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bezahlen. Der Arzt jedoch darf für Patien­ten dieser Sozialversieherungstrüger filr seine- Verrichtungen eine Vergütung nur in Anspruch nehmen, soweit eine solche herkömmlicherweise von der kassenärzt- liehen Vereinigung bezahlt wird.

Für die Berufsgenossenschaften und die Fürsorgeverbände gelten besondere Bestim­mungen; ebenso für Tbc-Kranke und Wöch­nerinnen.

Das Mitglied Verwaltungsdirektor Proß (Geschäftsleiter der Allgemeinen Ortskran- kenkässe Calw) erklärte in der Debatte, daß es den Krankenkassen unmöglich sei, die Mittel zur Bestreitung der erhöhten Pflegegelder aufzubringen. Die Kranken­kassen würden nicht nur von der weiteren Erhöhung der Pflegegelder selbst schwer getroffen, sondern vor allem dadurch sehr belastet, daß die Sozialversicherungsträger künftig ebenfalls die Nebenleistungen be­sonders bezahlen sollen. Die Krankenkassen können angesichts dieser Entwicklung Bei­tragserhöhungen wohl kaum vermeiden. Im übrigen müßten sie in Zukunft bei ihren Mitgliedern einen sehr strengen Maßstab bei der Krankenhauspflege anlegen.

Der Kreistag stimmte der von der Kreis­krankenhausverwaltung und vom Kreisrat beantragten Erhöhung der Pflegegelder ab

1. November 1949 mit 31 Stimmen gegen 1 Stimme zu. Die Krankenhausverwaltung wurde beauftragt, die preisbehördliche Ge­nehmigung des Wirtschaftsministeriums als­bald einzuholen.

Sehullasten (für die höheren Schulen)

Im Zusammenhang mit der Beratung über den Haushaltsplan wandte sich der Kreis­tag in einer Entschließung gegen die Ab­sicht der Regierung, die Kreisverbände mit einem Teil Schullasten für die höheren Schulen zu belasten. Es sei selbstverständ­lich, daß die Sehulstädte hinsichtlich der persönlichen Kosten für ihre Oberschulen eine wesentliche Entlastung erfahren müs­sen. Dies würde jedoch am besten durch Er­mäßigung ihrer Leistungen an den Staat geschehen. Der Kreistag wies dabei auf die Bestimmungen der Artikel 106, 85 Abs. 2 und 86 der Landesverfassung hip. Der Kreis­tag vertrat die Auffassung, daß es nicht angehe, daß der Staat in der Verfassung Verpflichtungen übernehme und deren Er­füllung hintenlier auf die Selbstverwai- tungskörper abwälze.

8 .

Landstraßen

Bezüglich der Unterhaltung und Verbes­serung der Landstraßen wurden im Laufe der letzten Monate und in der Kreistags­sitzung selbst verschiedene Anträge ge­stellt. Trotz der anerkennenswerten gewal­tigen Anstrengungen, die die Straßenbau­verwaltung in den letzten Jahren unter­nommen hat, sind auf diesem Gebiet noch sehr viele dringende Wünsche, die im all­gemeinen Verkehrs- und Wirtschaftsinter­esse liegen, unerfüllt. Das Straßen- und Wasserbauamt und der Kreis tun, was sie können. Es darf jedoch nicht vergessen wer­den, daß in der Zeit vor der Währungs­reform sehr erhebliche Schwierigkeiten be­züglich der Freigabe und Beschaffung von Straßenbaumaterial bestanden haben. Die Beschaffungsschwierigkeiten sind inzwi­schen geringer geworden Dagegen haben die Finanzierungsschwierigkeiten zugenom­men. Die Schäden, die im Laufe von zehn Kriegs- und Nachkriegsjahren entstanden sind, können mit dem besten Willen nicht im Handumdrehen beseitigt werden.

