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BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
Amtsblatt für bni $rn$ (falm
CALW
Samstag, den 20. Oktober 1951
Nr. 42
Aus der Arbeit des Kreisrats
wohnenden Familien in absehbarer Zeit anderweitig unterzubringen. Der Kreisrat konnte
Der Kreisrat wurde durch seinen Vorsitzen- ' den, Landrat Geißler, auf Donnerstag, den 11. Oktober, zu seiner 38. Sitzung einberufen.
Als wichtigster Punkt stand auf der Tagesordnung die
Vorbereitung der Wahl des neuen Kreistags,
nachdem die Amtszeit des gegenwärtigen mit dem 31. Dezember 1951 endet. Die Kreistagswahl findet bekanntlich zusammen mit der Wahl der Hälfte der Mitglieder der Gemeinderäte in allen Gemeinden des Landes am Sonntag, den 18. November 1951, statt.
Es erscheint nicht überflüssig, bei dieser Gelegenheit einige allgemeine Ausführungen über den Kreistag zu machen. Obwohl dieser vom Volk unmittelbar zu wählen ist, haben die meisten Staatsbürger vom Kreistag immer noch keine oder keine richtige Vorstellung. Es ist deshalb wohl angebracht, die Bevölkerung des Kreises auch in diesem Rahmen wieder einmal über
Bedeutung und Aufgaben des Kreistags
im wesentlichen zu unterrichten. Maßgebend hierfür ist die Kreisordnung für Württemberg- Hohenzollern vom 22. Dezember 1948.
Die Gemeinden eines Kreises bilden den zur Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Gemeinden und der Bevölkerung des Kreises berufenen Kreisverband. Seine Organe sind der Kreistag, der Kreisrat und der Landrat. Der Kreistag ist die einzige berufene Vertretung der Gemeinden und der Bevölkerung des Kreises. Er hat insbesondere auch den Zusammenhalt des Kreises zu fördern, eine Aufgabe, die gerade beim Kreis Calw sehr 1 wichtig ist und die sich deshalb hier der Kreistag besonders angelegen sein lassen muß. Er hat auch das Recht, zu allen die Gemeinden und die Bevölkerung des Kreises berührenden Fragen der Verwaltung Stellung zu nehmen. Ferner ist er berechtigt, sich zur Bestellung und Abberufung des Landrats zu äußern. Im Bereich der Kreisselbstverwaltung ist der Kreistag das oberste Beschlußorgan, das grundsätzlich über alle Angelegenheiten des Kreisverbands zu entscheiden hat. Als wichtigste Aufgaben des Kreistags seien i hier nur genannt: Die Aufstellung des Haushaltsplans und der Haushaltssatzung, die Wahl des Kreisrats, die Anstellung und Entlassung der Beamten und leitenden Angestellten des , Kreisverbands, die Anerkennung der Rechnung / und die Entlastung des Kreisamtmanns, des I Landrats und des Kreisrats sowie die Beschluß- . fassung über Bau und Unterhaltung von Stra- | ßen, Krankenhäusern, Fürsorgeeinrichtungen und Fachschulen.
Hieraus ist zu ersehen, daß dem Kreistag im 1 öffentlichen Leben des Kreises eine zentrale Bedeutung zukommt. Es ist deshalb durchaus
Inhall amtlicher Teil
erwünscht, ja sogar nötig, daß auch die Bevölkerung des Kreises selbst der Wahl und der Tätigkeit des Kreistags ihre besondere Aufmerksamkeit zuwendet.
Zusammensetzung des Kreistags und Bildung von Wahlbezirken
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 20 Mitgliedern; wenn die Einwohnerzahl des Kreises 30 000 nicht übersteigt. Andernfalls treten für je angefangene
10 000 Einwohner 2 weitere Mitglieder hinzu. Da nach der Volkszählung vom 29. Oktober 1946 die Bevölkerung des Kreises 91532 Personen umfaßte, beträgt hiernach die Zahl der Mitglieder des 1948 gewählten Kreistags 34. Für die Wahl der Mitglieder des neuen Kreistags ist nun aber das vorläufige Ergebnis der amtlichen Volkszählung vom 13. September 1950 maßgebend. Nach ihm beträgt die Einwohnerzahl des Kreises nunmehr 100425. Der neue Kreistag setzt sich deshalb neben dem Vorsitzenden aus 36 gegenüber bisher 34 Mitgliedern zusammen.
Die Kreisordnung bestimmt ferner, daß die Gemeinden den Kreistag nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl des Kreises beschicken und daß jede Gemeinde, auf die demnach mindestens 3 Mitglieder entfallen, einen Wahlbezirk bildet, während kleinere Gemeinden zu Wahlbezirken von entsprechender Mindestgröße zusammengeschlossen werden. Da auf 1 Mitglied des Kreistags des Kreises Calw rund 2790 Einwohner treffen, so entfallen selbst auf die größte Gemeinde des Kreises, die Gemeinde Calw mit 7325 Einwohnern, keine 3 Kreistagsmitglieder und es waren daher, wie schon bei der letzten Wahl, alle Gemeinden des Kreises wieder zu Wahlbezirken zusammenzufassen.
