Seite 2 / Nr. 42
Amtsblatt für den Kreis Calw
20. Oktober 1951
20. C
Amtlicher Teil
Bekanntmachung der Wahl des Kreistags und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
I. Die Wahl des Kreistags findet am Sonntag, der Möglichkeit, die Abstimmungszeit zu kür-
den 18. November 1951, statt. zen, Gebrauch gemacht.
II. Die Abstimmung beginnt um 8 Uhr und III. Der Kreisrat hat in Ermächtigung des Kreisdauert bis 17 Uhr. Verschiedene Gemeinden tags das Wahlgebiet des Kreises wie folgt einge- des Kreises unter 1000 Einwohnern haben von teilt und folgende Sitzverteilung vorgenommen:
Zahl der Gemeind.
Wahlbez. 1: Calw, Hirsau
Wahlbez. 2: Bad Liebenzell, Schömberg, Unterreichenbach, Mött- lingen, Grunbach, Bieselsberg, Kapfenhardt, Maisenbach, Unterhaugstett, Schwarzenberg, Monakam, Beinberg, Unterlengenhardt, Oberlengenhardt, Oberkollbach, Igelsloch, Ottenbronn
Wahlbez. 3: Altburg, Altbulach, Neuweiler,Neubulach,BadTeinach, Breitenberg, Sommenhardt, Würzbach, Liebeisberg, Oberreichenbach, Oberhaugstett, Oberkollwangen, Zavelstein, Rötenbach, Agenbach, Emberg, Schmieh
Wahlbez. 4: Stammheim, Althengstett, Deckenpfronn, Simmoz- heim, Gedungen, Ostelsheim, Neuhengstett, Holzbronn, Dachtel
17
17
ges. Ein- wohoerz.
8 904
10 468
8163
8 543
Sitze
3
b) In den Wahlvorschlägen sind die Bewerber in erkennbarer Reihenfolge mit Familien- und Rufname, Stand oder Beruf, Wohnort und erforderlichenfalls auch Wohnung so deutlich aufzuführen, daß über ihre Person kein Zweifel besteht.
c) Der Wahlvorschlag soll die Wählervereinigung, von der er ausgeht, nach ihrer Parteistellung odereinem sonstigen unterscheidenden Merkmal erkenntlich machen (Kennwort). Das gewählte Merkmal darf weder den strafgesetzlichen Bestimmungen zuwiderlaufen noch eine offenbare Verletzung der guten Sitten enthalten. Ist ein zulässiges Kennwort nicht angegeben, so wird der Wahlvorschlag nach dem Namen des ersten Bewerbers benannt.
d) Der Wahlvorschlag muß von mindestens zehn im Wahlbezirk wahlberechtigten Personen unterzeichnet sein. Die Unterzeichner sollen ihrer Unterschrift die Angaben ihres Standes oder Berufes und ihrer Wohnung beifügen. Ergeben sich Zweifel über die Echtheit einzelner Unterschriften unter den Wahlvorschlägen, so hat der Vorsitzende des Wahlbezirksausschusses unverzüglich die erforderlichen Feststellungen zu treffen. Die Zurücknahme einer ordnungsmäßig abgegebenen Unterschrift unter einem Wahlvorschlag wird nach dem 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, nicht mehr berück-
Wahlbez.
5:
Wildberg, Sulz, Gültlingen, Eff ringen, Emmingen, Rotfelden, Schönbronn, Ebershardt, Mindersbach, Pfrondorf, Wenden, Gaugenwald, Martinsmoos, Wart
14
Wahlbez.
6:
Nagold, Haiterbach, Rohrdorf, Ober sch wandorf, Beihingen, Unterschwandorf, Ebhausen
7
Wahlbez.
7:
Altensteig, Egenhausen, Spielberg, Berneck, Simmersfeld, Überberg, Aichelberg, Zwerenberg, Aichhalden, Ett- mannsweiler, Hornberg, Beuren, Altensteigdorf, Walddorf
14
Wahlbez.
8:
Wildbad, Calmbach
2
Wahlbez.
9:
Neuenbürg, Höfen, Enzklösterle, Arnbach, Dennach, Waldrennach, Engelsbrand, Salmbach, Langenbrand, Schwann
10
Wahlbez.
10:
Birkenfeld, Gräfenhausen, Feldrennach, Ottenhausen, Niebelsbach
5
Wahlbez.
11:
Herrenalb, Loffenau, Dobel, Bernbach, Neusatz, Rotensol, Conweiler
7
insgesamt:
104
8 480 11 354
8 890
8 768
9 978
8 990
7 887 100 425
sichtigt.
e) Im Wahlvorschlag sind aus dem Kreis der
3 Unterzeichner ein Vertrauensmann und ein Stellvertreter zu bezeichnen, die ermächtigt sind, für die Wählervereinigung, die den Wahl-
4 Vorschlag eingereicht hat, die zur Beseitigung etwaiger Anstände erforderlichen Erklärungen abzugeben. Fehlt diese Bezeichnung, so gilt der
3 erste Unterzeichner des Wahl Vorschlags als Vertrauensmann, der zweite als Stellvertreter.
