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bezahlen. Der Arzt jedoch darf für Patienten dieser Sozialversieherungstrüger filr seine- Verrichtungen eine Vergütung nur in Anspruch nehmen, soweit eine solche herkömmlicherweise von der kassenärzt- liehen Vereinigung bezahlt wird.
Für die Berufsgenossenschaften und die Fürsorgeverbände gelten besondere Bestimmungen; ebenso für Tbc-Kranke und Wöchnerinnen.
Das Mitglied Verwaltungsdirektor Proß (Geschäftsleiter der Allgemeinen Ortskran- kenkässe Calw) erklärte in der Debatte, daß es den Krankenkassen unmöglich sei, die Mittel zur Bestreitung der erhöhten Pflegegelder aufzubringen. Die Krankenkassen würden nicht nur von der weiteren Erhöhung der Pflegegelder selbst schwer getroffen, sondern vor allem dadurch sehr belastet, daß die Sozialversicherungsträger künftig ebenfalls die Nebenleistungen besonders bezahlen sollen. Die Krankenkassen können angesichts dieser Entwicklung Beitragserhöhungen wohl kaum vermeiden. Im übrigen müßten sie in Zukunft bei ihren Mitgliedern einen sehr strengen Maßstab bei der Krankenhauspflege anlegen.
Der Kreistag stimmte der von der Kreiskrankenhausverwaltung und vom Kreisrat beantragten Erhöhung der Pflegegelder ab
1. November 1949 mit 31 Stimmen gegen 1 Stimme zu. Die Krankenhausverwaltung wurde beauftragt, die preisbehördliche Genehmigung des Wirtschaftsministeriums alsbald einzuholen.
Sehullasten (für die höheren Schulen)
Im Zusammenhang mit der Beratung über den Haushaltsplan wandte sich der Kreistag in einer Entschließung gegen die Absicht der Regierung, die Kreisverbände mit einem Teil Schullasten für die höheren Schulen zu belasten. Es sei selbstverständlich, daß die Sehulstädte hinsichtlich der persönlichen Kosten für ihre Oberschulen eine wesentliche Entlastung erfahren müssen. Dies würde jedoch am besten durch Ermäßigung ihrer Leistungen an den Staat geschehen. Der Kreistag wies dabei auf die Bestimmungen der Artikel 106, 85 Abs. 2 und 86 der Landesverfassung hip. Der Kreistag vertrat die Auffassung, daß es nicht angehe, daß der Staat in der Verfassung Verpflichtungen übernehme und deren Erfüllung hintenlier auf die Selbstverwai- tungskörper abwälze.
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Landstraßen
Bezüglich der Unterhaltung und Verbesserung der Landstraßen wurden im Laufe der letzten Monate und in der Kreistagssitzung selbst verschiedene Anträge gestellt. Trotz der anerkennenswerten gewaltigen Anstrengungen, die die Straßenbauverwaltung in den letzten Jahren unternommen hat, sind auf diesem Gebiet noch sehr viele dringende Wünsche, die im allgemeinen Verkehrs- und Wirtschaftsinteresse liegen, unerfüllt. Das Straßen- und Wasserbauamt und der Kreis tun, was sie können. Es darf jedoch nicht vergessen werden, daß in der Zeit vor der Währungsreform sehr erhebliche Schwierigkeiten bezüglich der Freigabe und Beschaffung von Straßenbaumaterial bestanden haben. Die Beschaffungsschwierigkeiten sind inzwischen geringer geworden Dagegen haben die Finanzierungsschwierigkeiten zugenommen. Die Schäden, die im Laufe von zehn Kriegs- und Nachkriegsjahren entstanden sind, können mit dem besten Willen nicht im Handumdrehen beseitigt werden.
