üblichen Zahlungsbefehlsformulare in drei­facher Fertigung aus, sie sind im (Buchhandel erhältlich. Man erspart damit dem Gericht Arbeit, und es kann den schon ausgefüllten Zahlungsbefehl gleich am Tage des Eingangs erlassen Auf diesen Formularen sind auch die Kostensätze aufgedruckt, man kann die entsprechenden Kostenmarken auf den Post­ämtern erhalten. Normalerweise hat man sich an das für den Wohnsitz des Schuldners zuständige Amtsgericht zu wenden. Nur* wenn innerhalb der Geschäftsbeziehungen aus­drücklich ein besonderer Gerichts- oder Er­füllungsort meist am Wohnsitz des Gläu­bigers vereinbart wurde, kann der Antrag auch bei diesem Gericht gestellt werden. Das Gericht stellt den Zahlungsbefehl von sich aus zu und teilt dies dem Gläubiger mit. Dem Schuldner wird in dem Zahlungsbefehl auf- gegeben, die Schuld binnen einer Frist zu zahlen Die Frist wird auf eine Woche be­messen, wenn der Schuldner seinen Wohnsitz bzw. Firmensitz nicht im Gebiete des Ge­richts hat. das den Zahlungsbefehl erläßt; wohnt er im Gerichtssprengel, so beträgt die Frist drei Tage. Wenn man also das Gericht am Wohnsitz des Schuldners angeht, was im­mer möglich ist, auch wenn ein besonderer Gerichtsstand vereinbart wurde, so ist die Wartefrist für den Gläubiger kürzer.

Nun kommt erst der zweite Teil, an dem der Gläubiger hauptsächlich interessiert ist: die Erlangung des Vollstreckungstitels. Der Gläubiger muß dafür den Vollstreckungs­befehl bei dem angegangenen Gericht bean­tragen, nachdem ihm die Zustellung des Zah­lungsbefehls mitgeteilt wurde Unterläßt der Gläubiger diesen Antrag, so braucht er sich nicht* zu wundem, wenn in seiner Zahlungs­befehlsangelegenheit nichts mehr geschieht. Ohne Antrag kann das Gericht nichts tun. Man muß sich vor Augen halten: Der Schuld­ner könnte ja inzwischen bezahlt und der Gläubiger kein Interesse an der Vollstreckung mehr haben.

Es ist nun genau zu beachten: Der Voll­streckungsbefehl kann nicht vor Ablauf der Zahlungsfrist und nicht bei Einlegung eines Widerspruchs erlassen werden, andererseits besteht aber für den Schuldner keine be­stimmte Frist für die Einlegung des Wider­spruchs, dieser ist ihm solange möglich, wie der Vollstreckungsbefehl noch nicht erlassen ist Wurde im Zahlungsbefehl mehr als DM 1000 verlangt, so muß die Sache vor dem Landgericht verhandelt werden, wo man nur durch einen Rechtsanwalt vertreten sein kann. Man kann auf alle Fälle schon das Mahnverfahren von vornherein durch einen Rechtsanwalt betreiben lassen; die dadurch entstehenden Kosfen gehen, auf jeden Fall auch in Amtsgerichtssachen zu Lasten des Schuldners. Diese Kosten wachsen natürlich entsprechend, wenn es der Schuldner durch Widerspruch zur mündlichen Verhandlung kommen läßt. Ein unbegründeter Widerspruch kann also dem Schuldner sehr teuer zu stehen kommen Ist der Vollstreckungsbefehl er­lassen, so steht dem Schuldner nur noch bin­nen einer Woche der Einspruch gegen den Vollstreckungsbefehl. der einem Versäumnis- urteil gleichsteht, zu. Der Gläubiger wird je­doch durch einen solchen Einspruch nicht an der Zwangsvollstreckung gehindert. Lediglich, wenn er in dem nachfolgenden Prozeß ver­liert, muß er dem Schuldner den durch die Zwangsvollstreckung entstandenen Schaden ersetzen, weshalb der Gläubiger bei nicht ganz klar liegenden Ansprüchen erst das end­gültige Gerichtsurteil abwarten wird, ehe er vollstreckt

Die Bedeutung des Mahnverfahrens in der Praxis sei durch folgende Zahlen belegt: Im Jahre 1937 betrug die Zahl der Mahnsachen 4 515 821 gegenüber 1 654 952 gewöhnliche Pro­zesse vor den Amtsgerichten.

