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6. Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters bei Bewerbern unter 21 Jahren. Einstellungsbedingungen:

Der Bewerber muß:

1. zwischen 19 und 22 Jahien alt sein (in Aus­nahmefällen bis zu 27 Jahren),'

2. unverheiratet sein und sich verpflichten, nicht vor Vollendung des 27. Lebensjahres zu heiraten

(Ausnahmen: Spätheimkehrer),

Lehrgang und Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst

Die Ausbildung und Prüfung für den mitt­leren Verwaltungsdienst im Lande Württem- berg-Hohenzollern ist durch die Verordnung des Staatsministeriums über die Prüfung für den mittleren Verwaltungsdienst vom 17.Febr. 1949 (Reg.Bl. S. 134) geregelt. Diese Vorschrif­ten gelten für die Verwaltung des Staates und der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie gelten nicht für die Justiz-, Finanz-, Post- und Eisenbahnverwal­tung.

Das Innenministerium des Landes Württem- berg-Hohenzollern wird voraussichtlich vom 1. Februar 1952 bis 30. April 1952 wieder einen Lehrgang (mit Prüfung) für den mittleren Ver­waltungsdienst abhalten. Die näheren Bestim­mungen über die Voraussetzungen für die Zu­lassung zum Lehrgang, die Zulassungsgesuche und die Zulassungsprüfung sind in der ein­gangs genannten Verordnung vom 17. Februar 1949 und in dem Runderlaß des Landratsamts an die Bürgermeisterämter vom 27. Septem­ber 1951 enthalten. Diese Bestimmungen kön­nen bei den Bürgermeisterämtern eingesehen werden.

Die Teilnahme an dem Lehrgang und das Bestehen der Prüfung begründet keine An­sprüche auf spätere Übernahme ins Beamten­verhältnis.

Calw, den 27. Sept. 1951. Landratsamt

Anmeldung zur

staatl. Gebäudebrandversicherung

In den nächsten Wochen wird in den Gemein­den des Kreises die ordentliche Jahresschätzung der Gebäude zur Gebäudebrandversicherung durchgeführt.

Alle Gebäudeeigentümer, die neue Gebäude errichtet oder an bestehenden Gebäuden bau­liche Veränderungen vorgenommen haben, werden, soweit nicht bereits geschehen, zur sofortigen Anmeldung beim zuständigen Bür­germeisteramt aufgefordert. Die Anmelde­pflicht erstredet sich auch auf die Einbringung und Entfernung von Gebäudezubehör. Es wird besonders darauf hingewiesen, daß bei Unter­lassung der Anmeldung eines unterversicher­ten Gebäudes zur Höhereinschätzung die Ent­schädigung im Brandfalle auf der Grundlage des Versicherungsanschlags berechnet wird.

Landratsamt

Vertrieb von Wohlfahrtsbriefmarken

Der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenver­bände der freien Wohlfahrtspflege, vertreten durch den Deutschen Caritasverband e. V. in Freiburg, Werthmannhaus, wurde durch Ent­schließung des Innenministeriums vom 19. Sep­tember 1951 die Genehmigung erteilt, in der Zeit vom 15. September 1951 bis 31. März 1952 im Lande Württemberg-Hohenzollern Wohl­fahrtsbriefmarken zugunsten der Arbeit des Zentralausschusses für die Innere Mission der Deutschen Evang. Kirche,

des Deutschen Caritasverbandes,

des Hilfswerks der Evang. Kirche in Deutsch­land,

des Deutschen Roten Kreuzes,

des Hauptausschusses für Arbeiterwohlfahrt und

Amtsblatt für den Kreis Calw

6. Oktober 1951

6. Oki

3. die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,

4. unbestraft und schuldenfrei sein,

5. sich einer polizeiärztlichen Untersuchung und einer Prüfung auf geistige Eignung unterziehen (Mindestgröße 1,68 m, in Aus­nahmefällen 1,66 m, kein Brillenträger).

Landespolizeidirektion für Württemberg-Hohenzollern

des Deutschen Paritätischen Wohlfahrts­verbandes zu vertreiben.

Kinder unter 14 Jahren dürfen beim Vertrieb der Wohlfahrtsbriefmarken nicht mitwirken.

Landratsamt

Losbrieflotterie

der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Durch Entschließung des Innenministeriums vom 19. September 1951 wurde der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Landesverband Baden-Karlsruhe, Festplatz 1, die Genehmi­gung erteilt, bis zum 20. November 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern Losbriefe zu je DM 0.50 einschließlich Lotteriesteuer zu verkaufen. Die Lose dürfen auch von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilgehalten werden. Landratsamt

Sammlung zugunsten der Gehörlosen

Dem Verein für Gehörlosen-Wohlfahrt in Württemberg-Hohenzollern e. V. in Stuttgart - Botnang, Vaihinger Str. 123, wurde durch Ent­schließung des Innenministeriums vom 3. Juli 1951 die Genehmigung erteilt, im Gebiet des Landes Württemberg-Hohenzollern in der Zeit vom 1. bis 3. Dezember 1951 eine Geldsamm­lung in Form der Versendung von Werbe­schreiben an geschäftliche Unternehmungen durchzuführen. Landratsamt

Päckdienhilfe Ost

Durch Entschließung des Innenministeriums wurde der Vereinigung für kulturelle Hilfe e. V. Päckchenhilfe Ost, Frankfurt/Main, Brau­bachstraße 22, die Genehmigung erteilt, im Lande Württemberg-Hohenzollern bis zum 31. Dezember 1951 eine Geldsammlung in Form der Versendung von Werbeschreiben an wirt­schaftliche Unternehmen durchzuführen.

