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Amtsblatt für Den $rcis (Talto
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
CALW
Samstag, den 15. September 1951
Nr. 37
Amtlicher Teil
Straßensammlung für Zwecke des Siedlungswerkes der Diözese Rottenburg
Das Bischöfliche Ordinariat in Hottenburg erhielt auf Grund des § 1 Abs. 1 des Sammlungsgesetzes vom 5. November 1934 (RGBl. 1 S. 1086) am 1. September 1951 vom Innenministerium in Tübingen in jederzeit widerruflicher Weise die Genehmigung, vom 9. bis 12. November 1951 je einschließlich im Landesteil Südwürttemberg der Diözese in Rottenburg eine Geldsammlung als Haus- und Straßensammlung zugunsten des Sozialen Wohnungsbaues (Siedlungwerk der Diözese Rottenburg) unter nachstehenden Bedingungen durchzuführen:
1. Der Ertrag der Sammlung ist zur Erfüllung der Aufgabe des Siedlungswerkes GmbH, der Diözese Rottenburg, Sitz Stuttgart, bestimmt.
2. Die von der Bevölkerung Südwürttembergs gegebenen Spenden werden ausschließlich zur Finanzierung von Bauvorhaben im Landesteil Südwürttemberg verwendet.
Nadieidiung der Meßgeräte
in den Gemeinden des früheren Oberamtsbezirks Neuenbürg
Das Eichamt Calw wird in der zweiten Hälfte des Monats September mit der Durchführung der allgemeinen Nacheichung der Meßgeräte in den Gemeinden des ehemaligen Oberamtsbezirks Neuenbürg beginnen. Der Zeitpunkt der Nacheichung wird den Bürgermeisterämtern rechtzeitig mitgeteilt und von diesen ortsüblich bekanntgegeben werden. Außerdem werden vom Eichamt die Besitzer eichpflichtiger Meßgeräte — soweit sie dort bekannt sind — direkt benachrichtigt werden. Nacheichpflichtig sind alle Meßgeräte, die im öffentlichen Verkehr zum Einkauf und Verkauf oder zur Bestimmung von Leistungen verwendet oder bereitgehalten werden. Nach Abschluß der Nacheichung wird eine polizeiliche Nachschau der Meßgeräte folgen. Die Meßgerätebesitzer werden darauf hingewiesen, daß sie bei Versäumnis der ihnen obliegenden Pflichten bestraft werden können.
Calw, den 10. Sept. 1951. Landratsamt
Sprechtage
der Kreisbaumeisterstelle Nagold
Ab Dienstag, den 18. September 1951, wird der Sprechtag der Kreisbaumeisterstelle Nagold jeweils dienstags abgehalten.
Calw, den 12. Sept. 1951.
Kreisverband Calw
Bekanntmachung
Das Landratsamt Calw hat mit Erlaß vom 12. Juli 1951 Nr. Ila - 3005 die vom Gemeinderat am 4. April/1. Juni 1951 beschlossene Erweiterung des Ortsbauplans Obere Junkeräcker genehmigt.
Neuenbürg, den 8. Sept. 1951.
Bürgermeisteramt
Inhalt amtlicher Teil
1. Straßensammlung
2. Eichamt Calw
3. Sprechtage der Kreisbaumeisterstelle Nagold
4. Bürgermeisteramt Neuenbürg
5. Amtsgerichte
3. Zur Sammlung müssen sicher verschließbare Behältnisse, deren Beschaffenheit Veruntreuungen ausschließen und an denen der Name des Veranstalters sichtbar angebracht ist, verwendet werden. Eine Listensammlung ist unzulässig.
4. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeisteramt abgestempelten Ausweis mit sich zu führen, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung und den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.
5. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit — und zwar jeweils zu zweien — sammeln. Für eine ausreichende Beaufsichtigung der Jugendlichen ist zu sorgen. Kinder unter 14 Jahren dürfen an der Sammlung nicht mitwirken.
Calw, den 8. Sept. 1951. Landratsamt
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw
Handelsregisteränderung vom 7. Sept. 1951
HRA80: Leo Mevissen KG. in Bad Teinach, Bahnhof: Ein Kommanditist ist eingetreten. Ein Kommanditist ist ausgetreten. (Nicht eingetragen: Die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung in Köln wird bei dem Amtsgericht Köln erfolgen.)
