Mitteilungen für die Landwirtschaft
Schlepper oder Zugtiere?
Die Motorisierung unserer landwirtschaftlichen Betriebe ist, so sagen die Fachleute, ein Gebot der Zeit. Er dürfte daher angebracht sein, kurz etwas dazu zu sagen. Voraussetzung für einen rationellen Einsatz eines Schleppers ist, daß die Zahl der Grundstücke im bäuerlichen Betrieb möglichst gering und daß die Grundstücke selbst möglichst groß sind. Durch Verwendung eines Schleppers muß ferner mindestens ein Gespann frei werden, auch sollen unbedingt Arbeitskräfte eingespart werden können. Dort, wo vorher mit Kühen gefahren wurde, werden höhere Milchleistungen zu erwarten sein, wenn die Tiere nicht mehr zum Zug verwendet werden. Kann durch einen Schlepper ein Pferdegespann eingespart werden, dann werden Flächen frei zum Anbau von Verkaufsfrüchten. Diesen Vorteilen, zu denen noch Arbeitsersparnis sowie leichteres und schnelleres Arbeiten hinzuzurechnen sind, stehen aber die meist hohen Anschaffungskosten für den Schlepper und die erforderlichen Anhängegeräte, für etwaiges Herrichten der vorhandenen Maschinen, Wagen usw. zum Schlepperzug, sowie die nicht unerheblichen laufenden Betriebskosten gegenüber. Es hat sich in den letzten Monaten gezeigt, daß ein nicht geringer Teil der bäuerlichen Betriebe, die sich einen Schlepper anschafften, in sehr erhebliche Schwierigkeiten geraten ist. Schon mancher, der rechnete — leider rechnen die Bauern viel zu wenig — hat seinen Schlepper mit größerem Verlust wieder abgesetzt. Wenn heute also die Frage, Schlepper oder Zugtiere, an einen Bauern herantritt, dann mag er sich genau überlegen, ob er in der Lage ist, bei den derzeitigen Preisen den Schlepper wirtschaftlich einzusetzen. Es wird zweckmäßig sein, sich bei möglichst vielen Schlepperbesitzern, die unter ähnlichen Verhältnissen arbeiten, genau über die Wirtschaftlichkeit ihres Schleppers zu erkundigen. Auf jeden Fall ist vor Aufnahme größerer Kredite, die verzinst, und abgezahlt werden müssen, dringend zu warnen.
Achtung Gartenbesitzer!
Für das kommende Frühjahr warten große Mengen Gemüsesämereien auf ihren Verkauf. Aus den Einfuhren der vergangenen Saison sind noch gewaltige Bestände vorhanden, die für den Händler einen großen Verlust bedeuten, wenn er sie nicht verkaufen kann, für den Gartenbesitzer aber schlecht bezahlte Mühe und Arbeit, denn diese alten Bestände sind meist wertlos. Der Mangel an Gemüsesämereien entstand, weil die Samenzuchtbetriebe in Deutschland hauptsächlich in der russischen Zone liegen Aus dieser Not gingen viele Gärtnereien bei uns in Westdeutschland zum Samenbau über, und der letzt- jährige schöne und trockene Sommer hat viel dazu beigetragen, daß wir in Westdeutschland eine erste wertvolle Gemüsesamenernte erzielen konnten. Auch ist seit 1. Oktober 1949 dem Samengroßhandel und den Importeuren die Möglichkeit des direkten Einkaufs aus dem Ausland von solchen Züchtern, welche früher schon gut lieferten, wieder erlaubt
Tn diesem Frühjahr wird es also dem Ramengroßhandel nicht mehr möglich sein, das alte minderwertige Saatgut an Gärtnereien zu liefern, um so mehr wird versucht werden, dieses Raraseligut an Hausierer und Nichtfachgeschäfte abzusetzen. Größere Rabatte werden dafür angeboten werden und der Gartenbesitzer wird der Leidtragende sein. Viele dieser Sämereien sind -5 Jahre keimfähig, aber nicht wert.
dieses Jahr in den Ofen oder den Vögeln verfüttert!
M a x H a a s, Kreisgärtnermeister
Staatlich geprüfte Baumwarte
Die im Auftrag des Landwirtschafts- ministeriums kürzlich in Rottenburg abgehaltene staatliche Baumwart-Prüfung haben mit Erfolg abgelegt: Karl Lutz, Birkenfeld, Gotth. Maier, Simmozheim, Emil Schmid, Neuenbürg, Oskar Weik, Altheng- stett, Fritz Bayer, Beinherg, Günter Beyle, Waldrennach, Edgar Enderle, Schömberg. Sämtliche Baumwarte gehören zum Dienstbezirk von Kreisbaumwart Scheerer, Neuenbürg.
Marktberichte
Marktbericht vom Schlachthof Calw am 14. Februar
Dem Markt waren 11 Stück Großvieh, 21 Kälber und 42 Schweine zugeführt. Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Bullen a 0.71—0.90, Ochsen aa 0.79, Ochsen a 0.72; Kühe a 0 62, c 0.45—0.53, d 0.30; Rinder a 0.75, b 0.64; Kälber a 0.80 bis 0.87, b 0.72—0.80; Schweine 1.13 bis 1.25 DM.
Marktbericht vom Schlachthof Calmbach vom 13. Februar
Auftrieb 9 Stück Großvieh u. 21 Schweine. Es wurden bezahlt: Bullen a 0.73; Ochsen a 0.72; Kühe c 0.43; Rinder a 0.72; Schweine 1.13—1.28.
