Hauptkörung für Eber und Ziegcnböcke im Jahr 1950

Die Hauptkörungen für Eber und Ziegen­böcke werden gemäß § 3 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet der tierischen Erzeugung (Tierzuchtgesetz) vom 7. Juli 1949 als Sammelkörungen nach untenstehen­dem Plan durchgeführt.

Vorzustellen sind alle Eber und Ziegen­böcke, die das Mindestalter von 6 Monaten erreicht haben, gleichgültig, ob sie zur Zeit der Hauptkörung zur Zucht benutzt werden oder nicht,

Eber und Ziegenböcke, die innerhalb der letzten 3 Monate auf einer Sonderkörung gekört und auf einer Absatzveranstaltung gekauft worden sind, sind anläßlich der Hauptkörung nicht vorzustellen.

Für Eber und Ziegenböcke, die krank­heitshalber nicht vorgestellt werden kön­nen, muß bei der Hauptkörung ein tierärzt­liches Attest vorgelegt werden.

Nach § 9 des Tierzuchtgesetzes vom 7. 7. 1949 wird mit einer Geldstrafe bis zu DM 10 000. bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig

a) ein nicht gekörtes oder abgekörtes männliches Tier zum Decken oder zur künstlichen Besamung verwendet,

b) ein männliches Tier nicht auf einer Körung vorführt.

Die Körbücher und Abstammungsnach­weise der Eber und Ziegenböcke sind zur Körung mitzubringen. Die Körgebühren sind im Anschluß an die Körung zu ent­richten. Sie betragen bei Erneuerung oder Änderung der Deckerlaubnis bei Ebern

Wie man Geflügel füttert

Leistungssteigerung im Hiihner- stall erzielt man nur durch richtiges Füttern und einwandfreie Haltung. Körner, Schrote, Kleie und Kartoffeln genügen nicht. Es muß Eiweißfutter beigefüttert werden. Eiweißfuttermittel sind: Dicksaure Magermilch, Buttermilch, Dorschmehl, Fischmehl, Fleischmehl, Trockenhefe, Soja­schrot. Der tägliche Eiweißbedarf je Henne beträgt % 1 Magermilch oder 10 g Fischmehl Dicksaure Mager­milch ist für den bäuerlichen Betrieb das billigste und beste Eiweißfutter. Da im Winter jedoch die Aufnahme von Mager­oder Buttermilch ungenügend ist, empfiehlt es sich, zusätzlich 5 bis 10 g Fischmehl oder entsprechend andere tierische Eiweiß­futtermittel zu geben.

Gesamtfutterbedarf je Tier und Tag:

2mal täglich Weichfutter bestehend aus insgesamt 3040 g gedämpften Kartoffeln, 30 g Schrote und Kleie, 510 g Fischmehl oder anderem Eiweißfutter.

Für die Abendfütterung: 5060 g Kör­ner (Hafer, Gerste, Mais, Milokorn, Futter­weizen).

Im Winter außerdem Ersatz für Grün­futter, je Tier und Tag etwa: 10 g Keim­hafer, 3040 g gelbe Hüben, Grünkohl, Runkelrüben, 5 g getrocknete Brennessein oder Luzerneheumehl. Als Tränke zur beliebigen Aufnahme: Wasser, dicksaure Magermilch, Buttermilch, Molke.

Höchstleistungen im Hühner­stal 1 werden erreicht, wenn Legemehl- Mise hfutter in Trockenfutter-Automa­ten oder -trögen zur beliebigen Aufnahme bereitsteht Dies wird zweckmäßigerweise wie folgt zusammengestellt: 65 kg Schrote, 15 kg Weizenkleie, 8 kg Dorschmehl oder Fischmehl (Salzgehalt darf 3% nicht über­steigen), 4 kg Trockonhefe, 4 kg Soja­schrot, 2 kg Holzkohle, 2 kg Futterkalk, zus. 100 kg. Von dieser Mischung im Som­mer lmal, im Winter 2mal, je Tier und Tag 20 g mit ebensoviel Kartoffeln feuchtkrü­melig anmengen. Außerdem Körner, Grün­futter, Tränke wie oben angegeben!

