Steuertermine im Monat November 1949
Bia zum 10. November werden fällig:
Lohnsteuer.und Wohnungsbauabgabe: Die einbehaltene Lohnsteuer und die Abgabe zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind spätestens bis 10. November 1949 unter Abgabe der entsprechenden Lohnsteuer- Anmeldung an die Finanzkasse abzuführen.
Umsatzsteuer: Vorauszahlung für den Monat Oktober 1949 unter Abgabe der entsprechenden Voranmeldung.
Beförderungssteuer: Für den Monat Oktober 1949 unter Einreichung der entsprechenden Nachweisung.
Vermögensteuer: Die Vorauszahlung beträgt die Hälfte des Betrags der Vermögensteuer auf 10. Mai 1949.
Kraftfahrzeugsteuer: Die Kraftfahrzeug- oteuerkarten sind vor ihrem Ablauf zu erneuern.
Bis zum 2 0. November 1949 wird fällig:
Soforthilfeabgabe: Allgemeine Sofort
hilfeabgabe der Abgabepflichtigen mit überwiegend land- und forstwirtschaftlichem Vermögen die 1. Halbjahresrate.
Soforthilfe-Sonderabgabe ein Drittel des festgesetzten Jahresbetrags.
Bei verspäteter Entrichtung sind 2% Säumniszuschlag für den Fälligkeitsmonat, für jeden weiteren Monat 1 % verwirkt. Mit einer Aufhebung desselben kann nicht mehr gerechnet werden.
Die Steuerzahler werden erneut’ gebeten, bei allen Einzahlungen ihre Steuer- n u m m e r, die Steuerart und den auf die einzelnen Steuerarten entfallenden Betrag auf dem Überweisungsabschnitt anzugeben. Die Finanzämter.
Wiirtt. Forstamt Langenbrand Brennholz-V erkauf
Am Montag, den 14. November 1949, nachmittags 4 Uhr, kommen im Größeltalwirts- haus der Stadt Pforzheim aus Staatswald Abtg. Happey, Kempfenrain, Schnaizrücken, Erzgrube, Hirschplatte, Hirschgarten, Wein- Steige, Heinersgärtle, Neurißberg, Baumplatte, Dreispitz, Herrschaftszelken, Rum- , pelstaig, Langenbrand I 100 rm Laub- und 120 Nadelbrennholz j zur öffentlichen Abgabe nur an Haushalte und Kleingewerbetreibende des Kreises Calw.
i
! Amtsgericht Calw
— Genossenschaftsregister —
: Eintragung vom 3. November 1949:
! Band V Nr. 102: Kreisbaugenossenschaft I Calw, eingetragene Genossenschaft mit be- I schränkter Haftpflicht, Calw. Statut vom 1 20. Oktober 1949. Gegenstand des Unter- 1 nehmens ist der Bau und die Betreuung von Kleinwohnungen im eigenen Namen. Der Gegenstand des Unternehmens ist auf den Geschäftsbetrieb innerhalb des Bezirks nördlicher Schwarzwald beschränkt. Der Zweck des Unternehmens ist ausschließlich darauf gerichtet, den Mitgliedern zu angemessenen Preisen gesunde und zweckmäßig eingerichtete Kleinwohnungen im Sinne des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und seiner Durchführungsvorschriften zu verschaffen. Das Unternehmen darf nur die in § 6 des Wohnungsgemeinnützig- I keitsgesetzes und in den Durchführungs- I Vorschriften bezeichneten Geschäfte be treiben.
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Mitteilungen für die Landwirtschaft
Der Herbst beste Pflanzzeit für Obstjungbäume
Der Obstbaumbestand in den Kreisgemeinden bedarf dringend einer Auffrischung. Viele abgewirtschafteten Obstbäume und sogenannte Baumruinen sollten verschwinden und durch Jungpflanzungen ersetzt werden. Desgleichen müssen auf jungfräulichem Gelände größere Gemeinschaftspflanzungen geschaffen werden. Während den Kriegs- und Nachkriegsjahren standen pflanzwürdige Obstjungbäume wenig zur Verfügung. Anstatt abzuwarten, wurden in diesen Jahren auf allen möglichen Wegen der sogenannten Kompensation Obstbäume in meist minderwertiger Ware erstanden, woraus keine zufriedenstellende Obstpflanzung heranwachsen wird.
