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Amtsblatt für den Kreis Calw
24. März 1951
Du
sterns 30 °/o der varsitelhienicllen Sätze für Mo- gen'dieser Anordnung widersprechen, werden /baliarnutzung. sie aufgehoben
6 . Die Höhe des Entgelts für dae Über- 2. Untermieten, die auf Grund der hds- lassung von Hnrichtungsgegenstäniden ist heuigen Vorschriften hinter den Sätzen -dieser dlam Untermieter neben der Leerraumrriiiete, Anordnung Zurückbleiben. dürfen nur mit im Palle von Absatz 3 gesondert unter An- Genehmigung der Praisbehörtie erhöht wer- gaibe ‘des Zeitwertes und der Berechnungs- den.
weise, anzugeben. „ . „
§ 10
§ 3 1. Der Hauptmteter bat dem Untermieter
1. Bei der Untervanmietung ganzer leerer zu Beginn der Mieteait die Zusammensetzung Wohnungen darf höchstens die zwischen Ver-^ der Untermiete gemäß den vorstehenden Be- mieter und Hauptmietier vereinbarte, preis-' Stimmungen schriftlich mdtzuteilen. rechtlich zulässige Miete gefordert werden. 2 . Für bestehende Mietverhäitniisse ‘hat die
2. Bei dar Mltuberlaissung von Eirarichtungs- schriftliche Mitteilung innerhalb eiimies Mo-
geganstamden finden die Bestimmungen des nach -Inkrafttreten dieser 1 Anordnung zu § 2 Anwendung. erfolgen
§ 4 , §
Pür Nebemlaistungen Sind folgende Zu- s
schlage auf die anited'lige Leenaummfete zu- 1. Diese Anordnung gilt nicht für gewerb- lässig; « gliche Zimmewenmieter.
a) Bedienung, Aufräumen und Reinigung so- 2. Der Rundarlaß Nr. 48/41 vom 22. April wie Bereiten des Morgengetränks 30 ®/o 1941 (aVDitt.,BI. I S. 251) tritt außer Kraft.
Baden gezogen und unmittelbar von dort eingieiführt worden sind.
Oailw. den 17. März 1951.
Landraitsaimt
Veterinärpolizeiliche Überwachung des Handels mit Ferkeln. Gesundheitszeugnisse
In Anbetracht der heftigen Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche wird mit sofortiger Wirkung gern. § 28 Abs. 2 der Wiirtt. Aus- führungsvonschrti'ften zum Viehseuchengesetz vom 11. Juli 1912 — Reg.Bl. S. 293 — die Gültigkeitsdauer der -Gesundheitszeugnisse für Ferkel und Läuferschweine von 5 Tagen auf 3 Tage herabgesetzt.
Oie Gesundheitszeugnisse islind grundsätzlich in die Konti rollbü eher unter genauester Bezeichnung der Tiere einzutnagen. Für Bahntran-spor te sind Duplikate ausZustallen mit dem Vermerk „nur gültig füir den .Bahntransport von X nach Y“.
der Leerriaummiete.
b) Bereitstellung der Bettwäsche (bed einmaligem Wechsesl) monatlich 3,— DM
c) Strom- und Gasverbrauch; anteilig entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch,
d) für die Mitbenützung der Küche;
bei Einzeimietem höchstens monatlich
1— DM
bei Familien höchstens monatlich
Landratsamt — Preisbehörde —
Calw, den 17. März 1951.
Landratsamt
Erleichterter Grenzübertritt im Reiseverkehr mit dem Saarland anläßlich der Konfirmation und Erstkommunion
Nach einem soeben eimgegangemen Erlaß des Innenministeriums Tübingen sind im 2,50 OM. Reiseverkehr mit dem Saarland anläßlich der § 5 , Konfirmation und Erstkommunion Erlaich-
1 . Die Erhebung sogenannter Unbequem- terungen gewährt worden. Hiernach können Mchkeiftszuschläge, von Zuschlägen fürbedürf- Eltern. Großeltern, Geschwister. Pate, Patin, tilge Zimmerverrnriieter und für die Vermiß- Onkel und Tante eines Konfirmanden oder tung für Teile eines Monats ist unzulässig. Enstkommunitemten die Grenze zwischen der
2. Untermietzuschläge dürfen weder der Bundesrepublik und dem Saarland mit einem
Vermieter vom Hauptmieter noch der Haupt- Lichtbüdausweis und einer Sondiertbescbeini- mieter vom Untermieter fordern, wenn sie ©ung überschreiten. Oie Sonderbescheini'gung nicht schon nachweisbar am 30. November ist bei Reisen aus dem Bundesgebiet in das 1936 erhoben wurden Saarland von den Eltern des Kindes um
' Saarland zu verfassen. Säle muß den Namen
§ 6 _ , des Kindes, den Tag der Konfirmation Otter
1. Der Hauptmieter darf dm Falle zulas- 4 ^, Erstkommunion, sowie Namen. Vornamen, eiger Umlegung durch 'den Vermieter das Verwandtschaftsgrad und Anschrift der Ver- Wassergeld, die Kosten für Zentralheizung !WanldtJerl , aus 4 ^ Bundesrepublik enthalten, und Warmwasserversorgung, Treppenhausbe- Dü;e Bescheinigung muß vom zuständigen ieuchtung, die Schomsteinfegiergebühren und iunld vom iZ ,uständügen Bürger-
öffentlich-rechtliche Benutzungsgebühren auf medster der .Gemeinde im Saarland bestäitigt die Untermieter nach dem Verhältnis der von Becker in Saarbrücken,
anteiligen Leerraummieten umlegen. -Die Um- x^^poHzetpräsidium, genehmigt werden, läge des Wassergieldes und -der Kasten der ^ (R)elisen ^3 dem saarl'anld in die Bundes- Warmwasserversorgung ;darf auch nach dem rieT>uIbllilk ist ^ Bescheinigung von dem Seel- Maßstab der zum Haushalt 'des Haupt- und ^ UTld dem iiir i den Wohnsitz )des Kindes der Untermieter 'gehörenden Personen er- Bürgermeister auiszuistelten. Die
folgen. Ein Wechsel des Maßstabes bei der Bescheinigung wird 'bei der Reise in das Umlegung des Wassergedides oder der Kosten aibgestempeit und bei der Rückkehr
der Warmwasserversorgung (Verhältnis 'der wm de , utschen Grenzposten einbehalten. Ote anteiligen Leerraummieten oder der Anzahl Aiufcntha i te d:auer -ist auf 2 Tage, vom Uber- 'der Personen) ist nur mit Genehmigung der schr0ilten ld)er Grenze an gerechnet, be-
Vieh- und Schweinemärkte
Wd'ldberg und Neut.ulach Die Vieh- und Schweinern artete am 26. 3. 1951 in 'Neubulach und 27. 3. 1951 in Wiiüd- berg dürfen unter folgenden Bedingungen abgehalten werden;
Bedingungen für die Abhaltung von Viiieb- märkten
1. Beim Auftrieb sind Ursprungszeugnisse vorzulegen, aus denen hervorgehit, daß die Hertounftbestände während der letzten 6 Monate nicht an Maul- unid Klauenseuche erkrankt waren und nicht im Sperr- und Be- obachtunigisgabiet liegen.