Wie wir bei Punkt 4 erfahren haben, betragen die Ausgaben des Kreisverbands für das Straßenwesen heuer insgesamt 635 867 DM. (Zuschußbedarf 550 729 DM1). Mehr kann der Kreisverband im Rahmen einer Kreisumlage von 1,3 Millionen DM nicht tun. Der Vorstand des Straßen- und Wasserbauamts, Reg.Oberbaurat Lütze, gab ausführlich Auskunft über die an den Landstraßen I. and II. Ordnung im Kreis in den beiden
letzten Jahren vorgenommenen Arbeiten. Man müsse zunächst die noch einigermaßen gut erhaltenen .Strecken vorzugsweise in- -tandhnlten und die Verbesserung bzw. den Ausbau der schlechten Strecken noch etwas zurückstellen, bis genügend Mittel hiefür aufgebracht seien. Wenn das Land und der Kreisverband in diesem • und in den kommenden Rechnungsjahren erhöhte Mittel für die Straßenunterhaltung zur Verfügung stellen, so könne man hoffen, daß es' möglich sein wird, den Zustand des Straßennetzes im Kreis im Laufe der nächsten Jahre gründlich zu verbessern.
Der Kreistag beauftragte den Kreisrat, im Benehmen mit dem Straßen- und Wasserbauamt für die Landstraßen II. Ordnung im Kreis einen Plan über, die notwendigen Instandselzungs- " Ausbau- und Umbauarbeiten nach Dringlichkeitsstufen aufzu- stellen. An Hand dieses Planes soll dann ein entsprechender Finanzierungsplan aufgestellt werden.
Beihilfen an Bedienstete des Kreisverhands
und der Gemeinden
Der Kreisverband gewährt an Bedienstete i des Kreisverbands und der Gemeinden seil ! 1. Januar 1944 in Krankheits-, Geburts- ! und Todesfällen Beihilfen nach den hierfür bestehenden besonderen Beihilfegrundsätzen. Zur Gewährung von Beihilfen an Gemeindebedienstete waren an sich die Gemeinden selbst zuständig. Der Kreistag hat jedoch diese Aufgabe der Gemeinden auf Grund von Artikel 13 der Kreisordnung mit Wirkung ab ■ 1. 4 1949 durch Kreissatzung endgültig auf den Krpisvcrband übernommen.
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Jagdwesen — Ivreisjagdanu
Beim Landratsamt ist ein Kreisjagdamt eingerichtet worden. Vorsitzender ist der Landrat. Vertreter der Staatsforstverwaltung beim Kreisjagdamt sind Forstmeister Sclimid in Bad Teinach (Beisitzer) und Forstmeister Leutz in Bad Liebenzell (Stellvertreter).
Vom Kreistag wurden in das Kreisjagdamt gewählt als Vertreter der Gemeinden; Hotelier Kurt Kempf in Wildbad (Beisitzer) und Landwirt Gottlob Aichele in Deckenpfronn (Stellvertreter). Als Vertreter der Landwirtschaft: Bürgermeister Jakob Mast.in Sommenhardt (Beisitzer) und Bürgermeister Martin Kalmbach in Beuren (Stellvertreter); als Vertreter der ‘ Jagdausübungsberechtigten: Bürgermeister a. D August Meyle in Calw (Beisitzer) und Hotelier Otto Kuli in Herrenalb (Stellvertreter).
Im Zusammenhang mit der Erörterung der Jägdfragen wurde folgende
Entschließung
an die Regierung üii'd'den Krelsdelegierten der Besatzungsmacht gerichtet?
„Der Kreistag nimmt davon Kenntnis, daß im Kreis Calw noch 65 000 ha für die Besatzungsmacht beschlagnahmt und nur 22 000 hä für deutsche Jäger frei'gegeben sind. Diese Zahlen entsprechen nicht dem Landesdurchschnitt und nicht , dem von der Regierung in Aussicht gestellten Verhältnis zwischen französischen und deutschen Jagden.
Der Kreistag bittet deshalb die Staatsregierung, dafür zu sorgen, daß auch im Kreis Calw, noch mehr Jagden für deutsche Jäger freigegeben werden. Dies wird vor allem auch damit begründet, daß der noch außerordentlich große Wildschaden wahrscheinlich sehr wesentlich eingedämmt werden könnte, wenn die Jagd in größerem Umfang durch deutsche Jäger ausgeübt werden könnte. Der Kreistag bittet die Regierung außerdem, dafür besorgt zu sein, daß in erster Linie die Gemeindejagden für deutsche Jäger freigegeben werden, da die Gemeinden auf die daraus resultierenden Einnahmen nicht länger verzichten können.“
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Maßnahmen zur Förderung des Wiederaufbaus und zur Wohnrauniheschaffung Reg.Rat Neerforth gab bekannt, daß von dem Betrag von 10 Millionen, die das Land Württemberg-Hohenzollern heuer für den Wiederaufbau und den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt hat, dem Kreis Calw 1 724 000 DM zugeteilt wurden. Davon Bind für die Gemeinde Deckenpfronn 357 000 DM, für die Gemeinde Stammheim 206 900 DM und für die Gemeinde Monakam CO000 DM zweckgebunden. Wenn alle 414 Anträge, die cingereicht worden sind, hätten Berücksichtigung finden sollen, waren Mittel in Höhe von 3 166 800 DM erforderlich gewesen. Von den 414 Anträgen wurden 240 befürwortend der Lnndeskrcdit- anstalt und der Kreissiiarkas.se übermittelt. 168 Anträge wurden abgelehnt, 6 Fälle sind noch nicht erledigt.
Im Zusammenhang mit der Erörterung der Baufinanzierungsfragcn faßte der Kreistag auf Vorschlag des Vorsitzenden folgende
Entschließung :
„Der Kreistag des Kreises Calw dankt der Staatsregierung für die Tatkraft, mit der in diesem Jahr trotz der beschränkten Mittel die Frage der Baufinanzicruug behandelt wurde. Im Interesse einer erhöhten Bautätigkeit und Milderung der Wohnraum- not erscheint im nächsten Jahr geboten:
1. eine weitere Baukostensenkung;
2. eine großzügigere Gewährung von Krediten für 1. Hypotheken mit niederen Einsätzen auf dem freien Kapitalmarkt;
3. die Bereitstellung voll ausreichender Mittel für nieder verzinsliche Hypotheken durch Staatshilfe jeder Art;
4. die staatlichen Baukostenzuschüsse so zu erhöhen, daß mindestens das Doppelte an Wohnungen erstellt werden kann als 1949;
,5. die Bereitstellung der Staatsmittel bereits im Dezember 1949, verbunden mit einer Vereinfachung des Verfahrens;
6. die bevorzugte Berücksichtigung der noch nicht ausgeführten kriegszerstörten Gebäude im Bauprogramm 1950 und solcher Bauten, die 1949 begonnen, aber mangels Mittel nicht bezuschußt werden konnten.“
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Kreisbaugenossonschaft
In der Kreistagssitzung vom 28. 1. 1949 wurde die Frage der Gründung einer Kreis- haugenosseiischaft erstmals besprochen. Nachdem einerseits der ursprüngliche Plan, die gemeinnützige Baugenossenschaft für den nördlichen Schwarzwald e.G.m.b.H. in Birkenfeld zu einer Kreishaugenossenschaft auszubauen und nach Calw zu verlegen, auf Schwierigkeiten gestoßen ist, und andererseits die Büigenneisterdienstversainm- lung am 6. 10. 1949 eindeutig gezeigt hat. daß auch im Kreis Calw die Notwendigkeit einer Kreisbaugenossenschaft von auen Gemeinden anerkannt wird, haben die Mitglieder des Kreisrats vor der Kreisengssitzung die Kreisbaugenossenschaft Calw gegründet. In der Gründungsversammlung wurden in den Aufsichtsrat, der zunächst auf 3 Mitglieder beschränkt ist., die Honen Bürgermeister Aymar - Birkenfeid, Mast- Sommenhardt und Kreisamtmann Sternbacher-Calw gewählt. Zu Mitgliedern des Vorstands, der zunächst auf 2 Personen beschränkt wurde, wurden von dem Aufsichtsrat die Herren Bürgermeister a. D. Maier- Nagold und Kreisbaumeister Klumpp-Calw gewählt. Die Erweiterung der Organe ist vorgesehen. Die Genossenschaft wurde zu? Eintragung im Genossenschaftsregister Calw angetneldet. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist beantragt. Die Geschäftsführung der Kreisbaugenossenschaft wird vorläufig von der Kreispflege besorgt.
Der Kreistag begrüßte, daß nunmehr etwas Entscheidendes in der Angelegenheit getan worden ist. Er beschloß den Beitritt des Kreisverbands zur Kreisbaugenossenschaft und ermächtigte den Kreisrat, über