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BEKANNTMACHUNGEN DES LANDEA 1 SAMTES UND DER BEHÖRDEN
Calw
Freitag, 23. Juni 1950
Nr. 25
Bekanntmachungen des Landraisamts
Oeffentliclie Belobigung
Bei den Großbränden in Althengstett u. Egenhausen am 9. und 13. 6. 1900 haben sich die mot. Feuerwehr von Calw und Nagold und die Feuerwehren von Althengstett. Altensteig, Ebhausen u. Egenhausen mit großer Tatkraft und verantwortungsfreudigem Einsatz an der Löschung des Brandes beteiligt. Hierfür spreche ich allen Feuerwehrmännern und auch der bei der Brandhilfe beteiligten Zivilbevölkerung meine Anerkennung aus.
G e i s s 1 e r, Land rat
Verlegung von Diensträumeu des Landratsnmts
Das Umsiedlungsamt Calw hat seine Diensträume von der Bahnhofstraße Nr. 12 nach Marktplatz Nr. 20 (Altes Amtsgericht) verlegt Fernsprech-Nummer 345 bis 347
Das Verwaltungsaktuariat Calw (Verwaltungsaktuar Henig) hat seine Diensträume in das Gebäude Nr. 42 der Bahnhofstraße in Calw (Hinterhaus. II. Stock) verlegt. Telefonisch zu erreichen iiher Calw 345—347.
Landratsamt
Erstellung einer Sannnelkiaraiilage in Dobel
Die Gemeinde Dobel beabsichtigt, die Abwasser ihres auf der .Nordseite des Dobels gelegenen Ortsteiles in einer Sammeldole einer Sammelkläranlage zuzufiihren und nach mechanischer Reinigung in den Dobelbach einzuleiten.
Der Bau der Sammeldole erstreckt sich zunächst auf die Hauptstraße von Gebäude Nr. 160 bis Gebäude Nr. 27. die Schulgasse und die Neusatzer Straße. In deren Fortsetzung soll das Abwasser in einem über die Wiesengrundstücke l’arz. Nr. 307. 366/2, 345/2, 346, 347, 361/3, 348/2 und 737 führenden . rund 50 m langen offenen Graben und anschließend in einer 25 cm weiten Dole der etwa 650 m nordwestlich dem Ort in der Klinge im Staatswald, Abteilung llabicht- nest, auf Parz. Nr 737 geplanten Sanunel- klüranlage zugeleitet werden
Die Sammelkläranlage besteht aus einem Vorbocken (Sandfang) mit 27,50 cbm Fassungsraum, zwei Absitzberken mit 40 und 60 cbm Fassungsraum und einer Umlaufrinne.
Nach dem Durchfließen der Kläranlage wird das so mechanisch gereinigte Abwasser in einer 25 cm weiten Dole in die Klinge abgeleitet, in der es versickert oder zum Dobelbach abfließt.
Einwendungen gegen das Vorhaben sind bei Verlust des Einspruchsrechts innerhalb 14 Tagen bei der Unterzeichneten Behörde anzubringen, wo l’liine und Beschreibung zur Einsichtnahme aufliegen.
Landratsamt Calw
Änderung an dem Wassertriebwerk Nr. 225 auf der Markung Enzklüsterle
Jakob Friedrich Girrbacli, Sägewerks besitzer in Gompelscheuer, Gemeinde Enz- klösterle. beabsichtigt, an seinem Wassertriebwerk Nr. 225 am Poppelbach in Gom- peiseheuer, das abgängige Wasserrad durch eine Saugrohrlurbine, Patent Ossberger, mit 430 1 Schluckvermögen und 35,6 PS Höchstleistung zu ersetzen.
Gleichzeitig soll zwischen den Klotzweiher und die Druckleitung ein Einlaufbau- werk mit Uebereichrinne eingebaut werden.
An dem Oberwasserspiegel wird nichts geändert. Dagegen soll der Unterwasser- spiogel durch Vertiefung der Unterkanalsohle um 0,93 m tiefer gelegt und damit das Nutzgefälle von 6,87 auf 7,80 m erhöht werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben sind bei Verlust des Einspruchsrechts innerhalb 14 Tagen bei dem Landratsamt vorzubringen, wo Pläne und Beschreibung zur Einsichtnahme aufliegen.
Landratsamt Calw
Hühnerpest in Frauenalb, Kr. Karlsruhe und Oberndorf, Kr. Rastatt Im Bestand des Friedrich B ü r k 1 e, Gasthaus „zum König von Preußen“ in Frauenalb, Kr. Karlsruhe und in Oberndorf, Kr. Rastatt ist die Hühnerpest ausgebrochen. Die benachbarten Bürgermeisterämter werden gebelen, die entsprechenden seueben- polizeüieben Vorkehrungen zu treffen.
