Mitteilungen für d

iier buchführende Landwirt ist im Vorteil Bei der gegenwärtig hohen steuerlichen Belastung unserer Bauernbetriebe wird die Einrichtung einer Buchführung immer not­wendiger. Die Einkommen- und Umsatz­steuer der nichtbuchfiihrenden Landwirte wird zur Zeit vom Finanzamt aus einem Zwölftel des Einheitswertes berechnet. Dieses Zwölftel wird als Reinertrag ange­nommen und daraus der Steuerbetrag mit bestimmten Zuschlägen festgesetzt. Dadurch wird dem nichtbuchführenden Landwirt ein Einkommen berechnet, das er in Wirklich­keit überhaupt nicht hat. Nur durch eine Buchführung ist der Landwirt in der Lage, seine tatsächlichen Einnahmen und Aus­gaben und somit seinen Gewinn bzw. Ver­lust nachzuweisen.

Worin bestehen nun die steuerlichen Vor­teile des Buchführenden?

1. Unabhängigkeit vom Einheitswert und dem darin enthaltenen Reinertrag .

2. Ansatz der Einnahmen, wie sie im Wirt­schaftsjahr wirklich anfallen.

3. Geltendmachung aller Betriebsausgaben in ihrer tatsächlichen Höhe. (Steuern, Löhne, Versicherung usw.)

4. Abzug der Kinderlöhne (%)

5. Abzug des Nachholbedarfes, sei es als Ersatzbeschaffung von Maschinen, Re­paraturen usw.

6. Abzug der Auffrischung des Viehbe­standes soweit die Richtwerte über­schritten werden.

7. Geltendmachung aller Verluste, wie Viehverluste, Maschinen Verluste, Ver­luste durch Trockenheit,. Nässe, Seu­chen usw.

8. Abschreibung der Anlagewerte (Ge­bäude, Inventar usw.)

9. Erhöhte Abschreibung nach dem DM- Bilanzgesetz. (Ausgang Einheitswert 1935 und später statt 1925)

10. Erhöhte Abschreibung für Ersatzbe­schaffung.

11. Erhöhte Abschreibung für neu errich­tete Wohngebäude und landw. Betriebs­gebäude.

12. Steuerfreiheit für 15°/ 0 des Gesamtge­winns 50% des nicht entnommenen Gewinns.

13. Verlustausgleich und Verlustvortrag.

14. Besteuerung nach dem 2-jährigen Durchschnitt.

Der Buchführende versteuert demnach als Umsatz nur das, das er wirklich gelei­stet und verkauft hat und einen Gewinn, der durch zahlreiche Möglichkeiten vermindert ist. Abschreibung nicht entnommener Gewinn Verlustvortrag 2-jähriger Durchschnitt geben dem Landwirt die Möglichkeit höchster Anpassung seines Gewinnes an die Leistungsfähigkeit seines Betriebes und gelten ihm einen gewaltigen Vorsprung dem nichtbuchführenden Land­wirt gegenüber. Beim n ich tbuc.li führenden Landwirt sind die Ausgaben wesentlich höher gestiegen als die Einnahmen und der Reinertrag von 1935 wird bei den meisten Betrieben nicht mehr erreicht Der nicht­buchführende Landwirt versteuert heute einen Gewinn, den er gar nicht hat, den er in keiner Weise irgendwie beeinflussen und dem tatsächlichen Ergebnis anpassen kann. Das trifft besonders diejenigen Landwirte, die viel eigene Arbeitskräfte, einen durch die Kriegs- und Nachkriegs­jahre her unterge wirtschafteten Betrieb haben, viel fremde Leute (hohe Löhne) beschäftigen und überhaupt hohe Aufwen­dungen betriebswirtschaftlicher Art ma­chen müssen. Stenern, Löhne und Versiche­rungen verzehren die Einnahmen zum größ­ten Teil, sodaß für die Erhaltung und Ver­besserung der Betriebe nicht mehr viel oder gar nichts übrig bleibt.

Was die Kosten der Bnchführung anbe­langt, so sind dieselben sehr gering, also auch für jeden kleineren Betrieb tragbar.

ie Landwirtschaft

Nach den Vorteilen, die durch eine Buch­führung zu erzielen sind, machen sich diese Buchführungsgebühren um ein Vielfaches bezahlt. Aus den vorgenannten Gründen ist den Bauern und Landwirten die Einrich­tung der Buchführung im eigenen Interesse dringendst zu empfehlen. Besonders die ehemaligen Landwirtschaftsschüler, die selbst einen Betrieb führen oder im El­ternbetrieb tätig sind, und vom Besuch der Landwirtschaftsschule her Buchführungs­kenntnisse haben, sollten sich zur .Buch­führung entschließen. Aus der Notwendig­keit heraus, den Bauernbetrieben steuer­liche Erleichterungen und eine wirklich gerechte Besteuerung zu sichern, ist es notwendig, daß möglichst viele Betriebe die Buchführung einrichten Um auch für sta­tistische Zwecke, sowie als Nachweis der wirklichen Einnahmen unserer Bauernbe­triebe und um für die Wirtschaftsberatung Unterlagen zu bekommen, sollten in jeder Gemeinde mindestens 3 Betriebe (1 guter, 1 mittlerer, 1 schlechter) die Buchführung einrichten. Zur Betreuung der buchführen­den Betriebe ist geplant, für das Kreis­gebiet einen Buchführungshelfer zur Unter­stützung und Beratung der Betriebsinhaber in Buchführungsfragen einzusetzen. Da das neue Buchfülirungsjahr bereits am 1. Juli 1950 beginnt, ist es notwendig, sich rasch zur Buchführung zu entschließen und die Meldung zur Einrichtung einer solchen umgehend an das zuständige Landwirt­schaftsamt, welches Interessenten gerne weitere Auskünfte erteilt, zu machen.

Landwirtschaftsamt Calw

Verbilligter Bezug von Dieselkraftstoff Das Landwirtschaftsamt Calw ist seit bei­nahe l 1 /* Jahren bemüht, nach Calw eine Ausgabestelle für zollbegünstigten Diesel­kraftstoff zu bekommen, da die Ausgabe­stelle Nagold für viele Schlepperbesitzer ungünstig liegt. Damit weite Fahrten zum Tanken vermieden werden können, hat das Zentralbftro für Mineralöl jetzt wenigstens eingeräumt, daß bei Einsendung von Treib- stoffässem oder sonstigen geeigneten Ge-

Marktberichte f

Calwcr Sehlachtviehmarkt vom 12. Juni Auftrieb: 4 Stück Großvieh, 11 Kälber, 26 Schweine, 2 Schafe. Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Jungfarren aa 90, Farren a 75. Rinder a 80, Kühe a 72, Käl­ber 100105, Schweine 95104, Schafe 45.

Calmbacher Sehlachtviehmarkt vom 12. Juni Auftrieb: 17 Stück Großvieh. Es wurden .je 44 kg Lebendgewicht bezahlt: Ochsen a 7682, b 7075; Bullen aa 8086, a 74 bis 80, b 7074; Rinder aa 8590, a 7884, I, 6877; Kühe a 6070, b 5059. Kälber und Soliweine waren nicht aufgetrieben.

Stuttgarter Schlaehtviolimarkt Auftrieb: Großvieh 529; Kälber 785; Schweine. 1247. Die Notierungen; Ochsen jung: aa 9096, a 7878; Ochsen alt: a 68 bis 76; Bullen jung: aa 8590, a 8085, b 77; Bullen alt: a 7480; Rinder: aa 95 bis 101 , a 8293, b 7078; Kühe: a 6576, b 5565, c 4555, d 45; Kälber, Sonder­klasse über Notiz: a 115120, b 108114, c 98107, d 95. Schweine: a 100106, b 2 104108, c 106110, d. e 103108, gl 8596, g2 84.

Zuchtviehabsatzveranstaltung ia Flochingen

Bei der gemeinsamen Zuchtviehabsatz­veranstaltung des Fleckvieh zuelitverbandes d. württ. Unterlandes und des Verbandes oberschwäb. Fleckviehzuchtvereine in Plo­chingen wurden von den aufgetriebenen 76 Farren 22 in die Zuehtwertklasse II, 38 in

binden eine Lieferung von der Ausgaoe- stelle Nagold frei Station möglich ist. Auch die Fa. Oest, Mineralölhaudlung, Freuden- stadt tätigt die Lieferung bzw. Zufuhr von verbilligtem Dieselkraftstoff. Den Schlepper­besitzern wird empfohlen, durch Gemein schaftsbezug hiervon Gebrauch zu machen.