Wie wir bei Punkt 4 erfahren haben, be­tragen die Ausgaben des Kreisverbands für das Straßenwesen heuer insgesamt 635 867 DM. (Zuschußbedarf 550 729 DM1). Mehr kann der Kreisverband im Rahmen einer Kreisumlage von 1,3 Millionen DM nicht tun. Der Vorstand des Straßen- und Wasserbau­amts, Reg.Oberbaurat Lütze, gab ausführ­lich Auskunft über die an den Landstraßen I. and II. Ordnung im Kreis in den beiden

letzten Jahren vorgenommenen Arbeiten. Man müsse zunächst die noch einigermaßen gut erhaltenen .Strecken vorzugsweise in- -tandhnlten und die Verbesserung bzw. den Ausbau der schlechten Strecken noch etwas zurückstellen, bis genügend Mittel hiefür aufgebracht seien. Wenn das Land und der Kreisverband in diesem und in den kom­menden Rechnungsjahren erhöhte Mittel für die Straßenunterhaltung zur Verfügung stellen, so könne man hoffen, daß es' mög­lich sein wird, den Zustand des Straßen­netzes im Kreis im Laufe der nächsten Jahre gründlich zu verbessern.

Der Kreistag beauftragte den Kreisrat, im Benehmen mit dem Straßen- und Was­serbauamt für die Landstraßen II. Ordnung im Kreis einen Plan über, die notwendigen Instandselzungs- " Ausbau- und Umbau­arbeiten nach Dringlichkeitsstufen aufzu- stellen. An Hand dieses Planes soll dann ein entsprechender Finanzierungsplan auf­gestellt werden.

Beihilfen an Bedienstete des Kreisverhands

und der Gemeinden

Der Kreisverband gewährt an Bedienstete i des Kreisverbands und der Gemeinden seil ! 1. Januar 1944 in Krankheits-, Geburts- ! und Todesfällen Beihilfen nach den hierfür bestehenden besonderen Beihilfegrund­sätzen. Zur Gewährung von Beihilfen an Gemeindebedienstete waren an sich die Ge­meinden selbst zuständig. Der Kreistag hat jedoch diese Aufgabe der Gemeinden auf Grund von Artikel 13 der Kreisordnung mit Wirkung ab 1. 4 1949 durch Kreis­satzung endgültig auf den Krpisvcrband übernommen.

10 .

Jagdwesen Ivreisjagdanu

Beim Landratsamt ist ein Kreisjagdamt eingerichtet worden. Vorsitzender ist der Landrat. Vertreter der Staatsforstverwal­tung beim Kreisjagdamt sind Forstmeister Sclimid in Bad Teinach (Beisitzer) und Forstmeister Leutz in Bad Liebenzell (Stellvertreter).

Vom Kreistag wurden in das Kreisjagd­amt gewählt als Vertreter der Gemeinden; Hotelier Kurt Kempf in Wildbad (Bei­sitzer) und Landwirt Gottlob Aichele in Deckenpfronn (Stellvertreter). Als Ver­treter der Landwirtschaft: Bürgermeister Jakob Mast.in Sommenhardt (Beisitzer) und Bürgermeister Martin Kalmbach in Beuren (Stellvertreter); als Vertreter der Jagd­ausübungsberechtigten: Bürgermeister a. D August Meyle in Calw (Beisitzer) und Ho­telier Otto Kuli in Herrenalb (Stellver­treter).

Im Zusammenhang mit der Erörterung der Jägdfragen wurde folgende

Entschließung

an die Regierung üii'd'den Krelsdelegierten der Besatzungsmacht gerichtet?

Der Kreistag nimmt davon Kenntnis, daß im Kreis Calw noch 65 000 ha für die Be­satzungsmacht beschlagnahmt und nur 22 000 für deutsche Jäger frei'gegeben sind. Diese Zahlen entsprechen nicht dem Landesdurchschnitt und nicht , dem von der Regierung in Aussicht gestellten Verhältnis zwischen französischen und deutschen Jagden.

Der Kreistag bittet deshalb die Staats­regierung, dafür zu sorgen, daß auch im Kreis Calw, noch mehr Jagden für deutsche Jäger freigegeben werden. Dies wird vor allem auch damit begründet, daß der noch außerordentlich große Wildschaden wahr­scheinlich sehr wesentlich eingedämmt wer­den könnte, wenn die Jagd in größerem Um­fang durch deutsche Jäger ausgeübt wer­den könnte. Der Kreistag bittet die Regie­rung außerdem, dafür besorgt zu sein, daß in erster Linie die Gemeindejagden für deutsche Jäger freigegeben werden, da die Gemeinden auf die daraus resultierenden Einnahmen nicht länger verzichten können.