Landratsamt

Abbrucharbeiten

Das Gebäude Calwer Straße Nr. 12 in Hirsau, im Zuge der Bundesstraße Nr. 296, ist bis auf Straßenhöhe abzubrechen.

Leistungsverzeichnisse sind beim Bauamt erhältlich. Die Angebote sind verschlossen bis spätestens 12. Oktober 1951, 11.00 Uhr, an das Bauamt einzusenden.

Straßen- und Wasserbauamt Calw

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) '

Handelsregister-Neueintragung A 462, 25. Sept. 1951: Laboratorium Prof. Dr. Rudolf Berthold in Wildbad (Calmbacher Straße 22, Herstellung von und Handel mit wissenschaftlich-technischen Meß-, Prüf- und Hilfsgeräten). Geschäftsinhaber: Prof. Dr. Rud. Berthold, Ingenieur in Wildbad.

Handelsregister-Veränderung A 340, 25. Sept. 1951: Dampfwaschanstalt Birkenfeld Friedrich Maneval in Birkenfeld. Die Prokura der Lore Spiegel ist erloschen. Walter Siebeck in Pforzheim ist Einzelprokurist.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Veränderung

HR A Nr. 87, 25. Sept. 1951: Firma C. K e m p f, Kommanditgesellschaft, Ebhausen Kreis Calw: Der persönlich haftende Gesellschafter Chri­stian Kempf sen. in Ebhausen ist mit Wir­kung vom 21. Juni 1948 aus der Gesellschaft ausgeschieden.

Die Einlagen der Kommanditisten wurden auf DM umgestellt.

HR B Nr. 6, 25. Sept. 1951: Firma Maschinen­fabrik Teufel GmbH, in Nagold: Durch Ge­sellschafterbeschluß vom 27. Dezember 1950 ist das Stammkapital gemäß DM,-Eröffnungs­bilanzgesetz auf 80 000 Deutsche Mark fest­gesetzt worden.

Hans Klein, Diplomingenieur in Nagold, ist Prokura erteilt. Zwei Prokuristen sind gemein­sam zur Vertretung der Gesellschaft befugt.

Handelsregister-Veränderungen

Für die Eintragungen in () ohne Gewähr.

HR A Nr. 22, 7. Sept. 1951: Firma Theodor Krayl, Wildberg: Die Firma ist erloschen.

HR A Nr. 112, 20. Sept. 1951: Firma Gebr. Gutekunst, Möbelfabrik, Haiterbach: Mit Wirkung vom 31. Dezember 1949 ist der per­sönlich haftende Gesellschafter Hermann Gute­kunst, Schreiner in Haiterbach, aus der Gesell­schaft ausgetreten. Der einzige Kommanditist ist am 10. November 1950 gestorben.

Die Kommanditgesellschaft ist daher kraft Gesetzes mit diesem Zeitpunkt Offene Han­delsgesellschaft geworden. Die Firmen­bezeichnung wird unverändert weitergeführt.

HR B Nr. 3, 24. Sept. 1951: Firma Karl Kaltenbach & Söhne, Aktiengesellschaft, Altensteig: Firma ist geändert inAuer­hahn -Besteckfabrik Karl Kaltenbach & Söhne, Aktiengesellschaft. Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21. Juni 1951 ist

a) das Grundkapital der Gesellschaft gemäß DM-Eröffnungsbilanzgesetz von 400 000 RM auf 800 000 Deutsche Mark neu festgesetzt;

b) die Satzung in § 1 (Änderung des Wort­lauts der Firma), § 3 (Bekanntmachung), § 4 (Grundkapital, RM in DM), § 11 (Zustimmung des Aufsichtsrats), § 12 (Vergütung der Auf­sichtsratsmitglieder), § 17 (Stimmrecht) ge­ändert und neu gefaßt worden.

Tierbesitzer!

Schützt Eure Tierbestände vor Seuchen­einschleppungen durch Zukauf aus unbekann­ten Beständen.

Maul- und Klauenseuche wird immer wieder sowohl durch Zucht- als auch durch Schlachtvieh über den Handel ein­geschleppt. Kauft daher nur aus amtlich nach­gewiesenen seuchenfreien Bezirken. Laßt keine Fremden, keine Händler oder Metzger in eure Ställe. Haltet gekauftes Klauenvieh 14 Tage unter Beobachtung!

Schweinepest

wird ebenfalls hereingetragen durch Kauf von Jungschweinen aus verseuchten Bezirken. Er­gänzt daher eure Bestände aus den heimischen Zuchten. Landratsamt Calw

S üddeutscher Rundfunk, Stuttgart. Eine neue caritative Sendereihe der in der Süddeutschen Hilfsgemeinschaft zusammengeschlossenen Ver­bände und des Süddeutschen RundfunksWir senden Sie spenden wird erstmalig am 25. Oktober 1951, 20.05 Uhr, im Programm des Süddeutschen Rundfunks erscheinen. Die Sen­dung wird alle 14 Tage donnerstags um 20.05 Uhr zu hören sein und am darauffolgenden Samstag um 17.05 Uhr wiederholt. Wie in der SendereiheFrohes Raten Gute Taten legt der Hörer seiner Rätsellösung DM 0.50 bei. 25°/o der eingehenden Spenden werden unter die Einsender richtiger Lösungen verteilt, der verbleibende Reinertrag wird ungeschmälert der Süddeutschen Hilfsgemeinschaft zugeführt.

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