Vergehung von Hoc-hbauarbeiten in der Kreisstadt Calw/Wimberg

Zur Erstellung des 1. Teils einer Wohn­siedlung mit insgesamt 36 Wohnungen bestehend aus

2 zweigeschossigen Reihenhäusern mit je 6 Wohnungen

2 zweigeschossigen Doppelhäusern mit je 4 Wohnungen

l eingeschossiges Doppelhaus mit ausge­bautem Dach und 4 Wohnungen 6 eingeschossigen Einzelhäusern mit aus- gebautera Dach und je 2 Wohnungen werden auf Grund der VOB. die

Beton-, Maurer-, Dachdecker-, Zimmer- und Flaschnerarbeiten vergeben. Ab Donnerstag, den 15. Juni 1950 können die Angebotsunterlagen bei der Kreisbaugenossenschaft Calw e. G. m. b. H., Schloßberg 3, in Calw eingesehen werden. Die Leistungsverzeichnisse werden gegen Gebühr abgegeben.

Abgabetermin für die Angebote spätestens Mittwoch, den 21. Juni 1950,10 Uhr bei der Kreisbaugenossenschaft Calw. Die Bieter können zum gleichen Termin der # Eröffnung beiwohnen.

Zuschlag u. evtl. Teilung der Leistungen in Lose bleibt Vorbehalten.

Vergebung von Hochbauarbeiten in Rohrdorf Kr. Calw

Für drei 2-Familien-Wohnhäuser und ein kleines Doppelwohnhaus in Rohrdorf sind die Maurer-, Zimmerer- und Flaschnerarbeiten zu vergeben. Unterlagen sind am Montag,

19. Juni bei Architekt Gauss, Nagold (Büro Marktstr. 2) einzusehen. Angebote sind eben­daselbst bis Samstag, 24. Juni vorm. 12 Uhr einzureichen.

Kreisbaugenossenschaft Calw e. G.m.b.H.

ir den Landwirt

die Zuchtwertklasse III gekört. Von 28 auf getriebenen trächtigen Kalbinnen wur­den 10 in die Klasse II und 10 in die Klasse III eingestuft, der Rest wurde nicht be­wertet. Es ist besonders hervorzuheben, daß die Farren zum weitaus größten Teil die Milchleistungsnoten I und II aufwiesen. Für die Farren der Zw.-Kl. II wurden zwar keine Spitzenpreise jedoch für Käu­fer und Verkäufer tragbare Durchschnitts­preise erzielt, die bei einem Höchstpreis von 2760 DM und einem Mindestpreis von 1050 DM bei 1680 DM im Mittel lagen. Die Farren der Zuehtwertklasse III wechselten mit wenigen Ausnahmen ihre Besitzer zu einem Durchschnittspreis von 980 DM hei einem Mindestpreis von 790 DM und einem Höchstpreis von 1720 DM. Die Nachfrage nach trächtigen Kalbinnen war mäßig. Es wurde bei den Kalbinnen der Wertklasse II ein Durchschnittspreis von 1210 DM und bei denen der Weltklasse III ein Durch­schnittspreis von 1050 DM erzielt. Näch­ste Sonderkörung und Zuchtviehabsatzver­anstaltung des Fleckvielizuehtverbandes des württ. Unterlandes und des Verbandes oberschwäb. Fleckviehzuchtvereine am 5. bis 6. Juli in Plochingen

Nagolder Wochen Marktpreise

Kopfsalat 912 Pf., Gurken 4570 Pf., Zwiebeln 5 Stck. 20 Pf., Kopfkohlrabi 8 Pf., Blumenkohl 6070 Pf., Rhabarber 15 Pf., Gelbe Rüben 1 Bund 20 Pf., Krautsetzlinge 14 Pf-, Rosenkohlsetzlinge 2 Pf., Sellerie­setzlinge 3 Pf., Landbutter 1 Pfund 2,60 DM, frische Landeier 18 Pf.

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