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BEKANNTMACHUNGEN DES LANDRATSAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw Samstag, 24 . März 1951 Nr. 12
Aus der Arbeit des Kreisrats
Zur Fortsetzung seiner Arbeit berief Land- rat Geißler denKreisratauf Donnerstag,den 15. März in den Sitzungssaal dies Landnats- arnts ein.
Das für die Erledigung dier laufenden Angelegenheiten .dies Kraißvenbands so wichtige Verwaltungsorgan hatte, wiie fast dimimer, eine umfangreiche Tagesordnung zu bewältigen. Im Vordergrund standen wieder düe Bauvorhaben des Kreises, insbesondere der Erweiterungsbau dies Kieiskrankenhaiuses Calw und das Altenheim in Neuenbürg. In 'beiden Fällen wurden entscheidende Schritte zur raschen Inangriffnahme der Bauwesen unternommen. Für den Krankenhauserweiterungsbau in Calw legte der Vertreter des mit der Planung und Ausführung beauftragten Architekten nunmehr die zur I Einleitung des iBaugenehmigungsverffahrens
| fertiggeeteilten Pläne vor. Wer die einzelnen Entwiddungsstadien dieser in jeder Hinsicht einschneidenden umfangreichen und schwierigen Planung miterlebt hat, wird den verantwortlichen Kreisverfbandsorganen gewiß nicht die Bestätigung versagen können, daß . hier mit aller — in kaum einem Fall aller - ' dings auch mehr gebotenen — Gründlichkeit zu Werke gegangen wurde, um das unter Berücksichtigung aller maßgebenden Gesichtspunkte Bestmögliche zu erreichen. Der Kreisrat ermächtigte dien Vorsitzenden, diie Bin- gabepläne zu unterzeichnen und 'das Baugesuch einzunedchien. Ferner beschloß er, die örtliche Bauleitung dem ausführenden Archi- | takten. Herrn Herkommer, Stuttgart-Sillenbuch, zu übertragen.
Der mit der Planung und Durchführung des Altenheims in Neuenbürg beauftragte Architekt Dipl.-Ing. Emst Breitling, Tübingen, erläuterte 'die von ihm vorgelegten Planentwürfe eingehend. Der Kredsrat erklärte such mit diesen Entwürfen dm wesentlichen einverstanden und beschloß. Architekt Breitling mit der Ausarbeitung entsprechender Binigabepläjne und der Aufstellung eines genauen Kastenvoranschlags zu betrauen und auch ihm die örtliche Bauleitung au übertragen. Die zur Finanzierung dler ersten Abschnitte dieser beiden Bauvorhaben erforderlichen Beschlüsse faßte der Kreiisrat gleichzeitig dm Rahmen von ohnehin nötig 'gewordenen Berichtigungen und Ergänzungen des Haushaltsplans für 1950 auf Grund der ihm vom Kreistag am 30. 11. 1950 erteilten Ermächtigung bezw. wagen Eiiilbedürf- tfßkei't an Steile des Kreistags gern. Art. 29 Abs. 2 der Kreüsondnung vom 22. 12. 1948. So darf nun erwartet wenden, daß beide Unternehmen in aller Bälde in ein auch für die
Inhalt amtlicher Teil
1. Höchstpreise bei Unitervermietung von Wohnraum
2. Reiseverkehr mit dem Saarland
3. Maul- und Klauenseuche
4. Einfuhr von Ferkeln
5. Bestimmungen über den Handel mit Ferkeln
6. Vieh- und Schiwednemärkte
7 . Sprech- und Kassenstunden der Kreisbaugenossenschaft Calw
8 . Leibeserziehung für Jungen
9. Die Fledschbeschauerprüfung haben bestanden
10. Bekanntmachung der Amtsgerichte Calw, Nagold. Neuenbürg
11. Handeisregisterveräniderungjen
Öffentlichkeit sichtbares Stadium etotreten und es ist zu hoffen, daß auch das Innenministerium idiie hierzu noch nötigen aufsichts- behördlichen Genehmigungen erteilt.
Der Vorsitzende konnte weiter diie erfreuliche Mitteilung machen, daß der Bau des 5-Familienwohnhauses an der Heng- stettex Steige in Calw nun soweit fortgeschritten ist. daß in den nächsten Tagen das Richtfest stattfinden könne.
Die bekanntlich unter großer Not an Schulräumen leidienide Stadt Calw sucht um vorübergehende Überlassung von Räumen in der Landwirtschaftsschule Calw nach. Der Kredsrat beschloß, diesem Gesuch soweit als irgend möglich entgegenzukommen.
Der — leider allgemeinen — Entwicklung folgend, wurden auf entsprechende Anträge auch die für die Krankenschwestern
an den Kreiskrankenhäusern Nagold und Neuenbürg zu zahlenden Vergütungen erhöht.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Schaffung besonderer kommunaler Einrichtungen aiuf dem Lande wurden einer Anzahl von Gemeinden des Kreises Beiträge aus Kreisverbandsmitteln zur Erstellung von Waschküchen. Backküchen und Bädern in Aussicht gestellt.
