imtSbloff für Jtn Äreff Calw
BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw
Samstag. 31. März 1951
Nr. 13
Tagung des Gemeindetages in Calw
Schaffung. Im Umsiedlungsprogramm 1951 muß das Land Württemberg-Hoheniziollern
. . , ...... 21 000 Flüchtlinge und Illegale 'herannehmen.
• Auf der Versammlung der Kmetoabbecliung wirklichen lassen. Eine wesentliche Verein- wozu noc h eine Hereinnahme von 7000 Per- Calw des Gemaindetages Württemberg- fachung der Bauflnanznerung bedeutet das sonen aus dem Programm 1950 kommt Das Hoiienzollem am 21. 3. 51 in Calw war wie- Zusammenlegen der 2. Hypothek rniit dem un- bedeutet für den Kreis einen Zuwachs von derurn ein umfangreiches Tagungsprogiramm verzinslichen Dariehen au einer 2. Hypothek UO o Hedmatvertriebenen und T,Indien , Die zu eiieu.gen. Zu Hegtlnn der Tagung hieß mit einem Zinsmitteisatz. Für 1952 ist an jm Flüchtllingsfoauprogiriamm vorgesehenen 160 der ICreisalbteülungBvomsitzjande Büigenmeister dlie Bereitstellung einer Festsumme als Bau- Wohnungen sollen mit einem Viertel an Alt- Klepser-BadLaebantzell die Teilnehmer will- hülfe gedacht anstelle der Ibisherigen variablen Flüchülinigtsfamiüen, d. h., an bereits im Kreis kommen -und freute sich, unter den Aniweisen— Berechnung. Vier für sein Bauvorhaben 'die ,amigipiqgi ; |g tf> Famülien und mit */* ihrer Anaahl den Dandrat Geißler und den Kreiadeiegterten Festbetragissumme nicht voll benötigt, muß an neu hinzrukommende Umsdedierfamdllien M. BerUn begrüßen zu können. Nach einem, urkundlich auf den Überschußbetrag verzieh- p. m h pn werden. Landnat Geißler wandte sich kurzen Überblick über die Hauptpunkte der ten. In der Förderung des Stockwerkedgen- gegien die Hereinnahme weiterer Flüchtlinge Tagesordnung übergab er M. Berbin das tums, einer z. B. in Österreich schon lange ^ ^ Begrüdung, daß man keine Heimat- JVort. In bomerkeoiswerten, vom Getists qiuj— Ulblicheoi Airtt iciets GtnunidlstiücicsfbGisiiitizes, sdeihit vertTdebenen mehr *in iden ICretüs lümsdeKisln richtiger Verständigungsbereitschaft getrage- man dm Hinblick auf unsere besonderen könne, solange für diese weder Wohnungen nen Äußerungen berührte M. Berbin u. a. Kred-sbeliamgie keinen gieedgneben Weg, zur Er- noc h Arbeitsplätze vorhanden seien. Eine Um- kommunalpolitische Fragen. Alles Organisa- laichterung der Wohnraumbaschiaffung. eiede>lung ohne Existenzgrundlage hieße nur,
tonische Weht vergeblich, wenn die Begiag- (Das Problem dier FlüchtHngsuimsiedluing ist das Flüchtlingselend verlängern und wieder »ung der Menschen untereinander .unterbleibt, gleichermaßen vordringlich als Problem der nur Provisorien schaffen, und eine Begegnung wund nur dann fruchtbar. Raum, wie als Problem der Arbeitsplatizbe- Fortsetzung Seite 2
wenn das Verstehen und das Verständnis des
anderen zur Begegnung mlibgebmacht wird. ,
Nicht um Gesamtcharakber, nur in einzelnen A lTl tli pn pi 1 X 6lX
Zügen unterscheiden sich unsere beiden
Völker. Den Nachbarn mit dessen Augen Berufsschulverband Neuenbürg Steueramtes, bei Besoldungsgruppe 4 c 2 der
sehen lernen, ist daher eine der wichtigsten Die Scdiulverfoandsversammlung hat am Stelle des Stadtinspektors .bei der Sbadtkasse Brücken zur gegenseitigen Verständigung. Zu 17. 1. 1951 auf Grund von § 5 Abs. 1 b der (Kassenverwalters) und bei Besoldungsgruppe einer solchen Verständigung bann diie Ge- Verfoandssatzung für das Rechnungsjahr 1950 7 a des Verwaltungssekretars geändert, meiinide, eines der Häuiptfundamente dm folgende Staabsgehilde, einen wesentlichen Beitrag leisten. erlassen:
Dandnat Geißler leitete seine Ausführungen § l
über das Wohnungsbauprogramm 1951 mit Der Haushaltsplan wird festgesetzt: einer Klarlegung der gegenw artigen Situation dm ordentlichen Haushalt ein. In 3 wesentlichen Punkten unterscheidet Sn Einnahme auf 38 570 DM
sich das diesjährige Programm von dem des in Ausgabe auf 38 570 DM
Jahres 1950: im außerordentlichen Haushalt
1. Der Betrag der zur Verfügung stehenden Geldmittel Ist um ein Fünftel geringer als im Vorjahr.
2. Die Baupreise sind staTk gestiegen, und die
Haushaitssatzung
0 DM 0 DM
in Einnahme auf in Ausgabe auf
§ 2
Die VerbanldEumlaae wird auf 55 DM pro Preis-Aufwärtsentwicklung hält noch an. Schüler festgesetzt. Der Umlageschlüssel rich- 3. Gelder für 1. Hypotheken sind kaum zu tet such nach den Bestimmungen des § 14 der beschaffen. Venbandssatzung.