Um dem Sortenwirrwarr, an dem unser Obstbau auch heute noch krankt, entgegenzutreten, sollte in Zukunft nicht mehr Willkür bei der Pflanzung junger Obstbäume getrieben werden, sondern je nach dem zur Verfügung stehenden Boden und Lage die Obstart und Sorten so ausgewählt werden, daß die Wirtschaftlichkeit der Pflanzung für später auch gewährleistet wird. Es ist deshalb von Vorteil, wenn man vor der Ausführung einer Obstpflanzung den Rat eines erfa"'rcnen Obstbaufachmanns einholt.
Die Kreisbaumwaitstelle wird heuer die Vermittlung von Obstjungbäumen über die Gemeindebaumwarte und Bürgermeisterämter übernehmen und es werden die Bäume zum Versand kommen, sobald die Witterung das Herausnehmen derselben ermöglicht.
Da gute Baumschulware immer noch knapp bemessen ist, so wird geraten, das Vordringlichste, was angepflanzt werden soll, anzufordern. Der Bedarf an Steinobst, vor allem Hanszwetschgen, Reineklauden sowie Mirabellen kann voll befriedigt werden, Apfelbäume ebenso. Dagegen gelter. Birnbäume noch als Mangelware, und müssen die Bestellungen reduziert oder aber zum Teil bis 1950 zurückgestellt werden. Die Bedarfsgemeinden werden aufgefordert, eventuelle Anträge auf Lieferung von
| Obstjungbäumen/ bei der Kreisbaumwart- I stelle umgehend einzureichen, j Kreisbaumwartstelle Neuenbürg.
^ Zucbtviehabsatzveranstaltung in Plochingen I Am 19./20. Oktober fand in der Tierzuchthalle in Plochingen eine gemeinsame Sonderkörung und Zuchtviehabsätzveranstal- tung des Fleckviehzuchtverbandes d. wiirtt. Unterlandes, Ludwigsburg und des Verbandes oberschwäb. Fleckviehzuchtvereine, Ulm/D statt. E3 wurden von 91 aufgetriebenen Farren gekört in Zuchtwertklasse II 21 und in Zuchtwejtklasse III 58 Farren. Um der Landesrinderzucht nur einwandfreies Vatertiermaterial, das geeignet ist,
' die Viehbestände nachhaltig zu verbessern, anzubieten, wurden unter Anlegung eines | strengen Maßstabes 12 Farren wegen ; Form- und Typfehlern nicht gekört. Von den aufgetriebenen 4 Kühen wurden 1 in die Klasse 1 b und 3 in die Klasse II a eingestuft. Bei den Kalb innen erzielten 2 die Klasse Ib, 7 die Klasse Ila 6 die Klasse II b und 4 die Klasse III. Ein Rind wurde mit Klasse I b bewertet Die Qualität der gekörten Farren war hinsichtlich Typ und Körperformen ausgeglichen und bezüglich der Milchleistung ihrer weiblichen Vorfahren gut Die Gelegenheit, zu absolut erschwinglichen Preisen gute Vatertiere zu erwerben, war außerordentlich günstig. Es ist daher unverständlich, daß die Privatfarrenhalter und Gemeinden von dieser für sie sehr vorteilhaften Marktlage und besten Einkaufsmöglichkeiten, wie sie die Plochinger Zuchtviehabsatzveranstaltungen bieten, nicht ver- I mehrt Gebrauch machen ! Der erzielte Durchschnittspreis für die ; Farren der Zuchtwertklasse II betrug bei dem Höchstpreis von DM 2320.— und dem Mindestpreis von DM 1040.— im Schnitt DM 1546.—, ein Preis, der sich um den Schlachtnreis eines schweren Altfarren bewegt. Der Durchschnittspreis der III. Klasse-Farren lag mit DM 850.— nur um einen geringen Betrag über dem Schlachtwert der Tiere. Während der Verkauf der Farren der Zuchtwertklasse II verhältnismäßig gut von statten ging, fanden die
Farren der Zuchtwertklasse III nur schleppenden Absatz, wobei mehrere Tiere unverkauft blieben. Dieser Umstand gibt insofern zu denken, als hier recht brauchbare Zuchtfarren guter Abstammung zur Schlachtbank gingen, anstaV einen ausgedienten Altfarren zu ersetzen.
