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28. April 1951
Setzung, daß der Besitzer von „Hotel Falkenstein“ Dis zum 15. Juni die Trummerbeseitigung durchführt, erhält er von der Stadt einen angemessenen Zuschuß. — Die Schizunft Herren- aib, cue sicn besonders die Pflege des Wintersports durch Scnanung der noiwendigen Einrichtungen angelegen sein läßt, erhielt zum Wiederaufbau der Sprungschanze einen Beitrag von 300 DM bewilligt.
Die Dienstzimmer der Landespolizeiposten werden wieder in das Kurhaus verlegt, sobald die in Frage kommenden Zimmer frei werden. Damit liegt diese wichtige Amtsstelle im Zentrum der Stadt und ist jederzeit schnellstens zh erreichen.
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Sonntagsrückfahrkarten zur Südd. Fachmesse für das Jtiotel- und Gaststattengewerbe in Keut- lingen vom 28. April bis 8. Mai 1951.
Vom Bahnhof Calw wird uns gemeldet: Aus Anlaß der in der Zeit vom 28. April bis 8. Mai 1951 stattflndenden Südd, Fachmesse für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Keut- lingen werden an allen Tagen Sonntagsrückfahrkarten von allen Bahnhöfen im Umkreis von 100 km nach Reutlingen mit tariflicher Geltungsdauer ausgegeben.
Sonntagsrückfahrkarten zum 1. Mai und Chr. Himmelfahrt 1951: Zwischen dem Sonntag, 29. April, und den Festtagen am Dienstag, 1. Mai (Festtag der Arbeit) und Donnerstag, 3. Mai (Chr. Himmelfahrt) liegt jeweils nur ein Werktag. Die Sonntagsrückfahrkarten gelten daher in den bekanntgegebenen Verbindungen tarifmäßig
zur Hinfahrt von Samstag, 28. April, 12 Uhr, bis Donnerstag, 3. Mai, 24 Uhr, an allen diesen Tagen;
zur Rückfahrt ebenfalls an allen diesen Tagen bis Freitag, 4. Mai, 24 Uhr.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt
Auftrieb am Dienstag, 24. April: 1127 Rinder, 1418 Kälber, 3503 Schweine, 35 Schafe.
Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen: a 80 bis 90, b 73—80; Bullen: aa 91—94, a 84—90; Färsen: aa 99—103, a 87—90; Kühe: a 68—77, b 62—67, c 53—60, d bis 52; Kälber: Sonderklasse über Notiz: a 135—140, b 130—135, c 115 bis 125, d bis 105; Schweine; a, bl, b II und c 115—125, d bis 105; Schweine: a, b I, b II und c 115—124, d und e 110—118; Schafe: nicht notiert.
Marktverlauf: Bei Rindern langsam, geräumt; bei Kälbern lebhaft, geräumt; bei Schweinen schleppend, großer Ueberstand; Mutterschweine bei Marktschluß noch nicht verkauft; Fettschweine vernachlässigt. Nächster Markttag erst am Dienstag, dem 8. Mai.
Marktbericht des Stadt. Schlacht- und Viehhofes Pforzheim
Auftrieb am 24. April: 121 Rinder, 98 Kälber, 6 Schafe, 215 Schweine.
Preise je Pfund Lebendgewicht: Ochsen: aa 84—88, a 72—83, b 63—71; Bullen: aa 86—92, a 83—85; Kühe: a 70—80, b 60—68, c 52—60, d 40—50; Rinder: aa 96—102, a 85—95, b 78—84; Schweine: vollfette 129—132, vollfleisch. 128 bis 130, fleisch. 125—128; Kälber: beste 120—130, gute 110—120, geringe 100—109.
Markttendenz: Ochsen und Kühe etwas vernachlässigt, sonst belebt. Schweine langsam geräumt. Kälber belebt.
Pforzheimer Obst- und Gemüsemarkt
in der Woche vom 16. bis 22. April 1951
Die angegebenen Verkaufspreise stellen lediglich die auf den jeweiligen Märkten festgestellten Verkaufspreise dar, und verstehen sich, wenn nicht anderes vermerkt, in Pfennigen für ein Pfund:
Obst:
Äpfel 22—55, Bananen 80—130, Orangen 75 bis 80, Rhabarber 25—30, Walnüsse 100, Zitronen St. 18—25.
