zahlen, welcher der 'Wetteitoöbung der. Mietsache entspricht. Verwendungen auf die Mietsache, die der Mieter im eigenen Interesse macht, begründen keinen Ersatzanspruch, so z. B. die Anlegung von Lichtleitungen, die Elinrichtung eines Bades, Pflanzungen in Gärten und dergl. Sie können aber ein Wegnahmerecht des Mieters begründen.
Bekanntgaben der Amtsgerichte
Amtsgericht Calw Handelsregister-Neueintragung vom 26. Juni 1950
HRA. 124: Gottlieb Adrion, Sägewerk und Holzhandlung in Glasmühle, Gemeinde Breitenberg, Kreis Calw, Geschäftsinhaber Gottlieb Adrion, Sägewerksbesitzer in Glasmühle, Calw-Land.
Amtsgericht Calw — Vereinsregister —
22. 6. 1950:
VR. 92: Verein der Hundefreun- d e Calw und Umgebung. Sitz in Calw.
Amtsgericht Neuenbürg (Württ.)
Handelsregister-Veränderung A 433 — 22. 6. 1950. Paul Scharf in Köln, Zweigniederlassung Wildbad. Die Zweigniederlassung in Wildbad ist aufgehoben.
Amtsgericht Neuenbürg/Württ.
Beschluß vom 17. Juni 1950 N 1/50. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Ernst Rau, Eisenwarenhändlers in Wildbad, Ludwig Seegerstr. 21, ist Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag des Gemeinschuldners und
Voraussetzungen und Umfang der einstweiligen Kostenbe-
l'reiung bei Zivilprozessen
Das Armenrecht soll verhindern, daß unbemittelte Personen die Gerichte nur wegen ihrer Unbemitteltheit nicht in Anspruch nehmen können und dadurch auf den staatlichen Rechtschutz verzichten müssen. Sqlchen Personen gewährt deshalb der Staat die Möglichkeit, zum Zwecke der Rechtsverfolgung das Armenrecht in Anspruch zu nehmen.,
Arm im Sinne des Gesetzes (§ 114 Zivilprozeßordnung) ist, wer außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts die Kosten des Prozesses zu bestreiten. Dem beim Prozeßgericht einzureichenden Gesuch zur Bewilligung des Armenrechts ist ein Armutszeugnis beizufügen, das vom Bürgermeisteramt des Wohnsitzes des Antragstellers kostenlos ausgestellt wird. Dieses Zeugnis gibt Auskunft über die Familien- und Vermögensverhältnisse der Partei und
Termin zur Pr^Mung nachträglich,angenlei- deter Forderungen bestimmt auf M o-n-tA g, den 3. Juli 1950, 14.30 Uhr, Zimmer Nr. 3 des Amtsgerichts Neuenbürg/Württ.
Der Vergleiehsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses über die Annehmbarkeit des Vorschlags sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Neuenbürg
Die am 23. 4. 1911 in Berghausen, Kreis Karlsruhe, geborene, in Gräfenhausen wohnhafte Hausfrau Helene Krämer, geb. Stier, wurde durch Urteil der Kleinen Strafkammer des Landgerichts Tübingen vom 26. 5. 1950 wegen fahrlässiger Milchfälschung nach §§ 4 Z. 3, 11 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes zu der Geldstrafe von 100.— DM, hilfsweise 20 Tagen Gefängnis, verurteilt. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Calw ist in dem Urteil angeordnet.
Lufag Luftfahrtgeräte GmbH. Calw
Die Gesellschaft ist durch Verfügung Nr. 118 des Commandant en Chef Francais en Allemagne vom 22. April 1949, veröffentlicht im Journal Officiel Nr. 264/65 vom 29. April/3. Mai 1949, für aufgelöst erklärt worden. Durch Anordnung Nr. 126 vom 22. April 1949, veröffentlicht ebenda, bin ich zum Zwangsverwalt er und Liquidator bestellt worden.
Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei mir anzumelden.
Tübingen, den 15. Juni 1950,
Dipl.-Kaufm. Erich Dachs, Wirtschaftsprüfer (14 b) Tübingen, Frondsbergstr. 12
über die von ihr zu entrichtenden Steuern.
Neben der Armut ist Voraussetzung für die Bewilligung des Armenrechts, daß die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder -Verteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht dann, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Gesuchstellers teilt und in tatsächlicher Hinsicht auf Grund der angestellten Erhebungen von der Möglichkeit der Beweisführung überzeugt ist. Es muß der Erfolg nicht gewiß sein, aber immerhin nach den vorhandenen -Gegebenheiten eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben. Mutwillig ist eine Klage z. B. dann, wenn eine verständige nicht arme Partei von der Prozeßführung ab- sehen oder nur einen Teil des Anspruchs geltend machen würde. Dies ist z. B. der Fall, wenn keine Aussicht zur Beitreibung der eingeklagten Forderung besteht, weil der Schuldner selbst mittellos ist.
Das Armenrecht gewährt der armen Par-
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tei die einstweilige Befreiung von sämtlichen Gerichtskosten. Die Bewilligung des Armenrechts für den Kläger hat zur Folge, daß der Gegner einstweilen von den Gerichtskosten befreit ist. Das Armenrecht kann weiter zur einstweiligen unentgeltlichen Beiordnung eines Rechtsanwalts oder eines Justizbeamten führen, falls diese erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gewährt ferner das Recht zur vorläufigen unentgeltlichen Beiordnung eines Gerichtsvollziehers zur Bewirkung von Zustellungen und zu Vollstreckungshandlungen.
Selbstverständlich werden schon im Hinblick auf die augenblickliche Finanzlage unseres Staates strenge Anforderungen an die Bewilligung des Armenrechts gestellt, denn das Armenrecht ist ein beliebtes Mittel für Narren und Quengler, den wirklichen oder vermeintlichen Gegner in einen Prozeß zu verwickeln, bei dem dieser dann Nerven und Geld ohne Entschädigung einbüßt. So sehr der Arme Beistand verdient, um zu seinem Recht zu kommen, so verwerflich wäre es, ihm einen faulen Prozeß aus fremder Tasche zu ermöglichen. Das Armenrecht kann daher jederzeit wieder entzogen werden, wenn eine der Voraussetzungen zu seiner Bewilligung zu Unrecht angenommen .oder wieder weggefallen ist. Das Armenrecht, oder genauer ausgedrückt, die einstweilige Kostenbefreiung gewährt — was vielfach nicht bekannt ist — nur eine Stundung der Gerichtskosten. za.
Stuttgarter Schlachtviehmarkt Auftrieb: Großvieh 609; Kälber 969; Schweine 1117. Preise in DM für je 50 kg Lebendgewicht: Ochsen jung: aa 85—90, a 75—85, b 62—74; Ochsen alt: a 70—78, b 62—74; Bullen jung: aa 82—86, a 75—81, b 68—74; Rinder: aa 92—98, a 80—90, b 70 bis 79; Kühe a 62—72, b 54—62, c 44—53, d 43; Kälber, Sonderklasse Uber Notiz, a 103—112, b 87—102, c 70—88, d 70; Schweine: a und bl 104—108, b2 und c 106—110; d und e 100—106; g 1 82—92, g 2 80.
Wem kann das Armenrecht bewilligt werden?
Kalt- und Warmwasserfische, Ziervögel Imker- u.Taubenzüchter- bed arfsartikel
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