Mitteilungen für die Landwirtschaft

Schlepper oder Zugtiere?

Die Motorisierung unserer landwirt­schaftlichen Betriebe ist, so sagen die Fachleute, ein Gebot der Zeit. Er dürfte daher angebracht sein, kurz etwas dazu zu sagen. Voraussetzung für einen ratio­nellen Einsatz eines Schleppers ist, daß die Zahl der Grundstücke im bäuerlichen Betrieb möglichst gering und daß die Grundstücke selbst möglichst groß sind. Durch Verwendung eines Schleppers muß ferner mindestens ein Gespann frei wer­den, auch sollen unbedingt Arbeitskräfte eingespart werden können. Dort, wo vor­her mit Kühen gefahren wurde, werden höhere Milchleistungen zu erwarten sein, wenn die Tiere nicht mehr zum Zug ver­wendet werden. Kann durch einen Schlep­per ein Pferdegespann eingespart werden, dann werden Flächen frei zum Anbau von Verkaufsfrüchten. Diesen Vorteilen, zu denen noch Arbeitsersparnis sowie leich­teres und schnelleres Arbeiten hinzu­zurechnen sind, stehen aber die meist ho­hen Anschaffungskosten für den Schlepper und die erforderlichen Anhängegeräte, für etwaiges Herrichten der vorhandenen Ma­schinen, Wagen usw. zum Schlepperzug, sowie die nicht unerheblichen laufenden Betriebskosten gegenüber. Es hat sich in den letzten Monaten gezeigt, daß ein nicht geringer Teil der bäuerlichen Betriebe, die sich einen Schlepper anschafften, in sehr erhebliche Schwierigkeiten geraten ist. Schon mancher, der rechnete leider rechnen die Bauern viel zu wenig hat seinen Schlepper mit größerem Verlust wieder abgesetzt. Wenn heute also die Frage, Schlepper oder Zugtiere, an einen Bauern herantritt, dann mag er sich ge­nau überlegen, ob er in der Lage ist, bei den derzeitigen Preisen den Schlepper wirtschaftlich einzusetzen. Es wird zweck­mäßig sein, sich bei möglichst vielen Schlepperbesitzern, die unter ähnlichen Verhältnissen arbeiten, genau über die Wirtschaftlichkeit ihres Schleppers zu er­kundigen. Auf jeden Fall ist vor Auf­nahme größerer Kredite, die verzinst, und abgezahlt werden müssen, dringend zu warnen.

Achtung Gartenbesitzer!

Für das kommende Frühjahr warten große Mengen Gemüsesämereien auf ihren Verkauf. Aus den Einfuhren der vergan­genen Saison sind noch gewaltige Be­stände vorhanden, die für den Händler einen großen Verlust bedeuten, wenn er sie nicht verkaufen kann, für den Gartenbesitzer aber schlecht bezahlte Mühe und Arbeit, denn diese alten Bestände sind meist wert­los. Der Mangel an Gemüsesämereien ent­stand, weil die Samenzuchtbetriebe in Deutschland hauptsächlich in der russi­schen Zone liegen Aus dieser Not gingen viele Gärtnereien bei uns in Westdeutsch­land zum Samenbau über, und der letzt- jährige schöne und trockene Sommer hat viel dazu beigetragen, daß wir in West­deutschland eine erste wertvolle Gemüse­samenernte erzielen konnten. Auch ist seit 1. Oktober 1949 dem Samengroßhandel und den Importeuren die Möglichkeit des di­rekten Einkaufs aus dem Ausland von sol­chen Züchtern, welche früher schon gut lieferten, wieder erlaubt

Tn diesem Frühjahr wird es also dem Ramengroßhandel nicht mehr möglich sein, das alte minderwertige Saatgut an Gärtne­reien zu liefern, um so mehr wird versucht werden, dieses Raraseligut an Hausierer und Nichtfachgeschäfte abzusetzen. Größere Rabatte werden dafür angeboten werden und der Gartenbesitzer wird der Leidtra­gende sein. Viele dieser Sämereien sind -5 Jahre keimfähig, aber nicht wert.

dieses Jahr in den Ofen oder den Vögeln verfüttert!

