Amtsblatt für kn $rris (Tnlui
BEKANNTMACHUNGEN DER BEHÖRDEN DES KREISES
Samstag, den 16. Juni 1951
CALW
Nr. 24
H
Amtlicher Teil
Bekanntmachung
Kohlenauslieferung durch die Verteiler
Die Verteiler (Kohlenhändler) werden darauf sorgung sämtlicher Haushaltungen gewähr- hingewiesen, daß sie nach den bestehenden leistet ist. Es ist nicht angängig, daß einzelne Anweisungen eintreffende Kohlenmengen für Haushaltungen besser versorgt werden als den Hausbrand gleichmäßig auf die in der andere.
Kündenliste eingetragenen Haushaltungen vor- Calw, den 12. Juni 1951.
nehmen müssen, damit eine gleichmäßige Ver- Kreispflege
Ladenschluß während der Sommermonate in ländlichen Gemeinden
Auf Grund des § 6 der Ladenschlußverordnung vom 22. September 1948 (Reg.-Bl. S. 126) wird mit sofortiger Wirkung folgendes bestimmt:
In ländlichen Orten mit weniger als 3000 Einwohnern, also in allen Gemeinden, mit Ausnahme von Calw (ohne Alzenberg), Altensteig, Birkenfeld, Calmbach, Herrenalb, Hirsau, Bad Liebenzell, Nagold (ohne Iselshausen), Neuenbürg und Wildbad (ohne Nebenorte) dürfen offene Verkaufsstellen während der warmen Jahreszeit — April bis September — bis 21 Uhr geöffnet sein. Die nach der Arbeitszeitordnung zulässige Arbeitszeit der Angestellten darf dabei jedoch nicht überschritten werden. Jugendliche (Personen unter 18 Jahren) dürfen nur bis 19 Uhr beschäftigt werden.
Calw, den 4. Juni 1951.
Landratsamt Calw
Beschriftung der Kraftfahrzeuge im Güternahverkehr
Alle Kraftfahrzeughalter, die ein Kraftfahrzeug für den Güternahverkehr verwenden, werden nochmals darauf hingewiesen, daß die Beschriftungspflicht dieser Fahrzeuge schon seit Inkrafttreten des Güterfernverkehrs- Änderungsgesetzes (2. September 1949) besteht.
Unternehmer, die trotz dieser Anmahnung bis 15. Juni 1951 die vorgeschriebene Kennzeichnung ihrer Fahrzeuge nicht durchführen, haben bei Straßenverkehrskontrollen mit Strafverfolgung zu rechnen.
Calw, den 7. Juni 1951.
Landratsamt
Verkehrsabteilung
Offenlegung
des Liegenscfaaftskatasters
Das aus Anlaß der Übernahme der Bodenschätzungsergebnisse aufgestellte neue Liegenschaftskataster der Gemeinde Möttlingen
wird in der Zeit vom 10. Juni bis 9. Juli 1951 in den Diensträumen des Katasteramts Calw, Stuttgarter Straße 19, während der Dienststunden offengelegt. Offengelegt werden die Schätzungskarten und die Katasterbücher. Die in das neue Liegenschaftskataster übernommenen Angaben werden außer dieser Offenlegung den Grund- und Gebäudeeigentümern nicht besonders mitgeteilt.
Gegen die in das Liegenschaftskataster übernommenen Angaben steht den Grund- und Gebäudeeigentümern (Erbbauberechtigten, Erbpächtern) die Beschwerde zu. Die Beschwerde kann in der Zeit bis zum Ablauf des 23. Juli 1951 beim Katasteramt entweder schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift erklärt werden. Bei völliger Zurückweisung der Beschwerde fallen die durch örtliche Untersuchungen entstandenen Kosten dem Beschwerdeführer zu Last.
Mit Ablauf der Offenlegungsfrist tritt das Liegenschaftskataster an die Stelle des bisherigen Grundsteuerkatasters und an die Stelle des bisherigen amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.
Calw, den 30. Mai 1951.
