den, das ist heute noch nicht entschieden. Eines steht fest, daß dieselben durch die Bodenschätzung gerecht festgelegt werden. Im übrigen werden in Fragen der Einheitsbewertung die Vertreter der Landwirtschaft entscheidend mitreden, zumal es gilt, auf lange Sicht hinaus gerechte und tragbare Steuern für die Landwirtschaft (festzusetzen.
Vogelschutz tut not!
Trotzdem Wissenschaft und Industrie in großer Zahl Schädlingsbekämpfungsmittel zur Verfügung gestellt haben und trotzdem diese landauf landab angewendet werden, treten Schädlinge der verschiedensten Art immer wieder verheerend auf. Leider werden die natürlichen Feinde der Schädlinge, unsere Vögel, nur zu wenig beachtet. Auch ihre Lebensbedingungen haben sich nicht unerheblich in den letzten Jahren verändert. Große Flächen älterer Waldbestände wurden kahlgeschlagen. Alte Obstbäume fallen den Forderungen des fortschrittlichen Obstbaues zum Opfer Viele Hecken wurden und werden entfernt. So fehlen unseren Helfern beim Kampf gegen die Schädlinge die Nistgelegenheiten. Es ist daher gerade in den Wintermonaten Zeit und Gelegenheit, hier etwas zu tun. So mancher hat die Möglichkeit, Nistkästen zu basteln oder, wenn er sein .Baumholz zerkleinert, aus einem hohlen Ast Kästen zu fertigen. Wie wäre es, wenn in den oberen Schulklassen gebastelt würde?
Die Nistkästen müssen dann so aufgehängt werden, daß sie von wildernden Katzen nicht erreicht werden können, was durch das Anbringen von etwas Maschendraht unter und über dem Nistkasten leicht möglich ist.
Während der schneereichen Wochen und Monate müssen aber für die Vögel auch Futterplätze errichtet werden. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Die Futterplätze sind so anzulegen, daß Regen oder Schnee nicht ein- dringen kann. 2. Sie sind so aufzustellen, daß Katzen nicht an sie heran können, 3. Sie müssen regelmäßig und rechtzeitig mit Futter versehen sein. Als Futter sind geeignet: Fleischabfälle, Schweinenäbel. Rindertalg, Samen von Hanf, Sonnenblumen, Mohn und Obstkerne. Brot darf nur in gut trockenem, möglichst geröstetem Zustand gegeben werden und nur dann, wenn es nicht naß werden kann. Nasses oder angefeuchtetes Brot führt unweigerlich zu Durchfall und damit zum sicheren Tod der Vögel. Es ist nicht notwendig. Wasser am Futterplatz aufzu- stellen Solches finden die Vögel immer in ausreichender Menge.
Jeder der jetzt glaubt, eine Hecke, die ihm als überflüssig erscheint oder hinderlich ist, entfernen zu müssen, sollte sich überlegen, daß er damit manche Nistgelegenheit vernichtet und zum weiteren Rüdegang unseres heimischen Vogelbestandes beiträgt. In vielen Fällen genügt es vielleicht, die Hecken zurück- zuschnedden, wodurch sie dichter werden und
Bekanntmachungen der Amtsgerichte Amtsgericht Neuenbürg (Württemberg) Handelsregister - Neueintragung A 455 — 5. 1. 1951: Ploch & Powroslo KG., Kleiderfabrik in Ambach Kreis Calw (Damenoberbekleidung) Kommanditgesellschaft seit 1. Oktober 1950. Persönlich haftende Gesellschafter sind: Max Ploch. Fabrikant in Neuenbürg, und Günther Powroslo, Fabrikant in Arnbach. Mitbeteiligt ist ein Kommanditist. Die Geschäftsräume befinden sich in Arnbach.
Handelsregister-Veränderung A 339 — 5. 1. 1951: Franz Barth in Calmbach (Sägewerk). Die Firma ist erloschen. Von Amtswegen gemäß § 31 HGB gelöscht.
den Vögeln Schutz und Nistgelegenheit bieten.
