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Amtsblatt für den Kreis Calw
21. April 1951
wenn fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrich- tungen vorhanden sind (§ 9 Abs. 1).
Lehrlinge mit mindestens dreijähriger Lehrzeit, welche die Facharbeiter-, die Gesellenoder Gehilfenprüfung vorzeitig mit Erfolg abgelegt haben, sind mit dem Schluß des Schulhalbjahres vom Besuch der Berufsschule befreit, bei erfolgreicher Ablegung der Prüfung innerhalb des ersten Monats des nächsten Schulhalbjahres mit der Vorlage des Nachweises.
2. Der Betreffende ist beim Eintritt in die Berufsschule 16 oder 17 Jahre alt
a) Besucht er keine fachlich ausgerichteten Berufsschuleinrichtungen, so endet die Berufsschulpflicht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres (§ 9 Abs. 3 b);
b) ist der Betreffende Lehrling und besucht er fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen, so ist er bis zum Ende der Lehrzeit beruf sschulp'flichtig (§ 9 Abs. 1 und 3 b);
c) Ist der Betreffende Anlernling und beginnt das Anlernverhältnis erst kurz vor der Vollendung des 18. Lebensjahres, so dauert die Berufsschulpflicht auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Anlernzeit.
3. Der Betreffende hat beim Eintritt ins Berufsleben das 18. Lebensjahr vollendet Er ist nicht mehr berufsschulpflichtig, gleichgültig, ob er Lehrling ist oder nicht.
Anmerkung: Mädchen, die keinen besonderen Beruf ergreifen, sind nach einjährigem Besuch einer Hauswirtschaftsschule (Vollschule) nicht mehr berufsschulpflichtig (§ 9 Abs. 3 a).
Erläuterung: Fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrichtungen sind sämtliche Klassen der kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Berufsschulen; bei den
gewerblichen Berufsschulen sind es die Fach- und Fachgruppenklassen, jedoch nicht die gemischten Klassen. Im Metallgewerbe sind Fach- gruppen-Klassen z. B. solche, in denen Mechaniker, Werkzeugmacher, Flaschner, Bauschlosser und Schmiede zusammengefaßt sind.
II. Bei Berufswechsel
1. Der Betreffende Ist beim Berufsschulwechsel noch nicht 17 Jahre alt
Die Pflicht zu dreijährigem bzw. zweijährigem Besuch der Berufsschule lebt neu auf, jedoch kann früherer Besuch der Berufsschule angerechnet werden (§ 9 Abs. 2).
a) Ist der Betreffende Lehrling und besucht er fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrich- tungen, so ist er auch über das 18. Lebensjahr hinaus bis zum Ende der Lehrzeit berufsschulpflichtig (§ 9 Abs. 1).
b) Ist der Betreffende kein Lehrling oder besucht er als Lehrling keine fachlich ausgerichteten Berufsschuleinrichtungen, so endet die Berufsschulpflicht nach drei- bzw. zweijährigem Schulbesuch, spätestens jedoch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.
c) Wenn ein angelernter Arbeiter seinen Beruf vor der Vollendung des 17. Lebensjahres wechselt und ein Lehrverhältnis eingeht, ist er für die Dauer des Lehrverhältnisses berufsschulpflichtig.
2. Der Betreffende ist beim Berufswechsel über 17 Jahre alt
Er ist ohne Rücksicht darauf, ob er Lehrling ist oder nicht, nicht mehr berufsschulpflichtig.
Anmerkung: Die Berufsschulpflicht endet in jedem Fall mit der Heirat des Berufsschulpflichtigen.
Nichtamtlicher Teil
Der Kleinwagen £ür den Kenner
Die GUTBROD MOTORENBAU GMBH, in Plochingen und Calw wird auf der Internationalen Automobilausstellung 1951 in Frankfurt am Main eine große Zahl von Fahrzeugen ausstellen, die sich alle auf dem bewährten Grundtyp Gutbrod SUPERIOR und Gutbrod ATLAS 800 aufbauen. — Der Gutbrod SUPERIOR hat sich als temperamentvoller Zweisitzer in kurzer Zeit seit seinem Erscheinen einen hervorragenden Namen gemacht.
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Gutbrod-„8 uperlor"
Von diesem schnittigen Wagen, der auch auf den ersten Internationalen Ausstellungen dieses Jahres in Brüssel und Genf die Bewunderung der ausländischen Fachwelt erregte, werden folgende Typen ausgestellt:
1 Cabrio - Limousine, Normalausführung, beige; 1 Cabrio-Limousine, Luxusausführung, mit serienmäßiger weinroter Lackierung; 1 Cabrio-Limousine, Luxusausführung, mit Kindersitz, taubengrau; 1 offener Zweisitzer-Sportwagen, der von der bekannten Karosseriefabrik Wendler gebaut und mit Lederpolsterung aus- §6stdtt6t ist.
Ein Schnittmodell des SUPERIOR-Motors wird den überzeugend einfachen und klaren
Aufbau zeigen und auch dem technisch unverbildeten Betrachter die Unempfindlichkeit und Standfestigkeit dieser unerreicht einfachen Konstruktion demonstrieren.
Der Schnelltransporter Gutbrod ATLAS 800 stellt auf dem Gebiet des Kleinlastwagens den höchsten Gegenwert für den Verkaufspreis dar.