Der Standpunkt dies Innenministeriums geht § 3
dahin, daß der Baulustige selbst für die Be- Der Höchstbetrag der Kasserikredite, die in Schaffung der 1. Hypothek sorgen müsse. Die diesem Rechnungsjahr in Anspruch genom- Landesversiicherunigsansta'it ist ziwar bereit, men werden dürfen, wird auf: 0 DM fest- unter bestimmten Bedingungen Gelder für gesetzt.
I. Hypotheken zu geben. Von den 1,5 Mill. § 4
Cailw, den 27. März 1951.
Bürgertneüsteiamt
Amtsgericht Nagold
Im Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Mota. Maschinenbau GmbH in Nagold, wird zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung 'berücksichtigten Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Venmögensstücke der Gemeinschiuldoerin, sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung 'der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin
auf Mittwoch, den 2 5. April 1951, vorm. 9 Uhr vor dem Amtsgericht Nagold. Zimmer 7, bestimmt.
Konkurs Fa. Mota Maschinenbau G.m.b.H. in Nagold. Konkursmasse 3973.67 DM, wovon
DM, die die LVA für ganz Württemberg- Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur noc h Kosten abgehen. Gläubiger mit Vorrecht Hohenzollem als Hypothekengelidier zur Ver- Bestreitung von Ausgaben des außerordent- 2464 04, ohne Vorrecht 169 400,77 DM.
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fügung stellen will, kommen 120 000 DM, die liehen Haushaltsplans bestimmt sind, wird in erster Linie für .dien sozialen Wohnungsbau auf 0 DM festgesetzt.
gedacht sind, auf den Kreis Calw. In Einzel- Diese Haushaitssatzung ist mit Erlaß des fällen können 1. Hypotheken über das Innen- Dandratsamts Calw vom 13. 3. 1951 geneh- immetenium beschafft weiden. — Die Förde- trugt worden. Der Haushaltsplan liegt eine rung des Wohnungsbaues ist zudem noch mit Woche lang vom 27. März bis 3. April 1951 Bossenmaiier G.m.b.H. in Altensteig, Kr. Calw, dem Überhang nicht fertigigestellter Bauten beim Verbandspfleger (Kreispflege Calw) auf. von amtswegen gelöscht, aus dem letzten Jahr belastet. Hier müssen Calw, den 16. März 1951.
Berufsschulveibanid Neuenbürg
Konkursverwalter Bezirksnotar Negiele.
Handelsregister Veränderung
HR B Nr. 10 — 10. 2. 1951 — Firma Alban
Gelder zur Finanzierung dies Weiterbaues zur Verfügung gestellt werden. — Die vom Innenministerium vorgeschlagene Schaffung von Schwerpunkten des sozialen Wohnungsbaues ist weitgehend vom Vorhandensein er-
Straßensperren in Württemberg-Hohenzollern
Das Innenministerium von Württamberg- Hohemzoilem gibt Mitteilung von folgenden Straßensperren:
Die Landstraße I. Ordnung Nr. 420 ist zwischen den Orten Haxthausen und Epfen-
Kreisstadt Calw Bekanntmachung Nr. 13
Die Besoldunigssatzunig der Stadt Calw «chlossenen Baugeländes und der Bereitste!- wurde durch Gemeinderatsbeschluß vom 25. 1. kmg von Arbeitsplätzen abhängig. Für un- 1951 mit Genehmigung des Innenministeriums dorf auf eine Länge von 4 km gesperrt. Die senn Kreis mit seiner besonderen Struktur vom 16. 2. 1951 und 13. 3. 1951 durch Strei- Umleitung mit einer Mehrlänge von 6 km dürfte sich dieser Vorschlag nur schwer ver- chung des Eintrags bei Besoldungs-Gruppe geht über Tnicht'ingen.
4 b 2 der Stelle des Verwalters dier Stadt- Die Landstraße I. Ordnung Nr. 421 ist Inhalt amtlicher Teil werke, bei Besoldungsgruppe 4 c 2 der Stelle zwischen der Abzweigung von der Land-
1. Berufsschulverband Neuenbürg des Stadtinspektors beim Steueramt und Be- straße 420 bis zum Ort Altobemdorf in einer
2 ' Kreisstadt Oalw Bekanntmachung Nr. 13 soldungsgiuppe 8 a der Stelle des Verwal- Länge von 1 km gesperrt. Umleitung über
3 ] Konkursverfahren tungsassistenten und Neuainfügung bei Be- Trichtingen mit einer Mehrlänge von 6 km.
4 ' Handelsreglsterveränderung soldungsgruppe 4 fo 1 der Stelle des Verwal- Beide Straßensperren gelten bis auf weiteres,
p’ Straßensperren ters der Stadtwerke, zugleich Vorstands des Tübingen, den 20. März 1951.