tonen Vorschriften? Wach der Polteelver- Ordnung können bestraft werden: die Jugendlieben, die vorsätzlich gegen die Bestimmungen verstoßen, oder aber anderen Minderjäh­rigen unter 18 Jahren vorsätzlich Ver­stöße gegen die Vorschriften ermöglichen, mit Jugendarrest in Form des Frei­zeitarrests von einer Freizeit bis zu vier Freizeiten oder Geldstrafe bis zu 50 DM,

Erwachsene:

mit Geldstrafe bis zu 150 DM oder Haft bis zu 6 Wochen, und zwar:

Erziehungsberechtigte oder von ihnen beauftragte Personen, die vorsätz­lich oder fahrlässig durch Verletzung ihrer Aufsichtspflicht Minderjährigen un­ter 18 Jahren Verstöße gegen die Verord­nung ermöglichen.

Unternehmer, die vorsätzlich oder fahr­lässig Minderjährigen unter 18 Jahren Verstöße ermöglichen oder die Aus­hangpflicht nicht beachten, darüber hinaus jede Person über 18 Jahren, die vor­sätzlich Minderjährigen unter 18 Jahren Verstöße gegen die Polizeiverordnung ermöglicht. RF.

Bauhandwerkerkurse

Das Landesgewerbeamt in Stuttgart ver­anstaltet bei genügender Beteiligung wei­tere fünfwöchige Tagesvorbereitungskurse auf die fachliche Meisterprüfung im Mau­rer- und Zimmererhandwerk. Die Teilneh­mergebühr beträgt 80 DM. Auch Abend­lehrgänge für die Handwerkszweige wer­den eingerichtet. Anfragen und Anmel­dungen sind alsbald an das Fachkurs­sekretariat des Landesgewerbeamts in Stuttgart N, Kienestr. 18, Fernruf 92251, einzureichen.

Amtsblatt der Hohen Alliierten Kommission in Deutschland

Nr. 8 vom 24. Januar 1950 (Eingang beim Landratsamt am 27. 1. 1950).

Gesetz Nr. 18: Zweite Abänderung des Gesetzes Nr. 1, Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission S. 78

Verordnung Nr. 1: Jagd- und Fische­reiordnung für Besatzungsange- hörige S. 80

Verordnung Nr. 2 zur Abänderung

der Verordnung Nr. 1 S. 82

Nr. 9 vom 31. Januar 1950. (Eingang beim Landratsamt am 3. 2. 1950).

Gesetz Nr. 19: Ansprüche gegen die Joint Export-Import Agency (Vereinigtes Aus- ^ fuhr- und Einfuhramt) S. 86

Entscheidung Nr 4: Bestimmung der aus- führenden Dienststelle für Dekartelli­sierung und Dezentralisierung S. 87

Durchführungsverordnung Nr. 3 zu den Ge­setzen Nr. 75 der amerikanischen und britischen Militärregierung, Durchfüh­rungsverordnung betreffend gewisse Verbindlichkeiten der Eisen- und Stahl- Unternehmungen S. 88

Gesetz Nr. 1: Zweite Abänderung der Ver­ordnung Nr. 31 der Militärregierung Gerichte der Amerikanischen Militär­regierung in Deutschland S. 91

Gesetz Nr. 2: Dritte Änderung des Ge­setzes Nr. 59 der Militärregierung, Rückerstattung feststellbarer Vermö­gensgegenstände S. 92

Ausführungsverordnung Nr. 7 zum Gesetz Nr. 59 der Militärregierung, Rück­erstattung feststellbarer Vermögens­gegenstände S. 93

Berichtigung des deutschen Textes der Verordnung Nr. 1: Jagd- und Fischerei­ordnung für Besatzungsangehörige S. 97 Verordnung Nr. 239 über die Schaffung einer Zentralstelle für die Verwaltung, Beaufsichtigung und Liquidation der französischen Einrichtungen in den be­setzten Gebieten S. 97

Wer sein Amtsblatt aufmerksam liest, bewahrt sich vor Nachteil und Schaden

Sprechtage .

der Kreisbaugenossenschaft Calw

Wir sehen uns gezwungen, bei der Ge­schäftsstelle der Kreisbaugenossenschaft Calw, Schl aßberg 3 (Zimmer Nr. 38, Fern­ruf Calw 245 und 246), Sprechtage, und zwar

Montags, Mittwochs und Samstags einzuführen und bitten dies künftig zu beachten.

