den, das ist heute noch nicht entschieden. Eines steht fest, daß dieselben durch die Bodenschätzung gerecht festgelegt werden. Im übrigen werden in Fragen der Einheits­bewertung die Vertreter der Landwirtschaft entscheidend mitreden, zumal es gilt, auf lange Sicht hinaus gerechte und tragbare Steuern für die Landwirtschaft (festzusetzen.

Vogelschutz tut not!

Trotzdem Wissenschaft und Industrie in großer Zahl Schädlingsbekämpfungsmittel zur Verfügung gestellt haben und trotzdem diese landauf landab angewendet werden, treten Schädlinge der verschiedensten Art immer wieder verheerend auf. Leider werden die natürlichen Feinde der Schädlinge, unsere Vögel, nur zu wenig beachtet. Auch ihre Le­bensbedingungen haben sich nicht unerheb­lich in den letzten Jahren verändert. Große Flächen älterer Waldbestände wurden kahl­geschlagen. Alte Obstbäume fallen den For­derungen des fortschrittlichen Obstbaues zum Opfer Viele Hecken wurden und wer­den entfernt. So fehlen unseren Helfern beim Kampf gegen die Schädlinge die Nistgelegen­heiten. Es ist daher gerade in den Winter­monaten Zeit und Gelegenheit, hier etwas zu tun. So mancher hat die Möglichkeit, Nistkästen zu basteln oder, wenn er sein .Baumholz zerkleinert, aus einem hohlen Ast Kästen zu fertigen. Wie wäre es, wenn in den oberen Schulklassen gebastelt würde?

Die Nistkästen müssen dann so aufgehängt werden, daß sie von wildernden Katzen nicht erreicht werden können, was durch das An­bringen von etwas Maschendraht unter und über dem Nistkasten leicht möglich ist.

Während der schneereichen Wochen und Monate müssen aber für die Vögel auch Fut­terplätze errichtet werden. Dabei ist folgen­des zu beachten: 1. Die Futterplätze sind so anzulegen, daß Regen oder Schnee nicht ein- dringen kann. 2. Sie sind so aufzustellen, daß Katzen nicht an sie heran können, 3. Sie müssen regelmäßig und rechtzeitig mit Fut­ter versehen sein. Als Futter sind geeignet: Fleischabfälle, Schweinenäbel. Rindertalg, Samen von Hanf, Sonnenblumen, Mohn und Obstkerne. Brot darf nur in gut trockenem, möglichst geröstetem Zustand gegeben wer­den und nur dann, wenn es nicht naß wer­den kann. Nasses oder angefeuchtetes Brot führt unweigerlich zu Durchfall und damit zum sicheren Tod der Vögel. Es ist nicht notwendig. Wasser am Futterplatz aufzu- stellen Solches finden die Vögel immer in ausreichender Menge.

Jeder der jetzt glaubt, eine Hecke, die ihm als überflüssig erscheint oder hinderlich ist, entfernen zu müssen, sollte sich überlegen, daß er damit manche Nistgelegenheit ver­nichtet und zum weiteren Rüdegang unseres heimischen Vogelbestandes beiträgt. In vielen Fällen genügt es vielleicht, die Hecken zurück- zuschnedden, wodurch sie dichter werden und

Bekanntmachungen der Amtsgerichte Amtsgericht Neuenbürg (Württemberg) Handelsregister - Neueintragung A 455 5. 1. 1951: Ploch & Powroslo KG., Kleiderfabrik in Ambach Kreis Calw (Da­menoberbekleidung) Kommanditgesellschaft seit 1. Oktober 1950. Persönlich haftende Ge­sellschafter sind: Max Ploch. Fabrikant in Neuenbürg, und Günther Powroslo, Fabrikant in Arnbach. Mitbeteiligt ist ein Komman­ditist. Die Geschäftsräume befinden sich in Arnbach.

