zahlen, welcher der 'Wetteitoöbung der. Mietsache entspricht. Verwendungen auf die Mietsache, die der Mieter im eigenen Interesse macht, begründen keinen Ersatz­anspruch, so z. B. die Anlegung von Licht­leitungen, die Elinrichtung eines Bades, Pflanzungen in Gärten und dergl. Sie kön­nen aber ein Wegnahmerecht des Mieters begründen.

Bekanntgaben der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw Handelsregister-Neueintragung vom 26. Juni 1950

HRA. 124: Gottlieb Adrion, Sägewerk und Holzhandlung in Glasmühle, Gemeinde Breitenberg, Kreis Calw, Geschäftsinhaber Gottlieb Adrion, Sägewerksbesitzer in Glasmühle, Calw-Land.

Amtsgericht Calw Vereinsregister

22. 6. 1950:

VR. 92: Verein der Hundefreun- d e Calw und Umgebung. Sitz in Calw.

Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)

Handelsregister-Veränderung A 433 22. 6. 1950. Paul Scharf in Köln, Zweigniederlassung Wildbad. Die Zweigniederlassung in Wildbad ist auf­gehoben.

Amtsgericht Neuenbürg/Württ.

Beschluß vom 17. Juni 1950 N 1/50. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Ernst Rau, Eisenwaren­händlers in Wildbad, Ludwig Seegerstr. 21, ist Termin zur Verhandlung über den Ver­gleichsvorschlag des Gemeinschuldners und

Voraussetzungen und Umfang der einstweiligen Kostenbe-

l'reiung bei Zivilprozessen

Das Armenrecht soll verhindern, daß un­bemittelte Personen die Gerichte nur we­gen ihrer Unbemitteltheit nicht in An­spruch nehmen können und dadurch auf den staatlichen Rechtschutz verzichten müssen. Sqlchen Personen gewährt des­halb der Staat die Möglichkeit, zum Zwecke der Rechtsverfolgung das Armenrecht in Anspruch zu nehmen.,

Arm im Sinne des Gesetzes (§ 114 Zi­vilprozeßordnung) ist, wer außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten. Dem beim Prozeßgericht einzureichenden Ge­such zur Bewilligung des Armenrechts ist ein Armutszeugnis beizufügen, das vom Bür­germeisteramt des Wohnsitzes des Antrag­stellers kostenlos ausgestellt wird. Dieses Zeugnis gibt Auskunft über die Familien- und Vermögensverhältnisse der Partei und

Termin zur Pr^Mung nachträglich,angenlei- deter Forderungen bestimmt auf M o-n-tA g, den 3. Juli 1950, 14.30 Uhr, Zimmer Nr. 3 des Amtsgerichts Neuenbürg/Württ.

Der Vergleiehsvorschlag und die Erklä­rung des Gläubigerausschusses über die Annehmbarkeit des Vorschlags sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Neuenbürg

Die am 23. 4. 1911 in Berghausen, Kreis Karlsruhe, geborene, in Gräfenhausen wohnhafte Hausfrau Helene Krämer, geb. Stier, wurde durch Urteil der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Tübingen vom 26. 5. 1950 wegen fahrlässiger Milch­fälschung nach §§ 4 Z. 3, 11 Abs. 5 des Le­bensmittelgesetzes zu der Geldstrafe von 100. DM, hilfsweise 20 Tagen Gefängnis, verurteilt. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Calw ist in dem Urteil angeordnet.

Lufag Luftfahrtgeräte GmbH. Calw

Die Gesellschaft ist durch Verfü­gung Nr. 118 des Commandant en Chef Francais en Allemagne vom 22. April 1949, veröffentlicht im Journal Officiel Nr. 264/65 vom 29. April/3. Mai 1949, für aufgelöst erklärt worden. Durch Anordnung Nr. 126 vom 22. April 1949, veröffentlicht ebenda, bin ich zum Zwangsverwalt er und Liquidator bestellt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer­den aufgefordert, ihre Ansprü­che bei mir anzumelden.

Tübingen, den 15. Juni 1950,

Dipl.-Kaufm. Erich Dachs, Wirtschaftsprüfer (14 b) Tübingen, Frondsbergstr. 12

über die von ihr zu entrichtenden Steuern.

Neben der Armut ist Voraussetzung für die Bewilligung des Armenrechts, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -Ver­teidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Hinreichende Aussicht auf Er­folg besteht dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Gesuchstellers teilt und in tatsächlicher Hinsicht auf Grund der angestellten Erhebungen von der Mög­lichkeit der Beweisführung überzeugt ist. Es muß der Erfolg nicht gewiß sein, aber immerhin nach den vorhandenen -Gegeben­heiten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben. Mutwillig ist eine Klage z. B. dann, wenn eine verständige nicht arme Partei von der Prozeßführung ab- sehen oder nur einen Teil des Anspruchs geltend machen würde. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Aussicht zur Beitreibung der eingeklagten Forderung besteht, weil der Schuldner selbst mittellos ist.

Das Armenrecht gewährt der armen Par-

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tei die einstweilige Befreiung von sämtli­chen Gerichtskosten. Die Bewilligung des Armenrechts für den Kläger hat zur Folge, daß der Gegner einstweilen von den Ge­richtskosten befreit ist. Das Armenrecht kann weiter zur einstweiligen unentgelt­lichen Beiordnung eines Rechtsanwalts oder eines Justizbeamten führen, falls diese er­forderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gewährt ferner das Recht zur vor­läufigen unentgeltlichen Beiordnung eines Gerichtsvollziehers zur Bewirkung von Zu­stellungen und zu Vollstreckungshandlun­gen.

Selbstverständlich werden schon im Hin­blick auf die augenblickliche Finanzlage unseres Staates strenge Anforderungen an die Bewilligung des Armenrechts gestellt, denn das Armenrecht ist ein beliebtes Mit­tel für Narren und Quengler, den wirkli­chen oder vermeintlichen Gegner in einen Prozeß zu verwickeln, bei dem dieser dann Nerven und Geld ohne Entschädigung ein­büßt. So sehr der Arme Beistand verdient, um zu seinem Recht zu kommen, so ver­werflich wäre es, ihm einen faulen Prozeß aus fremder Tasche zu ermöglichen. Das Armenrecht kann daher jederzeit wieder entzogen werden, wenn eine der Vor­aussetzungen zu seiner Bewilligung zu Unrecht angenommen .oder wieder weg­gefallen ist. Das Armenrecht, oder genauer ausgedrückt, die einstweilige Kosten­befreiung gewährt was vielfach nicht bekannt ist nur eine Stundung der Ge­richtskosten. za.

Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 609; Kälber 969; Schweine 1117. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen jung: aa 8590, a 7585, b 6274; Ochsen alt: a 7078, b 6274; Bullen jung: aa 8286, a 7581, b 6874; Rinder: aa 9298, a 8090, b 70 bis 79; Kühe a 6272, b 5462, c 4453, d 43; Kälber, Sonderklasse Uber Notiz, a 103112, b 87102, c 7088, d 70; Schwei­ne: a und bl 104108, b2 und c 106110; d und e 100106; g 1 8292, g 2 80.

Wem kann das Armenrecht bewilligt werden?

Kalt- und Warmwasser­fische, Ziervögel Imker- u.Taubenzüchter- bed arfsartikel

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