M a x H a a s, Kreisgärtnermeister

Staatlich geprüfte Baumwarte

Die im Auftrag des Landwirtschafts- ministeriums kürzlich in Rottenburg ab­gehaltene staatliche Baumwart-Prüfung ha­ben mit Erfolg abgelegt: Karl Lutz, Bir­kenfeld, Gotth. Maier, Simmozheim, Emil Schmid, Neuenbürg, Oskar Weik, Altheng- stett, Fritz Bayer, Beinherg, Günter Beyle, Waldrennach, Edgar Enderle, Schömberg. Sämtliche Baumwarte gehören zum Dienst­bezirk von Kreisbaumwart Scheerer, Neuen­bürg.

Marktberichte

Marktbericht vom Schlachthof Calw am 14. Februar

Dem Markt waren 11 Stück Großvieh, 21 Kälber und 42 Schweine zugeführt. Es wurden je % kg Lebendgewicht bezahlt: Bullen a 0.710.90, Ochsen aa 0.79, Och­sen a 0.72; Kühe a 0 62, c 0.450.53, d 0.30; Rinder a 0.75, b 0.64; Kälber a 0.80 bis 0.87, b 0.720.80; Schweine 1.13 bis 1.25 DM.

Marktbericht vom Schlachthof Calmbach vom 13. Februar

Auftrieb 9 Stück Großvieh u. 21 Schwei­ne. Es wurden bezahlt: Bullen a 0.73; Ochsen a 0.72; Kühe c 0.43; Rinder a 0.72; Schweine 1.131.28.

Stuttgarter Schlaehtviehmarkt

Es wurden 422 Stück Großvieh, 464 Käl­ber, 1154 Schweine und 78 Schafe aufge trieben. Ochsen, jung: aa 8088, a 70 bis 80, alt: aa 7078, a 6068, Bullen, jung:

aa 8086, a 7280. alt: aa 6572. Rinder: aa 8894. a 8088, b 7075, Kühe jung: aa 7076, a 6070, b 4552, c 3840, d bis 32; alt: a 5565. Kälber: a 98110, b 8598, c 7080. Schweine: a, bl. b2 und c 110120, d und o 105112, gl und g2 90100. Schafe nicht notiert.

Vergebung von Bauarbeitcn Für das Kreiskrankenhaus in Nagold werden für verschiedene Verbesserungen folgende Arbeiten öffentlich ausgeschrie­ben:

Plattenleger-, Maurer-, Abbruch- und Kanalisationsarbeiten. Erweiterung der sanitären Anlagen samt. Zu- und Ablei­tungen.

Leistungsverzeichnisse können bei der Kreisbaumeisterstelle Nagold abgeholt wer­den. Angebotsabgabe bis zum 27. Februar 1950; 11 Uhr, an die KreisbaumeistersteHe Nagold.

Kreisbaumeisterstelle Nagold.

Vergebung von Hochbauarbeiten Die Kurverwaltung Bad Liebenzell bat zur Erstellung eines Füllhauses die Grab-, Beton-, Stahlbeton-, Maurer-, Zim­merer-, Dachdecker- und Flaschner-Ar­beiten

zu vergeben.

Unterlagen können ab Freitag, 17. Fe­bruar, vormittags 8 Uhr, im Büro des Ar­chitekten W. Burk, Calw, Bischofstr. 46, abgeholt und die Zeichnungen daselbst ein­gesehen werden.

Die Angebote sind verschlossen bis spä­testens Freitag, 24. Februar, vormittags 9 Uhr, an die Kurverwaltung Bad Lieben­zell, Rathaus, einzureichen. Die Eröffnung der Angebote erfolgt am gleichen Tag vor­mittags 10 Uhr im Lesesaal des Rathauses In Bad Liebenzell.

