ber 1951

enst der inst der /ereins-

in (Ver-

\L

l Butter ;ig) und in der 'egeben, eit von ten ab-

g: Amts- larry A. ire. Ver- Tel. 245 tzen nur tleitung; genauer tuttgart.

Iw

[ Rökk irT endfrei I

i

orgla

Welles.

T

«ft.

oum

rstr. 11

K

te

tr. 5

r

an: serei

inen

m

löbel

ranke

mm

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

Amtsblatt für bni $rn$ (falm

CALW

Samstag, den 20. Oktober 1951

Nr. 42

Aus der Arbeit des Kreisrats

wohnenden Familien in absehbarer Zeit ander­weitig unterzubringen. Der Kreisrat konnte

Der Kreisrat wurde durch seinen Vorsitzen- ' den, Landrat Geißler, auf Donnerstag, den 11. Oktober, zu seiner 38. Sitzung einberufen.

Als wichtigster Punkt stand auf der Tages­ordnung die

Vorbereitung der Wahl des neuen Kreistags,

nachdem die Amtszeit des gegenwärtigen mit dem 31. Dezember 1951 endet. Die Kreistags­wahl findet bekanntlich zusammen mit der Wahl der Hälfte der Mitglieder der Gemeinde­räte in allen Gemeinden des Landes am Sonn­tag, den 18. November 1951, statt.

Es erscheint nicht überflüssig, bei dieser Ge­legenheit einige allgemeine Ausführungen über den Kreistag zu machen. Obwohl dieser vom Volk unmittelbar zu wählen ist, haben die meisten Staatsbürger vom Kreistag immer noch keine oder keine richtige Vorstellung. Es ist deshalb wohl angebracht, die Bevölkerung des Kreises auch in diesem Rahmen wieder einmal über

Bedeutung und Aufgaben des Kreistags

im wesentlichen zu unterrichten. Maßgebend hierfür ist die Kreisordnung für Württemberg- Hohenzollern vom 22. Dezember 1948.

Die Gemeinden eines Kreises bilden den zur Förderung der gemeinsamen Wohlfahrt der Gemeinden und der Bevölkerung des Kreises berufenen Kreisverband. Seine Organe sind der Kreistag, der Kreisrat und der Land­rat. Der Kreistag ist die einzige berufene Ver­tretung der Gemeinden und der Bevölkerung des Kreises. Er hat insbesondere auch den Zu­sammenhalt des Kreises zu fördern, eine Aufgabe, die gerade beim Kreis Calw sehr 1 wichtig ist und die sich deshalb hier der Kreis­tag besonders angelegen sein lassen muß. Er hat auch das Recht, zu allen die Gemeinden und die Bevölkerung des Kreises berührenden Fragen der Verwaltung Stellung zu nehmen. Ferner ist er berechtigt, sich zur Bestellung und Abberufung des Landrats zu äußern. Im Bereich der Kreisselbstverwaltung ist der Kreistag das oberste Beschlußorgan, das grundsätzlich über alle Angelegenheiten des Kreisverbands zu entscheiden hat. Als wich­tigste Aufgaben des Kreistags seien i hier nur genannt: Die Aufstellung des Haus­haltsplans und der Haushaltssatzung, die Wahl des Kreisrats, die Anstellung und Entlassung der Beamten und leitenden Angestellten des , Kreisverbands, die Anerkennung der Rechnung / und die Entlastung des Kreisamtmanns, des I Landrats und des Kreisrats sowie die Beschluß- . fassung über Bau und Unterhaltung von Stra- | ßen, Krankenhäusern, Fürsorgeeinrichtungen und Fachschulen.

Hieraus ist zu ersehen, daß dem Kreistag im 1 öffentlichen Leben des Kreises eine zentrale Bedeutung zukommt. Es ist deshalb durchaus

Inhall amtlicher Teil

erwünscht, ja sogar nötig, daß auch die Bevöl­kerung des Kreises selbst der Wahl und der Tätigkeit des Kreistags ihre besondere Auf­merksamkeit zuwendet.

Zusammensetzung des Kreistags und Bildung von Wahlbezirken

Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und 20 Mitgliedern; wenn die Einwohnerzahl des Kreises 30 000 nicht über­steigt. Andernfalls treten für je angefangene

10 000 Einwohner 2 weitere Mitglieder hinzu. Da nach der Volkszählung vom 29. Oktober 1946 die Bevölkerung des Kreises 91532 Personen umfaßte, beträgt hiernach die Zahl der Mit­glieder des 1948 gewählten Kreistags 34. Für die Wahl der Mitglieder des neuen Kreistags ist nun aber das vorläufige Ergebnis der amt­lichen Volkszählung vom 13. September 1950 maßgebend. Nach ihm beträgt die Einwohner­zahl des Kreises nunmehr 100425. Der neue Kreistag setzt sich deshalb neben dem Vor­sitzenden aus 36 gegenüber bisher 34 Mitglie­dern zusammen.

Die Kreisordnung bestimmt ferner, daß die Gemeinden den Kreistag nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahl zur Einwohnerzahl des Kreises beschicken und daß jede Gemeinde, auf die demnach mindestens 3 Mitglieder ent­fallen, einen Wahlbezirk bildet, während klei­nere Gemeinden zu Wahlbezirken von entspre­chender Mindestgröße zusammengeschlossen werden. Da auf 1 Mitglied des Kreistags des Kreises Calw rund 2790 Einwohner treffen, so entfallen selbst auf die größte Gemeinde des Kreises, die Gemeinde Calw mit 7325 Einwoh­nern, keine 3 Kreistagsmitglieder und es waren daher, wie schon bei der letzten Wahl, alle Ge­meinden des Kreises wieder zu Wahlbezirken zusammenzufassen.

