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Amtsblatt für den Kreis Calw

1. September 1951

abschluß zum 20. Juni 1948 bis auf die Nicht­aktivierung von Anlagezugängen und Steuer­überzahlungen sowie die ungenaue Aufnahme und Bewertung der Vorräte den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die wirtschaft­lichen Verhältnisse des Betriebes wurden durch die zu niedrigen Wasserpreise ungünstig beein­flußt.

Calw, den 27. August 1951.

Bürgermeisteramt Calw

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold

II N 2/1950. In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bihler & Co.,

GmbH., in Wildberg, Kreis Calw, wird auf Antrag des Konkursverwalters die

Gläubigerversammlung ,

auf

Mittwoch, den 26. Sept. 1951, vorm. 9.00 Uhr,

in den Sitzungssaal des Amtsgerichts Nagold einberufen.

Tagesordnung:

1. Fortsetzung der Gläubigerversammlung vom 25. Juni 1951 mit bereits bekannt­gegebener Tagesordnung.

2. Verwertung des Privatgrundbesitzes der Familie Bihler für die Konkursmasse.

Gleichzeitig findet ein Prüfungstermin für nachträgliche Forderungsanmeldungen auf Kosten der Säumigen statt.

Nagold, den 20. August 1951.

Nichtamtlicher Teil

Schöffen- und Geschworenenvergütungen erhöht

Nachdem seit über zwei Jahren bei den Ge­richten wieder Laienbeisitzer (in Strafsachen Schöffen und Geschworene genannt) tätig sind, hat sich immer mehr die Unzulänglichkeit der Entschädigung dieser Personen für die Teil­nahme an den Gerichtssitzungen gezeigt. Durch die Verteuerung der Lebenshaltung in letzter Zeit ist wiederholt der Ruf nach Erhöhung der Entschädigungssätze laut geworden. Im Bun­desgesetzblatt vom 3. August d. J. hat nun das Bundesjustizministerium mit Zustimmung des Bundesrats eine Verordnung über die Ent­schädigung der Schöffen und Geschworenen verkündet, die neben der Erhöhung der seit­herigen Sätze auch eine Neufassung der Ent­schädigungsrichtlinien bringt. Danach werden die Schöffen und Geschworenen in erster Linie 'für den Verdienstausfall entschädigt, der ihnen durch ihren Sitzungsdienst entsteht. Die neuen Sätze sind so bemessen worden, daß die Bei­sitzer in der Regel den vollen Ersatz ihres Ausfalles erlangen. Die Entschädigung für den Verdienstausfall beträgt nämlich für jede an­gefangene Stunde der versäumten Arbeitszeit 50 Dpf. bis höchstens DM 2.50, entsprechend dem jeweiligen Arbeitsverdienst. Die Ent­schädigung wird bis zu 10 Stunden im Tag bewilligt. Der Gesamtbetrag dieser Entschädi­gung ist allerdings auf DM 20. je Tag be­schränkt. Auch können außerdem die Kosten für eine Vertretung ersetzt werden.

Die notwendigen Fahrtkosten werden in vol­ler Höhe ersetzt, und zwar bei Benützung der öffentlichen, regelmäßig verkehrenden Ver­kehrsmittel die wirklichen Auslagen und für die übrigen Wegstrecken Pauschsätze für jeden angefangenen Kilometer des Hin- und Rück­weges. So gibt es bei der Benützung des eige­nen oder eines gemieteten Kraftwagens pro Kilometer 20 Dpf. Entschädigung, und für Wegstrecken, die zu Fuß, per Fahrrad oder Motorrad zurückgelegt wurden, dagegen 10 Dpf. pro Kilometer.

Neu gefaßt sind insbesondere auch die Be­stimmungen über die Entschädigung für den mit dem Sitzungsdienst verbundenen Auf­wand. Die Berechnung dieser Sätze ist klarer und einfacher geworden. Die auswärts wohnen­den Schöffen und Geschworenen erhalten ein Tagegeld von DM 5. pro Tag, wenn sie zum Sitzungsdienst mehr als 5 Stunden von ihrem Wohnort abwesend sind. Bei einer Abwesen­heit von mehr als 8 Stunden erhöht sich das Tagegeld auf DM 7.. Bei einer Abwesenheit bis zu 5 Stunden werden nur die nachgewie- -senen notwendigen Auslagen erstattet (Höchst- 'betrag DM 4.). Dagegen erhalten Schöffen und Geschworene, die innerhalb der Gemeinde, - in welcher die Sitzung stattfindet, wohnen oder berufstätig sind, bei Sitzungen von mehr als 4 Stunden Dauer eine Mindestentschädi­gung von DM 3.. Uebersteigen ihre Auslagen -diesen Betrag, so werden die nachgewiesenen

notwendigen Auslagen vergütet, und zwar bis DM 4. und bei einer Sitzungsteilnahme von mehr als 8 Stunden bis zu DM 6.. Bis zu 4 Stunden Sitzungsdauer werden höchstens DM2. erstattet. Bei einer auswärtigen Ueber- nachtung wird ein Uebernachtungsgeld von DM 7. bewilligt. Wenn ein Beisitzer während der Tagung nach seinem Wohnort und zurück reist (namentlich bei mehrtägigen Sitzungen), werden die Fahrtkosten erstattet, soweit da­durch Tage- und Uebernachtungsgelder, die beim Verbleiben am Gerichtsort entstünden, erspart werden.