Katasteramt
Ulmer Münster-Losbriefe
Dem Münsterbauverein Ulm e. V. in Ulm wurde durch Entschließung des Innenministeriums vom 25. Mai 1951 die Genehmigung erteilt, in der Zeit vom 1. Juni bis 31. Oktober 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern Losbriefe zu je 50 Dpf. zu vertreiben. Die Losbriefe dürfen auch von Haus zu Haus oder auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten feilgehalten werden.
Landratsamt
Sammlung durdi die Innere Mission
Durch Entschließung des Innenministeriums vom 11. Mai 1951 wurde dem Landesverband der Inneren Mission in Tübingen die Genehmigung erteilt, in der Zeit vom 1. bis 4. Juli 1951 im Lande Württemberg-Hohenzollern eine Geldsammlung als Haus- und Straßensammlung unter nachstehenden Bedingungen durchzuführen :
1. Der Ertrag der Sammlung ist zur Erfüllung der satzungsmäßigen Aufgaben der Inneren Mission bestimmt.
2. Zur Sammlung müssen sicher verschließbare Behältnisse, deren Beschaffenheit Veruntreuungen ausschließt und an denen der Name des Veranstalters der Sammlung deutlich sichtbar angebracht ist, verwendet werden. Die Verwendung von Sammlungslisten ist nicht gestattet.
3. Die Sammler haben einen besonderen, auf ihren Namen lautenden, vom Bürgermeisteramt abgestempelten Ausweis mit sich zu führen, der auf die Kennkarte Bezug nimmt und den Namen des Veranstalters, die Art der Sammlung sowie den Zeitraum, für den die Sammlung genehmigt ist, angibt.
4. Jugendliche vom 14. bis 18. Lebensjahr dürfen nur auf Straßen oder Plätzen und nur bis zum Beginn der Dunkelheit, und zwar jeweils zu zweien, sammeln. Für eine ausreichende Beaufsichtigung der Jugendlichen ist zu sorgen. Kinder unter 14 Jahren dürfen an der Sammlung nicht mitwirken.
Landratsamt
Bekanntgaben der Amtsgeridite
Amtsgericht Nagold
Die Firma Erwin Pahlke & Co., OHG., Möbelgroßhandlung in Egenhausen, Kreis Calw, hat durch ihren bevollmächtigten Rechtsanwalt Klaska in Nagold am 28. Mai 1951 die Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses über ihr Vermögen beantragt.
Zum vorläufigen Verwalter ist Herr Walter Rentschler, Dipl.-Volkswirt in Nagold, Haiter- bacher Straße 5, bestellt worden.
Nagold, den 9. Juni 1951.
Amtsgericht Nagold Handelsregister-Neueintragung
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung
B 176 —6. 6. 51: Alfred Gauthier, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Calmbach (Kreis Calw), Herstellung von photographischen Verschlüssen und sonstigen feinmechanischen Artikeln. Durdi Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 1951 ist das Stammkapital endgültig auf DM 2 400 000.- neu festgesetzt und der Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) entsprechend geändert worden.
Inhall amtlicher Teil
1. Kohlenauslieferung
2. Ladenschluß im Sommer
3. Beschriftung der Kraftfahrzeuge
4. Liegenschaftskataster
5. Sammlung für Ulmer Münster
6. Sammlung durch Innere Mission
7. Amtsgerichte
Für die Eintragung in () ohne Gewähr.
HR. A Nr. 148 - 11. 6. 1951: Firma Heinrich Jansen, Flachglasgroßhandlung und Veredelung, Sitz in Nagold (Langestraße 8), Geschäftsinhaber ist Heinrich Jansen in Nagold.
Veränderung
HR. B Nr. 7 - 7. 6. 1951: Firma Mota, Maschinenbau GmbH, in Nagold. Das Konkursverfahren ist aufgehoben. Firma von Amts wegen gelöscht.
B181 —6.6.51: Gauthier-Unterstützungs- kasse, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz in Calmbach/Enz. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 30. Mai 1951 ist das Stammkapital endgültig auf DM 5000.— neu festgesetzt und gleichzeitig der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital) und in § 12 Absatz 1 (Geschäftsjahr 1. Oktober bis 30. September) abgeändert worden.