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Bekanntmachungen der Allg. Ortskrankenkassen

Wahl der Vorstände der Allg. Ortskrankenkassen Nagold und Neuenbürg

Auf das Wahlausschreiben für die Wahl der Kassenvorstände der Allg. Ortskran­kenkassen Nagold und Neuenbürg in den Kreisamtsblättern Nr. 7 und 8/1950 ist von der Gruppe der Arbeitgeber wie auch von der Gruppe der Versicherten

je nur 1 Vorschlagsliste fristgemäß eingereicht worden. Die Listen wurden geprüft und zugelassen.

Nach § 10 der Wahlordnung gelten somit die darin Vorgeschlagenen in der Reihen­folge der Listen als für die nächsten 5 Jahre gewählt. Eine Wahl (Abstimmung) findet daher nicht statt.

Die Listen der gewählten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter und ihrer Stell­vertreter können bei der Allg. Ortskranken­kasse Nagold (auch bei der Verwaltungs­stelle Altensteig im dortigen Rathaus) bzw. Neuenbürg eingesehen werden. Die Gültig­keit der Wahl kann innerhalb 1 Woche beim Versicherungsamt angefochten wer­den.

Nagold/Neuenbürg, den 28. März 1950 Die Vorstände der Allg. Ortskrankenkassen Nagold und Neuenbürg.

Allgemeine Ortskrankenkasse Calw Abgabe von Krankenscheinen u. Zahnkarten

Um dem künftigen Mißbrauch von Kran­kenscheinen und Zahnkarten vorzubeugen, müssen scharfe Kontrollraaßnahmen ergrif­fen werden.

Die obengenannten Ausweise sind nur noch erhältlich:

a) für Pflichtversicherte und deren Fami­lienangehörige, soweit der Arbeitsort au­ßerhalb der Kreisstadt liegt, bei der ört­lichen Geschäftsstelle (Bürgermeisteramt),

b für Pflichtversicherte und deren Fami­lienangehörige. soweit die Kreisstadt Calw als Arbeitsort in Frage kommt, bei der Hauptkasse, Lederstr. 40,

c) für freiwillig Versicherte bei der ört­lichen Geschäftsstelle (Bürgermeisteramt) des Wohnorts und für die in Calw wohnen­den bei der Hauptkasse, Lederstr. 40,

d) für Invalidenrentner und Ruhegelds­empfänger am Wohnort siehe Ziffer c unter Vorzeigung des Rentenbescheids,

e) für Ausgewiesene, soweit sie vom Kreissozialamt Calw laufend unterstützt werden, während der Dauer der Barleistun­gen bei der örtlichen Geschäftsstelle des Wohnorts, und für die in Calw wohnenden bei der Hauptkasse, Lederstr. 40.

Empfänger von Kriegshinterbliebenen- beztigen von Versorgungsämtern und Be­zieher von Soforthilfe haben keine An­sprüche an unsere Kasse, es sei denn, daß sie selbst Krankenversicherungsbeiträge hieher entrichten.

In letzterem Falle sind die Bestimmungen in Ziffer a bis e zu beachten.

Kassenmitgliedcr und deren Angehörige, die nicht binnen drei Tagen ihrem behan­delnden Arzt einen Krankenschein besor­gen, werden als Privatpatienten behandelt und müssen die anfallenden Honorare selbst bezahlen.

Die Verwaltung.

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Es ist Ihr Vorteil

und bestimmt nicht einerlei, wenn Sie sich gerade im Amtsblatt über die behördlichen Anordnungen und Bekanntgaben informieren. Sie erhal­ten hier eine vollständige und zuver­lässige Übersicht über sämtliche im Kreis rechtswirksam gewordenen An­ordnungen, während Sie die Tages­zeitung nur auszugsweise und weder in rechtswirksamer noch rechtsver­bindlicher Form unterrichten kann. Das Amtsblatt hat heute seine eigene Aufgabe, ebenso wie die Tageszei­tung die ihre. Scheuen Sie deshalb die geringe Ausgabe für ein Amtsblatt,- Abonnement nicht. Sie wird sich stets bezahlt machen!