Amtsblatt für den Kreis Calw
Gemüse:
Ackersalat 120—140, Brunnenkresse 140, Kresse 100, ausl. Kopfsalat St. 40—55, deutscher Kopfsalat St. 55—60, Blumenkohl St. 50—150, Kartoffel 7, Lauch 25, Karotten 15—20, Meerrettich St. 30—80, Rote Rüben 15, Rotkraut 35, Spinat 25—30, Weißkraut 20—25, Radieschen Bd. 20—25, Rettiche Bd. 60—75, Rettiche St. 50, Steckzwiebel 80, Schnittlauch Bd. 10, Eier St. 19—22, Landbutter 260, Molkereibutter 280, Markenbutter 292.
Arbeitskräfte gesucht
Bei der Dienststelle des Arbeitsamtes Nagold mit Nebenstellen sind folgende Stellen offen gemeldet:
Hauptamt Nagold
Männlich: 1 Zahntechniker, 1 jüngerer perfekter Buchhalter, 12 Steinbrucharbeiter, 20 Bauhilfsarbeiter, 3 Maurer, 2 Maler, 4 Gipser, 2 Flaschner, 3 Möbelschreiner, 3 Großstückschneider, 1 jüng. Herrenfriseur, 1 Hausbursche, 34 Pferdeknechte und landwirtschaftl. Arbeiter (darunter einige 14—16jähr.), 1 Melker.
Weiblich: 1 Kontoristin, 3 Bedienungen, 3 Zimmermädchen, mehrere Küchen- und Hausmädchen, eine Anzahl Hausgehilfinnen, 19 Dienstmädchen für die Landwirtschaft.
Nebenstelle Calw
Männlich: 1 Gärtnergehilfe für Baumschulenbetrieb, 18—22 J., led., 1 Gartenarbeiter, 16—22 J., freie Station, 1 Landarbeiter-Ehepaar für Hofgut (kleinere Wohnung vorhanden), 20 landwirtschaftl. Arbeitskräfte, 10 Kulturarbeiter nach Calw, 1 Kunststeinmacher (Terrazzomacher), 2 Maurer, 2 Gipser, 5 Maler, 25 Straßenbauarbeiter nach Möttlingen, 1 Schmiedgeselle, 18—22 J., nach Calw, mit Kost und Wohnung, 1 Schmiedgeselle, 18—22 J., nach Altburg, mit Kost und Wohnung, 1 Sägenschärfer, 1 Zahntechniker für Metall und Pala- don nach Calw, 1 Bauschlosser bis 22 J., 1 Bauschreiner, 1 Möbelschreiner, 1 Handsetzer, 1 Schneidergeselle, 1 jüngerer Metzgergeselle, 1 Küchenbursche für Hotel, 1 Chef de rang,
1 Küchenkommis, 1 Konditor-Patissier.
Weiblich: 1 Kinderpflegerin, 1 perfekte
Stenotypistin, mindestens 180 Silben Steno,
2 Büfettfräulein, auch Anfängerin, für Hotel, 1 Büfettfräulein für Gasthof, 10 Zimmermädchen, 1 Servierfräulein, 1 Köchin, 1 Beiköchin, mehrere Küchenmädchen und Hausgehilfinnen.
Näheres beim Arbeitsamt Calw zu erfahren.
Berufstätige, besucht die Abendsprechstunde jeweüs donnerstags von 17—19 Uhr,
Nebenstelle Neuenbürg
Männlich : 1 jüngerer landw. Gehilfe, der mit Pferden umgehen kann, 3 Hilfsarbeiter für Schotterwerk, für Dauerbeschäftigung, 1 Maler
gehilfe für Außenarbeiten, ledige, jüng. Kraft,
1 Mechaniker, der drehen und fräsen kann,
2 Werkzeugmacher, 2 Uhrgehäusemacher, 1 Kraft für Hobelwerk, für Sperrholzfabrikation und Holzsortieren, 1 Buchbindermeister, auch Flüchtling, evtl, pachtweise Übernahme des Geschäftes, 1 Schneidergehilfe, erste Kraft, 1 jüngerer zuverlässiger Chauffeur.
Weiblich: 1 Köchin, 3 jüngere Hilfsarbeiterinnen für Fabrikbetrieb, 1 Servierfräulein, mehrere Hausgehilfinnen, mehrere Zimmermädchen.