Vergesse keiner, daß ein einziges Meisenpaar rd l*/t Zentner Schädlinge in einem Jahr vernichtet und daß es dabei viele Schädlinge gerade dort sich holt, wo die Schädlingsbekämpfungsmittel nicht hinkommen. Wo in Obstanlagen und Gärten weder Futteretellen noch Nistgelegenheiten für die Vögel zu finden sind weiß man, daß deren Besitzer kein Herz für unsere fleißigen Helfer und kein Verständnis und keinen Dank für deren große und man kann ruhig sagen, unentbehrliche Hilfe hat. h.
Warum Verkehrszeichen?
Jeder anständige Lenker eines Kraftfahrzeugs weiß die Bedeutung der Verkehrszeichen in den Städten und entlang der Überlandstrecken zu schätzen, geben sie ihm doch rechtzeitig Aufschluß über alle Gefahrenstellen, die er passiert. Die Verkehrsbehörde überwacht die Aufstellung und Instandhaltung der Verkehrszeichen in peinlichster Weise und trägt damit ein gut Teil zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer bei. Wenn die Straßenbenutzer nun ihrerseits ihr Handeln nach den Verkehrszeichen einrichten, kann praktisch nichts geschehen, was den Verkehrsteilnehmer schädigen könnte.
Aber Hand aufs Herz, dem großen Heer der Fahrzeuglenker macht es eine Freude über
eine durch ein Verkehrszeichen angekündigte Straßenkreuzung hinwegzubrausen, um nachher im Brustton der Überzeugung zu sich selbst zu sagen, es ist ja nichts passiert, wozu diese Schilder alle. Diese Feststellung kann in 99 von 100 Fällen richtig sein, aber gerade wenn dieselbe Gefahrenstelle zum lOOsten mal passiert wird, kommt ein anderes Fahrzeug von links oder rechts, dessen Führer nach demselben Grundsatz handelt und schon ist der schönste Verkehrsunfall gebaut, der im Krankenhaus und später vor den
Es liegt lm Interesse eines jeden Kreiszugehörigen, das Amtsblatt regelmäßig zu beziehen und aufmerksam zu lesen.
Neubestellungen nehmen in jeder Gemeinde die Austräger oder das Postamt an.
Schranken des Gerichts seinen Abschluß findet. Und noch einmal Hand aufs Herz, lieber Kraftfahrer, stehst du dann dort auch noch mit derselben Überzeugung? Das Beispiel der Straßenkreuzung ist wahllos herausgegriffen aus der Zahl der täglichen Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrs. Deshalb mögen alle Straßenbenutzer davon Kenntnis nehmen, daß alle Verkehrszeichen nur der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen. Sie erfüllen ihren Zweck aber nur dann, wenn sie beachtet werden.
Mitteilungen für die Landwirtschaft
7. Schlacht- und Mastviehausstellung in Stuttgart
In der Zeit vom 28. April 1951 bis 1. Mai 1951 wird im Städt. Vieh- und Schlachthof Stuttgart die 7. Schlacht- und Mastviehausstellung abgehalten. Der Preisbewerb findet in folgenden Abteilungen und Klassen statt:
A) Lebendvieh
1. Abteilung: Farren (Bullen) Klasse a) ohne Schaufeln (nur 'Milchschnelde- zähne).
Klasse b) mit 2 Schaufeln bis zu 4 ausgewachsenen Schaufeln.
Klasse c) über 4 ausgewachsene Schaufeln,
2. Abteilung: Ochsen
Klasse a) bis zu 6 ausgewachsenen Schaufeln, Klasse b) über 6 ausgewachsene Schaufeln.
3. Abteilung: Rinder
Klasse a) bis zu 4 ausgewachsenen Schaufeln, Klasse b) über 4 ausgewachsene Schaufeln,
4. Abteilung: Kühe
Klasse a) bis zu 4 Schaufeln (4‘/i Jahre), Klasse b) über 4V« Jahre.