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Warum Beratungsstelle für Futterbau

und Viehhaltung?

Die vom Landwirtschaftsministerium er­richtete Beratungsstelle für Futterbau und Viehhaltung in Hechingen hat mit Beginn des neuen Jahres ihre Tätigkeit aufgenom­men. Räumlich umfaßt das Arbeitsgebiet die 9 Kreise Hechingen, Balingen, Horb, Rottweil, Tuttlingen, Reutlingen, Tübingen, Calw und Freudenstadt. Die Hauptaufgabe dieser neuen Beratungsstelle ist die Steige­rung der Leistung aus der gesamten Vieh­haltung, insbesondere der Milchwirtschaft in den herdbuchmäßig nicht erfaßten bäuer­lichen Betrieben. Daß dieser Weg über eine Verbesserung des Futterbaues gehen muß, bedarf kaum einer besonderen Begründung, dennder beste Teil der Rasse geht durch das Maul. In den bäuerlichen Betrieben stammt der weitaus größte Teil der land­wirtschaftlichen Einnahmen aus der Vieh­haltung (80%) und das Milchgeld wieder­um macht etwa die Hälfte der Stall einnah- men aus. Gerade in den viehstarken Bauern­betrieben ist in der Regel viel Eigeninter­esse, Sorgfalt und Tierliebe vorhanden, was sich auf die Haltung, Pflege und Fütterung des Viehes günstig auswirkt. Dagegen fehlt es vielfach an einem planmäßigen zielbe­wußten Hinarbeiten auf Leistung, da meist nach altem Herkommen und ohne genü­gende Berücksichtigung neuerer Erkennt­nisse gearbeitet wird. Entscheidend aber ist die Steigerung der Lebensleistung durch die Heranzucht eines gesunden, fruchtbaren, langlebigen und futterdankbaren Tieres. Während in den vergangenen Jahrzehnten der Schwerpunkt der erzielten Ertragsstei­gerungen mehr auf dem Gebiete des Acker­baues (Getreide, Kartoffeln usw.) lag, so ist es jetzt höchste Zeit, unsere Anstrengun­gen auf das Gebiet des Futterbaues und den Stall zu richten. Hier liegen noch die größ­ten Ertragsreserven und liier muß des­wegen auch der Hebel angesetzt werden. Die Ernährungswirtschaft braucht in ver­mehrtem Maße die leicht verdaulichen Nah­rungsgüter. insbesondere milchwirtschaft­liche Produkte und Fleisch. Die gesamte Rindviehhaltung ist in den 9 angeschlosse­nen Kreisen durchschnittlich um 9,2% zu­rückgegangen, während vergleichsweise dieser Rückgang in den 8 oberschwäbischen Kreisen nur 3,6% ausmacht. Im Beratungs­gebiet liegen weit über 50 000 meist klein­bäuerliche Betriebe, die nun durch inten­sive Beratung erfaßt werden sollen. Die Ursachen des augenblicklich häufig noch unbefriedigenden Leistungsstandes sind verschiedener Art: Starke Beanspruchung der Kühe zur Arbeitsleistung, unzuläng­liche Haltungs- und Fütterungsverhältnisse, mangelhafte Stallverhältnisse, Fehlen des Weideganges usw.

Eine starke Aufklärungstätigkeit in bäuerlichen Versammlungen und Dorflehr­gängen soll zunächst das Verständnis schaf­fen für alle einschlägigen Fragen der Vieh­haltung und des Futterbaues. Durch zahl-

Mittexiungen für die Landwirtschaft

Der Anbau von Pflanzkartoffeln

Vorbehandlung des Saatgutes vordem Pflanzen. Das im Keller über­winterte Pflanzgut bedarf dringend im Frühjahr pfleglicher Behandlung; wird diese versäumt, können erhebliche Auflauf­schäden und Ertragseinbußen eintreten. Einige Wochen vor dem Pflanzen müssen die Pflanzkartoffeln aus dem Keller her­ausgeholt, verlesen und in möglichst hellen Räumen flach gelagert werden. Auch bei frisch bezogenem Saatgut ist hohe Lage­rung zu vermeiden. Bei den Spätsorten kommen infolge der letztjährigen starken Zwiewuchsbildung neben den normal ge­wachsenen auch die nachgetriebenen Knol­len als Pflanzgut zur Verwendung. Beide sind zum Auspflanzen geeignet, allenfalls werden die nachgetriebenen Kartoffeln et­was rascher keimen.

