Amtsblatt für kn $rris (Tnlui

BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES

Samstag, den 16. Juni 1951

CALW

Nr. 24

H

Amtlicher Teil

Bekanntmachung

Kohlenauslieferung durch die Verteiler

Die Verteiler (Kohlenhändler) werden darauf sorgung sämtlicher Haushaltungen gewähr- hingewiesen, daß sie nach den bestehenden leistet ist. Es ist nicht angängig, daß einzelne Anweisungen eintreffende Kohlenmengen für Haushaltungen besser versorgt werden als den Hausbrand gleichmäßig auf die in der andere.

Kündenliste eingetragenen Haushaltungen vor- Calw, den 12. Juni 1951.

nehmen müssen, damit eine gleichmäßige Ver- Kreispflege

Ladenschluß während der Sommer­monate in ländlichen Gemeinden

Auf Grund des § 6 der Ladenschlußverord­nung vom 22. September 1948 (Reg.-Bl. S. 126) wird mit sofortiger Wirkung folgendes be­stimmt:

In ländlichen Orten mit weniger als 3000 Ein­wohnern, also in allen Gemeinden, mit Aus­nahme von Calw (ohne Alzenberg), Altensteig, Birkenfeld, Calmbach, Herrenalb, Hirsau, Bad Liebenzell, Nagold (ohne Iselshausen), Neuen­bürg und Wildbad (ohne Nebenorte) dürfen offene Verkaufsstellen während der warmen Jahreszeit April bis September bis 21 Uhr geöffnet sein. Die nach der Arbeitszeitordnung zulässige Arbeitszeit der Angestellten darf da­bei jedoch nicht überschritten werden. Jugend­liche (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur bis 19 Uhr beschäftigt werden.

Calw, den 4. Juni 1951.

Landratsamt Calw

Beschriftung der Kraftfahrzeuge im Güternahverkehr

Alle Kraftfahrzeughalter, die ein Kraftfahr­zeug für den Güternahverkehr verwenden, werden nochmals darauf hingewiesen, daß die Beschriftungspflicht dieser Fahrzeuge schon seit Inkrafttreten des Güterfernverkehrs- Änderungsgesetzes (2. September 1949) besteht.

Unternehmer, die trotz dieser Anmahnung bis 15. Juni 1951 die vorgeschriebene Kenn­zeichnung ihrer Fahrzeuge nicht durchführen, haben bei Straßenverkehrskontrollen mit Straf­verfolgung zu rechnen.

Calw, den 7. Juni 1951.

Landratsamt

Verkehrsabteilung

Offenlegung

des Liegenscfaaftskatasters

Das aus Anlaß der Übernahme der Boden­schätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegen­schaftskataster der Gemeinde Möttlingen

wird in der Zeit vom 10. Juni bis 9. Juli 1951 in den Diensträumen des Katasteramts Calw, Stuttgarter Straße 19, während der Dienst­stunden offengelegt. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernom­menen Angaben werden außer dieser Offen­legung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht besonders mitgeteilt.

Gegen die in das Liegenschaftskataster über­nommenen Angaben steht den Grund- und Ge­bäudeeigentümern (Erbbauberechtigten, Erb­pächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 23. Juli 1951 beim Katasteramt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt wer­den. Bei völliger Zurückweisung der Be­schwerde fallen die durch örtliche Unter­suchungen entstandenen Kosten dem Be­schwerdeführer zu Last.

Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bis­herigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grund­buchordnung.

Calw, den 30. Mai 1951.

Katasteramt

Ulmer Münster-Losbriefe

Dem Münsterbauverein Ulm e. V. in Ulm wurde durch Entschließung des Innenministe­riums vom 25. Mai 1951 die Genehmigung er­teilt, in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern Los­briefe zu je 50 Dpf. zu vertreiben. Die Losbriefe dürfen auch von Haus zu Haus oder auf öffent­lichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilgehalten werden.

Landratsamt

Sammlung durdi die Innere Mission

Durch Entschließung des Innenministeriums vom 11. Mai 1951 wurde dem Landesverband der Inneren Mission in Tübingen die Genehmi­gung erteilt, in der Zeit vom 1. bis 4. Juli 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern eine Geldsammlung als Haus- und Straßensamm­lung unter nachstehenden Bedingungen durch­zuführen :

1. Der Ertrag der Sammlung ist zur Er­füllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Inneren Mission bestimmt.

2. Zur Sammlung müssen sicher verschließ­bare Behältnisse, deren Beschaffenheit Ver­untreuungen ausschließt und an denen der Name des Veranstalters der Sammlung deut­lich sichtbar angebracht ist, verwendet werden. Die Verwendung von Sammlungslisten ist nicht gestattet.

3. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeister­amt abgestempelten Ausweis mit sich zu füh­ren, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung sowie den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.

4. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dür­fen nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit, und zwar jeweils zu zweien, sammeln. Für eine ausreichende Be­aufsichtigung der Jugendlichen ist zu sorgen. Kinder unter 14 Jahren dürfen an der Samm­lung nicht mitwirken.

Landratsamt

Bekanntgaben der Amtsgeridite

Amtsgericht Nagold

Die Firma Erwin Pahlke & Co., OHG., Möbelgroßhandlung in Egenhausen, Kreis Calw, hat durch ihren bevollmächtigten Rechts­anwalt Klaska in Nagold am 28. Mai 1951 die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfah­rens zur Abwendung des Konkurses über ihr Vermögen beantragt.

Zum vorläufigen Verwalter ist Herr Walter Rentschler, Dipl.-Volkswirt in Nagold, Haiter- bacher Straße 5, bestellt worden.

Nagold, den 9. Juni 1951.

Amtsgericht Nagold Handelsregister-Neueintragung

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung

B 1766. 6. 51: Alfred Gauthier, Gesell­schaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Calmbach (Kreis Calw), Herstellung von photo­graphischen Verschlüssen und sonstigen fein­mechanischen Artikeln. Durdi Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 1951 ist das Stammkapital endgültig auf DM 2 400 000.- neu festgesetzt und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) entsprechend geändert worden.

Inhall amtlicher Teil

1. Kohlenauslieferung

2. Ladenschluß im Sommer

3. Beschriftung der Kraftfahrzeuge

4. Liegenschaftskataster

5. Sammlung für Ulmer Münster

6. Sammlung durch Innere Mission

7. Amtsgerichte

Für die Eintragung in () ohne Gewähr.

HR. A Nr. 148 - 11. 6. 1951: Firma Heinrich Jansen, Flachglasgroßhandlung und Ver­edelung, Sitz in Nagold (Langestraße 8), Ge­schäftsinhaber ist Heinrich Jansen in Nagold.

Veränderung

HR. B Nr. 7 - 7. 6. 1951: Firma Mota, Maschinenbau GmbH, in Nagold. Das Kon­kursverfahren ist aufgehoben. Firma von Amts wegen gelöscht.

B1816.6.51: Gauthier-Unterstützungs- kasse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Calmbach/Enz. Durch Beschluß der Ge­sellschafterversammlung vom 30. Mai 1951 ist das Stammkapital endgültig auf DM 5000. neu festgesetzt und gleichzeitig der Gesell­schaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und in § 12 Absatz 1 (Geschäftsjahr 1. Oktober bis 30. September) abgeändert worden.