Kreisbaugenossenschaft Calw eGmbH. (staatl. anerkanntes gemeinnütziges Wohnungsunternehmen für den Bezirk des nördlichen Schwarzwaldes).

Baugenossenschaft für den nördlichen Schwarzwald, Sitz Birkenfeld Vergebung von Zimmerarbeiten

Auf der Grundlage der VOB. kommen die Zimmerarbeiten für 14 typengleiche Faehwerksiedlungshäuser (7 Doppelhäu­ser) zur Vergebung.

LeistungsVerzeichnisse werden am Mon­tag, den 13. Februar 1950, auf dem Rat­haus (Ortsbauamt) gegen eine Gebühr von DM L abgegeben. Die schriftlichen An­gebote müssen auf dem Vordruck mit be­rechneter Endsumme bis 20. 2. 1950, 15 Uhr, daselbst abgegeben werden, wo anschlie­ßend die Eröffnung stattfindet. Unter den Bewerbern bleibt freie Wahl.

Birkenfeld, den 8. Februar 1950.

Der Vorstand, gez. Vollmer gez. Maier

Steuertermine im Monat Februar 1950 10. Februar 1950:

Lohnsteuer u. Notopfer Berlin:

Abführung der von den Arbeitnehmern einbehaltenen Lohnsteuer und Abgabe Notopfer Berlin unter gleichzeitiger Ab­gabe der entsprechenden Lohnsteuer-An­meldung durch die Monatszahler. Umsatzsteuer :

Vorauszahlung der Monats zahler für den Monat Januar 1950 unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung. Beförderungsteuer:

Zahlung der Monatszahler für den Mo­nat Januar 1950 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.

Vermögensteuer :

Erste Vierteljahresrate des Jahressolls für 1950.

20. Februar 1950:

Soforthilfeabgabe: a) Allgemein: letztes Drittel für 1949, h) Landwirte: 2. Halbjahresrate 1949. Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den ersten Monat u- 1 % für jeden weiteren Monat verwirkt Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.

Die Steuerzahler werden gebeten, von dem unbaren Zahlungs- und Überweisungs­verkehr weitestgehend Gebrauch zu ma­chen und bei allen Überweisungen ihre Steuernummer, die Steuerart und den auf die einzelnen Steuerarten entfallenden Be­trag anzugeben.

Finanzämter Hirsau und Neuenbürg.

Amtsgericht Calw

Handelsregister-Neoeintragungen vom 7. Februar 1950 A 116: Moritz Kollmar (Schmuck­warenfertigung), Ernstmühl, Gde Hirsau, Kreis Calw, (Heerweg Nr. 10), Geschäfts­inhaber: Moritz Kollmar, Kaufmann in Emstmühl, Gde Hirsau.

A 117: Förstner & Blessing, (Uh­renfabrik, Schömberg, Kreis Calw (Lie­benzeller Str. 150), offene Handelsgesell­schaft seit 1. Oktober 1949; persönlich haf­tende Gesellschafter: Emil Förstner, Re- monteur in Langenbrand, n. Heinrich Bles­sing, Techniker in Schömberg Krs. Calw.

Amtsgericht Neuenbürg fWürtt.)

Handelsregister-Veränderung v. 6, 2. 1950.

A 407. Hermann Roth (Obst- und Ge­müsegroßhandel) in Ottenhausen. Der bis­herige Geschäftsinhaber Hermann Roth ist am 24. 2. 1948 gestorben. Das Geschäft wird von den Erben in Form einer offe­nen Handelsgesellschaft weiterbetrieben. Die Gesellschaft hat am 21. 6. 1948 begon­nen. Die Firma wird fortgeführt mit dem Zusatz o.H.G. Die Gesellschafter sind: Emma Roth, geh. Wacker, Obstgraßhänd­lerswitwe und die Tochter Waltraut Roth, led. vollj., beide in Ottenhausen.

