Steuertermine im Monat November 1949

Bia zum 10. November werden fällig:

Lohnsteuer.und Wohnungsbauabgabe: Die einbehaltene Lohnsteuer und die Abgabe zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind spätestens bis 10. November 1949 unter Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer- Anmeldung an die Finanzkasse abzuführen.

Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat Oktober 1949 unter Abgabe der ent­sprechenden Voranmeldung.

Beförderungssteuer: Für den Monat Ok­tober 1949 unter Einreichung der entspre­chenden Nachweisung.

Vermögensteuer: Die Vorauszahlung be­trägt die Hälfte des Betrags der Vermögen­steuer auf 10. Mai 1949.

Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeug- oteuerkarten sind vor ihrem Ablauf zu er­neuern.

Bis zum 2 0. November 1949 wird fällig:

Soforthilfeabgabe: Allgemeine Sofort­

hilfeabgabe der Abgabepflichtigen mit über­wiegend land- und forstwirtschaftlichem Vermögen die 1. Halbjahresrate.

Soforthilfe-Sonderabgabe ein Drittel des festgesetzten Jahresbetrags.

Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den Fälligkeitsmonat, für jeden weiteren Monat 1 % verwirkt. Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.

Die Steuerzahler werden erneut gebeten, bei allen Einzahlungen ihre Steuer- n u m m e r, die Steuerart und den auf die einzelnen Steuerarten entfallenden Be­trag auf dem Überweisungsabschnitt anzu­geben. Die Finanzämter.

Wiirtt. Forstamt Langenbrand Brennholz-V erkauf

Am Montag, den 14. November 1949, nach­mittags 4 Uhr, kommen im Größeltalwirts- haus der Stadt Pforzheim aus Staatswald Abtg. Happey, Kempfenrain, Schnaizrücken, Erzgrube, Hirschplatte, Hirschgarten, Wein- Steige, Heinersgärtle, Neurißberg, Baum­platte, Dreispitz, Herrschaftszelken, Rum- , pelstaig, Langenbrand I 100 rm Laub- und 120 Nadelbrennholz j zur öffentlichen Abgabe nur an Haushalte und Kleingewerbetreibende des Kreises Calw.

i

! Amtsgericht Calw

Genossenschaftsregister

: Eintragung vom 3. November 1949:

! Band V Nr. 102: Kreisbaugenossenschaft I Calw, eingetragene Genossenschaft mit be- I schränkter Haftpflicht, Calw. Statut vom 1 20. Oktober 1949. Gegenstand des Unter- 1 nehmens ist der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Bezirks nördlicher Schwarzwald beschränkt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließ­lich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen gesunde und zweck­mäßig eingerichtete Kleinwohnungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsge­setzes und seiner Durchführungsvorschrif­ten zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnützig- I keitsgesetzes und in den Durchführungs- I Vorschriften bezeichneten Geschäfte be treiben.

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Mitteilungen für die Landwirtschaft

Der Herbst beste Pflanzzeit für Obstjungbäume

Der Obstbaumbestand in den Kreisge­meinden bedarf dringend einer Auffri­schung. Viele abgewirtschafteten Obst­bäume und sogenannte Baumruinen sollten verschwinden und durch Jungpflanzungen ersetzt werden. Desgleichen müssen auf jungfräulichem Gelände größere Gemein­schaftspflanzungen geschaffen werden. Während den Kriegs- und Nachkriegsjah­ren standen pflanzwürdige Obstjungbäume wenig zur Verfügung. Anstatt abzuwarten, wurden in diesen Jahren auf allen mög­lichen Wegen der sogenannten Kompensa­tion Obstbäume in meist minderwertiger Ware erstanden, woraus keine zufrieden­stellende Obstpflanzung heranwachsen wird.

Um dem Sortenwirrwarr, an dem unser Obstbau auch heute noch krankt, entgegen­zutreten, sollte in Zukunft nicht mehr Will­kür bei der Pflanzung junger Obstbäume getrieben werden, sondern je nach dem zur Verfügung stehenden Boden und Lage die Obstart und Sorten so ausgewählt werden, daß die Wirtschaftlichkeit der Pflanzung für später auch gewährleistet wird. Es ist deshalb von Vorteil, wenn man vor der Ausführung einer Obstpflanzung den Rat eines erfa"'rcnen Obstbaufachmanns einholt.

Die Kreisbaumwaitstelle wird heuer die Vermittlung von Obstjungbäu­men über die Gemeindebaumwarte und Bür­germeisterämter übernehmen und es wer­den die Bäume zum Versand kommen, so­bald die Witterung das Herausnehmen der­selben ermöglicht.

Da gute Baumschulware immer noch knapp bemessen ist, so wird geraten, das Vordringlichste, was angepflanzt werden soll, anzufordern. Der Bedarf an Steinobst, vor allem Hanszwetschgen, Reineklauden sowie Mirabellen kann voll befriedigt wer­den, Apfelbäume ebenso. Dagegen gelter. Birnbäume noch als Mangelware, und müs­sen die Bestellungen reduziert oder aber zum Teil bis 1950 zurückgestellt werden. Die Bedarfsgemeinden werden aufgefor­dert, eventuelle Anträge auf Lieferung von

| Obstjungbäumen/ bei der Kreisbaumwart- I stelle umgehend einzureichen, j Kreisbaumwartstelle Neuenbürg.

