wenn die Vorschrift der Behörde ausdrück­lich oder stillschweigend einen gewissen Spielraum für ihre Entscheidung einräumt (Ermessens-Entscheidung).

Die Behörde muß bei Ermessens-Ent­scheidungen die Grenzen beachten, die nach dem Gesetz ihrem Ermessen gezogen sind. Innerhalb der Grenzen muß sie nach Billig­keit (Berücksichtigung des einzelnen Be­troffenen) und Zweckmäßigkeit (Berück­sichtigung der Erfordernisse der Verwal­tung und des Volksganzen) entscheiden.

Daß es bei der Vielfalt von Ueberschnei- dungen öfters zu Meinungsverschiedenhei­ten zwischen den einzelnen Steuerpflichti­gen und der Finanzbehörde kommen muß, liegt auf der Hand. Nichts ist auf der Welt so vollkommen, daß es jeder Seite recht gemacht werden kann. Dies ist sich bei der Abfassung der Reichsabgabenordnung auch die gesetzgebende Körperschaft be­wußt gewesen, als sie im Jahr 1919 bei der Verabschiedung des Steuergrundgesetzes, eben der Reichsabgabeordnung, den Rechts­mitteln der Abgabepflichtigen einen um­fangreichen Abschnitt einräumte.

Unter dem Begriff der Verfügung ist jede Entscheidung, jeder Beschluß und jede sonstige Maßnahme der Finanzbehörde zu verstehen, die zum Besteuerungszwecke dem Einzelnen gegenüber getroffen wird. Die Verfügung teilt der einzelnen Person mit, was für sie Rechtens ist. Verfügung ist also jede auf der Steuerhoheit beru­hende Willensäußerung der Finanzbehörde gegenüber der einzelnen natürlichen oder juristischen Person, wie z. B. der Steuer­bescheid, die Festsetzung eines Erzwin­gungsgeldes oder die Stundung eines Steuer­betrages.

(Fortsetzung folgt)

Marktberichte

Nagolder Vieh- und Schweinemarkt Kühe 1130. DM mit Kalb, Kalbinnen 950. bis 1150. DM (Handel gedrückt).

Schweinemarkt: Läufer 148. bis 167. DM, Milchschweine 130. bis 145. DM. Zufuhr gut, Handel lebhaft, Markt­besuch gut.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 673, Kälber 921, Schweine 1220, Schafe 57. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen jung aa 8892, a 7586, b 65 74, Ochsen alt nur bei nachgebenden Preisen verkäuflich, Bullen jung aa 9093, a 8089, b 7579, Bullen alt unverkäuflich, Rinder aa 96100, a 8092. b 7479, Kühe jung a 7078, b

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Nagold Handelsregister

(Für die Angaben in ( ) ohne Gewähr) Neueintragung HRA Nr. 143 am 23. 8. 50.

Firma Eugen Braun OHG., Polster­möbel und Lederwaren in Nagold (Markt­straße 16). Offene Handelsgesellschaft seit

1. Januar 1950.

Persönlich haftende Gesellschafter sind:

1. Eugen Braun, Polster- und Tapeziermei­ster in Nagold,

2. Emma Dürr geb. Braun, Ehefrau des Wil­helm Dürr, Stadtinspektors in Esslingen- Mettingen, Rosenstraße 66,

3. Helene Herrgott geb. Braun, Ehefrau des Wilhelm Herrgott, kaufm. Angestellten in Nagold, Marktstraße 16.

Zur Vertretung der Gesellschaft ist Eugen Braun, Polster- und Tapeziermeister in Na­gold, allein berechtigt.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.) Handelsregister-Neueintragung

A 449 21. 8. 50: Herbert Kinzig in Schwann (Holzgroßhandlung). Inhaber: Herbert Kinzig, Holzhändler in Schwann, Kreis Calw. Der Ehefrau Gertrud Kinzig geborene Probst in Schwann ist Einzel­prokura erteilt.