Handelsregister-Veränderung A 339 5. 1. 1951: Franz Barth in Calmbach (Sägewerk). Die Firma ist er­loschen. Von Amtswegen gemäß § 31 HGB gelöscht.

den Vögeln Schutz und Nistgelegenheit bieten.

Vergesse keiner, daß ein einziges Meisen­paar rd l*/t Zentner Schädlinge in einem Jahr vernichtet und daß es dabei viele Schädlinge gerade dort sich holt, wo die Schädlingsbekämpfungsmittel nicht hinkom­men. Wo in Obstanlagen und Gärten weder Futteretellen noch Nistgelegenheiten für die Vögel zu finden sind weiß man, daß deren Besitzer kein Herz für unsere fleißigen Hel­fer und kein Verständnis und keinen Dank für deren große und man kann ruhig sagen, unentbehrliche Hilfe hat. h.

Warum Verkehrszeichen?

Jeder anständige Lenker eines Kraftfahr­zeugs weiß die Bedeutung der Verkehrs­zeichen in den Städten und entlang der Über­landstrecken zu schätzen, geben sie ihm doch rechtzeitig Aufschluß über alle Gefahren­stellen, die er passiert. Die Verkehrsbehörde überwacht die Aufstellung und Instandhal­tung der Verkehrszeichen in peinlichster Weise und trägt damit ein gut Teil zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bei. Wenn die Straßenbenutzer nun ihrerseits ihr Han­deln nach den Verkehrszeichen einrichten, kann praktisch nichts geschehen, was den Verkehrsteilnehmer schädigen könnte.

Aber Hand aufs Herz, dem großen Heer der Fahrzeuglenker macht es eine Freude über

eine durch ein Verkehrszeichen angekündigte Straßenkreuzung hinwegzubrausen, um nach­her im Brustton der Überzeugung zu sich selbst zu sagen, es ist ja nichts passiert, wo­zu diese Schilder alle. Diese Feststellung kann in 99 von 100 Fällen richtig sein, aber gerade wenn dieselbe Gefahrenstelle zum lOOsten mal passiert wird, kommt ein anderes Fahrzeug von links oder rechts, dessen Füh­rer nach demselben Grundsatz handelt und schon ist der schönste Verkehrsunfall gebaut, der im Krankenhaus und später vor den

Es liegt lm Interesse eines jeden Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und auf­merksam zu lesen.

Neubestellungen nehmen in jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.

Schranken des Gerichts seinen Abschluß fin­det. Und noch einmal Hand aufs Herz, lieber Kraftfahrer, stehst du dann dort auch noch mit derselben Überzeugung? Das Beispiel der Straßenkreuzung ist wahllos herausgegriffen aus der Zahl der täglichen Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs. Deshalb mögen alle Straßenbenutzer davon Kenntnis nehmen, daß alle Verkehrszeichen nur der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Sie erfüllen ihren Zweck aber nur dann, wenn sie beachtet werden.

Mitteilungen für die Landwirtschaft

7. Schlacht- und Mastviehausstellung in Stuttgart

In der Zeit vom 28. April 1951 bis 1. Mai 1951 wird im Städt. Vieh- und Schlachthof Stuttgart die 7. Schlacht- und Mastvieh­ausstellung abgehalten. Der Preisbewerb findet in folgenden Abteilungen und Klassen statt:

A) Lebendvieh

1. Abteilung: Farren (Bullen) Klasse a) ohne Schaufeln (nur 'Milchschnelde- zähne).

Klasse b) mit 2 Schaufeln bis zu 4 ausge­wachsenen Schaufeln.

Klasse c) über 4 ausgewachsene Schaufeln,

2. Abteilung: Ochsen

Klasse a) bis zu 6 ausgewachsenen Schaufeln, Klasse b) über 6 ausgewachsene Schaufeln.

3. Abteilung: Rinder

Klasse a) bis zu 4 ausgewachsenen Schaufeln, Klasse b) über 4 ausgewachsene Schaufeln,

4. Abteilung: Kühe

Klasse a) bis zu 4 Schaufeln (4/i Jahre), Klasse b) über 4V« Jahre.

