Werbeschrift für den Kreis Calw

Es besteht die Absicht, für den Kreis Calw eine repräsentative Werbeschrift her­auszubringen. Diese soll in Wort und Bild auf die Schönheiten unserer engeren Hei- mit hinweisen, über die reiche Geschichte des Kreises berichten und draußen zeigen, daß der Kreis Calw eines der bedeutendsten Eeisegebiete Westdeutschlands ist.

Der Kreistag hat in der Erkenntnis, daß die Steigerung des Fremdenverkehrs der Gesamtwirtschaft unseres Kreises zugute kommt, beschlossen, einen namhaften Betrag zu den Kosten dieser Werbeschrift zurVer- fügung zu stellen. Mit dieser Summe kann ein wesentlicher Teil der entstehenden Ko­sten gedeckt werden, den Rest müssen die Fremdenverkehrsgemeinden selber aufbrin­gen. Es wird sich dabei je nach der Beteili­gung und der Größe der Gemeinde um einen Aufwand zwischen 100 und 400 DM handeln.

Das bereits Ende des letzten Jahres be­reits ergangene Ausschreiben hat leider wenig Beachtung gefunden. Die interes­sierten Gemeinden werden deshalb noch einmal aufgefordert, ihre Beteiligung an dieser Gemeinschaftswerbung bis späte­stens 15. Juni anzumelden.

Die Gestaltung der Schrift wird durch Fachleute unter Mitarbeit namhafter Ken­ner unseres Kreises erfolgen. Heute schon sollte aber dafür gesorgt werden, daß erstklassige Lichtbilder zur Verfü­gung stehen. Die jetzige Jahreszeit bietet die beste Gelegenheit zur Beschaffung der­selben. Diese Aufnahmen und ein kurzer Werbetext sollten auf Abruf zur Verfügung stehen.

Nochmals: Anmeldetermin 15. Juni (über Landratspost).

Bad Liebenzell, 1. Juni 1950

Bürgermeister K 1 e p s e r.

Bekanntmachungen der Amtsgerichte

Amtsgericht Calw Beschluß vom 3 0. Mai 1950 N 2/50. Im Konkursverfahren über das Vermögen des Eugen Steinhäuser, Ra­diomechanikers in Calw, Bahnhofstr. 20, wird auf Antrag des Konkursverwalters, Amtsanwalt Seitz in Calw, diesem gestat­tet, die Aufzeichnung der einzelnen zur Konkursmasse gehörigen Gegenstände ohne Zuziehung einer obrigkeitlichen oder Ur­kundsperson vorzunehmen, nachdem auch der Gemeinsehuldner hiergegen keine Ein­wendungen erhoben hat. (§ 123 Abs. 2 Kon­kursordnung).

Amtsgericht Calw

Handelsregister - Veränderung IIR B 9: 3. 6. 1950: Verwaltungs- Aktiengesellschaft in Zavel- stein : Durch Beschluß der Hauptver­sammlung vom 29. Dezember 1949 ist die Satzung in § 15 (Aufsiehtsratsvergiitung) geändert.

Amtsgericht Nwgold Beschluß vom 2. Juni 1950 IGR. 261/50

In dem Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Todeserklärung der

Franziska Beeilt, geh. Dillmann, Hausfrau, geboren am 15. 9. 1900 in Kan­del, Kr. Odessa, Ukraine, Sowj.-Rußland, sowjetrussische Staatsangehörige, zuletzt

Vom steuerfreien Sparen

Ein wichtiger Termin rückt heran.

Die Beteiligung am steuerfreien Sparen war bisher vielen Personen nicht möglich, weil es ihre wirtschaftliche Lage einfach nicht gestattete, Ersparnisse zu machen. Nachdem das inzwischen erlassene Gesetr zur Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 29. 4.1950 eine recht erhebliche Steuer­senkung gebracht hat, die im Durchschnitt etwa 16% beträgt, sollte sich jeder Lohn­oder Einkommensteuerpflichtige überlegen, ob er den Betrag, den er an Steuern spart, künftig nicht auf ein steuerfreies Sparkonto einzahlen will. Hierdurch läßt sich eine wei­tere erhebliche Steuersenkung erzielen, so- daß der Sparer trotz seiner Beteiligung am steuerfreien Sparen über ein größeres Ein­kommen verfügen kann als bisher. Dabei

wohnhaft in Selz, Kr. Odessa, verschollen seit 18. 5. 1939 in Selz, Kr. Odessa, ver­heiratet mit Johannes Brecht, Landarbei­ter, geb. 16. 7. 1905 in Selz, Kr. Odessa, Ukraine, wohnhaft in Nagold-Iselshausen wird die Verschollene Franziska Beeilt auf Antrag ihres Ehemanns auf Grund des § 3 des Verseil.Ges.

für tot erklärt,

jedoch gern. § 12 Abs. 2 des Verscli.Ges. nur mit Wirkung für die Rechtsverhältnisse, welche nach deutschem Recht zu beurteilen sind, und mit Wirkung für das im Inland befindliche Vermögen der Verschollenen. Als Zeitpunkt des Todes der Verschollenen wird gern. § 9 Abs. 2a des Versch.Ges. in Verb, mit § 9 Abs. 4 des Versch.Ges.

der 31. Dezember 1944, 24,00 Uhr, festgestellt.