3 Mitglieder des Wahlausschusses und deren Stellvertreter können nicht Vertrauensleute oder deren Stellvertreter sein.
4 f) Mit dem Wahlvorschlag ist eine unterschriftliche Erklärung jedes Bewerbers einzu-
o reichen, daß er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zugestimmt hat. Die Zurücknahme der Zustimmungserklärung wird bei der Be- ,
_3_ Schlußfassung über die Zulassung des Wahl
vorschlags nicht mehr berücksichtigt, wenn sie
*1 nach dem 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, erfolgt.
Gleichzeitig hat der Kreistag beschlossen, die Gemeindewahlausschüsse der Hauptorte innerhalb der Wahlbezirke mit den Aufgaben der Wahlbezirksausschüsse zu beauftragen.
IV. Die Gemeinden mit mehreren Abstimmungsbezirken geben das Nähere über die Abgrenzung der Abstimmungsbezirke und die Lage der Wahlräume bekannt. Die übrigen Gemeinden bilden je einen Abstimmungsbezirk.
V. Stimmzettel. Die Stimmzettel werden im Falle der Verhältniswahl (bei mindestens zwei Wahlvorschlägen) amtlich hergestellt; sie werden den Wahlberechtigten ins Haus gesandt, liegen aber auch in den Wahlräumen auf. Andere Stimmzettel sind bei Durchführung der Kreistagswahlen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl unzulässig. Zur Unterscheidung gegenüber den Stimmzetteln der am gleichen Tage stattfindenden Gemeinderatswahlen wird für die Stimmzettel der Kreistagswahlen grünes Papier verwendet.
Die Vertrauensmänner der Wählervereinigungen sind verpflichtet, die Kosten der Herstellung der amtlichen Stimmzettel anteilsmäßig zu tragen.
VI. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Wahl Vorschläge (in dreifacher Ausfertigung) bei dem Vorsitzenden des zuständigen Wahlbezirksausschusses bis spätestens am Dienstag, 30. Oktober 1951, 19.00 Uhr, einzureichen. Die Vorsitzenden der Wahlbezirksausschüsse sind:
Im Wahlbezirk 1: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Calw.
Im Wahlbezirk 2: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Bad Liebenzell.
Im Wahlbezirk 3: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Altburg.
Im Wahlbezirk 4: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Stammheim.
Im Wahlbezirk 5: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Wildberg.
Im Wahlbezirk 6: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Nagold.
Im Wahlbezirk 7: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Altensteig.
Im Wahlbezirk 8: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Wildbad.
Im Wahlbezirk 9: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Neuenbürg.
Im Wahlbezirk 10: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Birkenfeld.
Im Wahlbezirk 11: Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses Herrenalb.
Inhalt der Wahl Vorschläge:
a) Der Wahlvorschlag darf höchstens doppelt so viele Personen enthalten, als Mitglieder des Kreistags im Wahlbezirk zu wählen sind. Dabei kann Stimmenhäufung (bis zu drei Stimmen) durch Wiederholung des Namens der Bewerber oder durch Beisetzung von Zahlen vorgesehen werden (Kumulieren).
g) Ein Bewerber darf sich nicht in mehrere Wahlvorschläge aufnehmen lassen; ebenso- j wenig darf ein Wahlberechtigter mehrere Wahlvorschläge unterzeichnen. Bei der Kreistagswahl darf sich ein Bewerber auch nicht in Wahlvorschläge verschiedener Wahlbezirke aufnehmen lassen.
h) Fallen Bewerber infolge Todes oder mangels der Wählbarkeit aus, so können bis 12. November 1951, 19.00 Uhr, neue Bewerber vorgeschlagen werden. Der Vorschlag muß von sämtlichen Unterzeichnern des Wahlvorschlags unterzeichnet sein. Die Zustimmungserklärung | der neuen Bewerber ist mit dem Vorschlag einzureichen, Buchstaben b), d) e) und f) gelten entsprechend.
i) Neben der nach Buchstabe f) abzugeben- den Zustimmungserklärung hat jeder Wahl- I bewerber eidesstattlich zu erklären, daß ihm die Wählbarkeit im politischen Säuberungsverfahren nicht aberkannt ist und ihm keine Tatsachen bekannt sind, nach denen ihm die Wählbarkeit entzogen werden kann. Falsche Erklärungen sind unter Strafe gestellt.
VII. Verbindung von Wahlvorschlägen.
a) Mehrere Wahlvorschläge können in der Weise miteinander verbunden werden, daß sie den Wahlvorschlägen anderer Wählervereinigungen gegenüber als ein Wahlvorschlag anzusehen und zu behandeln sind. In diesem Fall müssen die Unterzeichner der betreffenden Vorschläge oder die Vertrauensleute, bei ihrer Verhinderung deren Stellvertreter, übereinstimmend spätestens am Montag, 12. November 1951, bis 19.00 Uhr, die Erklärung abgeben, daß die Vorschläge miteinander verbunden sein
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