Er hat sich seit langer Zeit einen guten Ruf als wirtschaftlicher und stets einsatzbereiter, zuverlässiger Schnelltransporter erworben. Der luftgekühlte 600-ccm-Zweizylinder-Zweitakt- motor ist unabhängig von der Jahreszeit und äußerst unempfindlich in seinem Pflegebedarf. Die Anordnung des Heckmotors in der kompakten Zusammenfassung mit Getriebe und Differential erspart lange Antriebsorgane und sorgt in leerem und beladenem Zustand für eine sehr gute Lastverteilung. Das weit über die Vorderachse hinausgebaute Führerhaus ergibt beste Sichtverhältnisse und läßt den bestgefederten Raum für empfindliche Güter zwischen den Achsen.
Eine große Auswahl verschiedenster Aufbauten zeigt die vielseitigen Einsatzmöglichkeiten dieses modernen Schnell-Lasters:
Pritschen wagen in Normalausführung, blau; Großraumpritsche mit Plane und Spriegel, staubgrau; Pritschen wagen mit Metzgermulde; Tieflader - Kastenwagen, zweifarbig grau; Kombiwagen, zweifarbig grün; Omnibus Luxusmodell, flsch-silberblau; Fahrgestell, Schnittmotor.
Welche Einzelheit man auch betrachtet, man wird immer zu der Feststellung gelangen: hier wurde ein Kleinwagen von erfahrenen Praktikern zu höchster Reife entwickelt.
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Fahrpreisermäßigung zum Besuch der Internationalen Automobil-Ausstellung Frankfurt am Main vom 19. bis 29. April 1951.
Vom Bahnhof Calw wird uns gemeldet: 1. Die Besucher der Ausstellung erhalten Sonntagsrückfahrkarten mit folgender Geltungsdauer:
zur Hinfahrt vom 13. April, 0 Uhr, bis!
zum 29. April, 24 Uhr; zur Rückfahrt vom 19. April, 0 Uhr, bis zum 2. Mai, 24 Uhr.
Die Fahrpreisermäßigung mit dieser Geltungsdauer wird nur gegen Vorlage der Vorverkaufstageskarte oder des Vorverkaufsausweises gewährt.' 2., Zu den Volkstagen — d.s.Samstag/Sonntag, den 21722. April, und Samstag/Sonntag, den 28729. April — können Sonntagsrück- i fahrkarten im Umkreis von 200 km um Frankfurt/Main an jedermann ohne Vorlage eines Eintrittsausweises ausgegeben werden. Die Fahrkarten hierfür gelten jeweils zur Hinfahrt von Samstag, 0 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr; zur Rückfahrt von Samstag, 0 Uhr, bis Montag, 24 Uhr.
Blick ins Land
Auf dem Württembergischen Landeskirchen- ' tag am 27. April in Stuttgart sollen u. a. der Haushaltplan und ein neues Konfirmandenbuch beraten werden.
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Der Höhenluftkurort Freudenstadt erzielte 1950 210 000 DM an Devisen aus seinem Kurbetrieb.
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Die erste größere landwirtschaftliche Schau in Südwürttemberg seit Ende des Krieges findet vom 21. bis 30. September 1951 als „Oberschwäbische Landwirtschafts- und Gewerbeschau“ in Ravensburg statt.
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Dem in Baden-Baden neugegründeten Badischen Städtebund gehören neun badische Städte an. Vorsitzender des Bad. Städtebundes ist Oberbürgermeister Dr. Waeldlin-Lahr.
Die in Freiburg gegründete Arbeitsgemeinschaft „Alemannische Filmchronik“ hat sich zum Ziel gesetzt, in Südwestdeutschland Filme für die Volksbildung herzustellen.
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In Anwesenheit von etwa 2000 Delegierten aus Württemberg und Südwürttemberg-Hohen- zollem wurde in Fellbach der Landesverband der freiwilligen Feuerwehren von Württemberg und Hohenzollern gegründet.
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Das an der Autobahnausfahrt Leonberg und Eltingen im Bau befindliche „Sporthotel Autobahn“ ist im Rohbau fertig und soll Ende August zum Solituderennen eröffnet werden.
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Am zweiten Bundestag des Sängerbundes Württemberg-Hohenzollern nahmen mehr als 600 Delegierte aus Nord- und Südwürttemberg teil. 1141 Gesangvereine mit 51 200 Sängern und Sängerinnen von insgesamt 1450 württembergischen Gesangvereinen sind in diesem Sängerbund zusammengeschlossen.
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Der neue Sendesaal des Süddeutschen Rundfunks in der Villa Berg, Stuttgart, wurde in Anwesenheit zahlreicher Vertreter des politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens eröffnet. Aus Anlaß der Einweihung wurde der Chefkapellmeister des Süddeutschen Rundfunks, Hans Müller-Kray, zum Generalmusikdirektor ernannt.
Der 3. Tuberkulose-Fortbildungskurs für ' Aerzte findet vom 7. bis 11. Mai in Schömberg (württ. Schwarzwald) statt. Die Kursleitung hat Herr Dr. med. habil. Rickmann, Leitender Arzt des „Waldsanatoriums“ Schömberg. Die Vor- tragsfolge sieht u. a. Vorträge über Röntgen- ' diagnostik, Chemotherapie, operative Behandlung der Lungentuberkulose, über die Tuberkulose des Kindes und über die soziale Fürsorge bei Tuberkulose vor. Die Kursgebühr beträgt DM 20.—, für Aerzte ohne entsprechendes Einkommen und Jungärzte DM 10.—. Freikarten werden auf begründete Anforderung gegeben. Anfragen und Anmeldungen sind an die Kurverwaltung Schömberg, Kreis Calw, zu j richten.
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