recht verteilt werden. Dabei gilt das während der Ehe angeschaffte Gut als gemeinsames Gut, wenn das Eigentum des Einzelnen nicht mehr festzustellen ist. Zum Hausrat gehört insbesondere auch die Wohnungseinrichtung. Wenn der Richter den Hausrat verteilt, so gehen die einzelnen Gegenstände in der Regel in das Eigentum desjenigen über, der sie zugeteilt bekommt; möglicherweise hat er eine Ausgleichszahlung zu leisten. Notwendige Gegenstände, die im Alleineigentum eines Ehegatten stehen, kann der Richter dem anderen Ehegatten zuweisen, wenn dieser auf diese Gegenstände angewiesen ist und es dem bisherigen Eigentümer zugemutet werden kann. Es wird sich hier meist um lebensnotwendige Gegenstände der Wohnungseinrichtung handeln, insbesondere kommt das Bett in Frage. Die Zuweisung kann zur Miete, aber auch zu Eigentum gegen angemessenes Entgelt erfolgen. Hier kann selbst der schuldige Ehegatte den anderen nach der Scheidung noch erheblich ärgern. Diese Regelung birgt große Gefahren, besonders für die Frau in sich, da diese hierdurch gezwungen werden kann, etwas von ihrer Ausstattung zurückzulassen; sie hat dann meist kein komplettes Schlafzimmer mehr.
VI. Das Verhältnis der Ehegatten zu den Kindern nach der Scheidung Die Unterhaltspflicht wird durch die Scheidung kaum berührt. Sie wird nach der Scheidung durch den Vater meist in einer Geldzahlung erfüllt werden.
Wichtiger ist das Personensorgerecht. Wem werden die Kinder zugesprochen? Das ist oft eine sehr brennende Frage für die Beteiligten. Darüber entscheidet ebenfalls nicht der Scheidungsrichter, sondern der Vormundschaftsrichter am bisherigen
Bekanntgaben
Stadtgemeinde Neuenbürg Das Innenministerium — Abt. V — in Tübingen hat mit Erlaß vom 22. 9. 1950 die Ortsbausatzung über Anliegerbeiträge der Stadtgemeinde Neuenbürg genehmigt. Die Satzung wurde am 28. 9. 50 in Neuenbürg öffentlich bekanntgemacht und ist an diesem Tage in Kraft getreten.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Ebhausen
Am Samstag, 28. Oktober 1950, wird der Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt abgehalten. Zum Besuch wird freundlichst eingeladen. Für den Vieh- und Schweinemarkt gelten folgende Bestimmungen:
1. Klauentiere und Personen aus Maulund Klauenseuchesperrzonen sind zum Markt nicht zugelassen.
2. Vieh- und Schweinehändler -haben für die aufgetriebenen Klauentiere Gesundheitszeugnisse neuesten Datums mitzubringen.
Bürgermeisteramt
Gemeinde Berncck
Am Montag, 30. Oktober 1950. findet in Berneck ein
Krämer-, Vieh- und Schweinemarkt statt. Vormittags 11 Uhr werden im Gasthof zum ,„.Rößle“ Vorträge von Landwirt- schaftsrat Harr, Nagold, über das Thema: Landwirtschaftliche Erzeugung und Verwertung, und von Kreisbaumwart Walz. Nagold, über Obstbaufragen gehalten. Mit dem Markt verbunden ist eine Ausstellung landwirtschaftlicher Maschinen und die Vorführung einer großen Dreschmaschine mit Gebläse-Häcksler. Zum Besuch des Marktes ladet freundlich ein.
