, Enzklösterle, Arnbach, Dennach, Waldrennach, Engelsbrand, Salmbach, Langenbrand, Schwann

10

Wahlbez.

10:

Birkenfeld, Gräfenhausen, Feldrennach, Ottenhausen, Niebelsbach

5

Wahlbez.

11:

Herrenalb, Loffenau, Dobel, Bernbach, Neusatz, Roten­sol, Conweiler

7

insgesamt:

104

8 480 11 354

8 890

8 768

9 978

8 990

7 887 100 425

sichtigt.

e) Im Wahlvorschlag sind aus dem Kreis der

3 Unterzeichner ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, die ermächtigt sind, für die Wählervereinigung, die den Wahl-

4 Vorschlag eingereicht hat, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der

3 erste Unterzeichner des Wahl Vorschlags als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter.

3 Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Vertrauensleute oder deren Stellvertreter sein.

4 f) Mit dem Wahlvorschlag ist eine unter­schriftliche Erklärung jedes Bewerbers einzu-

o reichen, daß er der Aufnahme in den Wahl­vorschlag zugestimmt hat. Die Zurücknahme der Zustimmungserklärung wird bei der Be- ,

_3_ Schlußfassung über die Zulassung des Wahl­

vorschlags nicht mehr berücksichtigt, wenn sie

*1 nach dem 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, erfolgt.

Gleichzeitig hat der Kreistag beschlossen, die Gemeindewahlausschüsse der Hauptorte inner­halb der Wahlbezirke mit den Aufgaben der Wahlbezirksausschüsse zu beauftragen.

IV. Die Gemeinden mit mehreren Abstim­mungsbezirken geben das Nähere über die Ab­grenzung der Abstimmungsbezirke und die Lage der Wahlräume bekannt. Die übrigen Gemeinden bilden je einen Abstimmungs­bezirk.

V. Stimmzettel. Die Stimmzettel werden im Falle der Verhältniswahl (bei mindestens zwei Wahlvorschlägen) amtlich hergestellt; sie wer­den den Wahlberechtigten ins Haus gesandt, liegen aber auch in den Wahlräumen auf. Andere Stimmzettel sind bei Durchführung der Kreistagswahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unzulässig. Zur Unterschei­dung gegenüber den Stimmzetteln der am gleichen Tage stattfindenden Gemeinderats­wahlen wird für die Stimmzettel der Kreis­tagswahlen grünes Papier verwendet.

Die Vertrauensmänner der Wählervereini­gungen sind verpflichtet, die Kosten der Her­stellung der amtlichen Stimmzettel anteils­mäßig zu tragen.

VI. Aufforderung zur Einreichung von Wahl­vorschlägen. Es ergeht hiermit die Aufforde­rung, Wahl Vorschläge (in dreifacher Ausferti­gung) bei dem Vorsitzenden des zuständigen Wahlbezirksausschusses bis spätestens am Dienstag, 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, einzurei­chen. Die Vorsitzenden der Wahlbezirksaus­schüsse sind:

Im Wahlbezirk 1: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Calw.

Im Wahlbezirk 2: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Bad Liebenzell.

Im Wahlbezirk 3: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Altburg.

Im Wahlbezirk 4: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Stammheim.

Im Wahlbezirk 5: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Wildberg.

Im Wahlbezirk 6: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Nagold.

Im Wahlbezirk 7: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Altensteig.

Im Wahlbezirk 8: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Wildbad.

Im Wahlbezirk 9: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Neuenbürg.

Im Wahlbezirk 10: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Birkenfeld.

Im Wahlbezirk 11: Der Vorsitzende des Ge­meindewahlausschusses Herrenalb.

Inhalt der Wahl Vorschläge:

a) Der Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Personen enthalten, als Mitglieder des Kreistags im Wahlbezirk zu wählen sind. Dabei kann Stimmenhäufung (bis zu drei Stimmen) durch Wiederholung des Namens der Bewerber oder durch Beisetzung von Zahlen vor­gesehen werden (Kumulieren).

g) Ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen; ebenso- j wenig darf ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Bei der Kreis­tagswahl darf sich ein Bewerber auch nicht in Wahlvorschläge verschiedener Wahlbezirke aufnehmen lassen.

h) Fallen Bewerber infolge Todes oder man­gels der Wählbarkeit aus, so können bis 12. No­vember 1951, 19.00 Uhr, neue Bewerber vor­geschlagen werden. Der Vorschlag muß von sämtlichen Unterzeichnern des Wahlvorschlags unterzeichnet sein. Die Zustimmungserklärung | der neuen Bewerber ist mit dem Vorschlag ein­zureichen, Buchstaben b), d) e) und f) gelten entsprechend.

i) Neben der nach Buchstabe f) abzugeben- den Zustimmungserklärung hat jeder Wahl- I bewerber eidesstattlich zu erklären, daß ihm die Wählbarkeit im politischen Säuberungs­verfahren nicht aberkannt ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, nach denen ihm die Wählbarkeit entzogen werden kann. Falsche Erklärungen sind unter Strafe gestellt.

VII. Verbindung von Wahlvorschlägen.

a) Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wählervereini­gungen gegenüber als ein Wahlvorschlag an­zusehen und zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Unterzeichner der betreffenden Vorschläge oder die Vertrauensleute, bei ihrer Verhinderung deren Stellvertreter, überein­stimmend spätestens am Montag, 12. November 1951, bis 19.00 Uhr, die Erklärung abgeben, daß die Vorschläge miteinander verbunden sein

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