Der Kreisrat beschloß auf Grund gesetzlicher Ermächtigung an Stelle des hierfür an sich zu­ständigen Kreistags, der aus Zeitnot nicht mehr einberufen werden konnte, wie bei der vorigen Wahl wieder 11 Wahlbezirke zu bilden und stellte deren Zusammensetzung fest. Wie hier­nach die 104 Gemeinden des Kreises auf die

11 Wahlbezirke aufgeteilt sind, ist an anderer Stelle dieser Ausgabe veröffentlicht.

Im weiteren Verlauf der Sitzung teilte der Kreisamtmann mit, daß sich bei Ausbesserungs­arbeiten am kreiseigenen

Landwirtschaftsschulgebäude in Calw

herausgestellt habe, daß das Gebälk in beiden Giebeln von der Fäulnis fast vollständig zer­stört ist. Der Kreisrat war daher leider ge­zwungen, zur Durchführung der unumgänglich nötigen Instandsetzungsarbeiten den für dieses Gebäude vorgesehenen Haushaltsplanansatz von 5700. um weitere 5500. DM zu erhöhen.

Die Frage der

Unterbringung der Mädchenabteilung der Landwirtschaftsschule

sich aber auch insbesondere deshalb nicht dazu entschließen, die Mädchenabteilung im Ge­bäude der Landwirtschaftsschule in Calw selbst einzurichten, weil dieses Gebäude baulich in so schlechtem Zustand ist, daß die erforder­lichen Um- und Einbauten, wenn sie überhaupt möglich wären, viel zu teuer würden. Es muß also bis auf weiteres noch bei der mietweisen Unterbringung der Mädchenabteilung in Bad Teinach bleiben. Im übrigen wurde der Vor­sitzende beauftragt, geeignet erscheinende wei­tere Schritte in der Angelegenheit zu unter­nehmen. Zur

Restaurierung der St.-Georgs-Kapelle in Neuenbürg,

in der aus dem 14. Jahrhundert stammende äußerst wertvolle frühgotische Fresken von einmaligem kunsthistorischem Wert entdeckt wurden, ist ein Beitrag des Kreises von 600.-DM bewilligt worden.

Weiter beschloß der Kreisrat, einem Antrag des Staatl. Gesundheitsamts und des Kreis­sozialamts entsprechend, im Hinblick auf die immer mehr zunehmende Zahl der Fürsorge­fälle dem Kreistag vorzuschlagen, ab 1 .April 1952

eine dritte Kreisfürsorgerin

anzustellen, da die Aufgaben von den beiden vorhandenen Schwestern unmöglich mehr ord­nungsmäßig wahrgenommen werden können. Damit folgt der Kreisverband dem Beispiel des Landes, das die Zahl der Gesundheitspfle­gerinnen im Kreis ebenfalls von 2 auf 3 er­höhen wird.

Das Gesuch einer Kreisgemeinde um einen Beitrag zu den Kosten der

Bekämpfung der Trichomonadenseuche

mußte aus grundsätzlichen Erwägungen ab­gelehnt werden, da die Tierseuchenbekämpfung nicht Sache des Kreises, sondern Aufgabe des Staates ist. Die Bewilligung eines Beitrags hätte zudem zweifellos eine ganze Anzahl wei­terer derartiger Gesuche zur Folge. Die an­gespannte Finanzlage des Kreises verbietet aber solche weitgehenden freiwilligen Leistun­gen.

Nachdem schon einige Gemeinden des Krei­ses dem Kreisverband zur Finanzierung seiner wichtigen Großbauten

Darlehen zur Verfügung gestellt

haben, hat nun wiederum in anerkennens­werter Weise eine Gemeinde dem Kreis für den gleichen Zweck einen namhaften Betrag zu günstigen Bedingungen geliehen. Der Kreis­rat sprach hierfür seinen Dank aus und gab der Hoffnung Ausdruck, daß auch noch weitere Gemeinden diesen nachahmungswerten Bei­spielen folgen werden.

Weitere Beschlüsse betrafen die Kranken­hauserweiterung in Calw, sonstige Kranken­hausfragen, Beitragsbewilligungen an Berufs­schulverbände, Personalsachen und andere innere Verwaltungsangelegenheiten.

1. Bekanntmachung der Wahl des Kreistags . . .

2. Dem Buchenwald droht Gefahr!

3. Fahrpreisermäßigung zum Besuch von Kriegsgräbern

4. Schul jahrbeginn 1952

5. Straßensperre

beschäftigte ebenfalls wieder einmal den Kreis­rat. Die zunächst beabsichtigte Unterbringung in dem Gebäude Uhlandstraße 46 in Hirsau scheidet endgültig aus. Neben anderen Grün­den war hierfür insbesondere auch ausschlag­gebend, daß es einfach unmöglich ist, die dort

Die nächste Sitzung des Kreisrats ist für den 24. Oktober vorgesehen. Sie wird hauptsäch­lich die Beratung des Gesamthaushaltsplans des Kreisverbands für das Rechnungsjahr 1951 und die Festlegung der diesbezüglichen An­träge an den Kreistag zum Gegenstand haben.