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Amtsblatt für den Kreis Calw

21. April 1951

wenn fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrich- tungen vorhanden sind (§ 9 Abs. 1).

Lehrlinge mit mindestens dreijähriger Lehr­zeit, welche die Facharbeiter-, die Gesellen­oder Gehilfenprüfung vorzeitig mit Erfolg ab­gelegt haben, sind mit dem Schluß des Schul­halbjahres vom Besuch der Berufsschule be­freit, bei erfolgreicher Ablegung der Prüfung innerhalb des ersten Monats des nächsten Schul­halbjahres mit der Vorlage des Nachweises.

2. Der Betreffende ist beim Eintritt in die Berufsschule 16 oder 17 Jahre alt

a) Besucht er keine fachlich ausgerichteten Be­rufsschuleinrichtungen, so endet die Berufs­schulpflicht mit der Vollendung des 18. Le­bensjahres (§ 9 Abs. 3 b);

b) ist der Betreffende Lehrling und besucht er fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrich­tungen, so ist er bis zum Ende der Lehrzeit beruf sschulp'flichtig (§ 9 Abs. 1 und 3 b);

c) Ist der Betreffende Anlernling und beginnt das Anlernverhältnis erst kurz vor der Voll­endung des 18. Lebensjahres, so dauert die Berufsschulpflicht auch über das 18. Lebens­jahr hinaus bis zum Ende der Anlernzeit.

3. Der Betreffende hat beim Eintritt ins Berufs­leben das 18. Lebensjahr vollendet Er ist nicht mehr berufsschulpflichtig, gleich­gültig, ob er Lehrling ist oder nicht.

Anmerkung: Mädchen, die keinen beson­deren Beruf ergreifen, sind nach einjährigem Besuch einer Hauswirtschaftsschule (Vollschule) nicht mehr berufsschulpflichtig (§ 9 Abs. 3 a).

Erläuterung: Fachlich ausgerichtete Berufs­schuleinrichtungen sind sämtliche Klassen der kaufmännischen, hauswirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Berufsschulen; bei den

gewerblichen Berufsschulen sind es die Fach- und Fachgruppenklassen, jedoch nicht die ge­mischten Klassen. Im Metallgewerbe sind Fach- gruppen-Klassen z. B. solche, in denen Mecha­niker, Werkzeugmacher, Flaschner, Bauschlos­ser und Schmiede zusammengefaßt sind.

II. Bei Berufswechsel

1. Der Betreffende Ist beim Berufsschulwechsel noch nicht 17 Jahre alt

Die Pflicht zu dreijährigem bzw. zweijähri­gem Besuch der Berufsschule lebt neu auf, jedoch kann früherer Besuch der Berufsschule angerechnet werden (§ 9 Abs. 2).

a) Ist der Betreffende Lehrling und besucht er fachlich ausgerichtete Berufsschuleinrich- tungen, so ist er auch über das 18. Lebens­jahr hinaus bis zum Ende der Lehrzeit berufsschulpflichtig (§ 9 Abs. 1).

b) Ist der Betreffende kein Lehrling oder be­sucht er als Lehrling keine fachlich ausge­richteten Berufsschuleinrichtungen, so endet die Berufsschulpflicht nach drei- bzw. zwei­jährigem Schulbesuch, spätestens jedoch mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

c) Wenn ein angelernter Arbeiter seinen Be­ruf vor der Vollendung des 17. Lebensjahres wechselt und ein Lehrverhältnis eingeht, ist er für die Dauer des Lehrverhältnisses be­rufsschulpflichtig.

2. Der Betreffende ist beim Berufswechsel über 17 Jahre alt

Er ist ohne Rücksicht darauf, ob er Lehrling ist oder nicht, nicht mehr berufsschulpflichtig.

Anmerkung: Die Berufsschulpflicht endet in jedem Fall mit der Heirat des Berufsschul­pflichtigen.

Nichtamtlicher Teil

Der Kleinwagen £ür den Kenner

Die GUTBROD MOTORENBAU GMBH, in Plochingen und Calw wird auf der Internatio­nalen Automobilausstellung 1951 in Frankfurt am Main eine große Zahl von Fahrzeugen aus­stellen, die sich alle auf dem bewährten Grundtyp Gutbrod SUPERIOR und Gutbrod ATLAS 800 aufbauen. Der Gutbrod SUPE­RIOR hat sich als temperamentvoller Zwei­sitzer in kurzer Zeit seit seinem Erscheinen einen hervorragenden Namen gemacht.

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Gutbrod-8 uperlor"

Von diesem schnittigen Wagen, der auch auf den ersten Internationalen Ausstellungen die­ses Jahres in Brüssel und Genf die Bewun­derung der ausländischen Fachwelt erregte, werden folgende Typen ausgestellt:

1 Cabrio - Limousine, Normalausführung, beige; 1 Cabrio-Limousine, Luxusausführung, mit serienmäßiger weinroter Lackierung; 1 Ca­brio-Limousine, Luxusausführung, mit Kinder­sitz, taubengrau; 1 offener Zweisitzer-Sport­wagen, der von der bekannten Karosseriefabrik Wendler gebaut und mit Lederpolsterung aus- §6stdtt6t ist.

Ein Schnittmodell des SUPERIOR-Motors wird den überzeugend einfachen und klaren

Aufbau zeigen und auch dem technisch unver­bildeten Betrachter die Unempfindlichkeit und Standfestigkeit dieser unerreicht einfachen Konstruktion demonstrieren.

Der Schnelltransporter Gutbrod ATLAS 800 stellt auf dem Gebiet des Kleinlastwagens den höchsten Gegenwert für den Verkaufspreis dar.

