träge stellen und Rechtsmittel einlegen kann.

Soweit das Mietverhältnis bei Werk- und Betriebswohnungen wegen des erleichter­ten Eigenbedarfs des Vermieters bzw. Be­triebsinhabers aufgehoben wird, kann das Mietgericht dem Vermieter die Pflicht zum Ersatz der Umzugskosten auferlegen. Diese Verpflichtung des Vermieters spielt in der Praxis eine nicht unbedeutende Rolle. Die Entscheidung hierüber liegt ausschließlich in den Händen des Gerichts, welches nach pflichtmäßigem Ermessen unter Berück­sichtigung der Grundsätze der Billigkeit entscheidet. Dabei werden die Vermögens­und Erwerbsverhältnisse der Beteiligten gegeneinander abgewogen. Die Ersatz­pflicht kann übrigens auch nur teilweise dem Vermieter auferlegt werden. Voraus­setzung für die Entscheidungen des Ge­richts ist jedoch ein Antrag des Mieters.

(Fortsetzung folgt).

Steuertermine im September

' 10 September 1950:

Lohnsteuer und Notopfer Berlin

Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin unter gleichzeitiger Ab-* gäbe der entsprechenden Lohnsteuer-An­meldung für den Monat August durch die Monatszahler.

Einkommen- und Körperschafts­steuer

Vorauszahlung für das III. Kalender­vierteljahr 1950. deren Höhe den Steuer­pflichtigen mit besonderem Bescheid mit­geteilt worden ist. 4

Umsatzsteuer

Vorauszahlung der Monatszahler für den Monat August 1950 unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.

Beförderungssteuer

Zahlung der Monatszahler für den Monat August 1950 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den 1. Monat und 1% für jeden weiteren Monat verwirkt. Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.

Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- u. Ueberweisungs­verkehr weitgehend Gebrauch zu machen und von VZahlungen durch Scheck nach Möglichkeit abzusehen. Bei allen Zahlungen ist die Steuernummer, die Steüerart und der auf die einzelnen Steuerarten entfal­lende Betrag anzugeben.

Die Kassenstunden der Finanzkasse sind täglich von vormittags 812 Uhr. In den Nachmittagsstunden können Zahlungen nicht mehr angenommen werden.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg

Rotes Kreuz

Kreisverein Calw

Dank der schönen Spenden der letzten Zeit steht der Kreis Calw nach einer Mit­teilung des Rot-Kreuz-Präsidiums in Tü­bingen z. B. in der Kleiderabgabe an Be­dürftige an der Spitze von 17 Kreisen. Dafür ist der Rot-Kreuz-Kreisverein Calw allen gütigen Spendern herzlich dankbar. Hoffentlich finden sich nach dieser Aner­kennung des Präsidiums noch viele, welche die Arbeit der Rot-Kreuz-Samrfieistellen im Kreis unterstützen. Entbehrliches an Klei­dung, Wäsche usw. gibt es in vielen Fami­lien. Oft hört man von den Bedürftigen, daß das Rote Kreuz die erste Stelle gewe­sen sei, die sie gefunden und beschenkt habe. Helft uns weiter helfen! Des stillen Dankes aller wirklich Bedürftigen sind die Spender im Kreis gewiß!

Rot-Kreuz-Kreisgeschäftsstelle Calw, Landratsamt, Zimmer 15, Tel. 244/345

Vergebung von Bauarbeiten

Kreisbaugenossenschaft Calw |

Zur Erstellung von 2 Einfamilienhäusern I mit Einliegerwohnung in Igelsloch werden auf Grund der VOB. die

Schreiner-, Gipser-, Glaser-, Schlosser-, Elektro-Instal lations-, Wasser-Installat.-, Maler- und Tapezier-Arbeiten vergeben.

Die Vergebungsunterlagen können ab Montag, den 4. 9. 50 bei Herrn Architekt Hammann in Oberreichenbach eingesehen werden, wo auch die Leistungsverzeich­nisse gegen Gebühr erhältlich sind. Da­selbst sind die Angebote bis Samstag, den 9. 9. 50, 10 Uhr einzureichen. Die Eröff­nung erfolgt zu gleicher Zeit in Anwesen­heit eines Vertreters der Kreisbaugenos­senschaft. Zuschlag bleibt Vorbehalten.

Ebenso werden zur Erstellung von 1 Ein- familienwolinhaus mit Einliegerwohnung in Würzbacli auf Grund der VOB. die gleichen vorgenannten Innenarbeiten ver­geben.

Bei Architekt Hammann sind die Ver­gebungsunterlagen in der gleichen Zeit einzusehen und die Leistungsverzeiehnisse erhältlich. Bis Samstag, den 9. 9. 50, 10 Uhr sind die Angebote dort einzureichen, wo zur gleichen Zeit die Eröffnung in An­wesenheit eines Vertreters der Kreisbau­genossenschaft erfolgt. Zuschlag bleibt Vorbehalten.

Gemeinde Stammheim

Zum Wiederaufbau des Rathauses mit Feuerwehrmagazin vergibt die Gemeinde

| Stammheim die

| Beton-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker­und Flaschnerarbeiten.

Die Vergebungsunterlagen können ab Samstag, 2. 9. 1950 während der Dienst­stunden auf dem Bürgermeisteramt einge­sehen und abgeholt werden. Frist zur Ab­gabe der Angebote Freitag, den 8. 9. 1950, 18 Uhr, auf dem Bürgermeisteramt in Stammheim. Die Angebote sind verschlos­sen und mit entsprechender Aufschrift ein­zureichen. Bei der Eröffnung der Angebote, die am 8. 9. 1950 um 20 Uhr durch den Gemeinderat erfolgt, können die Bewerber anwesend sein. Die Zuteilung der Arbeiten behält sich der Gemeinderat vor.

