träge stellen und Rechtsmittel einlegen kann.
Soweit das Mietverhältnis bei Werk- und Betriebswohnungen wegen des erleichterten Eigenbedarfs des Vermieters bzw. Betriebsinhabers aufgehoben wird, kann das Mietgericht dem Vermieter die Pflicht zum Ersatz der Umzugskosten auferlegen. Diese Verpflichtung des Vermieters spielt in der Praxis eine nicht unbedeutende Rolle. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich in den Händen des Gerichts, welches nach pflichtmäßigem Ermessen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Billigkeit entscheidet. Dabei werden die Vermögensund Erwerbsverhältnisse der Beteiligten gegeneinander abgewogen. Die Ersatzpflicht kann übrigens auch nur teilweise dem Vermieter auferlegt werden. Voraussetzung für die Entscheidungen des Gerichts ist jedoch ein Antrag des Mieters.
(Fortsetzung folgt).
Steuertermine im September
' 10 September 1950:
Lohnsteuer und Notopfer Berlin
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe „Notopfer Berlin“ unter gleichzeitiger Ab-* gäbe der entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung für den Monat August durch die Monatszahler.
Einkommen- und Körperschaftssteuer
Vorauszahlung für das III. Kalendervierteljahr 1950. deren Höhe den Steuerpflichtigen mit besonderem Bescheid mitgeteilt worden ist. 4
Umsatzsteuer
Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat August 1950 unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
Beförderungssteuer
Zahlung der Monatszahler für den Monat August 1950 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.
Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den 1. Monat und 1% für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- u. Ueberweisungsverkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von VZahlungen durch Scheck nach Möglichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuernummer, die Steüerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfallende Betrag anzugeben.
Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täglich von vormittags 8—12 Uhr. In den Nachmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg
Rotes Kreuz
Kreisverein Calw
Dank der schönen Spenden der letzten Zeit steht der Kreis Calw nach einer Mitteilung des Rot-Kreuz-Präsidiums in Tübingen z. B. in der Kleiderabgabe an Bedürftige an der Spitze von 17 Kreisen. Dafür ist der Rot-Kreuz-Kreisverein Calw allen gütigen Spendern herzlich dankbar. Hoffentlich finden sich nach dieser Anerkennung des Präsidiums noch viele, welche die Arbeit der Rot-Kreuz-Samrfieistellen im Kreis unterstützen. Entbehrliches an Kleidung, Wäsche usw. gibt es in vielen Familien. Oft hört man von den Bedürftigen, daß das Rote Kreuz die erste Stelle gewesen sei, die sie gefunden und beschenkt habe. Helft uns weiter helfen! Des stillen Dankes aller wirklich Bedürftigen sind die Spender im Kreis gewiß!
Rot-Kreuz-Kreisgeschäftsstelle Calw, Landratsamt, Zimmer 15, Tel. 244/345
Vergebung von Bauarbeiten
Kreisbaugenossenschaft Calw |
Zur Erstellung von 2 Einfamilienhäusern I mit Einliegerwohnung in Igelsloch werden auf Grund der VOB. die
Schreiner-, Gipser-, Glaser-, Schlosser-, Elektro-Instal lations-, Wasser-Installat.-, Maler- und Tapezier-Arbeiten vergeben.
Die Vergebungsunterlagen können ab Montag, den 4. 9. 50 bei Herrn Architekt Hammann in Oberreichenbach eingesehen werden, wo auch die Leistungsverzeichnisse gegen Gebühr erhältlich sind. Daselbst sind die Angebote bis Samstag, den 9. 9. 50, 10 Uhr einzureichen. Die Eröffnung erfolgt zu gleicher Zeit in Anwesenheit eines Vertreters der Kreisbaugenossenschaft. Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Ebenso werden zur Erstellung von 1 Ein- familienwolinhaus mit Einliegerwohnung in Würzbacli auf Grund der VOB. die gleichen vorgenannten Innenarbeiten vergeben.
Bei Architekt Hammann sind die Vergebungsunterlagen in der gleichen Zeit einzusehen und die Leistungsverzeiehnisse erhältlich. Bis Samstag, den 9. 9. 50, 10 Uhr sind die Angebote dort einzureichen, wo zur gleichen Zeit die Eröffnung in Anwesenheit eines Vertreters der Kreisbaugenossenschaft erfolgt. Zuschlag bleibt Vorbehalten.
Gemeinde Stammheim
Zum Wiederaufbau des Rathauses mit Feuerwehrmagazin vergibt die Gemeinde
| Stammheim die
| Beton-, Maurer-, Zimmer-, Dachdeckerund Flaschnerarbeiten.
Die Vergebungsunterlagen können ab Samstag, 2. 9. 1950 während der Dienststunden auf dem Bürgermeisteramt eingesehen und abgeholt werden. Frist zur Abgabe der Angebote Freitag, den 8. 9. 1950, 18 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt in Stammheim. Die Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift einzureichen. Bei der Eröffnung der Angebote, die am 8. 9. 1950 um 20 Uhr durch den Gemeinderat erfolgt, können die Bewerber anwesend sein. Die Zuteilung der Arbeiten behält sich der Gemeinderat vor.
