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28. Juli 1951
Amtsblatt für den Kreis Calw
9. Verfahren
Die Gemeindebehörde versieht die bei ihr eingegangenen Anträge sofort mit dem Eingangsstempel. Sodann prüft sie die Anträge sorgfältig, beseitigt Unklarheiten und Unrichtigkeiten im Benehmen mit dem Antragsteller und leitet sie dann an das Soforthilfeamt weiter. Jede Frage ist klar und unzweideutig zu beantworten. Die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Je besser die Anträge ausgefüllt sind, desto rascher kommen die Antragsteller in den Genuß der Hausratshilfe. — In Ziff. 5 des Ergänzungsantrags (Formbl. 5) muß es heißen „RM“ (nicht DM).
10. Verwendungsnachweis
1. Die Hausratshilfe ist zweckgebunden; die zur Verfügung gestellten Beträge müssen daher zur Beschaffung von Hausrat verwendet werden. Hierüber ist vom Hausratshilfeempfänger ein Verwendungsnachweis zu führen. Auf demselben hat der Verkäufer den Einkauf zu bescheinigen. Es kann auch gebrauchter Hausrat aus privater Hand erworben werden. In diesen Fällen hat der Ortsvertrauensmann der betreffenden Geschädigtengruppe auf dem Verwendungsnachweis die Angaben zu bestätigen.
2. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe über die Gemeindebehörde an das Amt für Soforthilfe zurückzugeben.
3. Mißbrauch der gewährten Beihilfe oder des Verwendungsnachweises hat grundsätzlich Ausschluß von weiteren Hausratshilfen zur Folge.
Calw, den 23, Juli 1951.
Kreisamt für Soforthilfe
Genfer Neutralitätsabzeichen
Nach § 2 des noch geltenden Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätsabzeichens vom 22. März 1902 (RGBl. S. 125) wird bestraft, wer den Vorschriften des Gesetzes zuwider, d. h. insbesondere ohne die erforderliche Erlaubnis, das Rote Kreuz'gebraucht. Eine derartige Erlaubnis ist im allgemeinen weder Ärzten, Apothekern und anderen Privatpersonen, noch Gemeinden, Kreisverbänden oder sonstigen Trägem von Krankenanstalten erteilt worden.
Landratsamt Calw
Schweißfach-Ingenieurlehrgang
Das Wirtschaftsministerium Württemberg- Baden gibt bekannt:
Die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt des Landesgewerbeamts in Stuttgart hält vom 29. Oktober bis 24. November 1951 in Stuttgart einen Tageskurs für Schweißfach- Ingenieure ab. Dieser Lehrgang soll auf die Tätigkeit als Schweißfach-Ingenieur vorbereiten. Er schließt mit einer Schweißfachingenieur-' Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis über seine Befähigung, abnahmepflichtige Schweißarbeiten verantwortlich zu überwachen.
Zu dem Lehrgang werden nur Ingenieure zugelassen. Die Teilnahmegebühr beträgt 220 DM, die Prüfungsgebühr 30 DM. Materialbeschaffungskosten werden nicht berechnet.
Anmeldungen und Auskunft beim Fachsekretariat oder direkt bei der Schweiß
technischen Lehr- und Versuchsanstalt des Landesgewerbeamts in Stuttgart N, Kienestraße 18, Fernsprecher 9 92 41.
Calw, den 23. Juli 1951. Landratsamt
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw Aufgebot vom 14. Juli 1951
F 3/51. Die Milchverwertungsgenossenschaft Gechingen, eGmbH. in Gechingen, Kreis Calw, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der Grundstücke Parz. 489, einstöckiges Molkereigebäude 64 qm, einstöckiger Schuppen 19 qm, Hof raum 65 qm, an der Bachstraße, und Parz. 31 Gras- und Baumgarten an der Bachstraße in Gechingen, eingetragen im Grundbuch von Gechingen Heft Nr. 653 Abt. I Nr. 1 und 2 auf den Namen der Molkereigenossenschaft Gechingen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) als Eigentümerin beantragt. Die Molkereigenossenschaft Gechingen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 7. Nov. 1951, 17 Uhr, vor dem Amtsgericht Calw anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, andernfalls ihre Ausschließung erfolgen wird.
Amtsgericht Calw Handelsregister-Neueintragung HR A Nr. 137 — 23. 7. 1951: Firma Bekleidungswerk Hirsau Frey & Metzler KG. in Hirsau, Kreis Calw. Kommanditgesellschaft seit 23. Juni 1951. Persönlich haftende Gesellschafter Otto Frey und Helmut Metzler, beide Kaufleute in Hirsau. Ein Kommanditist ist beteiligt. Seitheriger Eintrag in HR B 14. Handelsregister-Löschung HR B 14 — 23. 7. 1951: Bekleidungswerk Hirsau Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hirsau, Kreis Calw. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 23. Juni 1951 hat sich die Gesellschaft gemäß Umwandlungsgesetz vom 5. Juli 1934 und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen durch Übertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation in eine gleichzeitig unter der Firma „Bekleidungswerk Hirsau Frey & Metzler KG.“ mit dem Sitz in Hirsau errichtete Kommanditgesellschaft umgewandelt. Die Firma ist erloschen..Nichteingetragen: Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf Grund gesetzlicher Vorschrift darauf hingewiesen, daß ihnen, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können, Sicherheit zu leisten ist, wenn sie sich innerhalb von 6 Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Gesellschaft melden.
Amtsgericht Neuenbürg/Württ.
Handelsregister-Veränderung A 346 16. 7. 51: Johann R e u 1 e (Sägewerk)
in Langenbrand (Kreis Calw). In das Geschäft wurden 3 Kommanditisten aufgenommen. Kommanditgesellschaft seit 1. Juli 1951. Der persönlich haftende Gesellschafter Johann Reule, Sägewerksbesitzer in Langenbrand, ist alleinvertretungsberechtigt. Albert Müller, Geschäftsführer in Langenbrand, ist Einzelprokurist. Die Firma ist geändert in: Johann Reüle KG.
..Kampf der Gleichgültigkeit
Auf der diesjährigen Tagung des Hauptausschusses des Deutschen Landkreistages in Siegburg standen die Probleme des Straßenverkehrs, des Straßenzustandes und der Finanzierung von Straßenbau und Straßenunterhaltung zur Debatte. In der einstimmig angenommenen Entschließung wurden die dringendsten Forderungen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aufgestellt. Eine rasche Abhilfe der größten Notstände ist wichtigstes Erfordernis. Der derzeitige Zustand der Verkehrswege entspricht nicht mehr den gesteigerten technischen Bedürfnissen. Alle Träger der Straßenunterhaltung im Bundesgebiet konnten infolge der Kriegsnachwirkungen mit der Tech- nisierung des Verkehrs nicht Schritt halten. Die stärkere Verlagerung des Güterfernverkehrs, besonders der Massengüter, von der Straße auf
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die Schiene würde eine erhebliche Straßenentlastung bedeuten. Außer günstigen Eisenbahntarifen würde eine dem Straßenverschleiß durch schwere Lastkraftwagen angemessene Kraftfahrzeugsteuer diese Verlagerung begünstigen. Die Kraftfahrzeugsteuer soll ausschließlich zur Unterhaltung der Landstraßen erster und zweiter Ordnung verwendet werden. Die Erhebung von Autobahnbefahrungsgebühren würde durch einen erhöhten Verkehr auf den Umgehungsstraßen nur dem Straßenverschleiß Vorschub leisten.
Als Sofortmaßnahme zur Einschränkung von Verkehrsunfällen ist eine Umgestaltung des geltenden Verkehrsrechtes erforderlich, z. B. Verbot des zweiten Anhängers, Geschwindigkeitsbeschränkung, Begrenzung des Umfangs der Fahrzeuge usw.
Nr. 30 / Seite 3
Vom Obstbau in Schweden
Zu einem der ertragreichsten Zweige der schwedischen Landwirtschaft hat sich der Obstbau entwickelt. Er umfaßt jetzt rund 13 Millionen im Ertragsalter stehende Obstbäume. Bei einer Gesamtbevölkerung von 6,5 Millionen kommen auf jeden Einwohner zwei Obstbäume, dazu noch zahlreiche Beerenobststräucher und Erdbeerpflanzen. Der Produktionswert beträgt jährlich zur Zeit etwa 129 Millionen Kronen (1 Krone = 0.80 bis 0.85 DM). Ursprünglich spielte der schwedische Obstbau eine durchaus untergeordnete Rolle. Erst als man erkannte, daß sich ein Erwerbsobstbau nur da entwickeln konnte, wo nicht ständige Blütenfrostgefahr bestand, wurde besonders Süd-Schweden wegen seines günstigen Klimas zum obstbaulichen Zukunftsland. Durch die Nähe des Golfstroms sind die Winter dort lind, und der Frühling kommt allmählich. Infolgedessen ist die Obstblüte nicht mehr durch Spätfröste gefährdet.
Wegen der hohen Arbeitslöhne sind die Obstbaubetriebe stark mechanisiert. Ein solch mechanisierter Betrieb muß aber mindestens 10 ha groß sein, wenn sich die Maschinenarbeit lohnen soll.
Der schwedische Obstbau ist in der Betriebsweise, in der Auswahl der Baumformen und auch in bezug auf die Wahl der Obstanlagen nach amerikanischem Vorbild ausgerichtet. Wie in Amerika, so ist auch der schwedische Obstbau selten mit einem landwirtschaftlichen Betrieb zusammengekoppelt. Der fehlende Stalldünger wird durch sorgfältige und fast ständige Bodenbearbeitung ersetzt. Humus wird dem Boden durch Gründüngung — vornehmlich mit Gelbklee, der im Herbst eingearbeitet wird, oder auch durch Meerestang—zugeführt. In der übrigen Zeit des Jahres bleibt der Boden offen, wird aber eifrig maschinell behackt. Die Bodenbearbeitung erfolgt so flach wie möglich, um keine der dicht unter der Bodenoberfläche entlang ziehenden Baumwurzeln zu zerreißen. Deshalb werden auch keine Beerensträucher als Unterkultur gehalten; Beerenobst und Gemüse werden auf besonderen Flächen angebaut.
Wichtig ist die Bewässerung der. Bäume, besonders in der Zeit der Blütenknospenanlage (Juni bis Mitte September).
Mit Handelsdünger wird reichlich gedüngt, neuerdings auch mit Gaben von Spurenelementen (Bor, Kupfer, Mangan usw.), die schon Ertragssteigerungen von 25 °/o bewirkt haben sollen. Als besonders günstiges Ergebnis wird die durch Aufspritzen der in Wasser eingemischten Spurenelemente auf die Zweige und Blätter gewonnene Widerstandsfähigkeit gegen Spritzschäden durch Kalk und ähnliche Mittel bezeichnet.
Das Seeklima erfordert häufige Spritzungen gegen Pilzkrankheiten. Manche Obstbauern spritzen sechs- bis achtmal im Jahr. Die fast überall dazu benutzten Motorspritzen werden an den Trecker angehängt, der mit seiner Kraft auch die Spritze betreibt. Mit Vorliebe wird wegen seiner schmalen und niedrigen Form und wegen seiner Wendigkeit das englische Trecker- Fabrikat „Bristol“ eingesetzt.
Zur Verringerung der Produktionskosten gehört auch ein rasches und bequemes Arbeiten in der Baumkrone, vor allem beim Ernten. Deshalb bevorzugen die schwedischen Obstzüchter die Krone auf einem Kurzstamm von etwa 90 cm Höhe; bei uns „Viertel- oder Schwedenstamm“ genannt, der also auf der Wurzel eines Sämlings steht. Aber auch die Typenunterlagen spielen eine beachtliche Rolle. Hierbei hat sich ein von der Versuchs- und Forschungsanstalt Alnarp entwickelter Typ sehr günstig eingeführt. Dieser „A II“ genannte Typ entspricht in der Wuchskraft dem Typ XI, fruchtet aber früher und reicher und ist vor allem frosthart.
Wer jetzt jaucht, sollte das nur bei bedecktem Wetter tun, aber auch dann nur mit vergorener Jauche in der richtigen Verdünnung, die man an der goldgelben Farbe erkennt.