Seite 2 / Nr. 40
6. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei Bewerbern unter 21 Jahren. Einstellungsbedingungen:
Der Bewerber muß:
1. zwischen 19 und 22 Jahien alt sein (in Ausnahmefällen bis zu 27 Jahren),'
2. unverheiratet sein und sich verpflichten, nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres zu heiraten
(Ausnahmen: Spätheimkehrer),
Lehrgang und Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst
Die Ausbildung und Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst im Lande Württem- berg-Hohenzollern ist durch die Verordnung des Staatsministeriums über die Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst vom 17.Febr. 1949 (Reg.Bl. S. 134) geregelt. Diese Vorschriften gelten für die Verwaltung des Staates und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht für die Justiz-, Finanz-, Post- und Eisenbahnverwaltung.
Das Innenministerium des Landes Württem- berg-Hohenzollern wird voraussichtlich vom 1. Februar 1952 bis 30. April 1952 wieder einen Lehrgang (mit Prüfung) für den mittleren Verwaltungsdienst abhalten. Die näheren Bestimmungen über die Voraussetzungen für die Zulassung zum Lehrgang, die Zulassungsgesuche und die Zulassungsprüfung sind in der eingangs genannten Verordnung vom 17. Februar 1949 und in dem Runderlaß des Landratsamts an die Bürgermeisterämter vom 27. September 1951 enthalten. Diese Bestimmungen können bei den Bürgermeisterämtern eingesehen werden.
Die Teilnahme an dem Lehrgang und das Bestehen der Prüfung begründet keine Ansprüche auf spätere Übernahme ins Beamtenverhältnis.
Calw, den 27. Sept. 1951. Landratsamt
Anmeldung zur
staatl. Gebäudebrandversicherung
In den nächsten Wochen wird in den Gemeinden des Kreises die ordentliche Jahresschätzung der Gebäude zur Gebäudebrandversicherung durchgeführt.
Alle Gebäudeeigentümer, die neue Gebäude errichtet oder an bestehenden Gebäuden bauliche Veränderungen vorgenommen haben, werden, soweit nicht bereits geschehen, zur sofortigen Anmeldung beim zuständigen Bürgermeisteramt aufgefordert. Die Anmeldepflicht erstredet sich auch auf die Einbringung und Entfernung von Gebäudezubehör. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß bei Unterlassung der Anmeldung eines unterversicherten Gebäudes zur Höhereinschätzung die Entschädigung im Brandfalle auf der Grundlage des Versicherungsanschlags berechnet wird.
Landratsamt
•
Vertrieb von Wohlfahrtsbriefmarken
Der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, vertreten durch den Deutschen Caritasverband e. V. in Freiburg, Werthmannhaus, wurde durch Entschließung des Innenministeriums vom 19. September 1951 die Genehmigung erteilt, in der Zeit vom 15. September 1951 bis 31. März 1952 im Lande Württemberg-Hohenzollern Wohlfahrtsbriefmarken zugunsten der Arbeit des Zentralausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evang. Kirche,
des Deutschen Caritasverbandes,
des Hilfswerks der Evang. Kirche in Deutschland,
des Deutschen Roten Kreuzes,
des Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt und
Amtsblatt für den Kreis Calw
6. Oktober 1951
6. Oki
3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
4. unbestraft und schuldenfrei sein,
5. sich einer polizeiärztlichen Untersuchung und einer Prüfung auf geistige Eignung unterziehen (Mindestgröße 1,68 m, in Ausnahmefällen 1,66 m, kein Brillenträger).
Landespolizeidirektion für Württemberg-Hohenzollern
des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu vertreiben.
Kinder unter 14 Jahren dürfen beim Vertrieb der Wohlfahrtsbriefmarken nicht mitwirken.
Landratsamt
Losbrieflotterie
der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Durch Entschließung des Innenministeriums vom 19. September 1951 wurde der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Baden-Karlsruhe, Festplatz 1, die Genehmigung erteilt, bis zum 20. November 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern Losbriefe zu je DM 0.50 einschließlich Lotteriesteuer zu verkaufen. Die Lose dürfen auch von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilgehalten werden. Landratsamt
Sammlung zugunsten der Gehörlosen
Dem Verein für Gehörlosen-Wohlfahrt in Württemberg-Hohenzollern e. V. in Stuttgart - Botnang, Vaihinger Str. 123, wurde durch Entschließung des Innenministeriums vom 3. Juli 1951 die Genehmigung erteilt, im Gebiet des Landes Württemberg-Hohenzollern in der Zeit vom 1. bis 3. Dezember 1951 eine Geldsammlung in Form der Versendung von Werbeschreiben an geschäftliche Unternehmungen durchzuführen. Landratsamt
Päckdienhilfe Ost
Durch Entschließung des Innenministeriums wurde der Vereinigung für kulturelle Hilfe e. V. „Päckchenhilfe Ost“, Frankfurt/Main, Braubachstraße 22, die Genehmigung erteilt, im Lande Württemberg-Hohenzollern bis zum 31. Dezember 1951 eine Geldsammlung in Form der Versendung von Werbeschreiben an wirtschaftliche Unternehmen durchzuführen.
Landratsamt
Abbrucharbeiten
Das Gebäude Calwer Straße Nr. 12 in Hirsau, im Zuge der Bundesstraße Nr. 296, ist bis auf Straßenhöhe abzubrechen.
Leistungsverzeichnisse sind beim Bauamt erhältlich. Die Angebote sind verschlossen bis spätestens 12. Oktober 1951, 11.00 Uhr, an das Bauamt einzusenden.