- Bürgermeisteramt
Gemeinde Ebhausen
Gründung eines Obstbauvereins In einer von Bürgermeister Mutz einberuf enen Versammlung der Baumgrund-
Wohnsitz. Die Eltern können einen eigenen Vorschlag unterbreiten, der dann vom Vormundschaftsgericht zu genehmigen ist. Kommt eine Einigung der Eltern binnen 2 Wochen nach Rechtskraft des Scheidungsurteils (das ist ein Monat nach dem das Urteil den Parteien zugegangen ist, wenn keine Berufung eingelegt wird) nicht zustande, so werden die Gatten vor das Vormundschaftsgericht geladen, damit sie dort ihre Ansichten vortragen können und der entscheidende Richter einen persönlichen Eindruck gewinnen kann. Es wird dann noch eine Stellungnahme des Jugendamtes eingeholt. Dem schuldigen Ehegatten sollen die Kinder nur zugesprochen werden, wenn überwiegende Belange dafür sprechen, so gehört z. B. ein Kleinkind zur Mutter. In jedem Falle hat der Richter die Umstände sorgsam abzuwägen, erwird z. B. sich Gewißheit verschaffen über die Fähigkeit eines Ehegatten, das Kind richtig zu erziehen, es seelisch und geistig richtig leiten zu können; auch die Güte der Unterbringung und die gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse sind von Bedeutung. Wenn sich nach der Zusprechung die Verhältnisse grundlegend geändert haben, so kann jederzeit eine neue Entscheidung beantragt werden. Im allgemeinen soll aber ein häufiger Wechsel der Erziehungsberechtigten vermieden werden. Erscheinen beide Ehegatten für die Erziehung des Kindes ungeeignet, so kann dieses auch einem Dritten, z. B. den Großeltern, in Pflege gegeben werden.
Der Ehegatte, dem die Sorge für die Person eines gemeinschaftlichen Kindes nicht zusteht, behält die Befugnis, mit ihm persönlich zu verkehren. Das Vormundschaftsgericht kann den Verkehr näher regeln, z. B. alle 14 Tage einen Besuch gestatten. Es kann aber auch den Verkehr mit dem Kind völlig untersagen, wenn es dem Wohle des Kindes dient.
der Gemeinden
Stücksbesitzer und Obsterzeuger wurde die Frage des Obstabsatzes aufgeworfen.
Mostobst: Durch den Import ausländischen Mostobstes, der jetzt anläuft, werden sich die Großverarbeitungsbetriebe nicht mehr so stark auf das einheimische Obst konzentrieren. Da höhere Preise nicht zu erwarten sind, ist es ratsam, das Mostobst vollends abzuernten und mit dem noch vorhandenen ai^ die Sammelstelle abzuliefern. — Die Absatzmöglichkeit für Birnen ist sehr gering; es wäre zweckmäßig, den Anbau entsprechend einzuschränken.
Tafelobst: Zur Zeit ist die günstigste Möglichkeit des Absatzes, was Menge anbetrifft. Schon ab 1. November wird Tafelobst in unbeschränkten Mengen eingefühft. Da das heurige Obst ziemlich wurmig, unnormal und vom Schorf befallen ist, ist eine Sortierung von großer Wichtigkeit. Während die weniger schönen Früchte und das weniger zum Lagern geeignet Obst zu einem angemessenen Preis von den Sammelstellen angenommen werden, soll Qualitäts-Lagerobst bis Februar aufbewahrt werden. Dann wird Nachfrage und Bezahlung bestimmt dem Wunsche des Anbauers entsprechen.
Wenn Vereine beabsichtigen, Pflanzenmaterial in größerer Menge zu beziehen, ist es ratsam, den Kauf sofort durch den ortsansässigen Baumwart zu tätigen, um Qualitätsware zu erhalten Fernerhin sollen die Kaufliebhaber auf gesunde* Qualität und die im Kreissortiment zur Anpflanzung verzeichneten Sorten ein Augenmerk haben. Rundgänge in Bälde sind zu empfehlen, um abgängige Bäume festzustellen. Besonders ausgesprochene Stammbildnersorten (Fleiner, roter Zieglerapfel), die umgepfropft werden sollen, sind festzustellen.