Mitteilungen für die Landwirtschaft

Anerjkannte Saatkartoffeln

Anerkannte Saatkartoffeln der bestbewähr­ten Sorten haben folgende Vennehrungs­stellen im Dienstbezirk des Landwirtschafts- amtes Calw abzugeben:

P. S. G. F 1 a v a: Neuweiler: Kübler II, Mar­tin. - Rötenbach: Stoll Johannes, Landw. Obmann. - Schmieh: Rentschler, Ulrich, Bürgermeister.

Böhms Mittelfrühe: Altburg-Speß- hardt: Kugele, Jakob.

Zwehls Agnes: Liebeslberg: Hansel­mann, Karl. - Sammenhaiidt-Lützenhardt: Lutz, Michael, Talbauer, v. Dürkheims Aquila: Altburg-Wel- tenschwann: Pifroaraner, Mich. B. S Landiw. Ortsobmann. - Mantinsmoos: Dürr. Johann Georg.

Raddatz Voran: Altburg-Weltenschw.: Pfrommer, Michael, Haus 59. - Langen­

brand: Großhans, Peter. - Rotenbach: Ku­gele, Daniel, Unmacht, Jakot).

Böhms Ackersegen: Agenbach: Wolf, Hans. - Altburg-Weltenschwann: Frommer. Michael, Haus 59. - Emberg: Rentschler, Jakob. - Liebeisberg: Rometsch, Friedrich. - Neubulach: Hermann. Friedrich, Bürger­meister. - Neuweiler: Kübler II. Martin, Schanz, Ernst, Bürgermeister. - Oberkoll- wangen: Lörcher, Hans, Bürgermeister. - Rötenibach: Kugele, Daniel.

Bestellungen werden von den Vermehrungs- Stellen bis spätestens 15. 2. 1951 noch ent­gegengenommen. Nach diesem Termin wird

wegen des gemeinsamen Absatzes anderweitig über das Pflanzgut verfügt werden.

Spandas, Kartoffelanbauer nützt diese gün­stigen Bezugsmöglichkeiten durch Sofort- Bestellungen. Nur hochwertiges Pflanzgut bringt Kartoffel-Höchsterträge, daher: Aner­kanntes ltPflanzgut auch iin idem kleinsten Betrieb.

Landwirtschaftsamt Calw Die staatl. Baumwartprüfung abgelegt

Am 19. und 20. Januar fand in Decken- pfronn und am 25. und 26. Januar in Rohrdorf eine staatliche Baumwartprü­fung durch das Landwirtschaftsministerium Tübingen statt. Folgende Baumwarte haben die Prüfung mit Erfolg bestanden und da­durch die Berechtigung zur Führung des PrädikatsGeprüfter Baumwart erworben:

Hans Pfrommer, Weltenschwann; Walter Keck, Calw; Walter Mohr, Calw; Ernst Sche- chinger, Calw; Paul Sattler, Deckenpfronn; Hans Dengler, Ebhausen; Wilhelm Handte, Ebhausen; Wilhelm Schüttle, Ebhausen; Kurt Widimaier, Ebhausen; Christian Gauß, Eff- ringen; Otto Dengler. Gültlingen; Philipp Seeger jr. Hol 2 bronn; Hansjörg Seeger, Hom­berg; Karl Faßnacht, Mindersbach; Hermann Müller, Nagold; Karl Oelschläger, Neuweiler; Ulrich Lörcher, Oberkollwangen; Friedrich Weippert, Sulz/Eck; Emil Kaiser, Uberberg; Walter Theurer, Uberberg; Walter Kirchherr, Wildberg; Hermann Seeger. Wildberg; Jakob Volz, Walddorf und Erich Krauß. Beihingen.