Schneiden des Pflanzgutes. Ist man hei zu großem Pflanzgut aus Gründen der Wirtschaftlichkeit zum Schneiden ge­zwungen, so wird in der Längsrichtung vom Kronen- zum Nabelende geschnitten. Man kann unmittelbar beim Mispflanzen schneiden, oder auch etwa 810 Tage vor­her. Im letzteren Falle i9t dann auf flache Lagerung zu achten, damit die geschnitte­nen Kartoffeln sich nicht zu sehr erwärmen. Es empfiehlt sich, die geschnittenen Kar­toffeln gesondert und etwas enger zu pflan­zen, damit sich evtl. Ausfälle nicht durch große Fehlstellen bemerkbar machen.

Pflanzzeit. Die Pflanzzeit ist von den jeweiligen Boden- und Klimaverhältnissen abhängig. Man soll mit dem Pflanzen erst beginnen, wenn sich der Boden genügend erwärmt hat. Als normale Pflanzzeit be­trachten wir hier die zweite Hälfte April und höchstenfalls noch das erste Drittel im Mai.

Pflanzweite. Der Ertrag ist in hohem Maße von der richtigen Pflanzweite abhängig. Beim Pflanzkartoffelbau ist der enge Standraum doppelt wichtig, da man möglichst viele Kartoffeln in Pflanzgut­größe ernten will, und die durch die not­

wendige Entfernung kranker Stauden ent­stehenden Lücken sich ertragsmäßig um so weniger bemerkbar machen, je enger ge­pflanzt wurde. Die richtige Pflanzweite er­gibt sich durch das Vielfachgerät mit einer Reihenentfernung von 62,5 cm und einem Abstand in der Reihe von 3035 cm. Zu tiefes Pflanzen, besonders nach dem Pflug, ist von Nachteil.

Düngung. Eine Stallmistgabe zu Kar­toffeln ist allgemein üblich, es sei aber noch besonders auf die hervorragende Wir­kung der Gründüngung hingewiesen. Der Stallmist kann im Herbst oder im Frühjahr dann aber nur bei ab getrocknetem Bo­den untergepflügt werden. An Handels­dünger gibt man neben einer normalen Stallmistgabe noch 1,52 dz/ha Kali (Pa­tentkali oder schwefelsaures Kali), dieselbe Menge Superphosphat und höchstens 1 dz/ha Stickstoffdünger. Die Kaliphosphatdüngung erfolgt schon vor dem Pflanzen, der Stick­stoff kann auch noch nach dem Auspflan­zen gegeben werden. Zu spät gegebene Stickstoff gaben, vor allem bei dem langsam­wirkenden Kalkstickstoff, wirken sich nach­teilig auf die Haltbarkeit der Kartoffeln aus. Eine zu hohe und insbesondere ein­seitige Stickstoffdüngung ist beim Pflanz­kartoffelbau zu verwerfen und ist ein Grund zur Aberkennung.

Pflegearbeiten. Die Pflegearbeiten dienen der Bodendurchlüftung und der Un­krautbekämpfung. Etwa eine Woche nach dem Pflanzen werden die Kartoffeldämme mit einer leichten Egge (Netzegge) oder einer Kettenschleppe abgeschleppt. Nach einer weiteren Woche wird wieder hoch­gehäufelt und kurz vor dem Auflaufen der Kartoffeln wird nochmals abgeschleppt. Sämtliche Pflegearbeiten sind möglichst schonend vorzunehmen. Das noch mancher- rts übliche Anwalzen der Kartoffeln ist u unterlassen, da es sich auf die Boden­struktur nur ungünstig auswirkt. Man er­reicht denselben Zweck, indem man beim Pflanzen die einzelnen Kartoffeln mit dem Fuß leicht antritt.