Amtsgericht Calw Handelsregisterneueintragung vom 8. September 1951
HR B Nr. 28: Gutbrod Motorenbau, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Plochingen a. N. In Calw ist eine Zweigniederlassung errichtet. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und Vertrieb von Motoren, Fahrzeugen, landwirtschaftlichen Maschinen und deren Teilen. Stammkapital: DM 1 000 000.—. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14. Juli 1949 mit Nachtrag vom 23. März 1950. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind nur Gesellschafts - Geschäftsführer allein vertretungs- und zeichnungsberechtigt. Andere Geschäftsführer können nur gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer oder einem Prokuristen die Gesellschaft vertreten. Geschäftsführer: Walter Gutbrod, Ingenieur in Plochingen.
Gesamtprokuristen sind: Emil Grimm-Plochingen, Carl Grosse-Plochingen, Dr.-Ing. Hans Scherenberg-Plochingen, Dr. Eugen Widmaier, Dipl.-Volkswirt, Stuttgart-Zuffenhausen, Karl Klein-Stuttgart-Bad Cannstatt, Ernst Krimmel, Ingenieur in Calw, Dr. Richard Herrmann, Diplom-Volkswirt, in Stuttgart W, Erich Rob. Zipprich, techn. Leiter, in Stuttgart-Zuffenhausen. Jeder der Prokuristen ist zusammen mit einem anderen Prokuristen oder einem Geschäftsführer vertretungsberechtigt.
Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft werden in dem hiefür zuständigen Organ veröffentlicht.
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Verkehrserziehung tut not!
Fahrzeugführer!
Gib keine unnötigen Warnzeichen, insbesondere nicht zum Zwecke des eigenen, rücksichtslosen Fahrens. Mach Tiere und Menschen nicht kopfscheu. Nimm Rüdesicht auf andere Verkehrsteilnehmer.
Zeige die Absicht der Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig an und fahre auch dann noch sorgfältig in die Kurve. Weiche rechts aus und überhole links.
Falls Dich ein anderer überholen will, erhöhe Deine Geschwindigkeit nicht. Die Straße ist keine Rennbahn.
Beachte die Vorfahrt. Poche aber nicht rücksichtslos auf Dein Vorfahrtsrecht. Es nützt Dir nichts, wenn der andere schuld ist, Du selbst aber tot bist.
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Amtsgericht Nagold Handelsregister-Neueintragung Für die Eintragungen in ( ) ohne Gewähr HR A Nr. 149, 5. Juli 1951: Wildberger Stuhl- und Fensterfabrik Günther Galetzki, Sitz in Wildberg, Kreis Calw (Fabrikation von Stühlen und Polstermöbeln aller Art, sowie Fabrikation von Fenstern und damit zusammenhängender Gegenstände). Geschäftsinhaber ist Günther Galetzki, Kaufmann in Wildberg, Kreis Calw.
Am 5. Sept. 1951: Josef Koschel, Kaufmann in Stuttgart O, hat Einzelprokura.
Handelsregister-Veränderung HR A Nr. 110, 5. Juli 1951: Firma Gebrüder Luz, Gerberei und Badeanstalt in Altensteig: Die Erben des Otto Luz sind mit Wirkung vom 1. Januar 1950 ausgeschieden. Robert Luz hat das Geschäft mit Aktiven und Passiven allein übernommen.
Die Firma ist geändert in Gebrüder Luz, Lederfabrik.
Öffentliche Bekanntmachung
Nach Artikel III des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes vom 10. August 1951 (BGBl. S. 515) gelten die auf den 21. Juni 1948 vorgenommenen Fortschreibungen und Nachfeststellungen von Einheitswerten auch für die Berechnung der Grundsteuer, und zwar
a) im Falle des kriegszerstörten oder kriegs- beschädigten Grundbesitzes vom 1. April 1951 ab,
b) in den sonstigen Fällen vom 1. April 1949 ab. Die Gemeinden werden die Grundsteuermeßbeträge, die den Grundstückseigentümern bereits mitgeteilt worden sind, von diesen Zeitpunkten ab der Berechnung der Grundsteuer zugrunde legen und entsprechende Grundsteuerbescheide erteilen.
Hirsau, den 10. Sept. 1951.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg