tonen Vorschriften? Wach der Polteelver- Ordnung können bestraft werden: die Jugendlieben, die vorsätzlich gegen die Bestimmungen verstoßen, oder aber anderen Minderjährigen unter 18 Jahren vorsätzlich Verstöße gegen die Vorschriften ermöglichen, mit Jugendarrest in Form des Freizeitarrests von einer Freizeit bis zu vier Freizeiten oder Geldstrafe bis zu 50— DM,
Erwachsene:
mit Geldstrafe bis zu 150 DM oder Haft bis zu 6 Wochen, und zwar:
Erziehungsberechtigte oder von ihnen beauftragte Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Minderjährigen unter 18 Jahren Verstöße gegen die Verordnung ermöglichen.
Unternehmer, die vorsätzlich oder fahrlässig Minderjährigen unter 18 Jahren Verstöße ermöglichen oder die Aushangpflicht nicht beachten, darüber hinaus jede Person über 18 Jahren, die vorsätzlich Minderjährigen unter 18 Jahren Verstöße gegen die Polizeiverordnung ermöglicht. RF.
Bauhandwerkerkurse
Das Landesgewerbeamt in Stuttgart veranstaltet bei genügender Beteiligung weitere fünfwöchige Tagesvorbereitungskurse auf die fachliche Meisterprüfung im Maurer- und Zimmererhandwerk. Die Teilnehmergebühr beträgt 80— DM. Auch Abendlehrgänge für die Handwerkszweige werden eingerichtet. Anfragen und Anmeldungen sind alsbald an das Fachkurssekretariat des Landesgewerbeamts in Stuttgart N, Kienestr. 18, Fernruf 92251, einzureichen.
Amtsblatt der Hohen Alliierten Kommission in Deutschland
Nr. 8 vom 24. Januar 1950 (Eingang beim Landratsamt am 27. 1. 1950).
Gesetz Nr. 18: Zweite Abänderung des Gesetzes Nr. 1, Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 78
Verordnung Nr. 1: Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsange- hörige S. 80
Verordnung Nr. 2 zur Abänderung
der Verordnung Nr. 1 S. 82
Nr. 9 vom 31. Januar 1950. (Eingang beim Landratsamt am 3. 2. 1950).
Gesetz Nr. 19: Ansprüche gegen die Joint Export-Import Agency (Vereinigtes Aus- ^ fuhr- und Einfuhramt) S. 86
Entscheidung Nr 4: Bestimmung der aus- führenden Dienststelle für Dekartellisierung und Dezentralisierung S. 87
Durchführungsverordnung Nr. 3 zu den Gesetzen Nr. 75 der amerikanischen und britischen Militärregierung, Durchführungsverordnung betreffend gewisse Verbindlichkeiten der Eisen- und Stahl- Unternehmungen S. 88
Gesetz Nr. 1: Zweite Abänderung der Verordnung Nr. 31 der Militärregierung „Gerichte der Amerikanischen Militärregierung in Deutschland“ S. 91
Gesetz Nr. 2: Dritte Änderung des Gesetzes Nr. 59 der Militärregierung, Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände S. 92
Ausführungsverordnung Nr. 7 zum Gesetz Nr. 59 der Militärregierung, Rückerstattung feststellbarer Vermögensgegenstände S. 93
Berichtigung des deutschen Textes der Verordnung Nr. 1: Jagd- und Fischereiordnung für Besatzungsangehörige S. 97 Verordnung Nr. 239 über die Schaffung einer Zentralstelle für die Verwaltung, Beaufsichtigung und Liquidation der französischen Einrichtungen in den besetzten Gebieten S. 97
Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest, bewahrt sich vor Nachteil und Schaden
Sprechtage .
der Kreisbaugenossenschaft Calw
Wir sehen uns gezwungen, bei der Geschäftsstelle der Kreisbaugenossenschaft Calw, Schl aßberg 3 (Zimmer Nr. 38, Fernruf Calw 245 und 246), Sprechtage, und zwar
Montags, Mittwochs und Samstags einzuführen und bitten dies künftig zu beachten.
Kreisbaugenossenschaft Calw eGmbH. (staatl. anerkanntes gemeinnütziges Wohnungsunternehmen für den Bezirk des nördlichen Schwarzwaldes).
Baugenossenschaft für den nördlichen Schwarzwald, Sitz Birkenfeld Vergebung von Zimmerarbeiten
Auf der Grundlage der VOB. kommen die Zimmerarbeiten für 14 typengleiche Faehwerksiedlungshäuser (7 Doppelhäuser) zur Vergebung.
LeistungsVerzeichnisse werden am Montag, den 13. Februar 1950, auf dem Rathaus (Ortsbauamt) gegen eine Gebühr von DM L— abgegeben. Die schriftlichen Angebote müssen auf dem Vordruck mit berechneter Endsumme bis 20. 2. 1950, 15 Uhr, daselbst abgegeben werden, wo anschließend die Eröffnung stattfindet. Unter den Bewerbern bleibt freie Wahl.
Birkenfeld, den 8. Februar 1950.
Der Vorstand, gez. Vollmer gez. Maier
Steuertermine im Monat Februar 1950 10. Februar 1950:
Lohnsteuer u. Notopfer Berlin:
Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe „Notopfer Berlin“ unter gleichzeitiger Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer-Anmeldung durch die Monatszahler. Umsatzsteuer :
Vorauszahlung der Monats zahler für den Monat Januar 1950 unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung. Beförderungsteuer:
Zahlung der Monatszahler für den Monat Januar 1950 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.
Vermögensteuer :
Erste Vierteljahresrate des Jahressolls für 1950.
20. Februar 1950:
Soforthilfeabgabe: a) Allgemein: letztes Drittel für 1949, h) Landwirte: 2. Halbjahresrate 1949. Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den ersten Monat u- 1 % für jeden weiteren Monat verwirkt Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungsverkehr weitestgehend Gebrauch zu machen und bei allen Überweisungen ihre Steuernummer, die Steuerart und den auf die einzelnen Steuerarten entfallenden Betrag anzugeben.
Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.
Amtsgericht Calw
Handelsregister-Neoeintragungen vom 7. Februar 1950 A 116: Moritz Kollmar (Schmuckwarenfertigung), Ernstmühl, Gde Hirsau, Kreis Calw, (Heerweg Nr. 10), Geschäftsinhaber: Moritz Kollmar, Kaufmann in Emstmühl, Gde Hirsau.
A 117: Förstner & Blessing, (Uhrenfabrik, Schömberg, Kreis Calw (Liebenzeller Str. 150), offene Handelsgesellschaft seit 1. Oktober 1949; persönlich haftende Gesellschafter: Emil Förstner, Re- monteur in Langenbrand, n. Heinrich Blessing, Techniker in Schömberg Krs. Calw.
Amtsgericht Neuenbürg fWürtt.)
Handelsregister-Veränderung v. 6, 2. 1950.
A 407. Hermann Roth (Obst- und Gemüsegroßhandel) in Ottenhausen. Der bisherige Geschäftsinhaber Hermann Roth ist am 24. 2. 1948 gestorben. Das Geschäft wird von den Erben in Form einer offenen Handelsgesellschaft weiterbetrieben. Die Gesellschaft hat am 21. 6. 1948 begonnen. Die Firma wird fortgeführt mit dem Zusatz o.H.G. Die Gesellschafter sind: Emma Roth, geh. Wacker, Obstgraßhändlerswitwe und die Tochter Waltraut Roth, led. vollj., beide in Ottenhausen.
Neue Fernsprechnummern der Landes- polizei-Direktion
Infolge Neuschaltung von Amtsleitungen ändern sich für die Landespolizei- Direktiom Tübingen, Hermann-Kurz-Str. 4, im neuen Fernsprechverzeichnis für Süd- württemberg-Hohenzollern die Telefonnummern wie folgt:
Landespolizei-Direktion Tübingen mit Landeskriminalpol izeiamt, Hermann-Kurz- Str* 4, Tüb. 2012, 2013, 2064, 2544—46, 2707.
Landespolizeidirektor, Tüb. 2336, nach Dienstschluß Reutlingen 5330.
Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes Tüb. 2281, nach Dienstschluß Tüb. 2546.
Kriminalwache, Tüb. 2012 u. 2013.
Pol.Arzt Med.Rat Dr. Vetter Tüb. 2926.
Personal-Abt. nach Dienstschluß, Btiche- ler, Tüb. 2925
Leiter der Teobn. Abt. nach Dienstschluß, Tüb. 2064.
Neuordnung der Lehrcrforthildung
Durch eine Weisung des Kultministeriums für Württemberg-Hobenzollern ist die Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen an Volks-, Mittel- und Hilfsschulen in Württemberg-Hohenzollern neu geregelt worden. Der Lehrerfortbildung dienen Arbeitsgemeinschaften, die in jedem Bezirk sechsmal im Jahre zusammentreten, Arbeitstagungen an der Akademie für Erziehung und Unterricht in Calw und schriftliche Abhandlungen der Junglehrer ans dem Gebiet ihrer Unterrichts- und Erziehungstätigkeit. Die Arbeitsgemeinschaften dienen der wissenschaftlichen und praktischen Weiterbildung der Lehrerschaft. Im Mittelpunkt der Arbeitsgemeinschaften steht die praktische Schularbeit, die Lehrprobe. Aus ihr sollen Themen für Kurzvorträge herauswachsen, die sich auf allgemeine unterricbtliche und erzieherische Probleme erstrecken. Für die Fortbildungsarbeit ip den Arbeitgemeinschaften steht für jedes Bezirksschulamt eine Bücherei zur Verfügung. Für diese werden künftig im Hauehaitplan das Knlt- ministeriums jährlich je 500_DM bereit
gestellt Den Grundstock der Bücherei bilden die noch vorhandenen Bücher der Lehrerlesegesellschaft und der früheren Arbeitsgemeinschaften.
-'Kulturwerk Calw
Montag, 13. Februar, 20 Uhr Stadthalle „Das Kuckuckse i“. Komödie in vier Bildern von Irma und Walter Firner. Regie Traute Rose. Karten zu DM L10 Ws DM 3.60.
Kulturwerk und Akademie Calw
Die Hohnsteiner Handpuppenspiele unter Leitung von Max Jakob. Dienetag, 14. 2., 14 Uhr Schülervorstellung „Der blaue Teufel“ und „Das Räuberwirtshaus“. Dienstag, 14. 2., 20 Uhr, Erwachsenenvorstellung „Oie Sage vom Freischüt z“
Mittwoch, 15 2., 14 Uhr, Scbülervorstel- lung für Schüler ab 12 Jahren „D a s Puppenspiel vom Dr. Faust“. Erwachsenenvorstellung 20 Uhr „Das Puppenspiel von Dr. Faust“.
Die Veranstaltungen finden im Festsaal der Akademie statt. Der Eintrittspreis für die Schülervorstellungen ist DM —.30, für die Abendvorstellungen für Jugendliche DM —.50, Erwachsene DM 1.—.