Auf die für Gemeinden und Privatfarrenhalter in Plochingen bestehende stets günstige Gelegenheit zur Verbesserung und Verjüngung ihrer Vatertierbestände kann nicht ausdrücklich genug hingewiesen werden.
Die weiblichen Tiere erreichten folgende Durchschnittspreise: Klasse I b DM 1203.—, Klasse Ila DM 1200.—. Klasse IIb DM 1040.—, Klasse III DM 975.— Die nächste Zuchtviehabsatzveranscaltung in der Tierzuchthalle in Plochingen findet am 30. November und 1. Dezember 1949 statt.
Zuchtviehabsatz Veranstaltung in Herrenberg am 17 und 18. November.
Bis jetzt sind 100 Zuchtfarren und 25 tragende Kalbinnen und Kühe angemeldet. Die Kaufmöglichkeiten sind angesichts der Futterknappheit besonders günstig Alle angebotenen Tiere sind frei von Reaktionstuberkulose. Am Donnerstag, 17. Nov., findet um 13.30 Uhr e'ne Sonderkörung der | Farren statt. Auch die weiblichen Tiere I werden bewertet. Am Freitag beginnt um , 9.30 Uhr die Versteigerung.
Knlturwerk Calw
Dienstag, den 15. Novbr., 20 Uhr, Geor- genäumsaal „Hoffnung für dieses Deutschland?“ Pfarrer Dr. Geprägs. Karten zu DM —.50 und DM 1.— (Ermäßigungen).
Evangelische Gottesdienste in Calw
22. Sonntag nach d. Dreieinigkeitsfeet, 13. November 1949. 9 00 Uhr Christenlehre (Töchter). 9.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus (Weymann). 10.00 Uhr Gottesdienst im Vereinshaus (Weymann). 10.00 Uhr Gottesdienst i. Krankenhaus (Höltzel). 11.00 Uhr Kindergottesdienst im Vereinshaus. 17.00 Uhr Abendgottesdienst im Vereinshaus (Höltzel).
Mittwoch, 16. Nov.: 8.00 Uhr Schülergottesdienst im Vereinshans. 8.45 Uhr Betstunde. 20.00 Uhr Frauen u. Mütterabend.
Donnerstag, 17. Nov.: 20.00 Uhr Bibelstunde.
Evangelische Gottesdienste in Neuenbürg
Am Samstag, 12. Nov. 1949, 20 Uhr, Li- turg. Wochenschlußandacht, Stadtkirche (Seifert).
22. So. n. d. Dr.. 13 Nov (Kirche geheizt). 8.30 Uhr, Christenlehre (Söhne). 9.30 Uhr, Hauptgottesdienst Stadtkirche (Jäger). 10.30 Uhr, Jugendgottesdienst. 11.15 Uhr, Gottesdienst Waldrennach (Jä- I ger).
Mittwoch, 16. Nov., Buß und Bettag. |8 Uhr, Frtihandarht (Seifert). 20 Uhr, Bußtagsgottesdienst (Jäger). 21 Uhr, Vorbereitung.
Donnerstag, 17. Nov. 20 Uhr, Frauenhilfe (Seifert).
Herausgeber: Krelsverband Calw. Verwaltung: Calw Badstraße 24.
Druck: A. Oelschlfiger’sche Buclidruckerel Calw.