Stammheim, den 29. August 1950
Bürgermeisteramt Stammheiro
Gemeinde Wildberg
Für den Neubau des Scbulhauses mit Turnhalle vergibt die Stadt Wildberg die Erd-, Beton-, Eisenbeton-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Flaschnerarbeiten und Kunststeinlieferung.
Leistungsverzeichnisse und Pläne liegen auf dem Rathaus Wildberg vom Mittwoch. 30. August, von 14 Uhr ab zur Einsichtnahme und Abholung auf. Frist zur Abgabe der Angebote Mittwoch, den 6. September, 18 Uhr. Die Bewerber können bei diesem Termin anwesend sein. Die Bauleitung steht am Freitag, 1. Sept., von 14—17 Uhr im Rathaus Wildberg zur Auskunftserteilung zur Verfügung.
Bürgermeisteramt Wildberg.
Rechtsmittel im Steuerrecht
von Steuerinspektor Günter Wiegel, Hirsau
Wie für die Verwaltung überhaupt, so gilt auch für die Finanzverwaltung der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. D. h. jeder Verwaltungsakt, der dem Einzelnen gegenüber erlassen wird, bedarf der gesetzlichen Grundlage. Soll z. B. eine bestimmte Steuer festgesetzt werden, so muß
1. der Sachverhalt festgestellt und
2. der Sachverhalt unter das in Betracht kommende Gesetz eingeordnet werden.
Erfaßt das Gesetz den festgestellten Sachverhalt nicht, so kann eine Besteuerung nicht erfolgen. Erfaßt das Gesetz den Sachverhalt, entspricht dieser also dem durch das Gesetz vorausgesetzten Tatbestand, so ist die Besteuerung gerechtfertigt. Nun sind aber die wirtschaftlichen Vorgänge und damit die möglichen Tatbestände so vielgestaltig, daß ein Gesetz niemals derart gefaßt werden kann, daß seine Wirksamkeit auf alle Fälle zutrifft, die es nach dem Willem des Gesetzgebers (der gewählten Volksvertretung) hat treffen sollen. Eine am Wortlaut haftende Anwendung des Gesetzes bedeutet unter solchen Umständen eine zu enge und darum falsche Anwendung des Gesetzes. Um dem Gesetz zum vollen Erfolg zu verhelfen, ist erforderlich, das Gesetz auszulegen, d. h. zu erforschen, welche Fälle es wirklich erfassen will. Den Ausgangspunkt für die Auslegung des Gesetzes bildet der Wortlaut des Gesetzes. Es sind aber darüber hinaus die Volksanschauung, der Zweck des Gesetzes und die Entwicklung der Verhältnisse zu berücksichtigen.
Von den vielen Gesetzen, die uns von der Wiege bis zur Bahre begleiten und unser ganzes Leben in bestimmte Formen zwingen, gehören wohl die Steuergesetze
Spezialbenzin
Handwerksbetriebe, die für ihre Fertigung noch Spezialbenzinbezugsmarken benötigen, können solche bei uns anfordern.
Kreisinnungsverband Calw
in jeder Form zu den unbeliebtesten. Da aber nun einmal der Staat seine Aufgaben, die ja schließlich mehr oder weniger jedem Einzelnen zugute kommen (denken wir nur an den Straßenbau, Schulen usw.), ohne Erhebung von Abgaben nicht erfüllen kann, wird es wohl auch für immer bei der Erhebung von Steuern usw. verbleiben.
Bei der Anwendung der Steuergesetze ist zu beachten, daß sie dem öffentlichen Recht angehören. Wo Zweifel oder Lücken bestehen, werden zur Lösung oder Ergänzung zunächst die Vorschriften anderer öffentlich-rechlicher Rechtsgebiete herangezogen- und nur ausnahmsweise die Vorschriften des Privatrechts (des bürgerlichen Rechts) verwendet, wenn nicht die Eigenart des Steuerrechts im Einzelfall die Heranziehung derartiger Vorschriften überhaupt nicht gestattet. Die Steuergesetze bringen auch Begriffe, die in anderen Rechtsgebieten, insbesondere im Privatrecht, eine feststehende Bedeutung haben, dabei ist mit Rücksicht auf die Eigenentwicklung des Steuerrechts, insbesondere auf seinen grundlegenden Unterschied zum Privatrecht zu prüfen, ob die Begriffe für die Steuergesetze in demselben Sinn zu werten sind.
Eis ist zwar niemanden verboten oder unter Strafe gestellt, seine Angelegenheiten so einzurichten, daß er möglichst wenig Steuern zahlt und die Erleichterungen ausnützt, die die Steuergesetze selbst gewähren. Steht aber für die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges normalerweise nmr ein bestimmter steuerlich erfaßter Weg offen, so kann die Steuerpflicht durch einen nur zum Zweck der Steuerersparung erfolgten Mißbrauch bürgerlich-rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten nicht umgangen werden.
Die gesetzlichen Vorschriften sind in der Regel zwingend. Auch die Behörde, die sie anwendet, muß sie befolgen, ohne ein Mehr oder Weniger fordern oder von ihrer Anwendung überhaupt absehen zu können. Die Möglichkeit dazu besteht nur dann.