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Amtsblatt für Den $rcis (Talto

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

CALW

Samstag, den 15. September 1951

Nr. 37

Amtlicher Teil

Straßensammlung für Zwecke des Siedlungswerkes der Diözese Rottenburg

Das Bischöfliche Ordinariat in Hottenburg erhielt auf Grund des § 1 Abs. 1 des Samm­lungsgesetzes vom 5. November 1934 (RGBl. 1 S. 1086) am 1. September 1951 vom Innen­ministerium in Tübingen in jederzeit wider­ruflicher Weise die Genehmigung, vom 9. bis 12. November 1951 je einschließlich im Landesteil Südwürttemberg der Diözese in Rottenburg eine Geldsammlung als Haus- und Straßensammlung zugunsten des Sozialen Woh­nungsbaues (Siedlungwerk der Diözese Rotten­burg) unter nachstehenden Bedingungen durch­zuführen:

1. Der Ertrag der Sammlung ist zur Erfül­lung der Aufgabe des Siedlungswerkes GmbH, der Diözese Rottenburg, Sitz Stuttgart, be­stimmt.

2. Die von der Bevölkerung Südwürttem­bergs gegebenen Spenden werden ausschließ­lich zur Finanzierung von Bauvorhaben im Landesteil Südwürttemberg verwendet.

Nadieidiung der Meßgeräte

in den Gemeinden des früheren Oberamts­bezirks Neuenbürg

Das Eichamt Calw wird in der zweiten Hälfte des Monats September mit der Durchführung der allgemeinen Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des ehemaligen Oberamts­bezirks Neuenbürg beginnen. Der Zeitpunkt der Nacheichung wird den Bürgermeister­ämtern rechtzeitig mitgeteilt und von diesen ortsüblich bekanntgegeben werden. Außerdem werden vom Eichamt die Besitzer eichpflich­tiger Meßgeräte soweit sie dort bekannt sind direkt benachrichtigt werden. Nach­eichpflichtig sind alle Meßgeräte, die im öffent­lichen Verkehr zum Einkauf und Verkauf oder zur Bestimmung von Leistungen verwendet oder bereitgehalten werden. Nach Abschluß der Nacheichung wird eine polizeiliche Nachschau der Meßgeräte folgen. Die Meßgerätebesitzer werden darauf hingewiesen, daß sie bei Ver­säumnis der ihnen obliegenden Pflichten be­straft werden können.

Calw, den 10. Sept. 1951. Landratsamt

Sprechtage

der Kreisbaumeisterstelle Nagold

Ab Dienstag, den 18. September 1951, wird der Sprechtag der Kreisbaumeisterstelle Nagold jeweils dienstags abgehalten.

Calw, den 12. Sept. 1951.

Kreisverband Calw

Bekanntmachung

Das Landratsamt Calw hat mit Erlaß vom 12. Juli 1951 Nr. Ila - 3005 die vom Gemeinde­rat am 4. April/1. Juni 1951 beschlossene Er­weiterung des Ortsbauplans Obere Junker­äcker genehmigt.

Neuenbürg, den 8. Sept. 1951.

Bürgermeisteramt

Inhalt amtlicher Teil

1. Straßensammlung

2. Eichamt Calw

3. Sprechtage der Kreisbaumeisterstelle Nagold

4. Bürgermeisteramt Neuenbürg

5. Amtsgerichte

3. Zur Sammlung müssen sicher verschließ­bare Behältnisse, deren Beschaffenheit Ver­untreuungen ausschließen und an denen der Name des Veranstalters sichtbar angebracht ist, verwendet werden. Eine Listensammlung ist unzulässig.

4. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeister­amt abgestempelten Ausweis mit sich zu füh­ren, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung und den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.

5. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit und zwar jeweils zu zweien sammeln. Für eine aus­reichende Beaufsichtigung der Jugendlichen ist zu sorgen. Kinder unter 14 Jahren dürfen an der Sammlung nicht mitwirken.

Calw, den 8. Sept. 1951. Landratsamt

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw

Handelsregisteränderung vom 7. Sept. 1951

HRA80: Leo Mevissen KG. in Bad Teinach, Bahnhof: Ein Kommanditist ist eingetreten. Ein Kommanditist ist ausgetreten. (Nicht ein­getragen: Die gleiche Eintragung für die Zweig­niederlassung in Köln wird bei dem Amts­gericht Köln erfolgen.)