Schließlich ist aus den vom Kreisrat behandelten staatlichen Angelegenheiten noch erwähnenswert, daß das Justizministerium in Tübingen dem Vorschlag des Amtsgerichts Nagold auf Errichtung eines Bezirksnotariats in Ebhausen für die Gemeinden Eibhausen, Walddorf. Mündersbach. Ebershardt, Gaugenwald. Wart, Wenden. Aichbalden, Aichelberg und Hornbarg nähertreten will. Der Kreisrat hält dieses neue Bezirksnotariat für durchaus zweckmäßig und würde seine Errichtung daher begrüßen.
Amtlicher Teil
Höchstpreise bei Untervermietung von Wohnraum
Durch die Verordnung des Bundeswirt- schaftsrndnüsteriums PR Nr. 83/50 vom 22. 12. 1950 (Bundesanzetiger Nr. 22 vom 1. 2. 1951) wurde die Anordnung PR 111/47 über Höchstpreise bei Untervermietung von Wohnraum vom 18. 11. 1947 d. d. F. der Anordnung PR Nr. 60/49 zur Änderung der Anordnung PR Nr. 111/47 vom 20. 7. 1949 mit Wirkung vom
1. Januar 1951 auch in Württemberg-Hoben- zoJiem 'in Kraft 'gesetzt mit der Maßgabe, daß rückwirkende Untermietpreisänderungen für die Zeit vor dem 1. 1. 1951 nicht eintreten. Es wird darauf hingewtasen, daß bei bestehenden Mietverhältaissen der Hauptmieter dem Untermieter 'die Zusammensetzung der Untermiete innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung ischrdftlch mitzuteilen hat.
Die Anordnung PR Nr. 111/47 lautet wie folgt:
§ 1
1. Bei der Vermietung von Teilen einer Wohnung (Untervermietung) ist für die Berechnung der Untermiete die anteilige Leerraummiete zugrunde zu legen. Sue errechnet sich aus der zulässigen Miete der Gesamtwohnung und der Nutzfläche von Gesamt- wohniung und Wohnungsteilen.
2. Bei der Ermittlung der Fläche der Ge- sairntwahnung bleiben, diie gemeinschaftlich benutzten Räume, wie Flure. Bad. Diele, Toilette usw. außer Betracht. Die Nutzfläche der Küche ist einzubeziehen. Bewohnbare Mamisandenräume und einzelne Wdhnräume im Kellergeschoß als Zubehör zu Wohnungen sind je nach ihrem Ausbau Ijn folgendem Umfange zu berücksichtigien:
a) voll ausgebaute und heizbare Räume: 75 “/•
b) alle anderen Räume: 50 V«
der Wohnfläche in qm.
Die anteilige Raummdete errechnet sich daher wie folgt: Hauptmiete mal Flächen- größe des Wohnungstedls in qm geteilt durch Flächengröße aller Wohn- und SchJiafräume einschließlich Küche in qm.
3. Keller- und Speücherbenützung ist in der amiteüMgen Leerraummiete mit 5 */o enthalten.
§ 2
1. Im Falle der MStüberiaBsung von Mobiliar sind höchstens folgende Pauschaisätze
zulässig:
a) bei guter Ausstattung 50 % der anteiligen Leerbaummdete
b) bei mittlerer Ausstattung 40 %> der anteiligen Leerraummiete.
c) bei einfacher Ausstattung 30 °/o der anteiligen Leerraummiete. '
2. Eine gute Ausstattung umfaßt mindestens folgende Binrichtung^sgiegeostände pro Raum:
1 Bett. 1 Ruhebett oder Sofa, 1 Tisch, 3 Stühle, 1 Schreibtisch oder Arbeitstisch mit Stuhl, 1 Schrank. 1 Kommode oder 1 Bücherschrank. 1 Waschtisch mit Zubehör. 1 Tischlampe neben der üblichen Deckenbeleuchtung.
Eine mittlere Ausstattung umfaßt mindestens folgende Ednidchtungsgegenstände pro Raum:
1 Bett. 1 Ruhebett oder 1 Sessel. 1 Tisch,
2 Stühle. 1 Schreibtisch mit Stuhl oder Bücherschrank oder Kommode. 1 Waschtisch mit Zubehör, übliche Beleuchtung.
• Eine einfache Ausstattung umfaßt mindestens folgende Ednrdchitungsgegenstände pro Raum:
1 Bett, 1 Schrank. 1 Tisch. 2 Stühle. 1 Waschtisch mit Zubehör, übliche Beleuchtung.
3. Werden nicht vollständige Ausstattungen nach Abs. 2. sondern nur einzelne Ednrich- tungsgegenstände überlassen, so dürfen für diese höchstens 10 %> des Zeitwertes berechnet werden. Der Zeitwert errechnet sich auf der Grundlage des zulässigen Anschaffungspreises unter Berücksichtigung der Abnützung. Die Sätze in Abs. 1 dürfen in keinem Falle überschritten werden.
4. Kunstgegenstände, wie Gemälde, wertvolles Porzellan, sonstige Wertgegenstände und alle Einrichtungsgegenstände, die für die normale Nutzung eines Raumes zu Wohnzwecken ohne Bedeutung sind, bleiben außer Betracht. Künstlerisch wertvolle Möbel sind im Falle des Absatzes 3 mit dem Zeitwert anzusetzen, den sie ohne Berücksichtigung ihres künstlerischen Wertes für jeden Mieter haben.
5. Wird ein Raum von mehr als 1 Person benützt, so erhöht sich das Entgelt um hoch-