wenn die Vorschrift der Behörde ausdrücklich oder stillschweigend einen gewissen Spielraum für ihre Entscheidung einräumt (Ermessens-Entscheidung).
Die Behörde muß bei Ermessens-Entscheidungen die Grenzen beachten, die nach dem Gesetz ihrem Ermessen gezogen sind. Innerhalb der Grenzen muß sie nach Billigkeit (Berücksichtigung des einzelnen Betroffenen) und Zweckmäßigkeit (Berücksichtigung der Erfordernisse der Verwaltung und des Volksganzen) entscheiden.
Daß es bei der Vielfalt von Ueberschnei- dungen öfters zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen und der Finanzbehörde kommen muß, liegt auf der Hand. Nichts ist auf der Welt so vollkommen, daß es jeder Seite recht gemacht werden kann. Dies ist sich bei der Abfassung der Reichsabgabenordnung auch die gesetzgebende Körperschaft bewußt gewesen, als sie im Jahr 1919 bei der Verabschiedung des Steuergrundgesetzes, eben der Reichsabgabeordnung, den Rechtsmitteln der Abgabepflichtigen einen umfangreichen Abschnitt einräumte.
Unter dem Begriff der Verfügung ist jede Entscheidung, jeder Beschluß und jede sonstige Maßnahme der Finanzbehörde zu verstehen, die zum Besteuerungszwecke dem Einzelnen gegenüber getroffen wird. Die Verfügung teilt der einzelnen Person mit, was für sie Rechtens ist. Verfügung ist also jede auf der Steuerhoheit beruhende Willensäußerung der Finanzbehörde gegenüber der einzelnen natürlichen oder juristischen Person, wie z. B. der Steuerbescheid, die Festsetzung eines Erzwingungsgeldes oder die Stundung eines Steuerbetrages.
(Fortsetzung folgt)
Marktberichte
Nagolder Vieh- und Schweinemarkt Kühe 1130.— DM mit Kalb, Kalbinnen 950.— bis 1150.— DM (Handel gedrückt).
Schweinemarkt: Läufer 148.— bis 167.— DM, Milchschweine 130.— bis 145.— DM. Zufuhr gut, Handel lebhaft, Marktbesuch gut.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 673, Kälber 921, Schweine 1220, Schafe 57. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen jung aa 88—92, a 75—86, b 65— 74, Ochsen alt nur bei nachgebenden Preisen verkäuflich, Bullen jung aa 90—93, a 80—89, b 75—79, Bullen alt unverkäuflich, Rinder aa 96—100, a 80—92. b 74—79, Kühe jung a 70—78, b
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Nagold — Handelsregister —
(Für die Angaben in ( ) ohne Gewähr) Neueintragung HRA Nr. 143 am 23. 8. 50.
Firma Eugen Braun OHG., Polstermöbel und Lederwaren in Nagold (Marktstraße 16). Offene Handelsgesellschaft seit
1. Januar 1950.
Persönlich haftende Gesellschafter sind:
1. Eugen Braun, Polster- und Tapeziermeister in Nagold,
2. Emma Dürr geb. Braun, Ehefrau des Wilhelm Dürr, Stadtinspektors in Esslingen- Mettingen, Rosenstraße 66,
3. Helene Herrgott geb. Braun, Ehefrau des Wilhelm Herrgott, kaufm. Angestellten in Nagold, Marktstraße 16.
Zur Vertretung der Gesellschaft ist Eugen Braun, Polster- und Tapeziermeister in Nagold, allein berechtigt.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister-Neueintragung
A 449 — 21. 8. 50: Herbert Kinzig in Schwann (Holzgroßhandlung). Inhaber: Herbert Kinzig, Holzhändler in Schwann, Kreis Calw. Der Ehefrau Gertrud Kinzig geborene Probst in Schwann ist Einzelprokura erteilt.
Löschung
B 172 — 22. 8. 50: Gemeinnützige Baugesellschaft m. b. H. i. L. in Birkenfeld (Württ.). Die Liquidation ist beendigt. Die Firma ist erloschen.
Kraftloserklärung von Grundschuldbriefen F 1/50. Durch Ausschlußurteil vom 25. 8. 1950 wurden die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Höfen-Enz, Heft 162 Abt. III Nr. 1 und 2 an Grundstücken der Eheleute Ferdinand Mettler, Schuhmacher in Höfen und Klara, geb. Hack daselbst, zu Gunsten der Amtskörperschaft (Oberamtssparkasse) Neuenbürg eingetragenen Grundschulden von je 1000.— GM für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
55—63, c 47—54, d bis 45, Kühe alt a 62—68, Kälber Sonderkl. über Notiz, a 119—124, b 110—118, c 100—110, d bis 95, Schweine a, b 1 135—140, b 2, c 132—138, d, e 120 bis 128, gl 115—120, g2 105—115.
Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.
Druck: A. Oelscbläger’sche Buchdruckerei Calw.
Landw. Berufsschule für Jungen Neuenbürg Die Schüleraufnahme findet statt: Loffenau 2. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.
Wildbad 4. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.
Neuenbürg 5. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.
Herrenalb 8. Sept. 1950, 13 Uhr nachm.
Die Schulleitung.
Evangelische Gottesdienste in Calw 13. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 3. September 1950 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter)
8.00 Uhr Frühgottesdienst (Vikar Leube)
9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs),
anschließend Anmeldung zum Zuhörerunterricht in der Sakristei.
9.30 Uhr Gottesd. im Krankenhaus (Leube) 10.45 Uhr Kindergottesdienst
14.30 Uhr Taufgottesdienst.
Mittwoch, 6. September
7.30 Uhr Schülergottesdienst
8.15 Uhr Betstunde
20.00 Uhr Gustav-Adolf-Frguenverein im Vereinshaus
20.15 Uhr Männerabend.
Donnerstag, 7. September 20.00 Uhr Bibelstunde über den Römerbrief.
Kathol. Gottesdienste (Stadtpfarrei Calw)
14. Sonntag n. Pf., den 3. September 1950 (Schutzengelfest)
7.30 Frühmesse m. gern. Komm. d. Schüler (zugl. Monatsk. d. Frauen). — 9.30 Hauptgottesdienst. — 11.15 Gottesdienst in Bad Liebenzell. — 14.00 Nachmittagsandacht.
Montag: 9.00 Gottesdienst in Bad Tei- nach fev. Kirche). Dienstag; Freitag: je 6.45 Werktagsgottesdienste. Donnerstag: 6.30 Jugendgottesdienst. Samstag: 7.00 Gottesd. im Kinderheim. Mittwoch: 7.00 Schülergottesdienst. Donnerstag: 20.00 Versammlung des Frauenbundes Gde- haus. Montag und Dienstag: je 20.00 Jugendgruppen (Gdehaus).
Kirchliche Nachrichten für Nagold Evangelische Gottesdienste am 13. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 3. Sept. 1950.
9.30 Uhr Gottesdienst (Missionar Stöckle) 10.45 Uhr Kindergottesdienst
11.15 Uhr Christenlehre (Töchter)
14.00 Uhr Missionsfest (Kirche)
Mittwoch, 6. Sept. 1950: Schülergottesdienst Iselshausen:
9.30 Uhr Gottesdienst (Missionar Tröster)
10.30 Uhr Christenlehre
11.30 Uhr Kindergottesdienst.
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