Straßen- und Wasserbauamt Calw
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) '
Handelsregister-Neueintragung A 462, 25. Sept. 1951: Laboratorium Prof. Dr. Rudolf Berthold in Wildbad (Calmbacher Straße 22, Herstellung von und Handel mit wissenschaftlich-technischen Meß-, Prüf- und Hilfsgeräten). Geschäftsinhaber: Prof. Dr. Rud. Berthold, Ingenieur in Wildbad.
Handelsregister-Veränderung A 340, 25. Sept. 1951: Dampfwaschanstalt Birkenfeld Friedrich Maneval in Birkenfeld. Die Prokura der Lore Spiegel ist erloschen. Walter Siebeck in Pforzheim ist Einzelprokurist.
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung
HR A Nr. 87, 25. Sept. 1951: Firma C. K e m p f, Kommanditgesellschaft, Ebhausen Kreis Calw: Der persönlich haftende Gesellschafter Christian Kempf sen. in Ebhausen ist mit Wirkung vom 21. Juni 1948 aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die Einlagen der Kommanditisten wurden auf DM umgestellt.
HR B Nr. 6, 25. Sept. 1951: Firma Maschinenfabrik Teufel GmbH, in Nagold: Durch Gesellschafterbeschluß vom 27. Dezember 1950 ist das Stammkapital gemäß DM,-Eröffnungsbilanzgesetz auf 80 000 Deutsche Mark festgesetzt worden.
Hans Klein, Diplomingenieur in Nagold, ist Prokura erteilt. Zwei Prokuristen sind gemeinsam zur Vertretung der Gesellschaft befugt.
Handelsregister-Veränderungen
Für die Eintragungen in () ohne Gewähr.
HR A Nr. 22, 7. Sept. 1951: Firma Theodor Krayl, Wildberg: Die Firma ist erloschen.
HR A Nr. 112, 20. Sept. 1951: Firma Gebr. Gutekunst, Möbelfabrik, Haiterbach: Mit Wirkung vom 31. Dezember 1949 ist der persönlich haftende Gesellschafter Hermann Gutekunst, Schreiner in Haiterbach, aus der Gesellschaft ausgetreten. Der einzige Kommanditist ist am 10. November 1950 gestorben.
Die Kommanditgesellschaft ist daher kraft Gesetzes mit diesem Zeitpunkt Offene Handelsgesellschaft geworden. Die Firmenbezeichnung wird unverändert weitergeführt.
HR B Nr. 3, 24. Sept. 1951: Firma Karl Kaltenbach & Söhne, Aktiengesellschaft, Altensteig: Firma ist geändert in „Auerhahn -Besteckfabrik Karl Kaltenbach & Söhne, Aktiengesellschaft“. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21. Juni 1951 ist
a) das Grundkapital der Gesellschaft gemäß DM-Eröffnungsbilanzgesetz von 400 000 RM auf 800 000 Deutsche Mark neu festgesetzt;
b) die Satzung in § 1 (Änderung des Wortlauts der Firma), § 3 (Bekanntmachung), § 4 (Grundkapital, RM in DM), § 11 (Zustimmung des Aufsichtsrats), § 12 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder), § 17 (Stimmrecht) geändert und neu gefaßt worden.
Tierbesitzer!
Schützt Eure Tierbestände vor Seucheneinschleppungen durch Zukauf aus unbekannten Beständen.
Maul- und Klauenseuche wird immer wieder sowohl durch Zucht- als auch durch Schlachtvieh über den Handel eingeschleppt. Kauft daher nur aus amtlich nachgewiesenen seuchenfreien Bezirken. Laßt keine Fremden, keine Händler oder Metzger in eure Ställe. Haltet gekauftes Klauenvieh 14 Tage unter Beobachtung!
Schweinepest
wird ebenfalls hereingetragen durch Kauf von Jungschweinen aus verseuchten Bezirken. Ergänzt daher eure Bestände aus den heimischen Zuchten. Landratsamt Calw
S üddeutscher Rundfunk, Stuttgart. Eine neue caritative Sendereihe der in der Süddeutschen Hilfsgemeinschaft zusammengeschlossenen Verbände und des Süddeutschen Rundfunks „Wir senden — Sie spenden“ wird erstmalig am 25. Oktober 1951, 20.05 Uhr, im Programm des Süddeutschen Rundfunks erscheinen. Die Sendung wird alle 14 Tage donnerstags um 20.05 Uhr zu hören sein und am darauffolgenden Samstag um 17.05 Uhr wiederholt. — Wie in der Sendereihe „Frohes Raten — Gute Taten“ legt der Hörer seiner Rätsellösung DM 0.50 bei. 25°/o der eingehenden Spenden werden unter die Einsender richtiger Lösungen verteilt, der verbleibende Reinertrag wird ungeschmälert der Süddeutschen Hilfsgemeinschaft zugeführt.
, Dur Steuer I gesetz Steuer 1 ren, i für sl 4 v.H nahm stungi Eigen , Geger Für stimrr 1951 « Kraft : von '1 [ Eigen back ' Unt steher
1. Fri auc risi
j Nid j Tierei Butte: i Trock Milch hältni die L (Mage gen al der 1 gehob
2. Na i Ma ' pfl:
rur nui öl, Nid I artige ’ von I rische speck, ,3. Zu< sig wa 4. Tei zer z. I Sp St< Nac gen d die Ei vertei I sich r Mehr: von d statte zu er nicht sonde errecl i den.
I Vor Verfa 1 1. die mii ein für üb( Ba. 2. im ten sch „Ei de Sp: pre