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Maßnahmen zur Förderung des Wieder­aufbaus und zur Wohnrauniheschaffung Reg.Rat Neerforth gab bekannt, daß von dem Betrag von 10 Millionen, die das Land Württemberg-Hohenzollern heuer für den Wiederaufbau und den sozialen Wohnungs­bau zur Verfügung gestellt hat, dem Kreis Calw 1 724 000 DM zugeteilt wurden. Da­von Bind für die Gemeinde Deckenpfronn 357 000 DM, für die Gemeinde Stammheim 206 900 DM und für die Gemeinde Monakam CO000 DM zweckgebunden. Wenn alle 414 Anträge, die cingereicht worden sind, hät­ten Berücksichtigung finden sollen, waren Mittel in Höhe von 3 166 800 DM erforder­lich gewesen. Von den 414 Anträgen wur­den 240 befürwortend der Lnndeskrcdit- anstalt und der Kreissiiarkas.se übermittelt. 168 Anträge wurden abgelehnt, 6 Fälle sind noch nicht erledigt.

Im Zusammenhang mit der Erörterung der Baufinanzierungsfragcn faßte der Kreis­tag auf Vorschlag des Vorsitzenden folgende

Entschließung :

Der Kreistag des Kreises Calw dankt der Staatsregierung für die Tatkraft, mit der in diesem Jahr trotz der beschränkten Mittel die Frage der Baufinanzicruug be­handelt wurde. Im Interesse einer erhöhten Bautätigkeit und Milderung der Wohnraum- not erscheint im nächsten Jahr geboten:

1. eine weitere Baukostensenkung;

2. eine großzügigere Gewährung von Kre­diten für 1. Hypotheken mit niederen Einsätzen auf dem freien Kapitalmarkt;

3. die Bereitstellung voll ausreichender Mit­tel für nieder verzinsliche Hypotheken durch Staatshilfe jeder Art;

4. die staatlichen Baukostenzuschüsse so zu erhöhen, daß mindestens das Doppelte an Wohnungen erstellt werden kann als 1949;

,5. die Bereitstellung der Staatsmittel be­reits im Dezember 1949, verbunden mit einer Vereinfachung des Verfahrens;

6. die bevorzugte Berücksichtigung der noch nicht ausgeführten kriegszerstörten Gebäude im Bauprogramm 1950 und sol­cher Bauten, die 1949 begonnen, aber mangels Mittel nicht bezuschußt werden konnten.

12 .

Kreisbaugenossonschaft

In der Kreistagssitzung vom 28. 1. 1949 wurde die Frage der Gründung einer Kreis- haugenosseiischaft erstmals besprochen. Nachdem einerseits der ursprüngliche Plan, die gemeinnützige Baugenossenschaft für den nördlichen Schwarzwald e.G.m.b.H. in Birkenfeld zu einer Kreishaugenossenschaft auszubauen und nach Calw zu verlegen, auf Schwierigkeiten gestoßen ist, und ande­rerseits die Büigenneisterdienstversainm- lung am 6. 10. 1949 eindeutig gezeigt hat. daß auch im Kreis Calw die Notwendigkeit einer Kreisbaugenossenschaft von auen Gemeinden anerkannt wird, haben die Mit­glieder des Kreisrats vor der Kreisengs­sitzung die Kreisbaugenossenschaft Calw gegründet. In der Gründungsversammlung wurden in den Aufsichtsrat, der zunächst auf 3 Mitglieder beschränkt ist., die Honen Bürgermeister Aymar - Birkenfeid, Mast- Sommenhardt und Kreisamtmann Stern­bacher-Calw gewählt. Zu Mitgliedern des Vorstands, der zunächst auf 2 Personen be­schränkt wurde, wurden von dem Aufsichts­rat die Herren Bürgermeister a. D. Maier- Nagold und Kreisbaumeister Klumpp-Calw gewählt. Die Erweiterung der Organe ist vorgesehen. Die Genossenschaft wurde zu? Eintragung im Genossenschaftsregister Calw angetneldet. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist beantragt. Die Ge­schäftsführung der Kreisbaugenossenschaft wird vorläufig von der Kreispflege besorgt.

Der Kreistag begrüßte, daß nunmehr etwas Entscheidendes in der Angelegenheit getan worden ist. Er beschloß den Beitritt des Kreisverbands zur Kreisbaugenossen­schaft und ermächtigte den Kreisrat, über