5. Abteilung: Kälber bis zu 3 Monaten
6. Abteilung: Schweine
I. Unterabteilung: Schwab, häll. Schweine Klasse a) Fettschweine über 130 kg,
Klasse al) Fett- und Fleischschweine über 110 bis 130 kg,
Klasse a2) Fleischschweine 90 bis 110 kg, Klasse b) Muttersauen und Altschneider.
II. Unterabteilung:
Weißes veredeltes Landschwein Klasse a) Fettschweine über 150 kg,
Klasse al) Fett- und Fleischschweine über 120 bis 150 kg.
Klasse a2) Fleischschweine 100 bis 120 kg. Klasse b) Muttersauen und Altschneider.
7 Abteilung: Schafe Klasse a) Lämmer unter 6 Monaten Klasse b) Hämmel und weibliche Schafe mit höchstens 2 ausgewachs. Schaufeln, Klasse c) Hämmel und weibliche Schafe mit 4 Schaufeln bis höchstens 6 ausgewachsenen Schaufeln.
B) Geschlachtetes Vieh (Schlachtwettbewerb) Der Schlachtwettbewerb findet in denselben Abteilungen und Klassen wie bei Lebendvieh statt. Die gleichen Tiere können
sowohl zum Lebendvieh- als auch zum Schlachtwettbewerb angemeldet werden. Tiere, die nur zum Schlachtwettbewerb angemeldet werden, werden auch lebend beurteilt, um einen Vergleich zwischen der Beurteilung im lebenden und geschlachteten Zustand zu haben.
Anmeldescheine können von der Geschäftsstelle, Landwirtschaftsamt Stuttgart, Büchsenstraße 19, bezogen werden.
Die Ausistellungsleitung
Marktberichte
Stuttgarter Schlachtviehmarkt
Auftrieb: Großvieh 722. Ochsen 101. Bullen 132, Rinder 199. Kühe 290, Kälber 671, Schweine 1285, Schafe 43. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen, jung: a 80 bis 87, b 70—79; Ochsen, alt: a 65—72; Bullen, jung: aa 90—93, a 80—90; Rinder: aa 95—100, 84—94, 75—80; Kühe, jung: a 63 bis 68, b 54—62, c 42—52 d bis 40. Kälber, Sonderklasse über Notiz: a 128—132. b 120—'127, c 110—'119, d bis 105. Schweine: a, bl 143 bis 145. b 2 c 138—143, d. e 136—140, g 1, 120—130, g 2 110—115.
Stuttgarter Produktenbörse
Die Erzeugerfestpreise im Januar betragen für Weizen 32,75 DM. für Roggen 28.75 DM, je 100 kg ab Erzeugerstation. Weder zu diesen amtlichen Festpreisen noch zu "Überpreisen kommen nennenswerte Mengen an den ■Markt, so daß die starke Nachfrage der Mühlen nicht befriedigt werden kann. Durch Einkäufe der Einfuhr- und Vorratsstelle haben die Gerstenpreise sprunghaft ange- zogen. Je nach Qualität und Verwendungszweck erfolgen im Großhandel Umsätze auf Basis von 35 bis 37 DM je 100 kg ab Verladestation In Futterhafer in- und ausländischer Herkunft fehlt jegliches Angebot. Es notierten: Weizenmehl Type 550 53,30 DM. Type 312 50,15 DM. Type 1050 48,40 DM. Type 1600 42,90 DM. Roggenmehl Type 1150 41,90 DM je 100 kg Großhandelspr. frei 'Empfangsstation. Es notierten: Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh, drahtgepr. Ware 3,50—4 DM; Wiesenheu, gut, gesund, trocken, lose. 8.25—8.75 DM; Luzerneheu. gut, gesund, trocken, lose, 8—8,50 DM Die Preise sind Großhandelspreise je 100 kg und verstehen sich waggonfrei Verladestation.