2. Für Rinder aus dem Maul- und Klauan- seuchegebiet von 15 km Umkreis ist der Amtstierärztliche Nachweis zu erbringen, daß idiie Tiere vor frühestens 14 Tagen und längstens vor 6 Monaten mit Miaul- und Klauenseuche-Vaccine (Typ AB) ischutzgeimpft aimd.
3. Personen aus dam Sperr- und Beob- aebtungsgebiet ist der Zutritt zu den 'Märkten verboten.
Calw, den 20. Marz 1951.
Landratsamt
Preisbehörde zulässig.
schränkt. Diese Regelung gilt bis 8 . April 1951
Sprech- und Kassenstunden der Kreisbaugenossenschaft Calw
Oie Kreisbaugenossenschaft Calw teilt uns mit, daß ab sofort Sprech- und Kasseustun- den nur von Montag bis Freitag vormittag äbgehatten Werden und daß eine Abfertigung außerhalb dieser Zeit nicht erfolgen könne.
Die Bürgermeisterämter und Pfarrämter
Calw, den 19. ‘März 1951.
2. Ist der Hauptmieter zur Ausführung von einschließlich Schöntoeitsreparaturen verpflichtet, so trägt
der Untermieter gegenüber dem Hauptmieter , , . .,__ ...
diese Verpflichtung für die untervermieteten werden hiermit vers ^dligt.
Räume.
§ 7
Bei Wohnungen, die mit 'Rücksicht auf die Person des Hauptmtetens zu einer geringeren als der üblichen Miete vermietet Sind, kann für die Berechnung der anteiligen Leerraum-
Neuordnung der Leibeserziehung für Jungen
Landratsamt
Maul- und Klauenseuche
lim Gehöft des Wilhelm Mezger inDitzin-
miete von dem für Wohnungen gleicher Art gen, Munchingenstraße 12. Kreis Leonberg, und Lage üblichen Mietzins ausgegangen iet die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen,
werden.
Landratsamt
§ 8
Einer Untervermlietung steht es gleich, wenn ein Hauseigentümer oder jemand, 'der einen Raum auf Grund eines Erbbaurechts,
Nießbrauchs oder eines ähnlichen Rechtsver-
p ea ldeS VOn .füT (bekanmtgegeben durch o.a.Erlaß) kann bis selbst um Hause benutzten Raumes vermietet. ' , -i^in
Einfuhr von Ferkeln aus Nordwürttemberg
Abweichend von § 2 Abs. 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche vom 20. Februar 51
§ 9
1. Soweit die Bestimmungen in den bis-
auf weiteres von einer Impfung von Ferkeln gegen Maul- und Klauenseuche abgesehen werden, wenn bei dar Einf uhr .durch ein amts-
her erlassenen örtlichen Anordnungen für tierärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, idaß möblierte und leere Zimmer den Bestimmun- die Tiere im Landesbeziirk Württemberg-
Das Kultministeriium Württemberg-Hohen- zoiiem hat neue Richtlinien und einen Stoffplan für 'die Leibeserziehung der Jungen her- ausgegeben, der für alle Schulen gilt.
Die Richtlinien -und der Stoffpian zeigen einen Weg zur gleichmäßigen Entfaltung und Ausbildung der körperlichen Kräfte. Turme» 'und Sport werden, ihrer Bedeutung für die Bildung des ganzen Menschen entsprechend, dn den Gesamtplan ider Erziehung eimgeard- niet. Sie bauen auf dem gesunden Bewe- gungstrieb ‘ und der Bawagungstfreude der Jungen auf und haben die gesunde Seele in einem gesunden Körper zum Ziel.
Die Einteilung des -Lehrstoffes erfolgt nicht nach Fachgebieten, sondern von der Br- zdehiungsaiufgabe her. Der Stoffplan gliedert sich demnach auf in '■Körperbildung, Bewe- gungsbildung und Leistungssteigerung. Wettkämpfe und Schulfeste sollen die Höhepunkte in der körperlichen Erziehungsarbeit dn der Schule sein.
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