Bürgermeister Mutz nahm die Gelegenheit der Anwesenheit von über 30 Obsterzeuger wahr, um einen Verein zu gründen. Fast sämtliche Anwesende traten als
Mitglieder dem Verein sofort bei. Zum Vorstand wurde Friedrich Gaekenheimer, Landwirt und Haumeister,, zum Kassier Erwin Braun, fr. Gemeindepfleger, gewählt Es sollen noch weitere Mitglieder geworben werden. In der nächsten Versammlung soll Kreisbaumwart Walz, Nagold, sprechen
Gemeinde Gräfenhauscn
Am 15. Oktober fand zu Ehren des in Gräfenhausen am 30. Januar 1757 geborenen Komponisten Johann A Sixt eine Feier statt. Im Festsaal des „Waldhorns“ wurden 2 Kammerkonzerte mit Werken des Altmeisters abgehalten. In einer Feierstunde vor dem vor 15 Jahren in Gräfenhausen erstellten Sixt-Denkmal konnte Bürgermeister Stotz als Vertreter des Kultministeriums den Leiter der Lehrer-Akademie Dr. Messerschmidt, den Leiter der Fürstenbergischen Bibliothek in Donau- eschingen, Dr. Johne, und Dr. Liese, der im Jahre 1935 das Sixt-Denkmal entworfen hat, begrüßen. — Zur Verschönerung des Festes spendete der Sixtbrunnen dank einer großherzigen Spende des Fürsten von Fürstenberg Gräfenhausener Wein Jugendliche der Pestalozzi-Siedlung Wahlwies, zu deren Gunsten der Ertrag des Festes gedacht war, zeigten den Featbesuchern in Form eines von Dr. Erich Fischer, des Entdeckers der Werke von Sixt, inszenierten musikalischen Lustspiels das „Wahlwieser Eselspiel“ das Leben und Treiben des Kinderdorfes.
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, die Orts- und Schülerbücherei neu aufzubauen bzw zu ergänzen. Es wurde vom Gemeinderat hierfür ein ansehnlicher Betrag zur Verfügung gestellt.
— Weiter wurde bekanntgegeben, daß am 7. Nov. eine Gemeindebesichtigung durch den Herrn Landrat stattfindet. — Durch die in den vergangenen Wochen niedergegangen starken Regenfälle sind die Feld- und Waldwege auf der Gemarkung sehr stark in Mitleidenschaft gezogen worden, so daß es notwendig erscheint, größere Mittel zur Instandsetzung der Wege bereit zu stellen. Vom Gemeinderat wurde die Instandsetzung als dringend anerkannt und entsprechende Beträge zur Verfügung gestellt. — Die Erledigung von Wohnungsangelegenheiten nahm lange Zeit in Anspruch und es kam dabei zum Ausdruck, daß durch die in der Gemeinde herrschende Wohnungsnot es große Schwierigkeiten bereitet, immer wieder neue Flüchtlinge aufzunehmen. Trotz reger Bautätigkeit in den vergangenen Monaten konnte keine Erleichterung auf dem Wohnungsmarkt festgestellt werden. Es st nur zu hoffen, daß die große Belastung der Flüchtlings- untc bringung den Gemeinden bald abgenommen wird. — Bezüglich der Waldarbeiten im Holzwirtschaftsjahr 1951 wurden verschiedene organisatorische Fragen besprochen. — In einer nichtöffentlichen Sitzung wurde über Zuzugsanträge und verwaltungsmäßige Angelegenheiten entschieden.
— Das Standesamt verzeichnete im vergangenen halben Jahr 6 ‘Geburten, 10 Eheschließungen und 10 Sterbefölle.
Fahrpreisermäßigung zum Besuch von Gräbern an Allerheiligen und Totensonntag
Zum Besuch von Gräbern werden zu Allerheiligen (1. November) und Totensonntag (26. November) im Bereich der Bundesbahn um 50% verbilligte Rückfahrkarten ausgegeben. Die Karten zum Gräberhesuch werden an alle ausgegeben, die Fahrten zu diesem Zweck ausführen, und zwar nach dem dem Friedhof nächstgelegenen Bahnhof und zurück.
Die Karten gelten zur Hinfahrt am Tage vor Allerheiligen und Totensonntag von 12 Uhr an und an diesen Feiertagen, zur Rückfahrt an diesen beiden Feiertagen und am folgenden Tage bis 24 Uhr. Fahrtunterbrechung ist auf der Hin- und Rückfahrt je einmal gestattet.