5. Abteilung: Kälber bis zu 3 Monaten

6. Abteilung: Schweine

I. Unterabteilung: Schwab, häll. Schweine Klasse a) Fettschweine über 130 kg,

Klasse al) Fett- und Fleischschweine über 110 bis 130 kg,

Klasse a2) Fleischschweine 90 bis 110 kg, Klasse b) Muttersauen und Altschneider.

II. Unterabteilung:

Weißes veredeltes Landschwein Klasse a) Fettschweine über 150 kg,

Klasse al) Fett- und Fleischschweine über 120 bis 150 kg.

Klasse a2) Fleischschweine 100 bis 120 kg. Klasse b) Muttersauen und Altschneider.

7 Abteilung: Schafe Klasse a) Lämmer unter 6 Monaten Klasse b) Hämmel und weibliche Schafe mit höchstens 2 ausgewachs. Schaufeln, Klasse c) Hämmel und weibliche Schafe mit 4 Schaufeln bis höchstens 6 ausge­wachsenen Schaufeln.

B) Geschlachtetes Vieh (Schlachtwettbewerb) Der Schlachtwettbewerb findet in den­selben Abteilungen und Klassen wie bei Le­bendvieh statt. Die gleichen Tiere können

sowohl zum Lebendvieh- als auch zum Schlachtwettbewerb angemeldet werden. Tiere, die nur zum Schlachtwettbewerb ange­meldet werden, werden auch lebend beur­teilt, um einen Vergleich zwischen der Be­urteilung im lebenden und geschlachteten Zustand zu haben.

Anmeldescheine können von der Geschäfts­stelle, Landwirtschaftsamt Stuttgart, Büchsen­straße 19, bezogen werden.

Die Ausistellungsleitung

Marktberichte

Stuttgarter Schlachtviehmarkt

Auftrieb: Großvieh 722. Ochsen 101. Bullen 132, Rinder 199. Kühe 290, Kälber 671, Schweine 1285, Schafe 43. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen, jung: a 80 bis 87, b 7079; Ochsen, alt: a 6572; Bullen, jung: aa 9093, a 8090; Rinder: aa 95100, 8494, 7580; Kühe, jung: a 63 bis 68, b 5462, c 4252 d bis 40. Kälber, Son­derklasse über Notiz: a 128132. b 120'127, c 110'119, d bis 105. Schweine: a, bl 143 bis 145. b 2 c 138143, d. e 136140, g 1, 120130, g 2 110115.

Stuttgarter Produktenbörse

Die Erzeugerfestpreise im Januar betragen für Weizen 32,75 DM. für Roggen 28.75 DM, je 100 kg ab Erzeugerstation. Weder zu diesen amtlichen Festpreisen noch zu "Überpreisen kommen nennenswerte Mengen an den Markt, so daß die starke Nachfrage der Mühlen nicht befriedigt werden kann. Durch Einkäufe der Einfuhr- und Vorratsstelle haben die Gerstenpreise sprunghaft ange- zogen. Je nach Qualität und Verwendungs­zweck erfolgen im Großhandel Umsätze auf Basis von 35 bis 37 DM je 100 kg ab Verlade­station In Futterhafer in- und ausländischer Herkunft fehlt jegliches Angebot. Es notier­ten: Weizenmehl Type 550 53,30 DM. Type 312 50,15 DM. Type 1050 48,40 DM. Type 1600 42,90 DM. Roggenmehl Type 1150 41,90 DM je 100 kg Großhandelspr. frei 'Empfangs­station. Es notierten: Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh, drahtgepr. Ware 3,504 DM; Wiesenheu, gut, gesund, trocken, lose. 8.258.75 DM; Luzerneheu. gut, gesund, trocken, lose, 88,50 DM Die Preise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei Verladestation.