Amtsgericht Nagold Handelsregistereintragungen (Für die Eintragungen in () ohne Gewähr)

a) Ne u eint Tagungen:

Am 24. 4. 50:

HR A Nr. 141: Firma F. E. HaussUhl (Chem. Laboratorium), Sitz in Nagold (Zellerstr. 11). Firmeninliaber ist F. Emil Haussühl in Nagold.

Am 28. 4. 1950:

HR A Nr. 142: Firma Willy Letsche, Faehdrogerie u. Fotoliaus, Sitz in N a g o 1 d

empfiehlt es sieb, mit dem Sparen möglichst vor dem 1. 7. 1950 zu beginnen, und zwar deshalb, weil Sparverträge mit den festge­legten Sparraten, die vor diesem Stichtag ab­geschlossen werden, hinsichtlich der Rück­zahlung besonders günstig gestellt sind. Sol­che Sparguthaben werden nämlich bereits nach 3 Jahren gerechnet vom Tage der ersten Einzahlung an fällig, wogegen Sparguthaben, die erst später begründet wer­den, noch ein weiteres Jalir gesperrt bleiben. Auch für allgemeine Sparverträge, bei denen der Sparer nicht an bestimmte Sparraten gebunden ist, hat der Stichtag Bedeutung, und zwar insofern, als alle Beträge, die bis zum 30. 6. 1950 ein gezahlt werden, als am 1. 1. 1950 eingezahlt gelten und dementspre­chend, d. h. am 1. 1. 1953, fällig werden. Bei beiden Vertragsarten ist es also unbedingt ratsam, die Zeit bis zum 1. 7. 1950 auszu- nlitzen.

Verhütung von Heustockbränden und . An­wendung der Heustocksonde

Landwirte bewahrt eure Heustöcke vor Selbstentzündungen. Nachlässigkeit führt zu Schäden, die nicht wieder gut zu machen sind und wir sind heute mehr denn je auf die Erhaltung unseres Volksvermögens an­gewiesen. Die Württemb. Gebäudebrandver­sicherungsanstalt hat die .Feuerwehren der Städte Calw, Nagold und Neuenbürg mit Heustocksonden ausgerüstet, die der Bevöl­kerung unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Die Landwirte des Kreises werden daher aufgefordert, ihre Heustöcke regel­mäßig und sorgfältig bis etwa zum 130. Ta­ge nach Einbringung des Heues zu über­wachen und bei Wahrnehmung verdächtiger Erscheinungen (Auftreten eines auffallend starken brandigen Geruchs, ungleichmäßi­ges Zusammensinken des Heues, Aufsteigen von Wärme, Dampf oder Dunst) sofort das Bürgermeisteramt zu verständigen, damit dieses im Benehmen mit dem Wehrführer das Weitere veranlaßt.

Es wird gleichzeitig darauf hingewiesen, daß bei fahrlässiger Unterlassung dieser Benachrichtigung die Gewährung der Brand- entsehädigung versagt werden kann.

Landratsamt Calw

(Bahnhofstr. 9). Geschäftsinhaber ist Willy Letsche, Drogist in Nagold.

Am 16. 5. 1950*:

IIR A Nr. 133: Firma Rudolf Harr (Fein­ledergerberei), Sitz in Rohrdorf bei Nagold. Offene Handelsgesellschaft seit 1. 1. 1949. Gesellschafter sind 1. Rudolf Harr, Gerber­meister in Rohrdorf, 2. Ernst Harr, Gerber­meister in Rohrdorf, jeder allein vertre- tungs- und zeichnungsberechtigt

b) Veränderungen:

Am 3. 5. 1950:

HR A Nr. 29: Firma Paul Lu z, Posthotel in Nagold: Die Inhaberin der Einzelfirma, Frau Emma Luz We., ist am 7. 2. 50 ge­storben. Mit Wirkung vom 8. 2. 50 ist eine offene Handelsgesellschaft gegründet wor­den. Persönlich haftende Gesellschafter sind: 1. Frau Klara Scholl geb. Luz We. in Nagold, 2. Karl Friedrich Scholl, Hotelier in Nagold. Zur Vertretung der Gesellschaft ist jeder Gesellschafter allein berechtigt. Am 16. 5. 1950:

IIR A Nr. 73: Firma Gehr. Rath, OHG. in Altensteig: Die offene Handelsgesellschaft ist auf 1. 7. 1949 aufgelöst. Adam Rath ist nunmehr Alleininhaber mit dem Recht zur Fortführung der bisherigen Firma.

Am 25. 5. 1950:

HR B Nr. 7: Firma Motra Maschinen­bau G.m.h.H. in Nagold: Der Wortlaut der Firma ist geändert in Mota Maschinenbau G.m.h.H.

Amtsgericht Nagold Konkursverfahren

I N 3/50

über das Vermögen der Firma Mota, Maschinenbau - G.m.b.ll. in Nagold, Kreis Calw, wird beute am 1. Juni 1950, naclim. 19,10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet.

Herr Bezirksnotar N e g e 1 e in Nagold, Kr. Calw, wird zum Konkursverwalter er­nannt. Konkursforderungen sind bis zum Samstag, 8. Juli 1950, bei dem Gericht, an­zumelden.

Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigernüssebusses und

Steuerfrei gespurt

ist doppelt gespurt!

KREISSPARKASSE