Landratsamt
Ausübung der Fischerei durch alliierte Staatsangehörige
Das französische Landeskommissariat für Württemberg-Hohenzollern teilt mit: In Ausführung der Bestimmungen der im Journal Officiel vom 22. Juli 1949 veröffentlichten Verordnung 221 (Abschnitt II Artikel 14 und 15) kann die Sportfischerei von allen alliierten Staatsangehörigen gemeinsam mit den deutschen Inhabern oder Pächtern des Fischereirechts in allen Wasserläufen und Teichen ausgeübt werden; ausgeschlossen sind jedoch die Teile von Wasserläufbn, die Teiche oder Wasserflächen, die durch die französische Besatzungsmacht zu Schongebieten (Reserven) bestimmt sind ode. die innerhalb eines mit Mauern abgegrenzten Anwesens liegen oder zu einem anerkannten Fisehereibetrieb gehören
Es wird darauf hingewiesen, daß nur die Betriebe, die künstliche Fischzucht (Setzlingszucht) betreiben, als Fischereibetriebe (in diesem engeren Sinne) anerkannt werden können. Ferner wird ausdrücklich bemerkt, daß die Kontrolle des Fischereirechts der alliierten Staatsangehörigen allein der französischen Polizei untersteht. Dip Rolle der zur Überwachung der Fischerei befugten deutschen Polizei hat sich auf die Feststellung, daß der Fischer tatsächlich alliierter Staatsangehöriger ist. zu be- sch ränkon.
Jode Behinderung der freien Ausübung des Fisehereireehts der alliierten Staatsangehörigen wird bestraft
Wann entstellt eine Umstellungsgrundschuld?
Die zur Zeit besonders interessierende Frage, wann eine Umstellungsgrundschuld für den Staat zur Sicherung des Lastenausgleichs entstellt, bangt davon ab, wie die im Grundbuch verzeiehneten Grund- pfandreehte ( Hypotheken, Grund- und Ren- tenscbulden) umgestellt weiden. §1 des Gesetzes zur Sicherung von Forderungen für den Lastonausgleieh von 2. 9. 1948 lautet; .Im Range unmittelbar nach Hypotheken. Grundschulden und Rontensohulden, die auf Grund des § 16 des Dritten Gesetzes zur Neuordnung des Geldwesens (Umstellungsgesetz) umgestellt worden sind, entstehen Grundschulden in Höhe des Betrages, um die der Nennbetrag in Reichsmark den Umstellungsbetrag in Deutscher Mark übersteigt“ Das heißt also; Wenn eine Hypothek von 10 000— ÜM für den Gläubiger A eingetragen ist, so wird normalerweise die zu Grunde liegende Forderung 1 : 10 umgestellt. A hat also nur nocli 1000.— DM zu bekommen lind kann insoweit auch nur eine hypothekarische Sicherung verlangen. Die restlichen 9000.— HM werden Umstellungs- grundschuld zur .Sicherung des Lasten,ius- gleiclis in DM, und zwar ohne daß es dazu eines besonderen Eintrags im Grundbuch bedürfte. Für diese Umstellungsgrundschuld gelten die gleichen Bedingungen, die für die Hypothek von 10 000.— HM zwischen Grundeigentümer und A vereinbart waren, also insbesondere die gleichen Zins- und Tilgungssätze. Nur bezüglich der Kündigung besteht zugunsten des Schuldners die Abweichung, daß die 9000.— DM U;n- .stellungsgrundschuld ihm gegenüber nicht gekündigt werden können, umgekehrt kann jedoch der Schuldner (der Einfachheit ha! her wird angenommen, daß Schuldner der Forderung und Grundeigentümer dieselbe Person ist) dem Staat gegenüber kündigen. Rangmäßig sieben die 9000.— DM hinter den 1000 DM für A.
Die Verwaltung der Umstelluugsgrund-
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lern in den weitaus meisten Fällen in de: Händen der Landeskreditanstalt Stuttgart. In Fragen, welche die Umstellungsgrundschuld betreffen, wird sich also der Grundeigentümer in der Regel an dieses Institut zu wenden haben.
Durch die 40. Durchführungsverordnung (DVO.) zum Umstellungsgesetz (UG.) ist nun festgelegt worden, wie die Grundpfandrechte umzustellen sind. Die Regelung dieser DVO. gilt vom 21. 6. 48 an. Da die 40 DVO am 18. 10. 1949 im Bundosanzeiger veröffentlicht wurde, muß beachtet werden, daß Auskünfte in Urastellungsfragen, die vor diesem Zeitpunkte gegeben wurden, möglicherweise falsch sind.
Nach der 40. DVO. werden iie Grundpfandrechte grundsätzlich 1 : 10 umgestellt. Das hat die Wirkung, daß tür den überschießenden Reichsmarkbetrag, wie oben geschildert. eine Umstellungsgrundscbuld für den Staat entsteht. In bestimmten Fällen ist jedoch eine Umstellung l : 1 festgelegt. Dann entstellt keine Umstellungsgrundscbuld. Aus der 40. DVO sollen nun die praktisch wichtigsten Fälle der 1:1- Upistellung erörtert werden.
Auszugellen ist immer von dom, was im Grundbuch steht. Ist dort eine Hypothek verzeichnet, die schon längst getilgt wurde, so hat sich diese Hypothek in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Eigen tümergrundschulden werden 1 :1 umgestellt. In der Grundsehuld verkörper. sich ein Teilwert des Grundstückes. Steht dieser Wert dem Eigentümer zu, so soll ihm diese Wertstelle auch erhalten bleiben, denn wirtschaftlich gesehen, besteht kein Grund, den Eigentümer eines unbelasteten Grundstückes anders zu behandeln als einen Eigentümer, der an seinem Grundstück auf seinem Namen zusätzlich noch ein Grundpfandrecht innehat,. Ein Währungsgewinn, der die Grundlage für den Lastenausgleirh bildet, liegt ja liier nieln vor, denn was er als Grundeigentümer gf.