Amtsgericht Calw Handelsregisterneueintragung vom 8. September 1951

HR B Nr. 28: Gutbrod Motorenbau, Ge­sellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Plochingen a. N. In Calw ist eine Zweignieder­lassung errichtet. Der Gegenstand des Unter­nehmens ist die Herstellung und Vertrieb von Motoren, Fahrzeugen, landwirtschaftlichen Maschinen und deren Teilen. Stammkapital: DM 1 000 000.. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 1949 mit Nachtrag vom 23. März 1950. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind nur Gesell­schafts - Geschäftsführer allein vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Andere Geschäfts­führer können nur gemeinsam mit einem wei­teren Geschäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft vertreten. Geschäftsführer: Walter Gutbrod, Ingenieur in Plochingen.

Gesamtprokuristen sind: Emil Grimm-Plo­chingen, Carl Grosse-Plochingen, Dr.-Ing. Hans Scherenberg-Plochingen, Dr. Eugen Widmaier, Dipl.-Volkswirt, Stuttgart-Zuffenhausen, Karl Klein-Stuttgart-Bad Cannstatt, Ernst Krimmel, Ingenieur in Calw, Dr. Richard Herrmann, Diplom-Volkswirt, in Stuttgart W, Erich Rob. Zipprich, techn. Leiter, in Stuttgart-Zuffen­hausen. Jeder der Prokuristen ist zusammen mit einem anderen Prokuristen oder einem Ge­schäftsführer vertretungsberechtigt.

Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden in dem hiefür zustän­digen Organ veröffentlicht.

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Verkehrserziehung tut not!

Fahrzeugführer!

Gib keine unnötigen Warnzeichen, ins­besondere nicht zum Zwecke des eigenen, rücksichtslosen Fahrens. Mach Tiere und Menschen nicht kopfscheu. Nimm Rüde­sicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Zeige die Absicht der Fahrtrichtungs­änderung rechtzeitig an und fahre auch dann noch sorgfältig in die Kurve. Weiche rechts aus und überhole links.

Falls Dich ein anderer überholen will, erhöhe Deine Geschwindigkeit nicht. Die Straße ist keine Rennbahn.

Beachte die Vorfahrt. Poche aber nicht rücksichtslos auf Dein Vorfahrtsrecht. Es nützt Dir nichts, wenn der andere schuld ist, Du selbst aber tot bist.

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Amtsgericht Nagold Handelsregister-Neueintragung Für die Eintragungen in ( ) ohne Gewähr HR A Nr. 149, 5. Juli 1951: Wildberger Stuhl- und Fensterfabrik Günther Galetzki, Sitz in Wildberg, Kreis Calw (Fabrikation von Stüh­len und Polstermöbeln aller Art, sowie Fabri­kation von Fenstern und damit zusammen­hängender Gegenstände). Geschäftsinhaber ist Günther Galetzki, Kaufmann in Wildberg, Kreis Calw.

Am 5. Sept. 1951: Josef Koschel, Kauf­mann in Stuttgart O, hat Einzelprokura.

Handelsregister-Veränderung HR A Nr. 110, 5. Juli 1951: Firma Gebrüder Luz, Gerberei und Badeanstalt in Altensteig: Die Erben des Otto Luz sind mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ausgeschieden. Robert Luz hat das Geschäft mit Aktiven und Passiven allein übernommen.

Die Firma ist geändert in Gebrüder Luz, Lederfabrik.

Öffentliche Bekanntmachung

Nach Artikel III des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes vom 10. August 1951 (BGBl. S. 515) gelten die auf den 21. Juni 1948 vorgenommenen Fortschreibungen und Nach­feststellungen von Einheitswerten auch für die Berechnung der Grundsteuer, und zwar

a) im Falle des kriegszerstörten oder kriegs- beschädigten Grundbesitzes vom 1. April 1951 ab,

b) in den sonstigen Fällen vom 1. April 1949 ab. Die Gemeinden werden die Grundsteuer­meßbeträge, die den Grundstückseigentümern bereits mitgeteilt worden sind, von diesen Zeit­punkten ab der Berechnung der Grundsteuer zugrunde legen und entsprechende Grund­steuerbescheide erteilen.

Hirsau, den 10. Sept. 1951.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg