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28. Juli 1951

Amtsblatt für den Kreis Calw

9. Verfahren

Die Gemeindebehörde versieht die bei ihr eingegangenen Anträge sofort mit dem Ein­gangsstempel. Sodann prüft sie die Anträge sorgfältig, beseitigt Unklarheiten und Unrich­tigkeiten im Benehmen mit dem Antragsteller und leitet sie dann an das Soforthilfeamt wei­ter. Jede Frage ist klar und unzweideutig zu beantworten. Die erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Je besser die Anträge aus­gefüllt sind, desto rascher kommen die Antrag­steller in den Genuß der Hausratshilfe. In Ziff. 5 des Ergänzungsantrags (Formbl. 5) muß es heißenRM (nicht DM).

10. Verwendungsnachweis

1. Die Hausratshilfe ist zweckgebunden; die zur Verfügung gestellten Beträge müssen daher zur Beschaffung von Hausrat verwendet wer­den. Hierüber ist vom Hausratshilfeempfänger ein Verwendungsnachweis zu führen. Auf dem­selben hat der Verkäufer den Einkauf zu be­scheinigen. Es kann auch gebrauchter Hausrat aus privater Hand erworben werden. In diesen Fällen hat der Ortsvertrauensmann der betref­fenden Geschädigtengruppe auf dem Verwen­dungsnachweis die Angaben zu bestätigen.

2. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe über die Gemeindebehörde an das Amt für Soforthilfe zurückzugeben.

3. Mißbrauch der gewährten Beihilfe oder des Verwendungsnachweises hat grundsätzlich Aus­schluß von weiteren Hausratshilfen zur Folge.

Calw, den 23, Juli 1951.

Kreisamt für Soforthilfe

Genfer Neutralitätsabzeichen

Nach § 2 des noch geltenden Gesetzes zum Schutze des Genfer Neutralitätsabzeichens vom 22. März 1902 (RGBl. S. 125) wird bestraft, wer den Vorschriften des Gesetzes zuwider, d. h. insbesondere ohne die erforderliche Erlaubnis, das Rote Kreuz'gebraucht. Eine derartige Er­laubnis ist im allgemeinen weder Ärzten, Apo­thekern und anderen Privatpersonen, noch Ge­meinden, Kreisverbänden oder sonstigen Trägem von Krankenanstalten erteilt worden.

Landratsamt Calw

Schweißfach-Ingenieurlehrgang

Das Wirtschaftsministerium Württemberg- Baden gibt bekannt:

Die Schweißtechnische Lehr- und Versuchs­anstalt des Landesgewerbeamts in Stuttgart hält vom 29. Oktober bis 24. November 1951 in Stuttgart einen Tageskurs für Schweißfach- Ingenieure ab. Dieser Lehrgang soll auf die Tätigkeit als Schweißfach-Ingenieur vorberei­ten. Er schließt mit einer Schweißfachingenieur-' Prüfung ab. Nach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer ein Zeugnis über seine Befähi­gung, abnahmepflichtige Schweißarbeiten ver­antwortlich zu überwachen.

Zu dem Lehrgang werden nur Ingenieure zu­gelassen. Die Teilnahmegebühr beträgt 220 DM, die Prüfungsgebühr 30 DM. Materialbeschaf­fungskosten werden nicht berechnet.

Anmeldungen und Auskunft beim Fach­sekretariat oder direkt bei der Schweiß­

technischen Lehr- und Versuchsanstalt des Landesgewerbeamts in Stuttgart N, Kiene­straße 18, Fernsprecher 9 92 41.

Calw, den 23. Juli 1951. Landratsamt

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw Aufgebot vom 14. Juli 1951

F 3/51. Die Milchverwertungsgenossenschaft Gechingen, eGmbH. in Gechingen, Kreis Calw, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigen­tümers der Grundstücke Parz. 489, einstöckiges Molkereigebäude 64 qm, einstöckiger Schuppen 19 qm, Hof raum 65 qm, an der Bachstraße, und Parz. 31 Gras- und Baumgarten an der Bach­straße in Gechingen, eingetragen im Grund­buch von Gechingen Heft Nr. 653 Abt. I Nr. 1 und 2 auf den Namen der Molkereigenossen­schaft Gechingen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) als Eigentümerin beantragt. Die Molkereigenossenschaft Gechin­gen (freie Genossenschaft laut Statut vom 28. Oktober 1895) wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 7. Nov. 1951, 17 Uhr, vor dem Amtsgericht Calw anberaumten Auf­gebotstermine ihre Rechte anzumelden, andern­falls ihre Ausschließung erfolgen wird.

Amtsgericht Calw Handelsregister-Neueintragung HR A Nr. 137 23. 7. 1951: Firma Beklei­dungswerk Hirsau Frey & Metzler KG. in Hirsau, Kreis Calw. Kommanditgesellschaft seit 23. Juni 1951. Persönlich haftende Gesellschaf­ter Otto Frey und Helmut Metzler, beide Kaufleute in Hirsau. Ein Kommanditist ist be­teiligt. Seitheriger Eintrag in HR B 14. Handelsregister-Löschung HR B 14 23. 7. 1951: Bekleidungswerk Hirsau Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Hirsau, Kreis Calw. Durch Beschluß der Ge­sellschafterversammlung vom 23. Juni 1951 hat sich die Gesellschaft gemäß Umwandlungs­gesetz vom 5. Juli 1934 und den dazu ergangenen Durchführungsverordnungen durch Übertra­gung ihres Vermögens unter Ausschluß der Liquidation in eine gleichzeitig unter der Firma Bekleidungswerk Hirsau Frey & Metzler KG. mit dem Sitz in Hirsau errichtete Kom­manditgesellschaft umgewandelt. Die Firma ist erloschen..Nichteingetragen: Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf Grund gesetzlicher Vorschrift darauf hingewiesen, daß ihnen, so­weit sie nicht Befriedigung erlangen können, Sicherheit zu leisten ist, wenn sie sich inner­halb von 6 Monaten nach dieser Bekannt­machung bei der Gesellschaft melden.

Amtsgericht Neuenbürg/Württ.

Handelsregister-Veränderung A 346 16. 7. 51: Johann R e u 1 e (Sägewerk)

in Langenbrand (Kreis Calw). In das Geschäft wurden 3 Kommanditisten aufgenommen. Kom­manditgesellschaft seit 1. Juli 1951. Der persön­lich haftende Gesellschafter Johann Reule, Sägewerksbesitzer in Langenbrand, ist allein­vertretungsberechtigt. Albert Müller, Ge­schäftsführer in Langenbrand, ist Einzel­prokurist. Die Firma ist geändert in: Johann Reüle KG.

..Kampf der Gleichgültigkeit

Auf der diesjährigen Tagung des Hauptaus­schusses des Deutschen Landkreistages in Siegburg standen die Probleme des Straßen­verkehrs, des Straßenzustandes und der Finan­zierung von Straßenbau und Straßenunter­haltung zur Debatte. In der einstimmig angenommenen Entschließung wurden die drin­gendsten Forderungen zur Erhöhung der Ver­kehrssicherheit aufgestellt. Eine rasche Abhilfe der größten Notstände ist wichtigstes Erfor­dernis. Der derzeitige Zustand der Verkehrs­wege entspricht nicht mehr den gesteigerten technischen Bedürfnissen. Alle Träger der Straßenunterhaltung im Bundesgebiet konnten infolge der Kriegsnachwirkungen mit der Tech- nisierung des Verkehrs nicht Schritt halten. Die stärkere Verlagerung des Güterfernverkehrs, besonders der Massengüter, von der Straße auf

gegenüber dem Verk ehrstod"

die Schiene würde eine erhebliche Straßen­entlastung bedeuten. Außer günstigen Eisen­bahntarifen würde eine dem Straßenverschleiß durch schwere Lastkraftwagen angemessene Kraftfahrzeugsteuer diese Verlagerung begün­stigen. Die Kraftfahrzeugsteuer soll ausschließ­lich zur Unterhaltung der Landstraßen erster und zweiter Ordnung verwendet werden. Die Erhebung von Autobahnbefahrungsgebühren würde durch einen erhöhten Verkehr auf den Umgehungsstraßen nur dem Straßenverschleiß Vorschub leisten.

Als Sofortmaßnahme zur Einschränkung von Verkehrsunfällen ist eine Umgestaltung des geltenden Verkehrsrechtes erforderlich, z. B. Verbot des zweiten Anhängers, Geschwindig­keitsbeschränkung, Begrenzung des Umfangs der Fahrzeuge usw.

Nr. 30 / Seite 3

Vom Obstbau in Schweden

Zu einem der ertragreichsten Zweige der schwedischen Landwirtschaft hat sich der Obst­bau entwickelt. Er umfaßt jetzt rund 13 Mil­lionen im Ertragsalter stehende Obstbäume. Bei einer Gesamtbevölkerung von 6,5 Millionen kommen auf jeden Einwohner zwei Obstbäume, dazu noch zahlreiche Beerenobststräucher und Erdbeerpflanzen. Der Produktionswert beträgt jährlich zur Zeit etwa 129 Millionen Kronen (1 Krone = 0.80 bis 0.85 DM). Ursprünglich spielte der schwedische Obstbau eine durchaus untergeordnete Rolle. Erst als man erkannte, daß sich ein Erwerbsobstbau nur da entwickeln konnte, wo nicht ständige Blütenfrostgefahr bestand, wurde besonders Süd-Schweden wegen seines günstigen Klimas zum obstbaulichen Zu­kunftsland. Durch die Nähe des Golfstroms sind die Winter dort lind, und der Frühling kommt allmählich. Infolgedessen ist die Obstblüte nicht mehr durch Spätfröste gefährdet.

Wegen der hohen Arbeitslöhne sind die Obstbaubetriebe stark mechanisiert. Ein solch mechanisierter Betrieb muß aber mindestens 10 ha groß sein, wenn sich die Maschinenarbeit lohnen soll.

Der schwedische Obstbau ist in der Betriebs­weise, in der Auswahl der Baumformen und auch in bezug auf die Wahl der Obstanlagen nach amerikanischem Vorbild ausgerichtet. Wie in Amerika, so ist auch der schwedische Obst­bau selten mit einem landwirtschaftlichen Be­trieb zusammengekoppelt. Der fehlende Stalldünger wird durch sorgfältige und fast ständige Bodenbearbeitung ersetzt. Humus wird dem Boden durch Gründüngung vornehm­lich mit Gelbklee, der im Herbst eingearbeitet wird, oder auch durch Meerestangzugeführt. In der übrigen Zeit des Jahres bleibt der Boden offen, wird aber eifrig maschinell behackt. Die Bodenbearbeitung erfolgt so flach wie möglich, um keine der dicht unter der Bodenoberfläche entlang ziehenden Baumwurzeln zu zerreißen. Deshalb werden auch keine Beerensträucher als Unterkultur gehalten; Beerenobst und Gemüse werden auf besonderen Flächen angebaut.

Wichtig ist die Bewässerung der. Bäume, be­sonders in der Zeit der Blütenknospenanlage (Juni bis Mitte September).

Mit Handelsdünger wird reichlich gedüngt, neuerdings auch mit Gaben von Spurenelemen­ten (Bor, Kupfer, Mangan usw.), die schon Er­tragssteigerungen von 25 °/o bewirkt haben sol­len. Als besonders günstiges Ergebnis wird die durch Aufspritzen der in Wasser eingemischten Spurenelemente auf die Zweige und Blätter gewonnene Widerstandsfähigkeit gegen Spritz­schäden durch Kalk und ähnliche Mittel be­zeichnet.

Das Seeklima erfordert häufige Spritzungen gegen Pilzkrankheiten. Manche Obstbauern spritzen sechs- bis achtmal im Jahr. Die fast überall dazu benutzten Motorspritzen werden an den Trecker angehängt, der mit seiner Kraft auch die Spritze betreibt. Mit Vorliebe wird wegen seiner schmalen und niedrigen Form und wegen seiner Wendigkeit das englische Trecker- FabrikatBristol eingesetzt.

Zur Verringerung der Produktionskosten ge­hört auch ein rasches und bequemes Arbeiten in der Baumkrone, vor allem beim Ernten. Des­halb bevorzugen die schwedischen Obstzüchter die Krone auf einem Kurzstamm von etwa 90 cm Höhe; bei unsViertel- oder Schweden­stamm genannt, der also auf der Wurzel eines Sämlings steht. Aber auch die Typenunterlagen spielen eine beachtliche Rolle. Hierbei hat sich ein von der Versuchs- und Forschungsanstalt Alnarp entwickelter Typ sehr günstig ein­geführt. DieserA II genannte Typ entspricht in der Wuchskraft dem Typ XI, fruchtet aber früher und reicher und ist vor allem frosthart.

Wer jetzt jaucht, sollte das nur bei bedecktem Wetter tun, aber auch dann nur mit vergorener Jauche in der richtigen Verdünnung, die man an der goldgelben Farbe erkennt.