Er hat sich seit langer Zeit einen guten Ruf als wirtschaftlicher und stets einsatzbereiter, zuverlässiger Schnelltransporter erworben. Der luftgekühlte 600-ccm-Zweizylinder-Zweitakt- motor ist unabhängig von der Jahreszeit und äußerst unempfindlich in seinem Pflegebedarf. Die Anordnung des Heckmotors in der kom­pakten Zusammenfassung mit Getriebe und Differential erspart lange Antriebsorgane und sorgt in leerem und beladenem Zustand für eine sehr gute Lastverteilung. Das weit über die Vorderachse hinausgebaute Führerhaus er­gibt beste Sichtverhältnisse und läßt den best­gefederten Raum für empfindliche Güter zwi­schen den Achsen.

Eine große Auswahl verschiedenster Auf­bauten zeigt die vielseitigen Einsatzmöglich­keiten dieses modernen Schnell-Lasters:

Pritschen wagen in Normalausführung, blau; Großraumpritsche mit Plane und Spriegel, staubgrau; Pritschen wagen mit Metzgermulde; Tieflader - Kastenwagen, zweifarbig grau; Kombiwagen, zweifarbig grün; Omnibus Luxus­modell, flsch-silberblau; Fahrgestell, Schnitt­motor.

Welche Einzelheit man auch betrachtet, man wird immer zu der Feststellung gelangen: hier wurde ein Kleinwagen von erfahrenen Prak­tikern zu höchster Reife entwickelt.

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Fahrpreisermäßigung zum Besuch der Inter­nationalen Automobil-Ausstellung Frankfurt am Main vom 19. bis 29. April 1951.

Vom Bahnhof Calw wird uns gemeldet: 1. Die Besucher der Ausstellung erhalten Sonn­tagsrückfahrkarten mit folgender Geltungs­dauer:

zur Hinfahrt vom 13. April, 0 Uhr, bis!

zum 29. April, 24 Uhr; zur Rückfahrt vom 19. April, 0 Uhr, bis zum 2. Mai, 24 Uhr.

Die Fahrpreisermäßigung mit dieser Gel­tungsdauer wird nur gegen Vorlage der Vorverkaufstageskarte oder des Vorverkaufsausweises gewährt.' 2., Zu den Volkstagen d.s.Samstag/Sonn­tag, den 21722. April, und Samstag/Sonntag, den 28729. April können Sonntagsrück- i fahrkarten im Umkreis von 200 km um Frankfurt/Main an jedermann ohne Vorlage eines Eintrittsausweises ausgegeben werden. Die Fahrkarten hierfür gelten jeweils zur Hinfahrt von Samstag, 0 Uhr, bis Sonntag, 24 Uhr; zur Rückfahrt von Samstag, 0 Uhr, bis Montag, 24 Uhr.

Blick ins Land

Auf dem Württembergischen Landeskirchen- ' tag am 27. April in Stuttgart sollen u. a. der Haushaltplan und ein neues Konfirmandenbuch beraten werden.

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Der Höhenluftkurort Freudenstadt erzielte 1950 210 000 DM an Devisen aus seinem Kur­betrieb.

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Die erste größere landwirtschaftliche Schau in Südwürttemberg seit Ende des Krieges fin­det vom 21. bis 30. September 1951 alsOber­schwäbische Landwirtschafts- und Gewerbe­schau in Ravensburg statt.

Dem in Baden-Baden neugegründeten Badi­schen Städtebund gehören neun badische Städte an. Vorsitzender des Bad. Städtebundes ist Oberbürgermeister Dr. Waeldlin-Lahr.

Die in Freiburg gegründete Arbeitsgemein­schaftAlemannische Filmchronik hat sich zum Ziel gesetzt, in Südwestdeutschland Filme für die Volksbildung herzustellen.

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In Anwesenheit von etwa 2000 Delegierten aus Württemberg und Südwürttemberg-Hohen- zollem wurde in Fellbach der Landesverband der freiwilligen Feuerwehren von Württem­berg und Hohenzollern gegründet.

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Das an der Autobahnausfahrt Leonberg und Eltingen im Bau befindlicheSporthotel Auto­bahn ist im Rohbau fertig und soll Ende August zum Solituderennen eröffnet werden.

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Am zweiten Bundestag des Sängerbundes Württemberg-Hohenzollern nahmen mehr als 600 Delegierte aus Nord- und Südwürttemberg teil. 1141 Gesangvereine mit 51 200 Sängern und Sängerinnen von insgesamt 1450 württem­bergischen Gesangvereinen sind in diesem Sängerbund zusammengeschlossen.

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Der neue Sendesaal des Süddeutschen Rund­funks in der Villa Berg, Stuttgart, wurde in Anwesenheit zahlreicher Vertreter des poli­tischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens eröffnet. Aus Anlaß der Einweihung wurde der Chefkapellmeister des Süddeutschen Rund­funks, Hans Müller-Kray, zum Generalmusik­direktor ernannt.

Der 3. Tuberkulose-Fortbildungskurs für ' Aerzte findet vom 7. bis 11. Mai in Schömberg (württ. Schwarzwald) statt. Die Kursleitung hat Herr Dr. med. habil. Rickmann, Leitender Arzt desWaldsanatoriums Schömberg. Die Vor- tragsfolge sieht u. a. Vorträge über Röntgen- ' diagnostik, Chemotherapie, operative Behand­lung der Lungentuberkulose, über die Tuber­kulose des Kindes und über die soziale Für­sorge bei Tuberkulose vor. Die Kursgebühr beträgt DM 20., für Aerzte ohne entsprechen­des Einkommen und Jungärzte DM 10.. Frei­karten werden auf begründete Anforderung gegeben. Anfragen und Anmeldungen sind an die Kurverwaltung Schömberg, Kreis Calw, zu j richten.

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