Die Gesamtentschädigung wird auf volle 10 Dpf. aufgerundet. Die Entschädigung wird nur auf Verlangen gewährt. Allerdings erlischt der Anspruch, wenn das Verlangen nicht bin­nen drei Monaten nach Sitzungsende beim Ge­richt (Gerichtskasse) gestellt wird. Beschwer­den über die Höhe der,Entschädigung werden im Aufsichtsweg entschieden. Dieselbe Ent­schädigung wie die Schöffen erhalten auch die Vertrauenspersonen der Ausschüsse zur Wahl der Schöffen und Geschworenen. Die neuen Entschädigungssätze werden ab 1. Septem­ber 1951 gewährt. F.

Steuertennine im Monat Sept. 1951

10. September 1951:

Lohnsteuer und Notopfer Berlin. Ab­führung der von den Arbeitnehmern ein­behaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin durch die Monatszahler für den Monat August 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteueranmeldung.

Die sommerliche Hauptsaison der Bäder und Kurorte ist auch die Hochsaison der Lustfeuer­werke. Wenn sich das Spiel des Feuers in sei­nen goldenen, silbernen und farbigen Funken und Lichtern entwickelt, wenn Wasserfälle aus Magnesiumfeuer den Nachthimmel erleuchten, wenn Raketen-wirbelnde Sonnenräder entzün­den,Fliegende Untertassen in den Himmel steigen, Boden- und Höhenfeuerwerke mit­einander abwechseln, so zieht dieses faszinie­rende Schauspiel wie schon Jahrhunderte zuvor die Zuschauermassen in seinen Bann.

Das Ursprungsland des europäischen Lust­feuerwerks ist Italien. Anfänglich war das Feuerwerk nur eine kirchliche oder höfische Angelegenheit, ,bis es sich allmählich zu einer

Einkommen- und Körperschaftssteuer und Notopfer Berlin. Vorauszahlung für das dritte Kalendervierteljahr 1951. Umsatzsteuer. Vorauszahlung der Monats­zahler für den Monat August 1951 unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden V oranmeldung.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säum­niszuschlag für den ersten Monat und 1 %> für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Auf­hebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.

Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von Zah­lungen durch Schecke nach Möglichkeit abzu­sehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuernum­mer, die Steuerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag anzugeben.

Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täg­lich von vormittags 812 Uhr. In den Nach­mittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg

Arbeitskräfte gesucht

Hauptamt Nagold

Männlich: 3 Steinbrucharbeiter, 1 Bagger­führer, 1 Glaser, 1 Zimmerer, 2 Maier, 2 Gipser, 2 Schreiner, 2 jüng. Bäcker, 1 Eisenbieger, 1 Mecha­nikermeister, 1 jung. Goldschmied, mehrere Dienst- und Pferdeknechte.

W e i b 1 i c h : 2 perf. Damenfriseusen, 1 Beiköchin, 1 Mädchen zum Anlernen im Bedienen, 1 Zimmer­mädchen, mehrere Haus- und Küchenmädchen für Gaststätten, mehrere Hausgehilflnnen, mehrere Mäd­chen für Haus- und Landwirtschaft.

Nebenstelle Calw

Männlich: 1 Gärtnergehilfe (1822 J.) für Baumschulbetrieb, 25 led. Landarbeiter, 1 Kunststein­macher (Terrazzomacher), 1 Plattenleger, mehrere Maler, mehrere Maurer und Einschaler, 1 Werkzeug­macher für Schnitt- und Stanzenbau (kleine Massen- teile), 1 Mechaniker (1820 J.) für Dreharbeiten, 1 Säger (led. oder verh., evtl, mit Wohnung), meh­rere Bau- und Möbelschreiner (aufs Land), 1 Schwei­zerdegen (erste Kraft in Satz und Druck), 1 Müller, selbst., für Kunstmühle (1921 J.), 2 jüngere Bäcker, 1 Metzger (1821 J.), 1 Schuhmacher für 3 Tage wöchentlich, 2 Kürschner.

Weiblich: 4 perfekte Stenotypistinnen, 1 perf. Stenotypistin mit guten engl. Sprachkenntnissen,

1 Krankenpflegerin (ohne Examen), 1 Schneiderin für Heim (selbst. Kraft), 2 Beiköchinnen, 3 Ser­viererinnen, 1 Ladenhilfe (junges Mädchen), 1 Wasch­frau tagsüber (Waschmaschine vorhanden), 2 Kö­chinnen, mehrere Küchenmädchen für Hotels, meh­rere Hausgehilfinnen für Geschäfts- und Privat­haushalte.

Nebenstelle Neuenbürg

Männlich: 1 Werkzeugmacher, 1 Stahlgraveuf,

2 Goldschmiede, 1 Uhrgehäusemacher.

Weiblich: Hilfsarbeiterinnen (Holz, Metall), Näherinnen, Verkäufer(in) für Verkaufsstand, Haus­gehilfinnen, 1 Sprechstundenhilfe (auch Anlernling).

Volksbelustigung entwickelte. Manches an Aus­gestaltungsmöglichkeiten . der italienischen Feuerwerkskunst wurde von anderen Ländern, darunter auch von Deutschland, übernommen.

Den Grundbestandteil der frühen deutschen Feuerwerke bildete der mit Feuerwerkskörpern besetzte Rahmenkasten, aus dem heraus kom­pliziertere Gestelle aufgebaut würden. Neben dem Kasten kannte man als Grundform auch das Faß. Während des Reichstags zu Konstanz im Jahre 1506 ließ die Stadt Konstanz zu Ehren Kaiser Maximilians ein Feuerwerk abbrennen: Drei mit Sägespänen gefüllte Fässer, in deren durchlöcherte'Wandung man 350 Feuerwerks­körper gesteckt hatte, wurden auf den Boden­see gefahren und dort zur Entzündung gebracht.

Zur Geschichte des deutschen Kunst£euerwerks