Stammheim, den 29. August 1950

Bürgermeisteramt Stammheiro

Gemeinde Wildberg

Für den Neubau des Scbulhauses mit Turnhalle vergibt die Stadt Wildberg die Erd-, Beton-, Eisenbeton-, Maurer-, Zimmer-, Dachdecker-, Flaschnerarbeiten und Kunststeinlieferung.

Leistungsverzeichnisse und Pläne liegen auf dem Rathaus Wildberg vom Mittwoch. 30. August, von 14 Uhr ab zur Einsicht­nahme und Abholung auf. Frist zur Abgabe der Angebote Mittwoch, den 6. September, 18 Uhr. Die Bewerber können bei diesem Termin anwesend sein. Die Bauleitung steht am Freitag, 1. Sept., von 1417 Uhr im Rathaus Wildberg zur Auskunftserteilung zur Verfügung.

Bürgermeisteramt Wildberg.

Rechtsmittel im Steuerrecht

von Steuerinspektor Günter Wiegel, Hirsau

Wie für die Verwaltung überhaupt, so gilt auch für die Finanzverwaltung der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Ver­waltung. D. h. jeder Verwaltungsakt, der dem Einzelnen gegenüber erlassen wird, bedarf der gesetzlichen Grundlage. Soll z. B. eine bestimmte Steuer festgesetzt werden, so muß

1. der Sachverhalt festgestellt und

2. der Sachverhalt unter das in Betracht kommende Gesetz eingeordnet werden.

Erfaßt das Gesetz den festgestellten Sach­verhalt nicht, so kann eine Besteuerung nicht erfolgen. Erfaßt das Gesetz den Sach­verhalt, entspricht dieser also dem durch das Gesetz vorausgesetzten Tatbestand, so ist die Besteuerung gerechtfertigt. Nun sind aber die wirtschaftlichen Vorgänge und damit die möglichen Tatbestände so vielgestaltig, daß ein Gesetz niemals derart gefaßt werden kann, daß seine Wirksam­keit auf alle Fälle zutrifft, die es nach dem Willem des Gesetzgebers (der gewähl­ten Volksvertretung) hat treffen sollen. Eine am Wortlaut haftende Anwendung des Gesetzes bedeutet unter solchen Um­ständen eine zu enge und darum falsche Anwendung des Gesetzes. Um dem Gesetz zum vollen Erfolg zu verhelfen, ist erfor­derlich, das Gesetz auszulegen, d. h. zu erforschen, welche Fälle es wirklich erfas­sen will. Den Ausgangspunkt für die Aus­legung des Gesetzes bildet der Wortlaut des Gesetzes. Es sind aber darüber hinaus die Volksanschauung, der Zweck des Ge­setzes und die Entwicklung der Verhält­nisse zu berücksichtigen.

Von den vielen Gesetzen, die uns von der Wiege bis zur Bahre begleiten und unser ganzes Leben in bestimmte Formen zwingen, gehören wohl die Steuergesetze

Spezialbenzin

Handwerksbetriebe, die für ihre Ferti­gung noch Spezialbenzinbezugsmarken be­nötigen, können solche bei uns anfordern.

Kreisinnungsverband Calw

in jeder Form zu den unbeliebtesten. Da aber nun einmal der Staat seine Aufgaben, die ja schließlich mehr oder weniger jedem Einzelnen zugute kommen (denken wir nur an den Straßenbau, Schulen usw.), ohne Erhebung von Abgaben nicht erfüllen kann, wird es wohl auch für immer bei der Er­hebung von Steuern usw. verbleiben.

Bei der Anwendung der Steuergesetze ist zu beachten, daß sie dem öffentlichen Recht angehören. Wo Zweifel oder Lücken bestehen, werden zur Lösung oder Ergän­zung zunächst die Vorschriften anderer öffentlich-rechlicher Rechtsgebiete heran­gezogen- und nur ausnahmsweise die Vor­schriften des Privatrechts (des bürger­lichen Rechts) verwendet, wenn nicht die Eigenart des Steuerrechts im Einzelfall die Heranziehung derartiger Vorschriften über­haupt nicht gestattet. Die Steuergesetze bringen auch Begriffe, die in anderen Rechtsgebieten, insbesondere im Privatrecht, eine feststehende Bedeutung haben, dabei ist mit Rücksicht auf die Eigenentwicklung des Steuerrechts, insbesondere auf seinen grundlegenden Unterschied zum Privat­recht zu prüfen, ob die Begriffe für die Steuergesetze in demselben Sinn zu werten sind.

Eis ist zwar niemanden verboten oder unter Strafe gestellt, seine Angelegenhei­ten so einzurichten, daß er möglichst wenig Steuern zahlt und die Erleichterungen aus­nützt, die die Steuergesetze selbst gewäh­ren. Steht aber für die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges nor­malerweise nmr ein bestimmter steuerlich erfaßter Weg offen, so kann die Steuer­pflicht durch einen nur zum Zweck der Steuerersparung erfolgten Mißbrauch bür­gerlich-rechtlicher Gestaltungsmöglichkei­ten nicht umgangen werden.

Die gesetzlichen Vorschriften sind in der Regel zwingend. Auch die Behörde, die sie anwendet, muß sie befolgen, ohne ein Mehr oder Weniger fordern oder von ihrer An­wendung überhaupt absehen zu können. Die Möglichkeit dazu besteht nur dann.