Löschung

B 172 22. 8. 50: Gemeinnützige Bau­gesellschaft m. b. H. i. L. in Birkenfeld (Württ.). Die Liquidation ist beendigt. Die Firma ist erloschen.

Kraftloserklärung von Grundschuldbriefen F 1/50. Durch Ausschlußurteil vom 25. 8. 1950 wurden die Grundschuldbriefe über die im Grundbuch von Höfen-Enz, Heft 162 Abt. III Nr. 1 und 2 an Grundstücken der Eheleute Ferdinand Mettler, Schuhmacher in Höfen und Klara, geb. Hack daselbst, zu Gunsten der Amtskörperschaft (Ober­amtssparkasse) Neuenbürg eingetragenen Grundschulden von je 1000. GM für kraft­los erklärt.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

5563, c 4754, d bis 45, Kühe alt a 6268, Kälber Sonderkl. über Notiz, a 119124, b 110118, c 100110, d bis 95, Schweine a, b 1 135140, b 2, c 132138, d, e 120 bis 128, gl 115120, g2 105115.

Herausgeber: Kreisverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.

Druck: A. Oelscblägersche Buchdruckerei Calw.

Landw. Berufsschule für Jungen Neuenbürg Die Schüleraufnahme findet statt: Loffenau 2. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.

Wildbad 4. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.

Neuenbürg 5. Sept. 1950, 7 Uhr vorm.

Herrenalb 8. Sept. 1950, 13 Uhr nachm.

Die Schulleitung.

Evangelische Gottesdienste in Calw 13. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 3. September 1950 8.00 Uhr Christenlehre (Töchter)

8.00 Uhr Frühgottesdienst (Vikar Leube)

9.30 Uhr Hauptgottesdienst (Geprägs),

anschließend Anmeldung zum Zu­hörerunterricht in der Sakristei.

9.30 Uhr Gottesd. im Krankenhaus (Leube) 10.45 Uhr Kindergottesdienst

14.30 Uhr Taufgottesdienst.

Mittwoch, 6. September

7.30 Uhr Schülergottesdienst

8.15 Uhr Betstunde

20.00 Uhr Gustav-Adolf-Frguenverein im Vereinshaus

20.15 Uhr Männerabend.

Donnerstag, 7. September 20.00 Uhr Bibelstunde über den Römerbrief.

Kathol. Gottesdienste (Stadtpfarrei Calw)

14. Sonntag n. Pf., den 3. September 1950 (Schutzengelfest)

7.30 Frühmesse m. gern. Komm. d. Schüler (zugl. Monatsk. d. Frauen). 9.30 Haupt­gottesdienst. 11.15 Gottesdienst in Bad Liebenzell. 14.00 Nachmittagsandacht.

Montag: 9.00 Gottesdienst in Bad Tei- nach fev. Kirche). Dienstag; Freitag: je 6.45 Werktagsgottesdienste. Donners­tag: 6.30 Jugendgottesdienst. Samstag: 7.00 Gottesd. im Kinderheim. Mittwoch: 7.00 Schülergottesdienst. Donnerstag: 20.00 Versammlung des Frauenbundes Gde- haus. Montag und Dienstag: je 20.00 Jugendgruppen (Gdehaus).

Kirchliche Nachrichten für Nagold Evangelische Gottesdienste am 13. Sonntag nach dem Dreieinigkeitsfest, 3. Sept. 1950.

9.30 Uhr Gottesdienst (Missionar Stöckle) 10.45 Uhr Kindergottesdienst

11.15 Uhr Christenlehre (Töchter)

14.00 Uhr Missionsfest (Kirche)

Mittwoch, 6. Sept. 1950: Schülergottesdienst Iselshausen:

9.30 Uhr Gottesdienst (Missionar Tröster)

10.30 Uhr Christenlehre

11.30 Uhr Kindergottesdienst.

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