Neue Fernsprechnummern der Landes- polizei-Direktion

Infolge Neuschaltung von Amtsleitun­gen ändern sich für die Landespolizei- Direktiom Tübingen, Hermann-Kurz-Str. 4, im neuen Fernsprechverzeichnis für Süd- württemberg-Hohenzollern die Telefon­nummern wie folgt:

Landespolizei-Direktion Tübingen mit Landeskriminalpol izeiamt, Hermann-Kurz- Str* 4, Tüb. 2012, 2013, 2064, 254446, 2707.

Landespolizeidirektor, Tüb. 2336, nach Dienstschluß Reutlingen 5330.

Leiter des Landeskriminalpolizeiamtes Tüb. 2281, nach Dienstschluß Tüb. 2546.

Kriminalwache, Tüb. 2012 u. 2013.

Pol.Arzt Med.Rat Dr. Vetter Tüb. 2926.

Personal-Abt. nach Dienstschluß, Btiche- ler, Tüb. 2925

Leiter der Teobn. Abt. nach Dienst­schluß, Tüb. 2064.

Neuordnung der Lehrcrforthildung

Durch eine Weisung des Kultministe­riums für Württemberg-Hobenzollern ist die Fortbildung der Lehrer und Lehrer­innen an Volks-, Mittel- und Hilfsschulen in Württemberg-Hohenzollern neu gere­gelt worden. Der Lehrerfortbildung die­nen Arbeitsgemeinschaften, die in jedem Bezirk sechsmal im Jahre zusammentre­ten, Arbeitstagungen an der Akademie für Erziehung und Unterricht in Calw und schriftliche Abhandlungen der Junglehrer ans dem Gebiet ihrer Unterrichts- und Er­ziehungstätigkeit. Die Arbeitsgemeinschaf­ten dienen der wissenschaftlichen und praktischen Weiterbildung der Lehrer­schaft. Im Mittelpunkt der Arbeitsgemein­schaften steht die praktische Schularbeit, die Lehrprobe. Aus ihr sollen Themen für Kurzvorträge herauswachsen, die sich auf allgemeine unterricbtliche und erzieheri­sche Probleme erstrecken. Für die Fort­bildungsarbeit ip den Arbeitgemeinschaf­ten steht für jedes Bezirksschulamt eine Bücherei zur Verfügung. Für diese wer­den künftig im Hauehaitplan das Knlt- ministeriums jährlich je 500_DM bereit­

gestellt Den Grundstock der Bücherei bilden die noch vorhandenen Bücher der Lehrerlesegesellschaft und der früheren Arbeitsgemeinschaften.

-'Kulturwerk Calw

Montag, 13. Februar, 20 Uhr Stadthalle Das Kuckuckse i. Komödie in vier Bildern von Irma und Walter Firner. Re­gie Traute Rose. Karten zu DM L10 Ws DM 3.60.

Kulturwerk und Akademie Calw

Die Hohnsteiner Handpuppenspiele un­ter Leitung von Max Jakob. Dienetag, 14. 2., 14 Uhr SchülervorstellungDer blaue Teufel undDas Räuber­wirtshaus. Dienstag, 14. 2., 20 Uhr, ErwachsenenvorstellungOie Sage vom Freischüt z

Mittwoch, 15 2., 14 Uhr, Scbülervorstel- lung für Schüler ab 12 JahrenD a s Puppenspiel vom Dr. Faust. Er­wachsenenvorstellung 20 UhrDas Pup­penspiel von Dr. Faust.

Die Veranstaltungen finden im Festsaal der Akademie statt. Der Eintrittspreis für die Schülervorstellungen ist DM.30, für die Abendvorstellungen für Jugendliche DM.50, Erwachsene DM 1..