Zur richtigen Fütterung gehört die zweckentsprechende Haltung.

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Es ist Ihr Vorteil

und bestimmt nicht einerlei, wenn Sie sich gerade im Amtsblatt über die behördlichen Anordnungen und Bekanntgaben informieren Sie erhal­ten hier eine vollständige und zuver­lässige Übersicht über sämtliche im Kreis rechtswirksam gewordenen An­ordnungen, während Sie die Tages­zeitung nur auszugsweise und weder in rechtswirksamer noch rechtsver­bindlicher Form unterrichten kann. Das Amtsblatt hat heute seine eigene Aufgabe, ebenso wie die Tageszei­tung die ihre. Scheuen Sie deshalb die geringe Ausgabe für ein Amtsblatt- Abonnement nicht. Sie wird sich stets bezahlt machen!

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DM 2. und bei Ziegenböcken DM.75, bei Entzug der Deckerlaubnis bei Ebern DM 1. und bei Ziegenböcken DM.50.

Es bleibt den Gemeinden bzw. den Eber- und Ziegenbockhaltern überlassen, an wel­chem Körort sie ihre Tiere vorstellen wol­len.

Körplan *

Donnerstag, den 2 0. 4. 1950 Kreis Calw: 8.00 Uhr Altensteig, Turn­halleplatz. 10.00 Uhr Calw, Viehmarkt­platz, 14.30 Uhr Neuenbürg, Turnplatz. Calw, den 6. April 1950

Landratsamt,

160 Eier Jahresleistung je Henne und Stei­gerung der Bareinnahmen sind bei Beach­tung folgender Punkte möglich:

1. Nur 1 bis 3jährige Hennen halten und überalterte Bestände abschaffen!

2. Gesunde Eintagsküken und leistungs­fähige Jungtiere aus anerkannten Zuchten nachziehen!

3. Helle, trockene, gut eingestreute Ställe schaffen und für Sauberkeit im Stall und Auslauf sorgen.

4. Im Winter Stallbeleuchtung einrichten.

Küken sind so reichhaltig wie möglich

zu füttern.

1. Woche: Abwechselnd alle 2 bis 3 Stun­den Haferflocken, Gerste-, Mais-, Futterwei- zengrützc. Als Tränke leicht angewärmtes Trinkwassot und ab 4. Tag dicksaure Ma­germilch.

2. bis 8. Woche: Täglich abwechselnd alle 3 Stunden:

1. Feuchtkrümeliges Weich­futter: stets nur so viel, wie in 20 Minu­ten aufgefressen ist; zusammengemengt aus Getreideschroten, feingeriebenen gel­ben und roten Rüben, feingewiegten Brenn­nesseln, Quark oder Sauermilch Ab vier­ter Woche gekochte Kartoffeln beimengen.

2. Grütze, kleine Körner, Keimhafer. Garnelen.

Für die Aufzucht größerer Kükenmengen außerdem zur beliebigen Aufnahme stellt man ein Trockenmisehfuttcr bereit aus:.

70 kg Getreideschrote: Gerste, Mais, Fut- terweizon, Milokorn geschält, Hafer (Spel­zen abgesiebt!), 10 kg Weizenkleic, 10 kg Dorschmehl, 3 kg Knochenschrot, 3 kg Trockenhefe, 2 kg Holzkohle, 2 kg phos­phorsaurer Kalk (Vitakalk und dergl.), zus. 100 kg. Als Tränke: Wasser, dick­saure Magermilch, Buttermilch An Frühbrut­küken und bei auftretenden Wachstums­störungen gibt man je Küken und Tag 0,5 g Lebertran Nach der 8. Woche werden die Jungtiere 3mal täglich wie die Leghen­nen gefüttert. Kükentränke und -tröge muß man in den ersten Wochen täglich, später mindestens alle 3 Tage mit heißem Wasser reinigen. Kükenheim und -stall sind alle 2 Tage sauber zu machen und mit trocke­nem Sand, Strohhäcksel oder Torf ein- 1 zustreuen. Für gleichmäßige, ausreichende

Manüverschäden

Im Kreis Calw sind in den letzten Tagen durch die Besatzungsmacht Manöver abge­halten worden. Soweit dadurch Schäden entstanden sind, können diese innerhalb von 3 Monaten vom Tage der Entstehung des Schadens an gerechnet beim Sekretariat des Entschädigungsgei'ichtes in Tübingen, Doblerstraße 3 angemeldet werden.