Kurverwaltung Bad Liebenzeil

Wahl des Ausschusses und Vorstandes der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbfirg

T. A u s s c li u s s w a h 1.

Auf das Wahlausschreiben für die Wahl des Kassen-Ausschusses der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nenenbürg vom 23. 12. 1949 und 12. 1. 1950 Amtsblatt für den Kreis Calw Nr. 52/1949 und Nr. 3/1950 ist von der Gruppe der Arbeitgeber, wie auch von der Gruppe der Versicherten, nämlich von den wirtschaftlichen Vereini­gungen der Arbeitgeber:

1. Industrie- und Handelskamuu r Rott- weil, Nebenstelle Calw,

2. Kreisinnungsverband, Calw,

3. Kreisbauernverband, Calw, und von den wirtschaftlichen Vereinigun­gen der Arbeitnehmer, Deutscher Gewerk­schaftsbund, Ortskartell Neuenbürg, Calm­bach und Wildbad,

je nur eine Vorschlagsliste fristgemäß eingereicht worden. Die Listen wurden geprüft und zugelassen. Nach § 10 der Wahlordnung gelten so­mit die darin Vorgeschlagenen in der Reihenfolge der Listen als für die nächsten 5 Jahre ge­wählt. Eine Wahl (Abstimmung) findet daher nicht statt.

Die Listen der gewählten Arbeitgeber- nnd Arbeitnehmervertreter und ihrer Stell­vertreter können bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuenbürg eingosehen werden. Die Gültigkeit der AValil kann innerhalb einer Woche beim Versicbe- vungsamt angefochten werden.

II. Vorstandswahl.

Dio neugewählten Ausschußmitgliedei' der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuen­bürg haben nunmehr in getrennter zwar 45 Jahre keimfähig, aber nicht wert, Wahlhandlung die Wahl des Kas- daß man auch nur 1 Gartenbeet damit aus -1 s o n v o r s t a n d e s, auf die Dauer von sät. Sämtlicher alte Samen gehört deshalb 15 Jahren vorzunehmen.

a) Wahltag.

Die Vorstandswahlen finden am Sonn­tag, den 16. 4. 1950, nachmittags von 1416 Uhr im Verwaltungsgebäude der Allgemeinen Ortskrankenkasse Neuen­bürg statt.

Gewählt wird in geheimer Abstim­mung nach den, Grundsätzen der Ver­hältniswahl auf Grund von Wahlvor­schlägen. Den Aussebußmitgliedem geht noch schriftliche Mitteilung hier­über zu.

Zu wählen sind

je 3 Vertreter u. je 3 Stellvertreter der Arbeitgeber und Versicherten.

b) Wahl Vorschlagslisten für die Vor­standswahl.

Die beteiligten Arbeitgeber und Ver­sicherten werden hiermit zur Einrei­chung von Vorschlagslisten beim Vor­stand der Allgemeinen Ortskranken­kasse Neuenbürg aufgefordert.

Die Vorschlagslisten sind gesondert für die beteiligten Arbeitgeber und die Versicherten einzureichen.

Berücksichtigt werden nur solche Wahlvorschlagslisten, die den im Amts­blatt für den Kreis Calw Nr. 52 vom 23. 12. 1949, anläßlich der Ausschuß- walil. bekanntgemachten Voraussetznn- gen entsprechen.

Darüber hinaus stehen aber diesen Vorschlagslisten gleich, Listen mit min­destens zwei Unterschriften von Ver­tretern der Arbeitgeber oder der Ver­sicherten im Ausschuß, welche der be­treffenden Gruppe angeboren.

Zugelasson werden nur Vorschlags­listen, dio spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag, d h.

bis spätestens 25. März 1950 beim Vorstand der Allgemei-