Der Kreisrat beschloß auf Grund gesetzlicher Ermächtigung an Stelle des hierfür an sich zuständigen Kreistags, der aus Zeitnot nicht mehr einberufen werden konnte, wie bei der vorigen Wahl wieder 11 Wahlbezirke zu bilden und stellte deren Zusammensetzung fest. Wie hiernach die 104 Gemeinden des Kreises auf die
11 Wahlbezirke aufgeteilt sind, ist an anderer Stelle dieser Ausgabe veröffentlicht.
Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte der Kreisamtmann mit, daß sich bei Ausbesserungsarbeiten am kreiseigenen
Landwirtschaftsschulgebäude in Calw
herausgestellt habe, daß das Gebälk in beiden Giebeln von der Fäulnis fast vollständig zerstört ist. Der Kreisrat war daher leider gezwungen, zur Durchführung der unumgänglich nötigen Instandsetzungsarbeiten den für dieses Gebäude vorgesehenen Haushaltsplanansatz von 5700.— um weitere 5500.— DM zu erhöhen.
Die Frage der
Unterbringung der Mädchenabteilung der Landwirtschaftsschule
sich aber auch insbesondere deshalb nicht dazu entschließen, die Mädchenabteilung im Gebäude der Landwirtschaftsschule in Calw selbst einzurichten, weil dieses Gebäude baulich in so schlechtem Zustand ist, daß die erforderlichen Um- und Einbauten, wenn sie überhaupt möglich wären, viel zu teuer würden. Es muß also bis auf weiteres noch bei der mietweisen Unterbringung der Mädchenabteilung in Bad Teinach bleiben. Im übrigen wurde der Vorsitzende beauftragt, geeignet erscheinende weitere Schritte in der Angelegenheit zu unternehmen. — Zur
Restaurierung der St.-Georgs-Kapelle in Neuenbürg,
in der aus dem 14. Jahrhundert stammende äußerst wertvolle frühgotische Fresken von einmaligem kunsthistorischem Wert entdeckt wurden, ist ein Beitrag des Kreises von 600.-DM bewilligt worden.
Weiter beschloß der Kreisrat, einem Antrag des Staatl. Gesundheitsamts und des Kreissozialamts entsprechend, im Hinblick auf die immer mehr zunehmende Zahl der Fürsorgefälle dem Kreistag vorzuschlagen, ab 1 .April 1952
eine dritte Kreisfürsorgerin
anzustellen, da die Aufgaben von den beiden vorhandenen Schwestern unmöglich mehr ordnungsmäßig wahrgenommen werden können. Damit folgt der Kreisverband dem Beispiel des Landes, das die Zahl der Gesundheitspflegerinnen im Kreis ebenfalls von 2 auf 3 erhöhen wird.
Das Gesuch einer Kreisgemeinde um einen Beitrag zu den Kosten der
Bekämpfung der Trichomonadenseuche
mußte aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt werden, da die Tierseuchenbekämpfung nicht Sache des Kreises, sondern Aufgabe des Staates ist. Die Bewilligung eines Beitrags hätte zudem zweifellos eine ganze Anzahl weiterer derartiger Gesuche zur Folge. Die angespannte Finanzlage des Kreises verbietet aber solche weitgehenden freiwilligen Leistungen.
Nachdem schon einige Gemeinden des Kreises dem Kreisverband zur Finanzierung seiner wichtigen Großbauten
Darlehen zur Verfügung gestellt
haben, hat nun wiederum in anerkennenswerter Weise eine Gemeinde dem Kreis für den gleichen Zweck einen namhaften Betrag zu günstigen Bedingungen geliehen. Der Kreisrat sprach hierfür seinen Dank aus und gab der Hoffnung Ausdruck, daß auch noch weitere Gemeinden diesen nachahmungswerten Beispielen folgen werden.
Weitere Beschlüsse betrafen die Krankenhauserweiterung in Calw, sonstige Krankenhausfragen, Beitragsbewilligungen an Berufsschulverbände, Personalsachen und andere innere Verwaltungsangelegenheiten.
1. Bekanntmachung der Wahl des Kreistags . . .
2. Dem Buchenwald droht Gefahr!
3. Fahrpreisermäßigung zum Besuch von Kriegsgräbern
4. Schul jahrbeginn 1952
5. Straßensperre
beschäftigte ebenfalls wieder einmal den Kreisrat. Die zunächst beabsichtigte Unterbringung in dem Gebäude Uhlandstraße 46 in Hirsau scheidet endgültig aus. Neben anderen Gründen war hierfür insbesondere auch ausschlaggebend, daß es einfach unmöglich ist, die dort
Die nächste Sitzung des Kreisrats ist für den 24. Oktober vorgesehen. Sie wird hauptsächlich die Beratung des Gesamthaushaltsplans des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1951 und die Festlegung der diesbezüglichen Anträge an den Kreistag zum Gegenstand haben.