Gute Preise für weibliche Zuchttiere

Zuchtvieh-Versteigerung in Herrenberg

Zur Sonderkörung am 18. Januar wurden 85 größtenteils vorbesichtigte Fleckviehbullen aufgetrieben. Die Qualität der 72 gekörten Bullen war ausgeglichen gut; es bandelte sich um durchweg schwere, tiefe Bullen, wobei infolge der stark verbesserten Milch­leistung im Jahr 1950 mehr Tiere der Lei­stungsklasse I als der Leistungsklasse III an­gehörten. Den Spitzenbullen, einen selten ge­schlossenen und korrektenHafter-Sohn, sicherte sich der Zuchtverband Passau um den Spitzenpreis von DM 4380.. Zwei weitere Bullen der Zucht wer tklasse II mit hohen Mutterleistungen gingen ebenfalls nach Nie­derbayern. Aus dem eigenen Zuchtgebiet kaufte« die Farrenhaltungsvereine Decken­pfronn und Sulz Kreis Calw je einenProlet 381-Sohn mit Mutterleistungen von 183 und 168 kg Milchfett. Der Durchschnittspreis der Bullen der Zuchtwertklasse II kam auf DM 2446.. Der Versteigerungsverlauf bei den Bullen der Zuchtwertklasse III war un-

Vergebung von. Straßenbauarbeiten

Für die Verbreiterung der Landstraße 1. Drdnung Nr. 345, Teilstrecke Bad Liebenzell- (Cleinwildbad. werden unter anderem fol­gende Arbeiten ausgeschriet5en.

Erdarbeiten 1 255 cbm

Vorlage 450 cbm

Schotter 930 cbm

Tränkdecke 7 450 qm

Die Pläne und Bedingungen liegen vom 5. rebr. bis 9. Febr. 1951 beim Baubüro Calw, Stadt. 'Elektr. Werk) zur Einsichtnahme auf. jeistungsverzeichnlsse sind dort zum Preis ron 2. DM erhältlich. Die Angebote sind /erschlossen bis spätestens 13. Februar 1951 .1 Uhr (Eröffnungstermin) an das Baubüro ünzusenden. Es kommen nur Firmen in Vage, welche die Baustelle besichtigt und lerartige Arbeiten schon erfolgreich ausge- lührt haben.

Straßen- und Wasserbauamt Calw

erwartet schleppend. 16 Bullen wurden nicht verkauft, weil sie gar kein oder ein zu ge­ringes Angebot erhielten, 16 weitere wechsel­ten zwischen DM 900. und DM 1200. den Besitzer. Gefragt waren schwere Bullen das Durchschnittsgewicht betrug 515 kg mit hohen Ahnenleistungen.

Die Zuchtkalbinnen waren wiederum von selten guter Durchschnittsqualität. 3 ausge­sprochene Spitzenkalbinnen der Bewertungs- klasse I wurden zu einem Durchschnittspreis von DM 1980. verkauft, während die Kal- binnen der Klasse II DM 1556, und der Klasse III DM 1240. im Durchschnitt er­reichten. Wenn man den Schlachtwert der Fleckviehkalbinnen zugrunde legt, so ist der Preis für drittklassige Tiere durchaus nor­mal. Da die Nachfrage nach guten weiblichen Zuchttieren unvermindert anhält und guter Absatz auf Jahre hinaus gesichert erscheint, ist den Züchtern die verstärkte Aufzucht von Kalbinnen dringend zu empfehlen.

Die nächste Zuchtvieh-Versteigerung in Herrenberg findet am 15./16. März 1951 statt.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt

Auftrieb: Großvieh 853. Ochsen 86, Bullen 159, Rinder .223, Kühe 385, Kälber 1080, Schweine 1609, Schafe 112. Preise in D-Mark für je 50 kg Lebendgewicht: Großvieh: Och­sen, jung, a 7580. ib6875, Ochsen, alt, a 6570, b 5662, Bullen, jung, a 7683, b 7075 (Bullen, alt, b7075, Rinder a 7090, b 7078, Kühe, jung, a 6063, ib 5458, c 45 bis 52, d bis 40, Kälber a 116122. b 105115. c 90100, d bis 85. Schweine: a, bl 140143, b2 138142, c 137140, d,e 135137, gl 120 bis 128, g2 105115.

Leonberger Pferjdemarkt Der 180. Leonberger Pferdemarkt findet am 13. Februar statt. Gleichzeitig wird eine Hundebörse und eine Ausstellung land­wirtschaftlicher Maschinen und Geräte ver­anstaltet. Die Bundesbahn gewährt Fahr- preisermä ßigung.