Zur Wahrung der Frist empfiehlt es sich, sogleich durch eingeschriebenen Brief die Anmeldung zu bewirken und sich die Nacli- reichung der Beweismittel und weiterer Unterlagen vorzubehalten. Der mit allen Unterlagen versehene, endgültige Antrag ist mit der Stellungnahme des Bürgermei­steramtes durch die französische Kreisdele­gation in Calw dem Entschädigungsgericht zuzuleiten. Soweit es sich um Flurschäden handelt, ist das Landwirtschaftsamt Calw zu beteiligen. Die Anträge müssen in deut­scher und französischer Sprache gestellt werden. Von der Antragstellung gering­fügiger Schäden wird empfohlen, abzusehen, damit Zeit, Geld und Verwaltungsaufwand für den Schadensantrag in einem angemes­senen Verhältnis zu der Schadenssumme stehen.

Calw, den 5. April 1950

Landratsamt Calw - Requisitionsabteilung

Wasserentiiahmeanlage der Fa. Chr. Hagele, Gartenbau in Calw aus dem Ziegelbach

Die Inhaber der Firma Christian Hägele, Gartenbau in Calw, haben für sich und ihre Rechtsnachfolger um Verleihung des Rechts zur Entnahme von Wasser zu Beregnungs­zwecken der Gärtnerei (bestehend aus den Parzellen Nr. 1739/1, 1739/2, 1775/1, 1775/2, 1775/5, 1772/1, 1760, 1761, 1762/1, 1711/2, 1758, 836/1, 838 und 839 der Markung Calw) aus dem Ziegelbach während der Vegeta­tionszeit nachgesucht. Gleichzeitig wurde die Genehmigung zur Errichtung einer Stauanlage im Ziegelbach beantragt.

Einwendungen hiegegen sind bei Verlust des Einspruchsrechts innerhalb 14 Tagen vom Tage der Bekanntmachung an ge­rechnet beim Landratsamt anzubringen, wo Pläne und Beschreibung zur Einsicht­nahme aufliegen.

(E 105)

Land ratsamt.

Straßensperrung

Infolge Kanalisationsarbeiten wird die Ortsdurchfahrt Zwerenberg im Zuge der L. I. O. 349 für den gesamten Durchgangs­verkehr bis 1. Juni 1950 gesperrt. Umlei­tung erfolgt über Neuweiler-Hofstett.

Calw, den 6. April 1960

Landratsamt.

Wärme ist unbedingt zu sorgen. Küken zieht man auf frischem Gelände und nicht dort, wo die Althennen laufen, auf. Ge­sunde Aufzucht der Junghennen schafft die Grundlage für gute Legeleistungen!

Marktberichte

Calwer Vieh- und Schweiiiemarkt Dem am 12. April in Calw abgehalteneii Vieh- und Schweinemarkt waren 60 Stück Rindvieh zugeführt: Darunter befanden sich 4 Ochsen, 3 Stiere, 1 Jungfarren, 15 Kühe, 27 Kalbinnen, 15 Jungrinder. Bezahlt wurden für Kühe von 600 bis 920 DM, für Kalbinnen von 700 bis 1020 DM, für Jung­rinder von 250 bis 370 DM je pro Stück Für die weiteren Vieharten wurden keine Preise notiert. Der Handel auf dem Vieh markt war schleppend.

Auf dem Schweinemarkt waren insgesamt 400 Jungschweine. Bezahlt wurden für Läu­ferschweine von 140 bis 172 DM, für Milch Schweine von 108 bis 135 DM je pro Paar Der Handel war sehr lebhaft. Für Einstell­schweine wurden 220 bis 240 DM bezahlt.

Mitteilungen für die Landwirtschaft