^ Zucbtviehabsatzveranstaltung in Plochingen I Am 19./20. Oktober fand in der Tierzucht­halle in Plochingen eine gemeinsame Son­derkörung und Zuchtviehabsätzveranstal- tung des Fleckviehzuchtverbandes d. wiirtt. Unterlandes, Ludwigsburg und des Ver­bandes oberschwäb. Fleckviehzuchtvereine, Ulm/D statt. E3 wurden von 91 aufgetrie­benen Farren gekört in Zuchtwertklasse II 21 und in Zuchtwejtklasse III 58 Farren. Um der Landesrinderzucht nur einwand­freies Vatertiermaterial, das geeignet ist,

' die Viehbestände nachhaltig zu verbessern, anzubieten, wurden unter Anlegung eines | strengen Maßstabes 12 Farren wegen ; Form- und Typfehlern nicht gekört. Von den aufgetriebenen 4 Kühen wurden 1 in die Klasse 1 b und 3 in die Klasse II a ein­gestuft. Bei den Kalb innen erzielten 2 die Klasse Ib, 7 die Klasse Ila 6 die Klasse II b und 4 die Klasse III. Ein Rind wurde mit Klasse I b bewertet Die Qualität der gekörten Farren war hinsichtlich Typ und Körperformen ausge­glichen und bezüglich der Milchleistung ihrer weiblichen Vorfahren gut Die Ge­legenheit, zu absolut erschwinglichen Prei­sen gute Vatertiere zu erwerben, war au­ßerordentlich günstig. Es ist daher unver­ständlich, daß die Privatfarrenhalter und Gemeinden von dieser für sie sehr vorteil­haften Marktlage und besten Einkaufsmög­lichkeiten, wie sie die Plochinger Zucht­viehabsatzveranstaltungen bieten, nicht ver- I mehrt Gebrauch machen ! Der erzielte Durchschnittspreis für die ; Farren der Zuchtwertklasse II betrug bei dem Höchstpreis von DM 2320. und dem Mindestpreis von DM 1040. im Schnitt DM 1546., ein Preis, der sich um den Schlachtnreis eines schweren Altfarren be­wegt. Der Durchschnittspreis der III. Klasse-Farren lag mit DM 850. nur um einen geringen Betrag über dem Schlacht­wert der Tiere. Während der Verkauf der Farren der Zuchtwertklasse II verhältnis­mäßig gut von statten ging, fanden die

Farren der Zuchtwertklasse III nur schleppenden Absatz, wobei mehrere Tiere unverkauft blieben. Dieser Umstand gibt insofern zu denken, als hier recht brauch­bare Zuchtfarren guter Abstammung zur Schlachtbank gingen, anstaV einen ausge­dienten Altfarren zu ersetzen.

Auf die für Gemeinden und Privatfarren­halter in Plochingen bestehende stets gün­stige Gelegenheit zur Verbesserung und Verjüngung ihrer Vatertierbestände kann nicht ausdrücklich genug hingewiesen wer­den.

Die weiblichen Tiere erreichten folgende Durchschnittspreise: Klasse I b DM 1203., Klasse Ila DM 1200.. Klasse IIb DM 1040., Klasse III DM 975. Die nächste Zuchtviehabsatzveranscaltung in der Tier­zuchthalle in Plochingen findet am 30. No­vember und 1. Dezember 1949 statt.

Zuchtviehabsatz Veranstaltung in Herrenberg am 17 und 18. November.

Bis jetzt sind 100 Zuchtfarren und 25 tragende Kalbinnen und Kühe angemeldet. Die Kaufmöglichkeiten sind angesichts der Futterknappheit besonders günstig Alle angebotenen Tiere sind frei von Reaktions­tuberkulose. Am Donnerstag, 17. Nov., fin­det um 13.30 Uhr e'ne Sonderkörung der | Farren statt. Auch die weiblichen Tiere I werden bewertet. Am Freitag beginnt um , 9.30 Uhr die Versteigerung.

Knlturwerk Calw

Dienstag, den 15. Novbr., 20 Uhr, Geor- genäumsaalHoffnung für dieses Deutsch­land? Pfarrer Dr. Geprägs. Karten zu DM.50 und DM 1. (Ermäßigungen).

Evangelische Gottesdienste in Calw

22. Sonntag nach d. Dreieinigkeitsfeet, 13. November 1949. 9 00 Uhr Christenlehre (Töchter). 9.00 Uhr Gottesdienst im Ver­einshaus (Weymann). 10.00 Uhr Gottes­dienst im Vereinshaus (Weymann). 10.00 Uhr Gottesdienst i. Krankenhaus (Höltzel). 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Vereins­haus. 17.00 Uhr Abendgottesdienst im Ver­einshaus (Höltzel).

Mittwoch, 16. Nov.: 8.00 Uhr Schülergot­tesdienst im Vereinshans. 8.45 Uhr Bet­stunde. 20.00 Uhr Frauen u. Mütterabend.

Donnerstag, 17. Nov.: 20.00 Uhr Bibel­stunde.

Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg

Am Samstag, 12. Nov. 1949, 20 Uhr, Li- turg. Wochenschlußandacht, Stadtkirche (Seifert).

22. So. n. d. Dr.. 13 Nov (Kirche ge­heizt). 8.30 Uhr, Christenlehre (Söhne). 9.30 Uhr, Hauptgottesdienst Stadtkirche (Jäger). 10.30 Uhr, Jugendgottesdienst. 11.15 Uhr, Gottesdienst Waldrennach (- I ger).

Mittwoch, 16. Nov., Buß und Bettag. |8 Uhr, Frtihandarht (Seifert). 20 Uhr, Buß­tagsgottesdienst (Jäger). 21 Uhr, Vorbe­reitung.

Donnerstag, 17. Nov. 20 Uhr, Frauenhilfe (Seifert).

Herausgeber: Krelsverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.

Druck: A. Oelschlfigersche Buclidruckerel Calw.