Nebenstelle Wildbad
Männer: 2 landw. Arbeiter, 1 Garten- arbeiter (auch älterer Mann), 1 Fischzüchter (Forellenzucht), 25 Bauhilfsarbeiter, 2 Maler,
1 Bauschlosser, 10 Metallfacharbeiter (Mechaniker, Schlosser, Dreher, Fräser, Bohrer), 3 Polsterer und Tapezierer, 1 Herrenschneider,
2 Bäcker, 3 Jungköche, 2 junge Hilfsarbeiter (etwa 16jährig), 1 Kohlenauslader, 1 Laufjunge (15—16 J.), 1 Empfangschef für Cafe, 2 Herrenfriseure, 1 Herren- und Damenfriseur, 1 junger Hausdiener.
Weiblich: 1 Flickerin, 4 Beiköchinnen, 1 Kaffeeköchin, 2 Kochlehrfräulein, 20 Küchenmädchen, 30 Hausgehilfinnen, 7 Bedienungen, 4 Saaltöchter für Sanatorien, 10 Zimmermädchen, 3 Friseusen, 2 jüngere Bürokräfte für Hotel und Sanatorium, 1 Sekretärin für Sanatorium, 1 Kinderpflegerin.
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Unfallthronik An der Straßenkreuzung Wildbad—Pforzheim—Calw in Calmbach stieß ein Kraftradfahrer mit seinem Krad mit einem Kleinlastwagen zusammen. Der Kradfahrer stürzte und wurde dabei von dem Lastwagen überfahren. Er trug erhebliche Verletzungen davon. Die Schuldfrage ist noch nicht voll geklärt. — Auf der Hauptstraße von Hesselbronn, Kreis Calw, verunglückte nachts ein Mann aus Oberweiler mit seinem Kraftrad. Er wurde mit schweren Verletzungen in das Krankenhaus Nagold eingeliefert. Der genaue Unfallhergang ist noch nicht bekannt. — An der Straßenkreuzung nach Berneck fuhr ein Mann aus Ebhausen mit seinem Kraftrad auf das Brückengeländer auf. Er wurde dabei verletzt und mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Unfall dürfte infolge zu hoher Geschwindigkeit und Unsicherheit des vermutlich unter Alkoholeinfluß stehenden Kradfahrers verursacht worden sein. — Beim Wenden seines Kraftrades stieß ein Mann aus Weilderstadt auf der Bundesstraße 296 in der Nähe von Althengstett mit einem in Richtung Calw fahrenden Pkw. zusammen. Der Kradfahrer wurde mit Verletzungen ins Kreiskrankenhaus Calw eingeliefert. Beide Fahrzeuge wurden beschädigt. Die Schuldfrage ist noch nicht einwandfrei geklärt.
Das Herausschreiben ungedeckter Schecks unter Umständen
wegen Betrugs strafbar
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einer Entscheidung vom’ 5. Dez. 1950 (KB 51/52/50) den Aussteller eines ungedeckten Schecks rechtskräftig wegen Betruges verurteilt. In dem betreffenden Falle hatte der Käufer eines bestimmten Warenpostens bei Lieferung mit einem Barscheck bezahlt, obwohl Barzahlung vereinbart war. Der Scheck wurde nicht eingelöst, weil weder Guthaben vorhanden, noch ein entsprechender Kredit bewilligt war, was der Empfänger der Ware bei Hingabe des Schecks genau wußte. Auf die Anzeige des Lieferanten, der trotz erhobener Zahlungsklage nicht zu seinem Gelde kam, wurde der Käufer dann in der vorerwähnten Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg wegen Betruges verurteilt.
Das Oberlandesgericht hat in seiner Entscheidung unter anderem ausgeführt, daß schon die Hingabe eines durch Guthaben oder Kredit ! nicht gedeckten Schecks grundsätzlich betrügerisch ist, und daß der Scheckgeber eine solche j Beurteilung nur anwenden kann, wenn er bei der Hingabe des Schecks den Empfänger darüber unterrichtet, daß zur Zeit zwar keine Deckung vorhanden, daß aber mit dem Eingang von Zahlungen mit Sicherheit zu rechnen ist. Eine solche Unterrichtung des Empfängers des Schecks ist dabei insbesondere dann erforderlich, wenn Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung vereinbart ist und der Scheck damit an Stelle baren Geldes gegeben wird.