Stuttgarter Schlaehtviehmarkt
Es wurden 422 Stück Großvieh, 464 Kälber, 1154 Schweine und 78 Schafe aufge trieben. Ochsen, jung: aa 80—88, a 70 bis 80, alt: aa 70—78, a 60—68, Bullen, jung:
aa 80—86, a 72—80. alt: aa 65—72. Rinder: aa 88—94. a 80—88, b 70—75, Kühe jung: aa 70—76, a 60—70, b 45—52, c 38—40, d bis 32; alt: a 55—65. Kälber: a 98—110, b 85—98, c 70—80. Schweine: a, bl. b2 und c 110—120, d und o 105—112, gl und g2 90—100. Schafe nicht notiert.
Vergebung von Bauarbeitcn Für das Kreiskrankenhaus in Nagold werden für verschiedene Verbesserungen folgende Arbeiten öffentlich ausgeschrieben:
Plattenleger-, Maurer-, Abbruch- und Kanalisationsarbeiten. Erweiterung der sanitären Anlagen samt. Zu- und Ableitungen.
Leistungsverzeichnisse können bei der Kreisbaumeisterstelle Nagold abgeholt werden. Angebotsabgabe bis zum 27. Februar 1950; 11 Uhr, an die KreisbaumeistersteHe Nagold.
Kreisbaumeisterstelle Nagold.
Vergebung von Hochbauarbeiten Die Kurverwaltung Bad Liebenzell bat zur Erstellung eines Füllhauses die Grab-, Beton-, Stahlbeton-, Maurer-, Zimmerer-, Dachdecker- und Flaschner-Arbeiten
zu vergeben.
Unterlagen können ab Freitag, 17. Februar, vormittags 8 Uhr, im Büro des Architekten W. Burk, Calw, Bischofstr. 46, abgeholt und die Zeichnungen daselbst eingesehen werden.
Die Angebote sind verschlossen bis spätestens Freitag, 24. Februar, vormittags 9 Uhr, an die Kurverwaltung Bad Liebenzell, Rathaus, einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt am gleichen Tag vormittags 10 Uhr im Lesesaal des Rathauses In Bad Liebenzell.
Kurverwaltung Bad Liebenzeil
Wahl des Ausschusses und Vorstandes der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbfirg
T. A u s s c li u s s w a h 1.
Auf das Wahlausschreiben für die Wahl des Kassen-Ausschusses der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nenenbürg vom 23. 12. 1949 und 12. 1. 1950 — Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 52/1949 und Nr. 3/1950 — ist von der Gruppe der Arbeitgeber, wie auch von der Gruppe der Versicherten, nämlich von den wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitgeber:
1. Industrie- und Handelskamuu r Rott- weil, Nebenstelle Calw,
2. Kreisinnungsverband, Calw,
3. Kreisbauernverband, Calw, und von den wirtschaftlichen Vereinigungen der Arbeitnehmer, Deutscher Gewerkschaftsbund, Ortskartell Neuenbürg, Calmbach und Wildbad,
je nur eine Vorschlagsliste fristgemäß eingereicht worden. Die Listen wurden geprüft und zugelassen. Nach § 10 der Wahlordnung gelten somit die darin Vorgeschlagenen in der Reihenfolge der Listen als für die nächsten 5 Jahre gewählt. Eine Wahl (Abstimmung) findet daher nicht statt.
Die Listen der gewählten Arbeitgeber- nnd Arbeitnehmervertreter und ihrer Stellvertreter können bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbürg eingosehen werden. Die Gültigkeit der AValil kann innerhalb einer Woche beim Versicbe- vungsamt angefochten werden.
II. Vorstandswahl.
Dio neugewählten Ausschußmitgliedei' der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbürg haben nunmehr — in getrennter zwar 4—5 Jahre keimfähig, aber nicht wert, Wahlhandlung — die Wahl des Kas- daß man auch nur 1 Gartenbeet damit aus -1 s o n v o r s t a n d e s, auf die Dauer von sät. Sämtlicher alte Samen gehört deshalb 15 Jahren vorzunehmen.
a) Wahltag.
Die Vorstandswahlen finden am Sonntag, den 16. 4. 1950, nachmittags von 14—16 Uhr im Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbürg statt.
Gewählt wird in geheimer Abstimmung nach den, Grundsätzen der Verhältniswahl auf Grund von Wahlvorschlägen. Den Aussebußmitgliedem geht noch schriftliche Mitteilung hierüber zu.
Zu wählen sind
je 3 Vertreter u. je 3 Stellvertreter der Arbeitgeber und Versicherten.
b) Wahl Vorschlagslisten für die Vorstandswahl.
Die beteiligten Arbeitgeber und Versicherten werden hiermit zur Einreichung von Vorschlagslisten beim Vorstand der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbürg aufgefordert.
Die Vorschlagslisten sind gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und die Versicherten einzureichen.
Berücksichtigt werden nur solche Wahlvorschlagslisten, die den im Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 52 vom 23. 12. 1949, anläßlich der Ausschuß- walil. bekanntgemachten Voraussetznn- gen entsprechen.
Darüber hinaus stehen aber diesen Vorschlagslisten gleich, Listen mit mindestens zwei Unterschriften von Vertretern der Arbeitgeber oder der Versicherten im Ausschuß, welche der betreffenden Gruppe angeboren.
Zugelasson werden nur Vorschlagslisten, dio spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag, d h.
bis spätestens 25. März 1950 beim Vorstand der Allgemei-